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Eine höhere Berufsbildung330 wird in der Regel nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger Berufstätigkeit absolviert. Ziel der beruflichen Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (vgl. § 1 Abs. 4 BBiG). Zu den quantitativ bedeutsamsten Abschlüssen nach BBiG/HwO zählen Fortbildungen zum/zur Meister/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in und Fachkaufmann/-frau (Kapitel C2.1.2). Daneben gibt es landesrechtlich geregelte Fortbildungen wie z. B. staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in, staatlich geprüfte/-r Techniker/-in oder Sozialberufe, die in Fachschulen bzw. Fachakademien angeboten werden (Kapitel C2.2.1). 2018 wurden insgesamt 124.685 Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen in der Schul- und Berufsbildungsstatistik ausgewiesen (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 171f.). Seit 2009 ist die Zahl der Fortbildungsabsolventinnen und ­absolventen moderat um 8% gestiegen, wobei die größten Zuwächse bei den kaufmännischen Dienstleistungsberufen und den Berufen in der Sozial- und Heilpädagogik zu verzeichnen waren.

Welche Bedeutung haben die Abschlüsse der höheren Berufsbildung aktuell in der Bevölkerung und wie hat sich der Bevölkerungsanteil mit beruflicher Höherqualifizierung im Zeitverlauf entwickelt? Zur Beantwortung dieser Fragen wird im Beitrag auf die amtlichen Mikrozensuserhebungen zurückgegriffen. Die Art und Weise, wie die Abschlüsse der höheren Berufsbildung im Mikrozensus empirisch erfasst wurden, variiert allerdings im Zeitverlauf . Dies hängt u. a. auch damit zusammen, dass sich die Zuordnung der Abschlüsse in Bildungs- und Berufsklassifikationen im Zeitverlauf geändert hat.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung des Statistischen Bundesamtes in der jährlich etwa 830.000 Personen aus rund 390.000 Privathaushalten zu unterschiedlichen Themenfeldern befragt werden, u. a. zu Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung. Für die Erhebung besteht gemäß § 7 Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Für das Merkmal „höchster Ausbildungsabschluss“ gilt die Auskunftspflicht erst seit 2005, zuvor war dies eine freiwillige Angabe.

Abschlüsse der höheren Berufsbildung im Zeitverlauf:

2005 bis 2009: 
„Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss, Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens, Abschluss einer Fachakademie oder einer Berufsakademie“ --- „Fachschule der DDR“

2010:          
„Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss, einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens oder einer Fachakademie“ --- „Fachschule der DDR“

2011 bis 2015: 
„Meister-/in, Techniker/-in oder gleichwertiger Fachschulabschluss“ --- „Fachakademie (nur in Bayern)“ --- „Fachschule der DDR“

seit 2016:          
„Meister/in“ --- „Techniker/-in oder gleichwertiger Fachschulabschluss“ --- „Fachakademie (nur in Bayern)“ --- „Fachschule der DDR“

Im Mikrozensus wurden bis 2010 – vergleichbar zur Einordnung in der internationalen Standardklassifikation für Bildung (ISCED) 1997  – Abschlüsse einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens zusammen mit einer Meister-/Technikerausbildung oder einem gleichwertigen Fachschulabschluss in einer Kategorie erfasst. Seit 2011 werden diese Abschlüsse gesondert erfasst. Abschlüsse an einer Schule für Erzieher/-innen, die bis 2013 in die Kategorie gleichwertiger Fachschulabschluss fielen, werden im Mikrozensus seit 2014 in einer eigenen Kategorie erhoben. Die Abschlüsse an einer „Ausbildungsstätte/Schule für Erzieher/-innen“ werden in der ISCED 2011 zwar auf dem gleichen Level verortet wie die Abschlüsse der höheren Berufsbildung. In der Klassifizierung der Berufe (KldB) 2010 sind sie allerdings auf Stufe zwei „Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ eingeordnet und auch im nationalen Bildungsbericht werden Erzieher/-innen von den übrigen fortbildungsbezogenen Fachschulausbildungen abgegrenzt (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 172). Für eine Darstellung der Entwicklung höherer Berufsbildungsabschlüsse auf Basis des Mikrozensus muss auf die umfassendste Kategorie (inkl. Schulen des Gesundheitswesens, Erzieher/-innen) zurückgegriffen werden.

Berufliche Abschlüsse in Bildungs- und Berufsklassifikationen

Schaubild C3.1-1 zeigt, wie sich die Anteile der Personen mit höherem beruflichen Abschluss im Vergleich zu akademischen Abschlüssen in der Bevölkerung im Zeitverlauf entwickelt haben. Der Bevölkerungsanteil mit höherer Berufsbildung (und vergleichbaren Abschlüssen) lag mit leichten Schwankungen seit dem Jahr 2005 zwischen 7% und 9% (vgl. auch Statistisches Bundesamt 2020i). Der Bevölkerungsanteil mit Hochschulabschluss hat sich seit der Bologna-Reform hingegen von 11,7% im Jahr 2005 auf 17,9% im Jahr 2018 erhöht. Lagen vor zwanzig Jahren ungefähr gleich viele Abschlüsse im höheren beruflichen und im akademischen Bereich vor (Verhältnis 1:1), so nimmt die relative Bedeutung der höheren Berufsbildung im Vergleich zur akademischen Bildung laufend ab (aktuelles Verhältnis 1:2).

