Im Rahmen des Themenschwerpunktes 2020 ging wbmonitor den Fragen nach, wie sich die gesellschaftlichen Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie auf die Weiterbildungsanbieter im Zeitraum vom Frühjahr bis zum Sommer 2020 auswirkten und wie die Anbieter auf die veränderten Rahmenbedingungen reagierten. Der Fokus liegt im Folgenden auf der Realisierung des Weiterbildungsangebots während des ersten bundesweiten Lockdowns von Mitte März bis ca. Mitte Mai 2020 und der anschließenden Phase der Wiedereröffnung. Im Kontext der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen (Kapitel B2.1.1) wird auf die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen eingegangen. Darüber hinaus werden Ergebnisse zu pandemiebedingten Anpassungen der Arbeitsorganisation sowie bezüglich der Personalsituation dargestellt.
Eingeschränkter Weiterbildungsbetrieb während des ersten Lockdowns
Im März 2020 beschlossen Bund und Länder Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten zwecks Eindämmung des Infektionsgeschehens, die u. a. ein vorübergehendes Verbot von Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen des außerschulischen Bereichs beinhalteten (vgl. Bundesregierung 2020). Damit waren Präsenzveranstaltungen vorerst nicht mehr möglich und die Durchführung von Weiterbildung auf Veranstaltungen im virtuellen Raum bzw. auf entsprechende Formate in räumlicher Distanz (wie z. B. Fernunterricht) beschränkt. Als Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen wurde durchschnittlich ein Drittel (31%) der Veranstaltungen vom Präsenzformat oder Formaten mit teilweiser Präsenz der Teilnehmenden kurzfristig auf reine Online-Veranstaltungen umgestellt Schaubild B2.1.2-1.270 Etwa jede zehnte noch nicht abgeschlossene Veranstaltung konnte ohne Änderung des Formats weiterlaufen, da es sich bereits um reine Online-Veranstaltungen (6%) oder sonstige Formate ohne Präsenzanteile wie z. B. staatlich anerkannter Fernunterricht (3%) handelte. Insgesamt konnten somit mit Beginn des bundesweiten Lockdowns ab Mitte März 2020 im Durchschnitt aller Anbieter lediglich vier von zehn (40%) laufenden Weiterbildungsveranstaltungen fortgesetzt werden. Die Mehrheit der Veranstaltungen musste unterbrochen (40%) oder ganz abgebrochen und vorzeitig beendet (20%) werden.
Bei Weiterbildungsveranstaltungen, die im Zeitraum des ersten Lockdowns bis etwa Mitte Mai 2020 neu beginnen sollten, fiel der Anteil nicht realisierter Veranstaltungen noch deutlich höher aus Schaubild B2.1.2-2.271 Während durchschnittlich 42% zumindest auf einen späteren Zeitpunkt nach Aufhebung des Lockdowns verschoben wurden, musste etwa ein Drittel (35%) ersatzlos abgesagt werden. Lediglich knapp ein Viertel (23%) der geplanten Veranstaltungen konnte während des Lockdowns beginnen, bei den meisten (16%) erfolgte dies durch kurzfristige Umstellungen auf Online-Formate. Nur ein geringfügiger Anteil der Veranstaltungen war ohne Präsenzanteile geplant und konnte daher wie ursprünglich vorgesehen starten (5% reine Online-Veranstaltungen, 2% sonstige Formate).
Schaubild B2.1.2-1: Realisierung von Weiterbildungsveranstaltungen, die bereits vor dem bundesweiten Lockdown begonnen hatten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren (mittlere Anteile in %; Basis: Anbieter mit laufenden ...
Schaubild B2.1.2-2: Realisierung von Weiterbildungsveranstaltungen, die im Zeitraum des bundesweiten Lockdowns beginnen sollten bzw. begonnen haben (mittlere Anteile in %; Basis: Anbieter mit geplanten Veranstaltungen, die im Zeitraum des ...
