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Bund, Länder und EU fördern die berufliche Ausbildung mit einer Reihe unterschiedlicher Initiativen und Maßnahmen. Die Fachstelle überaus stellt diese verschiedenen Aktivitäten auf ihrem Fachkräfteportal www.ueberaus.de dar.

Die in diesem Beitrag beschriebenen Daten zu den im SGB II und SGB III geregelten Instrumenten der BA sind den Statistiken der BA zu ausgewählten arbeitsmarkpolitischen Instrumenten entnommen (Kapitel A9.4.1). Da sich diese auf Kalenderjahre beziehen, für die Meldefristen gelten, liegen die Daten noch nicht für 2020, sondern erst zu den vorherigen Jahren vor. So sind die Auswirkungen der Coronapandemie auf die berufliche Ausbildung im Jahr 2020, in dem Maßnahmen zum Teil nicht wie gewohnt stattfinden konnten, nicht berücksichtigt. Im Jahr 2020 mussten Maßnahmen teilweise in alternativen Formen gestaltet werden, seien dies digitale Lösungen wie beispielsweise die Nutzung der Lern- und Arbeitsplattform www.ueberaus.de mit der integrierten Videokonferenz, oder andere analoge Vorgehensweisen. So wurde während des (Teil-)Lockdowns die Begleitung der jungen Menschen hin zur beruflichen Ausbildung vermehrt auch mittels telefonischer Kontaktaufnahme, über das Versenden von Post bis hin zu Sparziergängen im Freien gestaltet. Aufgrund der Kurzfristigkeit von Entscheidungen infolge der Coronapandemie sowie der allgemein ungewohnten Situation, dürfte die Gestaltung der Maßnahmen zudem in den Regionen sehr unterschiedlich ausgefallen sein.

Grundlage der Datenbasis für die Förderinitiativen und -programme von Bund und Ländern (ohne Instrumente des SGB; Kapitel A9.4.2 und A9.4.3) ist für die älteren Maßnahmen eine empirische Erhebung der Programme bei den zuständigen Bundes- und Landesministerien, die die Firma Wolters Kluwer Deutschland im Auftrag des BIBB durchgeführt hat. Für die jüngeren Maßnahmen wurden Förderrichtlinien und Programmbeschreibungen der zuständigen Ministerien von der Fachstelle überaus hinsichtlich Anliegen, Angeboten und Adressaten inhaltlich ausgewertet. Im Dezember 2020 umfasste der Datenbestand zwei EU-Programme, 45 Bundesprogramme und 287 Landesprogramme.

Programmdatenbank

Die gewonnenen Informationen zu Förderprogrammen und -initiativen stehen der Fachöffentlichkeit in der Programmdatenbank für eigene Recherchen zur Verfügung (www.ueberaus.de/wws/programme.php). Da es aufgrund der starken Heterogenität der Maßnahmen kein allgemeingültiges Verständnis dessen gibt, was als Förderprogramm gilt, werden auf dem Portal auch die inhaltlichen Abgrenzungen näher erläutert, nach denen Förderaktivitäten in den Datenbestand des Portals aufgenommen werden oder nicht.225

Die statistischen Auswertungen in diesem Kapitel entsprechen dem Datenbestand der Fachstelle überaus an aktuellen Förderaktivitäten zum Zeitpunkt Dezember 2020 und im Falle der Regelinstrumente (Kapitel A9.4.1) Statistiken der BA.226

Die Basis für die Datenbank zu den schulischen Bildungsgängen der Länder stellt die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE, Sektor II – Integration in Ausbildung) dar. Auf dieser Grundlage, ergänzt um eigene Rechercheergebnisse, bietet die Fachstelle überaus eine Übersicht an, in der die Bildungsgänge der Länder im Übergangsbereich (Schule – Beruf) recherchiert werden können.

Darüber hinaus werden strukturelle Verbesserungen zur Koordinierung und Bündelung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene in sogenannten Bund-Länder-Vereinbarungen im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ geregelt. Ein Überblick über bestehende Bund-Länder-BA-Vereinbarungen findet sich auf den Webseiten der Initiative Bildungsketten.224

Die Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:

Berufsorientierung

Eine frühzeitige, an den Potenzialen und Interessen des Einzelnen ausgerichtete Berufsorientierung ist ein wichtiger Baustein für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Berufsorientierung ist ein Prozess mit zwei Seiten: Auf der einen stehen Jugendliche, die sich selbst orientieren, ihre eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennenlernen. Auf der anderen stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die hin junge Menschen orientiert und vorbereitet werden sollen. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern, sich mit den eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen sowie Anforderungen von Berufen, Branchen und der Arbeitswelt kennenzulernen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden sein und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen für die Jugendlichen erste Gelegenheiten, eigene Stärken herauszufinden und zu erleben. Zeigt sich dabei bei einzelnen Schülern und Schülerinnen Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte für eine individuelle Förderung im Anschluss liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen den Jugendlichen, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person, den Umgang mit Aufgaben bei der praktischen Arbeit sowie die persönlichen Ziele reflektieren. Angebote zur Berufsorientierung werden bisher von ganz verschiedenen Fördergebern finanziert; vom Bund (z. B. BMAS, BA, BMBF), von den Ländern (z. B. Kultusministerien, teilweise mit ESF-Mitteln kofinanziert) oder in kommunaler Verantwortung, in Beratungsstellen vor Ort sowie von verschiedenen Angeboten der Jugendhilfe vor Ort (Angebote für spezifische Zielgruppen).