Die in Schaubild C3.1-1 für 2018 ausgewiesene Quote von 8,9% überschätzt allerdings den Anteil der Personen mit höherem Berufsbildungsabschluss in der Bevölkerung. Wie Tabelle C3.1-1 zeigt, sind darunter 2,5% mit einem Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens und 0,9% mit Abschluss an einer Ausbildungsstätte bzw. Schule für Erzieher/-innen. Der Bevölkerungsanteil mit einem Abschluss als Meister/-in, Techniker/-in oder einem gleichwertigen Fachschulabschluss (einschließlich Fachschule der DDR, Fachakademie) lag 2018 bei lediglich 5,5% und damit auf ähnlichem Niveau wie 2014. Die in Schaubild C3.1-1 erkennbare Zunahme seit 2013 um rund einen Prozentpunkt (bzw. 8%) geht alleine auf mehr Personen mit Abschlüssen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens zurück.

Schaubild C3.1-1: Entwicklung höherer beruflicher und akademischer Abschlüsse in der Bevölkerung 2005 bis 2018 (in %)

Tabelle C3.1-1: Abschlüsse einer höheren Berufsbildung in der Bevölkerung 2005 bis 2018 (in %)

2018 lag der Anteil der beruflich Höherqualifizierten unter Erwerbstätigen bei 5,9% und damit etwas höher als in der Bevölkerung (5,5%) Tabelle C3.1-2. Erwerbstätige Frauen haben deutlich seltener einen Abschluss der höheren Berufsbildung (3,1%) als Männer (8,4%), Gleiches gilt für den Anteil in der weiblichen Bevölkerung (2,9% vs. 8,2%). Abschlüsse an Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens und an Ausbildungsstätten für Erzieher/-innen, die in früheren Jahren zusammen mit den höheren Berufsbildungsabschlüssen aufgeführt wurden, umfassen bei Frauen in der Bevölkerung zusammen 5,7% und damit mehr als die Hälfte der aufgeführten Abschlüsse. Wird die Quote beruflicher Höherqualifizierung ohne diese Abschlüsse berechnet, könnte sie wiederum unterschätzt sein, da offenbleiben muss, ob sich Personen mit einer Fortbildung im Gesundheitswesen in der Kategorie „Techniker/-in oder gleichwertiger Fachschulabschluss“ wiederfinden.332

Bei einer Differenzierung nach Staatsangehörigkeit zeigen sich Unterschiede zwischen Personen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft. So liegt der Anteil der beruflich Höherqualifizierten unter Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sowohl in der Bevölkerung (5,9%) als auch bei Erwerbstätigen (6,4%) deutlich höher als unter Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (2,1% bzw. 2,8%) Tabelle C3.1-3.

(Anja Hall, Michael Kalinowski)

Tabelle C3.1-2: Höhere Berufsbildung in der Bevölkerung und unter Erwerbstätigen nach Geschlecht 2018 (in %)

Tabelle C3.1-3: Höhere Berufsbildung in der Bevölkerung und unter Erwerbstätigen nach Staatsangehörigkeit 2018 (in %)

  • 330

    Der Begriff „höherqualifizierende Berufsbildung“ wurde mit der Novelle des BBiG zum 1. Januar 2020 eingeführt. Synonym wird in diesem Beitrag von höherer Berufsbildung gesprochen: erstens aufgrund der sprachlichen Vereinfachung und zweitens, da landesrechtliche Abschlüsse wie beispielsweise Techniker/-in durch das BBiG nicht abgedeckt sind. In der Literatur wird zudem auch von Aufstiegsfortbildung oder generell von Fortbildungsabschlüssen gesprochen.

  • 331

    Einige wenige Fortbildungsabschlüsse sind aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit in die ISCED-Stufe 55 (Abschluss einer Meisterausbildung – nur sehr kurze Vorbereitungskurse bis unter 880 Stunden) eingeordnet, basierend auf der Fachrichtung der Vorbereitungskurse zur Ausbildung von Meister/-innen (siehe hierzu Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2019, S. 123). Auf Basis des Mikrozensus wurden 2018 rund 10% der Meister/-innen-, Techniker/-innen- oder gleichwertigen Fachschulabschlüsse auf dem ISCED-Niveau 55 und 90% auf Niveau 65 eingeordnet (eigene Berechnungen).

  • 332

    Gleiches gilt für Personen mit kaufmännischem Fortbildungsabschluss nach BBiG/HwO (z. B. Fach-, Betriebswirt/-in), die weder mit der Bezeichnung „Meister/-in“ noch „Techniker/-in oder gleichwertiger Fachschulabschluss“ direkt angesprochen werden. Im Vergleich zur BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, einer Stichprobe von Erwerbstätigen mit einer bezahlten Tätigkeit von regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche, liegt der Anteil der beruflich höherqualifizierten Frauen (5%) relativ zu Männern (9,7%) etwas höher (Kapitel C3.2).