Unterschiede in der Realisierung von Weiterbildungsveranstaltungen zwischen Anbietertypen
Differenziert nach den verschiedenen Anbietertypen kommen hinsichtlich der Realisierung der Veranstaltungen während des ersten Lockdowns unterschiedliche Voraussetzungen zur Durchführung digitaler Weiterbildung zum Tragen. Berufliche Schulen bzw. Fachschulen sowie (Fach-)Hochschulen bzw. wissenschaftliche Akademien waren diejenigen Anbietertypen mit den höchsten Anteilswerten des aufrechterhaltenen Angebots – beide konnten im Durchschnitt die Mehrheit ihrer Veranstaltungen realisieren. Dies war sowohl hinsichtlich der bereits begonnenen (insgesamt 82% bzw. 77%) als auch der geplanten, neu beginnenden Veranstaltungen (insgesamt 60% bzw. 56%) der Fall. Ihnen ist es gelungen, diese zu jeweils einem vergleichsweise hohen Anteil kurzfristig in Online-Formate umzuwandeln. Offensichtlich konnten sowohl die (Fach-)Hochschulen als auch die beruflichen Schulen davon profitieren, dass sie bereits vor der Coronapandemie vergleichsweise stark auf digital gestützte Weiterbildungsveranstaltungen sowie auf in der Wissensvermittlung eingesetzte digitale Medien und Formate gesetzt haben (vgl. Christ u. a. 2020). Bei der Interpretation der genannten Anteilswerte ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass vor allem die beruflichen Schulen relativ wenige Weiterbildungsveranstaltungen durchführen (BIBB-Datenreport 2018, Kapitel B2.1.1). Insbesondere die dort angebotenen Aufstiegsfortbildungen (Kapitel C2.2.1) sind von längerer Dauer und können bei einem feststehenden Zeitrahmen nicht ohne weiteres ausgesetzt oder abgebrochen werden. Hinsichtlich der Umstellung bereits laufender Veranstaltungen auf Online-Formate war zudem bei den privat-gemeinnützigen Anbietern mit 45% ein vergleichsweise hoher Wert zu beobachten.
Von den Einschränkungen des Lockdowns besonders stark betroffen waren VHS. Diese konnten nur knapp ein Zehntel (9%) der bereits begonnenen Veranstaltungen fortführen und lediglich 6% der geplanten durchführen bzw. beginnen. Weite Teile des Kursangebots mussten vorzeitig beendet werden (53% der laufenden Veranstaltungen) bzw. konnten gar nicht erst beginnen und wurden ersatzlos abgesagt (65% der geplanten Veranstaltungen). Ähnliches gilt für gemeinschaftliche Anbieter in der Trägerschaft von Kirchen, Parteien, Gewerkschaften o. Ä. Hier konnten durchschnittlich etwas mehr als ein Viertel (28%) aller früher begonnenen Veranstaltungen fortgesetzt und 19% der geplanten Veranstaltungen teilweise durch Umwandlung der Formate durchgeführt werden. Hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen Werte der genannten Anbietertypen dürfte ihre in weiten Teilen für digitale Formate weniger geeignete thematische/inhaltliche Angebotsausrichtung eine Rolle spielen (vgl. Christ u. a. 2020). Auch bei betrieblichen Bildungseinrichtungen und den Kammern bzw. deren Bildungszentren wurden neu geplante Veranstaltungen nur zu niedrigen Anteilen begonnen (20% bzw. 21%).
Regelbetrieb war auch nach Aufhebung des Lockdowns nicht möglich
Nach Aufhebung des ersten Lockdowns (je nach Bundesland ab ca. Anfang bis Mitte Mai) waren Weiterbildungsveranstaltungen i. d. R. wieder in Präsenzform möglich, sofern Hygienekonzepte mit Vorgaben wie z. B. Mindestabständen zwischen Teilnehmenden eingehalten wurden. Bis zum neuerlichen bundesweiten Lockdown ab Mitte Dezember blieben Präsenzveranstaltungen weitgehend erlaubt – allerdings untersagten einzelne Bundesländer bestimmte Bildungsveranstaltungen wie z. B. nicht berufsbezogene Angebote bzw. VHS-Kurse (vgl. InfoWeb Weiterbildung 2020). Weiterbildungsveranstaltungen, deren Beginn für den Zeitraum der Öffnungsphase nach Aufhebung des Lockdowns geplant war, wurden bis zum Erhebungszeitpunkt zu durchschnittlich 43% wie vorgesehen in Präsenzform durchgeführt Schaubild B2.1.2-3.272 Bei den meisten der nun wieder möglichen Präsenzveranstaltungen (25%) wurde allerdings die Teilnehmendenzahl reduziert, um den behördlichen Auflagen zu entsprechen. Lediglich jede fünfte Veranstaltung (18%) konnte wie vorgesehen als Präsenzkurs mit der regulären Kapazität durchgeführt werden. Auch nach dem Lockdown fand mit durchschnittlich 23% ein relevanter Anteil der Veranstaltungen mindestens anteilig in virtuellen Formaten statt. In der Mehrheit dieser Veranstaltungen (16%) wurde das geplante Format geändert, d. h., Präsenzveranstaltungen wurden auf Onlinekurse oder Mischformate umgestellt. Ein Drittel (34%) aller geplanten Veranstaltungen wurde bis zum Zeitpunkt der Erhebung (noch) nicht realisiert, die Hälfte davon wurde ersatzlos abgesagt (17%).
