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Die bundesweiten Regelangebote sind im Sozialgesetzbuch festgehalten und werden im Auftrag der BA bzw. Jobcenter an Bildungsorganisationen zur Durchführung vergeben. Die nachfolgenden Darstellungen der Maßnahmen basieren auf Zahlen der Förderstatistik der BA Schaubild A9.4.1-1.

Berufsorientierung und Berufswahlbegleitung

Berufsorientierende Angebote finden in unterschiedlichen Kontexten statt. Neben den Regelungen im SGB III existieren eigene Konzepte und Angebote der Länder sowie eine flächendeckende Unterstützung durch das Berufsorientierungsprogramm des Bundes (Kapitel A.9.4.2). Die Berufseinstiegsbegleitung kann als Instrument anders als früher nur noch mit einer Kofinanzierung fortgesetzt werden, was bisher nur in wenigen Ländern der Fall ist. Berufsorientierung findet auch über Praktika und betriebliche Phasen statt, was sich in der aktuellen Situation aufgrund der Coronapandemie als sehr schwierig erweist. Dies trifft auch auf die Berufsberatung der BA zu.

Schaubild A9.4.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter

Berufsorientierung (§ 33 SGB III)

Die BA bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung an (§ 33 SGB III). Dazu gehören unter anderem Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops zu Berufswahlthemen sowie eine Reihe von Medienangeboten. Die vorrangigen Adressaten sind Schüler/-innen und allgemein alle Ausbildungssuchenden.

Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Ergänzend zur im § 33 SGB III geregelten Pflichtaufgabe der BA regelt § 48 SGB III die Möglichkeit zusätzlicher Berufsorientierungsangebote, die von Berufsbildungseinrichtungen und sonstigen Maßnahmenträgern an den allgemeinbildenden Schulen für verschiedene Adressaten angeboten werden. Dazu zählen Schüler/-innen im Allgemeinen; es werden aber auch Maßnahmen mit Fokus auf ganz bestimmte Förderbedarfe bezuschusst. Zu den Kernelementen dieser Maßnahmen gehören umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, Hilfen zur Selbsteinschätzung von Neigungen und Fähigkeiten, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. Der Zuschuss an die antragstellenden Maßnahmenträger umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Im Jahr 2018 hat die BA 52.093.000 € bei der Zweckbestimmung „Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen“ verausgabt, rund 6,3 Mio. € mehr als 2017. Aktuell werden keine Daten zu den Mittelausgaben veröffentlicht, da das Erfassungsverhalten überarbeitet wird.

Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)

Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine Maßnahme, die bildungsgefährdeten Schülern und Schülerinnen eine individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet. Jugendliche können vom Besuch der Vorabgangsklasse an bis hin zum ersten halben Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis individuell beraten und unterstützt werden. Damit sollen das Erreichen eines Schulabschlusses, eine fundierte Berufswahlentscheidung und die Aufnahme sowie der Bestand eines Berufsausbildungsverhältnisses positiv beeinflusst werden. Seit dem 01.04.2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung ein Regelinstrument der BA und im § 49 SGB III verankert. Ab 2015 stellte der Bund für die Berufseinstiegsbegleitung insgesamt rund eine Mrd. € in der Förderperiode 2014 bis 2020 bereit, davon rund 500 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des BMAS sowie aus Mitteln der BA. Damit war die Finanzierung bis zum Schuljahr 2018/2019 gesichert. Da die ESF-Förderperiode 2020 endete, steht das Instrument nur noch mit einer Kofinanzierung durch Dritte, vorzugsweise durch die Bundesländer selbst, zur Verfügung. Die Eintritte bis August 2020 zeigen, dass dieses Instrument in allen Ländern ausläuft, mit Ausnahme von vier: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. In diesen vier Ländern stieg die Zahl der Eintritte bis August 2020 im Vergleich zu 2019. Die Zahl der Eintritte insgesamt sank bereits von 2018 (rund 31.000) auf 2019 (rund 10.000) deutlich. Nachdem die Zahl des Bestands an Teilnehmenden der Berufseinstiegsbegleitung von 2010 (rund 24.000) an stetig und deutlich bis zum Jahr 2018 (rund 66.000) stieg, sank diese 2019 erstmals wieder auf 60.807. Da das Instrument wie beschrieben aktuell nur noch in wenigen Bundesländern eine Rolle spielt, ist davon auszugehen, dass die Zahl in den kommenden Jahren deutlich sinken wird. Rund 59% der Teilnehmenden im Jahr 2019 waren männlich und über 70% der Begleitung fand an Hauptschulen bzw. für Hauptschüler/-innen statt sowie weitere 7% für Schüler/-innen, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügten. Im Jahr 2019 gab es 28.405 Austritte, davon befanden sich sechs Monate nach Austritt 39% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: 30,7% in Ausbildung und 8,3% in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen.