Hilfen beim Übergang

Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern und Anschlüsse gewährleisten, um Bildungsketten bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen. Vor allem junge Menschen mit ungünstigen Startchancen oder besonderem Förderbedarf müssen in ihren Bildungs- und Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden. Auch Hilfen in diesem Bereich werden von ganz unterschiedlichen Seiten finanziert, so z. B. über Landesprogramme zur Verbesserung der kommunalen Koordinierung oder Instrumente des Sozialrechts wie der Berufseinstiegsbegleitung.

Mit dem Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 unterstützt das BMFSFJ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (bis 2018) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (ab 2019) junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen. Zudem wird die Begleitung und Beratung der jungen Menschen mittels rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit in den Kommunen unterstützt. Ziel dieser häufig als Jugendberufsagenturen umschriebenen Kooperationsform ist es, alle Jugendlichen vor Ort zu erreichen und jedem Einzelnen durch die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aus der Vielzahl von möglichen Angeboten die jeweils bestmögliche Beratung und passgenaue Förderung zukommen zu lassen. Die bisherige erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen soll gemäß Koalitionsvertrag weiter ausgebaut werden. Dafür wurde beim BIBB eine neue „Servicestelle Jugendberufsagenturen“ als bundesweite Begleit- und Unterstützungsstruktur eingerichtet.

Um das Leistungsangebot des SGB II an der Schnittstelle zur Jugendhilfe zu ergänzen, wurde 2016 mit dem § 16 h SGB II ein Instrument zur „Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen“ eingeführt. Hierüber sollen insbesondere junge Menschen, die von den Regelangeboten der Sozialleistungssysteme nicht mehr erreicht werden, gezielt gefördert werden, um sie auf den Weg in Bildungsprozesse, Regelangebote der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zu führen. Dabei bilden Jugendberufsagenturen als Form der Zusammenarbeit der Leistungsträger des Sozialgesetzbuches eine gute Voraussetzung für die notwendige Abstimmung über die Planung und Einbindung dieser Maßnahme in das Gesamtangebot.

Berufs(ausbildungs)vorbereitung

Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (vgl. § 1 BBiG, 68ff.) umfasst qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keine Stelle gefunden haben. Sie vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:

  • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern stattfindet, aber auch betriebliche Phasen integriert,
  • in Form von Aktivierungshilfen für Jüngere als niedrigschwelliges Angebot, finanziert durch die BA, zur Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem,
  • als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA,
  • als schulische Berufsvorbereitung, in berufsbildenden Schulen auf Grundlage der Schulgesetze der Länder und je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet,
  • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.

Berufsausbildung

Die Angebote zur Ausbildungsbegleitung und Unterstützung während der Berufsausbildung adressieren auf unterschiedliche Weise die jungen Erwachsenen, die Betriebe und das ausbildende Personal wie auch die berufsbildenden Schulen und deren Lehrkräfte. Das Ziel ist immer die Hinführung zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss bzw. die Absolvierung einer regulären Ausbildung. Häufig kommt ein weiterer Partner in Form einer Bildungsorganisation hinzu, um an verschiedenen Stellen zu begleiten und zu unterstützen. Zu den bundesweiten Angeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die Assistierte Ausbildung (AsA) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, in integrativer und kooperativer Form). Diese Angebote werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht. Ab dem Jahr 2021 werden die Instrumente der AsA und der abH zum neuen Instrument Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) in den §§ 74-75a SGB III zusammengeführt und neu geregelt.

Neben diesen bundesweiten Instrumenten existieren Angebote über Programme oder auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, z. B. zur Vermeidung von Vertragslösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen227. So begleiten im Programm VerA ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen Personen, bei denen die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist. Auf Landesebene bietet beispielsweise das Programm „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule – QuaBB“228 in Hessen diese Begleitung über professionelle Fachkräfte.

Nachqualifizierung

Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder in Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden. Über die Möglichkeit der Externenprüfung (Kapitel B3.4) können junge Menschen, die über berufliche Qualifikationen verfügen, an den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hingeführt werden.

Mit § 16i SGB II sollen die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung für „arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ verbessert werden. Das Ziel ist ein mittel- bis langfristiger Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.