Schaubild B2.1.2-3: Realisierung von Weiterbildungsveranstaltungen im Zeitraum der Öffnungsphase nach Aufhebung des bundesweiten Lockdowns (mittlere Anteile in %; Basis: Anbieter mit geplanten Veranstaltungen, die im Zeitraum der Öffnungsphase ...
Die nach den unterschiedlichen Einrichtungstypen differenzierten Ergebnisse zeigen für den Zeitraum nach dem Lockdown ähnliche Tendenzen wie währenddessen. Die VHS konnten zwar einen großen Teil ihres Präsenzangebots wiederaufnehmen (38% an allen geplanten Veranstaltungen), mehr als die Hälfte (56%) der Veranstaltungen wurden bis zum Erhebungszeitpunkt aber (noch) nicht durchgeführt: Durchschnittlich 41% wurden abgesagt, 16% verschoben. Hinsichtlich der hohen Absagequote dürfte auch eine Rolle spielen, dass eine Verlegung von VHS-Kursen bei feststehender Jahres- bzw. Halbjahresplanung mit hohem organisatorischen Aufwand (z. B. durch erforderliche Koordination von Honorartätigkeiten) verbunden ist. Auch Einrichtungen in Trägerschaft von Kirchen, Parteien, Gewerkschaften o. Ä. konnten einen hohen Anteil des Veranstaltungsangebots nicht realisieren (43%). Hier wurde etwa die Hälfte der betroffenen Veranstaltungen ersatzlos abgesagt (21%).
Demgegenüber konnten berufliche Schulen bzw. Fachschulen ihr Angebot nach dem Lockdown fast vollumfänglich (95%) wieder realisieren – entweder in Form von Präsenzveranstaltungen (59%) oder zumindest anteilig im virtuellen Raum (36%). Die (Fach-)Hochschulen und Akademien profitierten offensichtlich – wie bereits während des Lockdowns – von vergleichsweise guten infrastrukturellen Voraussetzungen, die eine Umstellung auf virtuelle Veranstaltungsformate begünstigten. Mehr als die Hälfte (52%) der Veranstaltungen wurde hier gegenüber der ursprünglichen Planung in ihrem Format angepasst. Insgesamt konnten in den wissenschaftlichen Einrichtungen durchschnittlich 77% der Weiterbildungsveranstaltungen realisiert werden. Ebenfalls hohe Anteile für das realisierte Veranstaltungsangebot waren bei privaten Anbietern mit gemeinnütziger Ausrichtung (insgesamt 78%) und in wirtschaftsnahen Einrichtungen (insgesamt 80%) zu beobachten.
Die dargestellten Veranstaltungsausfälle bzw. Verschiebungen auf einen späteren Zeitpunkt sowie reduzierten Teilnehmerkapazitäten zur Wahrung von Hygienekonzepten gingen bei zahlreichen Einrichtungen offensichtlich mit Umsatzausfällen und dementsprechend einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation einher (Kapitel B2.1.1; Christ/Koscheck 2021). Vor diesem Hintergrund können staatliche Hilfsangebote von relevanter Bedeutung für die Beschäftigungssicherung und Liquidität der Anbieter sein.