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II)

Die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, die Schwierigkeiten haben, die Anforderungen an eine erfolgreiche Integration in Arbeit oder Ausbildung zu erfüllen oder Sozialleistungen nach SGB II zu beantragen oder anzunehmen. Die Schwierigkeiten müssen auf der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen beruhen. Die Maßnahmedauer orientiert sich an dem jeweiligen individuellen Bedarf der Teilnehmer/-innen. Am Ende der Förderung sollen konkrete Anschlussperspektiven bestehen und möglichst über Zielvereinbarungen verbindliche weitere Schritte festgehalten werden. Die Hinführung zur Beteiligung an Bildungsprozessen, in Regelangebote der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit ist dabei handlungsleitend. Aufgrund der Konzeption der Maßnahme ist es hilfreich, den Blick auf die Eintritte in die Maßnahme zu richten. Die Zahl derer, die eine Maßnahme aufgenommen haben, lag im Jahr 2017 bei 928 Teilnehmenden, stieg im Jahr 2018 auf 2.125 und im Jahr 2019 auf 6.410 Teilnehmende. Der Anteil der männlichen Teilnehmer lag 2019 bei 65%. Rund 41% der Teilnehmer/-innen hatten einen Hauptschulabschluss, rund 34% verfügten nicht über einen Hauptschulabschluss und 16% hatten einen mittleren Schulabschluss. Ein kleiner Teil von 4,5% verfügte über die Hochschulreife. Von den 4.610 kumulierten Austritten 2019 waren rund 20,7% nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt: 5,3% befanden sich in einer Ausbildung und 15,4% in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen.

Berufsvorbereitung

Die Maßnahmen im Kontext der Berufsvorbereitung hatten bis 2009 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgefangen. Seit 2010 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2019 setzte sich dieser Trend in allen Maßnahmen mit Ausnahme der BvB-Reha weiter fort. In der allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) nach § 51 SGB III war die Teilnehmendenzahl erneut rückläufig. Auch bei den Aktivierungshilfen und der Einstiegsqualifizierung sank die Zahl der Teilnehmenden im Jahr 2019, nachdem sie von 2016 bis 2018 vor allem aufgrund der Eintritte junger Flüchtlinge zugenommen hatte. Eine detailliertere Aufstellung zur Teilnahme junger Geflüchteter an den Maßnahmen der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung findet sich in Kapitel A12.2. Betrachtet man die Daten zu den Eintritten bis August 2020, ist davon auszugehen, dass die Zahl an Teilnehmenden in diesen Maßnahmen im Jahr 2020 insgesamt deutlich gesunken ist. Es lässt sich derzeit noch nicht im Überblick darstellen, in welcher Form diese aufgrund der Corona-Auswirkungen stattgefunden haben Schaubild A9.4.1-2.

