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In welchem Umfang und an welchen konkreten Maßnahmen Geflüchtete im Sektor „Vorbereitung auf Ausbildung“ teilnehmen bzw. welche Maßnahmen sie beendet haben, ist auf Basis amtlicher Daten bisher nur ansatzweise bekannt, da der Fluchthintergrund statistisch nicht erfasst wird (vgl. Dionisius/Matthes/Neises 2018). Auch die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE), zu deren vier Bildungssektoren der Übergangsbereich zählt, differenziert lediglich zwischen deutschen und nicht deutschen Personen. Der deutliche Anstieg ausländischer Anfänger/-innen im Übergangsbereich ab 2014 gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass unter den Anfängern/Anfängerinnen viele der neu zugewanderten Geflüchteten sind (Kapitel A4). In der iABE werden allerdings nicht alle bundesweiten Maßnahmen sowie Programme der Länder und Kommunen berücksichtigt, die explizit für Geflüchtete neu geschaffen wurden.

Detailliertere Informationen über die Teilnahme von geflüchteten Personen an Übergangsmaßnahmen der BA liefert die BA-Förderstatistik (Kapitel A9.4.1). Die Grundgesamtheit der Förderstatistik bildet Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung (§ 3 Abs. 2 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§§ 16 bis 16g SGB II) des Bundes ab. Der Statistik ist zu entnehmen, dass zwischen September 2019 und August 2020 im Jahresdurchschnitt rund 22.000 Personen im Kontext von Fluchtmigration an einer Berufseinstiegsbegleitung, assistierten Ausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Einstiegsqualifizierung oder ausbildungsbegleitenden Hilfe teilgenommen haben Tabelle A12.2.1-1. Personen im Kontext von Fluchtmigration stellten damit bundesweit 15,7% der Teilnehmenden an diesen Regelinstrumenten dar. Vergleichsweise hoch fiel der Anteil der Personen im Kontext von Fluchtmigration bei der assistierten Ausbildung (38,5%), der Einstiegsqualifizierung (30,6%) und bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen (27,3%) aus. Trotz der rückläufigen Zuwanderung Schutzsuchender nach Deutschland, hat sich wie bereits im Vorjahr der durchschnittliche Bestand an Geflüchteten, die die Instrumente der BA in Anspruch genommen haben, erneut leicht erhöht und betrug im aktuellen Betrachtungszeitraum rund 22.000 (plus 3,6% im Vergleich zum Vorjahr). Dabei wurden besonders die Ausbildung begleitende Unterstützungsangebote stärker nachgefragt während der Bestand an Instrumenten, die auf eine Ausbildung vorbereiten, sich rückläufig entwickelt hat (vgl. Christ u. a. 2020).   

Tabelle A12.2.1-1: Bestand und Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, September 2019 bis August 2020

Neben Teilnahmen an den Regelinstrumenten zur Berufsvorbereitung und Ausbildungsförderung weist die BA-Förderstatistik auch Teilnahmen an bundesweiten Sondermaßnahmen aus, die basierend auf § 45 SGB II („Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“) vorwiegend für Geflüchtete geschaffen wurden. Im Jahresdurchschnittsbestand nahmen zwischen September 2019 und August 2020 920 Personen im Kontext von Fluchtmigration an diesen Maßnahmen teil. Gemessen am durchschnittlichen Jahresbestand, verzeichneten die BA-Maßnahmen, die vorwiegend für Flüchtlinge konzipiert wurden, nach 2019 (2018: 6.486; 2019: 3.009; minus 53,6%) erneut einen starken Rückgang um knapp 70%.

BA-Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge

Im Rahmen der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ hat die BA Maßnahmen vorrangig für geflüchtete Menschen konzipiert. In der BA-Förderstatistik können diese für Arbeitsagenturen und Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung nachgewiesen werden. Für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft liegen keine Daten zu diesen Maßnahmen vor (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2017).249

Perspektiven für Flüchtlinge (PerF)

Es handelt sich um eine zwölfwöchige Maßnahme zur Feststellung der berufsfachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden. Die Kompetenzfeststellung findet dabei in Betrieben statt. Die Maßnahmeträger vermitteln darüber hinaus berufsbezogene Deutschkenntnisse, geben Hilfestellung zur Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt und beraten bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, junge Flüchtlinge an den Ausbildungsmarkt heranzuführen. Wichtige Bestandteile der auf sechs bis acht Monate angelegten Maßnahme sind dabei z. B. die Feststellung von Kompetenzen und Neigungen, die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, Bewerbungstraining, Sucht- und Schuldenprävention und Grundlagen gesunder Lebensführung. Vorgesehen sind dabei auch betriebliche Einsätze, in denen die Teilnehmer/-innen praktische Erfahrungen sammeln.

Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)

Die Maßnahme ist Teil der Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ des BMBF, der BA und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Initiative verfolgt das Ziel, junge Geflüchtete auf eine Berufsausbildung im Handwerk vorzubereiten. Im Rahmen von PerjuF-H werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen im Laufe von vier bis sechs Monaten in einem Betrieb erste Erfahrungen in Berufsfeldern des Handwerks, z. B. Metall, Elektrotechnik oder Holz, vermittelt.

Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS)

KompAS beinhaltet je nach Ausgestaltung vor Ort u. a. Aktivitäten zur Kompetenzfeststellung und zum Heranführen an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem sowie an die hiesigen Normen und die Kultur. Weiterhin sollen Kontakte zu verschiedenen Organisationen wie z. B. Betrieben, Behörden, Beratungsstellen oder Kammern hergestellt werden. Der zeitliche Umfang beträgt 200 bis 400 Zeitstunden. Die Teilnahme findet parallel zu einem Integrationskurs des BAMF statt. Neben geflüchteten Menschen richtet sich die Förderung an Personen, die über keine oder nicht genügende Deutschkenntnisse verfügen, beispielsweise deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund.

Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit)

Das wesentliche Element von Kommit ist eine vier- bis zwölfwöchige- betriebliche Erprobung, um Kompetenzen der Teilnehmenden festzustellen und diese an eine Tätigkeit heranzuführen. Der betrieblichen Erprobung geht eine zweiwöchige Vorbereitungsphase beim Maßnahmeträger voraus. Während der Tätigkeit im Betrieb wird der/die Teilnehmende persönlich betreut. Es wird angestrebt, dass der/die Arbeitgeber/-in den Teilnehmenden im Anschluss in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernimmt. Diese Maßnahme richtet sich neben geflüchteten Menschen, an Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund.

Kombination berufsbezogene Sprachförderung für junge Flüchtlinge (KomjuF)

Ähnlich zu anderen für Geflüchtete konzipierten Programmen, sollen im Instrument „Kombination berufsbezogener Sprachförderung für junge Flüchtlinge“ Sprachkenntnisse erworben und Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Förderung richtet sich an geflüchtete Menschen, die jünger als 35 Jahre sind, und soll dabei helfen, eine Berufswahl zu treffen und auf eine Ausbildung vorzubereiten. Die Teilnahmedauer beträgt sechs bis acht Monate.

Wie in der Gruppe der Geflüchteten insgesamt (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2021, 2020, 2019) ist der Großteil der Teilnehmenden mit Fluchthintergrund in den BA-Maßnahmen überwiegend männlich. Der Anteil der Frauen mit Fluchthintergrund lag in den betrachteten BA-Regelinstrumenten durchschnittlich bei 18,5% und in den „BA-Maßnahmen vorwiegend für Geflüchtete“ bei 32,6%. Nahezu ausgeglichen fiel dagegen der Anteil der geflüchteten Frauen in der Berufseinstiegsbegleitung (48,9%) aus. Verglichen mit den Vorjahreszahlen ist der Anteil weiblicher Geflüchteter sowohl in den BA-Regelinstrumenten (plus 2,5 Prozentpunkte) als auch in den „BA-Maßnahmen vorwiegend für Geflüchtete“ nach 2019 erneut (plus 11 Prozentpunkte) gestiegen.

Deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen BA-Maßnahmen zeigen sich hinsichtlich der Schulabschlüsse der Teilnehmer/-innen im Kontext von Fluchtmigration. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei der Interpretation der Schulabschlüsse vor dem Hintergrund der Erfassungsschwierigkeiten durch eine mangelnde Vergleichbarkeit der Abschlüsse aus den verschiedenen Herkunftsländern Vorsicht geboten ist. Aus diesem Grund müssen auch die ausgewiesenen Werte zur Verteilung der Schulabschlüsse bei der Gesamtzahl der BA-Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung mit Vorsicht interpretiert werden.

Insgesamt verfügten Teilnehmer/-innen im Kontext von Fluchtmigration bei den betrachteten Regelmaßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung häufiger über einen Hauptschulabschluss als Teilnehmer/-innen in Maßnahmen vorwiegend für Geflüchtete (47,6% vs. 25,1%). Teilnehmer/-innen im Kontext von Fluchtmigration in Maßnahmen vorwiegend für Geflüchtete hatten dafür häufiger keinen Hauptschulabschluss (31,5%) oder machten keine Angabe zu ihrem Schulabschluss (22,8%) als Teilnehmer/-innen im Kontext von Fluchtmigration in BA-Regelmaßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung (17,9% bzw. 10,6% ohne Angabe). Auch der Anteil der Personen im Kontext von Fluchtmigration, die über eine (Fach)Hochschulreife verfügten, war bei den BA-Maßnahmen für Geflüchtete leicht höher als bei den BA-Regelmaßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung (14,9% vs. 12,8%).

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    Nachfolgende Ausführungen sind der genannten Quelle entnommen. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine wörtliche Zitierung verzichtet.