Zahlreiche Anbieter haben staatliche Hilfen in Anspruch genommen
Seit März 2020 wurden staatliche Hilfspakete zur finanziellen Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie verabschiedet. Diese weisen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen, Zielgruppenorientierungen und hiermit verbundene Antragsbeschränkungen auf und können je nach Ausrichtung neben Unternehmen teilweise auch von Selbstständigen beantragt werden. Hinsichtlich der im folgenden genannten Ergebnisse zur Bewilligung beantragter Hilfen gilt es zu berücksichtigen, dass nur der Stand bis zur Umfrageteilnahme abgebildet werden kann. Insofern sind die Differenzen zwischen den Anteilswerten der Beantragung und Bewilligung nicht nur auf abgelehnte Anträge zurückzuführen, sondern auch auf solche, die sich zum Umfragezeitpunkt noch im Bearbeitungsstatus befanden.
Ein Drittel (34%) der Anbieter hat Kurzarbeitergeld beantragt, um mittels dieses Instruments Arbeitsausfälle zu überbrücken Schaubild B2.1.2-4. In fast allen Fällen wurden die Leistungen bis zum Erhebungszeitpunkt bereits (mindestens anteilig) bewilligt (32%), was auf eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge hindeutet.
Schaubild B2.1.2-4: Inanspruchnahme von staatlichen Hilfen bei Weiterbildungsanbietern seit März 2020: beantragte und bewilligte Maßnahmen (Anteile in %; Mehrfachnennungen; Basis: alle Anbieter)
Ebenfalls vergleichsweise häufig (24%) wurden Soforthilfen des Bundes und der Länder für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und freiberuflich Tätige in Anspruch genommen, die seit Ende März beantragt werden konnten (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/Bundesministerium der Finanzen 2020). Bei 22% war die Antragstellung zum Zeitpunkt der Befragung – vorbehaltlich des Nachweises der förderspezifischen Mittelverwendung für Betriebsausgaben – erfolgreich.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie speziell für soziale Dienstleister und Einrichtungen abzufedern, wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erlassen, auf dessen Grundlage antragsberechtigte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen der Arbeitsförderung und Anbieter von BAMF-Sprachkursen) Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% ihrer durchschnittlichen Einnahmen erhalten können (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020). Von der Möglichkeit einer Antragstellung auf Zuschüsse nach dem SodEG machten 14% der Anbieter Gebrauch; bei einem Zehntel (10%) waren Zuschüsse zum Befragungszeitpunkt (anteilig) bewilligt.
Weitere Hilfsmaßnahmen beantragte jeweils maximal jeder zehnte Anbieter. 9% griffen bis zum Umfragezeitpunkt auf bewilligte steuerliche Hilfsmaßnahmen zurück (beantragt: 10%), die im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes Ende Mai verabschiedet wurden und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige (z. B. zinsfreie Verschiebungen von Steuerzahlungen oder Anpassungen von Steuervorauszahlungen) vorsehen (vgl. Bundesministerium der Finanzen 2020). 6% gaben an, sonstige staatliche Hilfen beantragt zu haben, die für 3% zum Zeitpunkt der Erhebung bereits bewilligt wurden.273 In seltenen Fällen wurden Hilfskredite für Unternehmen, Selbstständige oder freiberuflich Tätige im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe (vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau 2020) beantragt (3%) bzw. bewilligt (2%). Daneben wurden vereinzelt (auch) Instrumente im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie Kreditbürgschaften in Anspruch genommen. Die sehr niedrigen Anteilswerte (weniger als 1%) sind vor dem Hintergrund der entsprechenden Antragskriterien zu interpretieren: Da die genannten Instrumente auf die Förderung von großen Unternehmen abzielen, kam im Bereich der Weiterbildung eine Antragstellung nur für wenige Unternehmen überhaupt in Frage.274
Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und die Personalsituation
Hinsichtlich der internen Arbeitsorganisation reagierten zahlreiche Weiterbildungsanbieter mittels flexibler Arbeitsmodelle auf die Herausforderungen der Pandemie. Mehr als die Hälfte (56%) der Anbieter führte für das angestellte Personal Möglichkeiten ortsunabhängiger Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten oder Homeoffice ein Schaubild B2.1.2-5.275 46% weiteten entsprechende (bereits bestehende) Möglichkeiten bis zur Erhebung aus (Mehrfachnennungen waren möglich). Bei knapp einem Drittel (29%) der Anbieter wurden flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. freie Einteilung der Arbeitszeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf) neu eingeführt. Ein höherer Anteil – die Hälfte der Anbieter (49%) – weitete bestehende derartige Regelungen aus. Insbesondere im Bereich Organisation und Management, auf den Tätigkeiten des angestellten Weiterbildungspersonals entfallen (vgl. Autorengruppe wb-personalmonitor 2016, S. 99), konnte die pandemiebedingte räumlich und zeitlich flexible Arbeitsorganisation bei Weiterbildungsanbietern vermutlich gut umgesetzt werden.