Schaubild A9.4.1-2: Teilnehmende in verschiedenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung 2013 bis 2019 (Jahresdurchschnittsbestand)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (§ 51 SGB III)

Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird die Aufnahme einer Beschäftigung intendiert. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Des Weiteren gehören insbesondere junge Menschen dazu, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu elf Monaten, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen. Nachdem im Jahr 2010 noch mehr als 50.000 Teilnehmende im Rahmen der BvB-allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) stetig zurück, im Jahr 2019 auf 21.038 Teilnehmende. Rund 43% der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss, gut ein Drittel die Mittlere Reife (34,3%). Der Anteil derer, die nicht über einen (Haupt)Schulabschluss verfügten, lag bei 18%. Der Anteil weiblicher Teilnehmerinnen ist auf 37,4% weiter gesunken. Im Jahr 2018 gab es aus der allgemeinen BvB 42.171 kumulierte Austritte, von denen nach sechs Monaten 38% in Ausbildung und zusätzliche 11,6% in sonstige sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse mündeten. Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischer BvB (nach § 117, SGB III) blieb die letzten Jahre und auch im Jahr 2019 relativ konstant bei rund 11.000 Teilnehmer/-innen im Jahresdurchschnitt. Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ erreicht wird. Selbst die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB im Einzelfall nicht aus. Im Jahr 2019 gab es aus der rehaspezifischen BvB 15.417 Austritte, nach sechs Monaten waren rund 57% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, aber nur ein geringer Teil in regulärer Ausbildung (9%) und 35% in Reha-Ausbildungen. Diese Werte liegen relativ genau im Bereich der Vorjahre. Eine Sonderform der BvB bildet der produktionsorientierte Ansatz, der seit 2013 durchgeführt wird, zunächst mit überschaubaren 172 Teilnehmenden (2013). Mit einem zwischenzeitlichen Hoch im Jahr 2016 von über 1.000 Personen sank die Zahl wieder und betrug im Jahr 2019 nur noch 533 Teilnehmende. Im Rahmen der BvB haben im Jahr 2019 4.409 Personen den Hauptschulabschluss nachträglich erworben. Diese Zahl ist in den letzten fünf Jahren mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben.

Aktivierungshilfen für Jüngere (§ 45 SGB III)

Im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen BvB (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere in den Bereichen Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Nachdem die Zahl der Eintritte in die Aktivierungshilfen im Jahr 2016 und 2017 aufgrund des Zugangs junger Geflüchteter in die Maßnahmen stieg (bis über 26.000), sank sie im Jahr 2019 mit 14.631 wieder auf das Niveau von 2015. Der zwischenzeitliche Anstieg beruhte auf den Sondermaßnahmen für junge Flüchtlinge, die auf Basis von § 45 SGB III initiiert wurden, z. B. „Perspektiven für Flüchtlinge – PerF“, Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerJuF“ und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) (Kapitel A12.2). Der Jahresdurchschnittsbestand lag 2019 bei 4.397 Personen. Von den 14.506 Austritten im Jahr 2019 befanden sich 26,8% nach sechs Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (8,8% in Ausbildung und 18% in anderer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung).

Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III, 115 Nr. 2)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens sechs, aber längstens zwölf Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes. Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind,
  • junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Der Jahresdurchschnittsbestand lag 2019 mit 10.823 deutlich unter dem Vorjahr, was auf den Rückgang der Eintritte von jungen Geflüchteten in EQ zurückzuführen sein dürfte. Die Eintritte lagen in den Jahren 2016 bis 2018 deutlich über 20.000, sanken 2019 auf rund 17.000 und lagen bis zum August 2020 bei unter 7.000. Der Anteil der männlichen Teilnehmer betrug auch 2019 wieder Dreiviertel. Der Anteil derer, die über einen Hauptschulabschluss verfügten lag bei rund 42%, gut ein Viertel hatte die Mittlere Reife. Gesunken ist der Anteil derer, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügten, was ebenfalls auf den Rückgang des Anteils junger Geflüchteter zurückgeführt werden kann. Dieser lag im Jahr 2019 wieder wie 2015 bei rund 8%, nach einem zwischenzeitlichen Hoch von 16,5% im Jahr 2018. Im Jahr 2019 gab es 15.979 Austritte aus der EQ, wobei sechs Monate nach Austritt gut über zwei Drittel (rund 68,6%) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren; über der Hälfte der Teilnehmenden (55,5%) hatte eine Ausbildung aufgenommen.

Ausbildungsförderung und -begleitung

Die Maßnahmen zur Ausbildungsförderung bzw. -begleitung fokussieren in den letzten Jahren stärker die Begleitung der Ausbildung im Regelbetrieb. Während die Zahl der BaE kontinuierlich abnimmt, steigt die Teilnehmendenzahl in der Assistierten Ausbildung bzw. bleibt in den ausbildungsbegleitenden Hilfen konstant. Mit der AsA ist 2015 ein Instrument installiert worden, das im regulären Betrieb die Ausbildung begleitet und bereits im Vorfeld auf ein stabiles Ausbildungsverhältnis hin aktiv ist. Ab dem Jahr 2021 wird dieses Instrument mit den abH zum neuen Instrument AsA-flex zusammengelegt und in den §§ 74–75a SGB III geregelt. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in den Maßnahmen zur Ausbildungsförderung und -begleitung stieg stetig, in AsA und abH beträgt der Anteil rund drei Viertel. Die Ausgestaltung und Qualität der Maßnahmen ist in den Regionen durchaus unterschiedlich, wie Berichte aus der Praxis zeigen, auch wenn die Maßnahmen formal über die Fachkonzepte standardisiert werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (§ 75 SGB III)

Mit abH sollen förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Auszubildende können Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und -praxis erhalten, bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten oder bei der Prüfungsvorbereitung. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Im Jahr 2019 lag der Jahresdurchschnittsbestand für abH bei 39.929 Teilnehmenden. Prinzipiell ist abH ein Instrument mit sehr konstanten Teilnehmendenzahlen und es wird zu betrachten sein, wie sich dies in den neuen Regelungen zur AsA-flex in den kommenden Jahren fortsetzt. Der Anteil der Teilnehmerinnen sank stetig und lag 2019 nur noch bei rund 23%. In abH verfügte in Mehrzahl der Teilnehmer/-innen schon immer über einen Hauptschulabschluss, 2019 waren dies rund 45%. Der Anteil derer mit Mittlerer Reife ist auf rund 28% leicht gestiegen. Der Anteil der Teilnehmenden mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss stieg stetig auf inzwischen über 8% und lag fast gleichauf mit denen, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügten (9%) Schaubild A9.4.1-3.

Schaubild A9.4.1-3: Teilnehmende und Zugänge zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) 2013 bis 2019

Assistierte Ausbildung (AsA) (§ 130 SGB III)

Seit Mai 2015 wird auch das Modell der ASA von der BA als Dienstleistung ausgeschrieben. Hier sollen Bildungsorganisationen Dienstleistungen für Auszubildende und Betriebe anbieten, um verstärkt die Regelausbildung im Betrieb für leistungsschwächere oder beeinträchtigte Jugendliche zu ermöglichen. Die AsA besteht aus einer ausbildungsvorbereitenden Phase, die zur Aufnahme einer Ausbildung führen soll, und einer ausbildungsbegleitenden Phase. Im Jahr 2015 lag die Zahl der Teilnehmenden noch bei überschaubaren 1.045; bis zum Jahr 2018 ist sie auf 10.770 Teilnehmende angestiegen. Im Jahr 2019 gab es einen leichten Rückgang auf 10.316 Schaubild A9.4.1-4.