Schaubild B2.1.2-5: Arbeitsorganisation und Personalsituation bei Weiterbildungsanbietern: Aktivitäten seit Mitte März 2020 als Reaktion auf die Coronapandemie (Anteile in %; Mehrfachnennungen; Basis: Anbieter mit angestelltem Personal)
Mit Blick auf die Personal- bzw. Beschäftigungssituation bei den Anbietern wurde – korrespondierend mit der weit verbreiteten Inanspruchnahme staatlicher Hilfsleistungen in Form des Kurzarbeitergeldes (siehe vorheriger Abschnitt) – häufig die Möglichkeit der Kurzarbeit genutzt, durch die bei vier von zehn (39%) Anbietern bis zum Umfragezeitpunkt (vorübergehende) Arbeitsausfälle überbrückt wurden.276 Weitere Maßnahmen wurden jeweils von maximal knapp einem Fünftel der Anbieter in Anspruch genommen. Bei 17% wurden Mitarbeitende bei fortlaufenden Bezügen von der Arbeit freigestellt, unbezahlt war dies bei knapp jedem zehnten Anbieter (8%) der Fall. Bezahlte Sonderurlaube speziell zur Betreuung von Kindern oder anderen pflegebedürftigen Personen wurden von ebenfalls 17% der Anbieter gewährt.277 Nur bei vergleichsweise wenigen Einrichtungen mussten bis zum Zeitpunkt der Umfrage Maßnahmen ergriffen werden, die sich auch mittel- bis langfristig auf die Personalsituation auswirken: Bei jedem zwanzigsten Anbieter wurden – offensichtlich bedingt durch eine angespannte wirtschaftliche Situation (Kapitel B2.1.1) – betriebsbedingte Kündigungen (5%) bzw. betriebsbedingte Änderungskündigungen (4%) ausgesprochen.
Eine einvernehmliche Aufhebung von Anstellungsverhältnissen erfolgte bei ebenfalls 4%. Fast jeder zehnte (8%) Anbieter sah sich mit Blick auf die unsichere Situation nicht in der Lage, befristete Beschäftigungsverhältnisse entgegen der ursprünglichen Planung einer Anschlussbeschäftigung zu verlängern.
(Johannes Christ – Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, Stefan Koscheck)
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Die genannten Anteilswerte beziehen sich auf Einrichtungen mit zum Zeitpunkt des Lockdowns laufenden Weiterbildungsveranstaltungen (86% aller Anbieter).
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Die genannten Anteilswerte beziehen sich auf Einrichtungen mit geplanten Veranstaltungen, die im Zeitraum des Lockdowns neu beginnen sollten (87% aller Anbieter).
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Die genannten Anteilswerte beziehen sich auf Einrichtungen mit geplanten Veranstaltungen, die in diesem Zeitraum beginnen sollten (95% aller Anbieter).
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Im Rahmen von Freitextantworten wurden diesbezüglich häufig Überbrückungshilfen sowie länderspezifische und Soforthilfen auf kommunaler Ebene genannt.
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Der Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist beschränkt auf große Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 43 Mio. €, Umsatz über 50 Mio. €, mehr als 249 Beschäftigte (im Jahresdurchschnitt). In Ausnahmefällen erhalten auch kleinere Unternehmen Zugang (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2020).
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Die genannten Anteilswerte beziehen sich auf Einrichtungen mit angestelltem Personal (86% aller Anbieter).
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Die Differenzen zwischen den Anteilswerten zur Beantragung bzw. Bewilligung des Kurzarbeitergeldes Schaubild B2.1.2-4 und den Angaben zur Realisierung von Kurzarbeit als Reaktion auf die Coronapandemie Schaubild B2.1.2-5 sind in erster Linie auf unterschiedliche Stichprobenkonstellationen als Basis für die jeweiligen Berechnungen zurückzuführen.
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Im öffentlichen Dienst wurden im Frühjahr zusätzliche bezahlte Freistellungsmöglichkeiten für die Coronapandemie geschuldete Betreuungspflichten insbesondere durch die Schulschließungen geschaffen.