Seit 2017 (rund 12.000) gingen die Eintritte in die Maßnahme zurück und lagen auch im Jahr 2020 (bis August) bei lediglich rund 3.000. Von den 7.590 Austritten im Jahr 2019 befanden sich 36% nach sechs Monaten in Ausbildungsverhältnissen, weitere 34,4% in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Der Anteil der männlichen Teilnehmer lag 2018 bei über drei Viertel (78,1%). 12,6% verfügte nicht über einen Hauptschulabschluss, rund die Hälfte hatte einen Hauptschulabschluss (49,8%), gut über ein Fünftel die Mittlere Reife (22%) und 8,6% einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss.

Schaubild A9.4.1-4: Teilnehmende Assistierte Ausbildung (AsA) 2015 bis 2019

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76 SGB III)

Für benachteiligte Jugendliche, die auch mit abH nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll mithilfe der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz oder die Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Zahlen für das von der Coronapandemie geprägte Jahr 2020 liegen noch nicht vor, sodass keine Rückschlüsse auf die hier dargestellte Entwicklung gezogen werden können. Ein erster Blick auf die Eintritte in die Maßnahme bis August 2020 (rund 3.000) lässt aber nicht vermuten, dass es einen Anstieg der BaE-Zahlen im Jahr 2020 gegeben hat. In Fachkreisen wurde die außerbetriebliche Ausbildung in Zusammenhang mit der Stärkung der beruflichen Ausbildung für junge Erwachsene infolge der Coronapandemie häufig diskutiert und als Modell zur Weiterentwicklung positioniert. Es bleibt also abzuwarten, wie sich dieses Instrument nicht nur quantitativ entwickeln wird.

Die BaE wird in zwei Modellen durchgeführt, dem integrativen Modell, bei der sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung dem Bildungsträger obliegt, und dem kooperativen Modell, bei dem die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb stattfindet. Es wird in beiden Fällen ein frühzeitiger Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt. Die deutliche Abnahme der Teilnehmenden in außerbetrieblicher Ausbildung setzte sich wie in den Jahren zuvor weiter fort. 2019 lag der JD-Bestand für BaE erstmalig unter 20.000 bei 18.935 Auszubildenden, 2009 waren es noch über 80.000 Personen, 2015 waren es rund 30.000. Während der Bestand beim kooperativen Modell noch höher lag (2019: 11.685, 2017: 14.597) ging er beim integrativen Modell sehr deutlich auf lediglich 4.497 Personen zurück Schaubild A9.4.1-5. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in der BaE betrug rund 62%, rund 53% hatten einen Hauptschulabschluss und 29% die Mittlere Reife. Die Zahl der Austritte aus BaE lag 2019 insgesamt bei 13.321. Nach sechs Monaten waren 60,7% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (BaE-kooperativ: rund 62%, BaE-integrativ: rund 58%). Die Zahl der Rehabilitanden in BaE (nach § 19 SGB III) lag 2019 bei 1.447 Personen, 61% waren männlich. Über die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss (53,6%) und 35,4% verfügten nicht über einen Hauptschulabschluss.

Schaubild A9.4.1-5: Teilnehmende einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76 SGB III) nach integrativem und kooperativem Modell

Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II)

Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten, die Arbeitssuchende bei einem externen Träger ausüben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Arbeitsgelegenheiten haben Nachrang hinter Leistungen, die der Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt dienen. Die Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten müssen wettbewerbsneutral sein und einem öffentlichen Zweck dienen. Die Teilnehmenden dieser Angebote erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. In den letzten Jahren ließ sich ein rückläufiger Trend bei der Anzahl von neuen Antragstellungen im Bereich der unter 25-Jährigen beobachten, der sich bis zum Jahr 2018 fortsetzte: Im Jahr 2010 lag der Bestand an Teilnehmenden (Jahresdurchschnitt) bei über 306.000, dieser sank stetig bis 2018 auf 71.931. Im Jahr 2019 war wieder ein leichter Anstieg auf 73.722 zu vermelden.