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Die Zahl der jungen Menschen mit Fluchthintergrund, die mithilfe einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine duale Ausbildung gesucht haben, ist im Berichtsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 5.000 Personen bzw. um rund 13% zurückgegangen Tabelle A12.2.2-1. Aufgrund des sich auch in diesem Berichtsjahr fortsetzenden Rückgangs ausbildungsinteressierter Bewerber/-innen betrug 2020 der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund an allen gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und Ausbildungsstellenbewerberinnen 7,0% (+0,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr). Die Zuwanderung Geflüchteter wirkte sich damit wie bereits in den Vorjahren stabilisierend auf die Bewerberzahl aus.

Tabelle A12.2.2-1: Merkmale der registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Berichtsjahre 2016 bis 2020 mit und ohne Kontext Fluchtmigration (absolut und in %)

Wie bei allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden nur jene geflüchteten Personen als „Bewerber/-in“ registriert und gezählt, die von der BA für „ausbildungsreif“ befunden wurden, d. h., die sowohl die sprachlichen als auch sonstigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung erfüllen. Wie viele Geflüchtete ohne Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsdienste nach einer Ausbildung gesucht haben, ist nicht bekannt.

Im Durchschnitt sind die gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich älter als die gemeldeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund. Rund jede/-r vierte Bewerber/-in im Kontext Fluchtmigration (23,7%) war 25 Jahre und älter. Bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund lag dieser Anteil bei nur 6,2%. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch beim Geschlecht. Der Frauenanteil der geflüchteten Bewerber/-innen lag bei 24,6% im Vergleich zu 39,6% bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund. Der vergleichsweise geringe Anteil an weiblichen Bewerberinnen mit Fluchthintergrund ist auf die demografische Struktur der Geflüchteten, insbesondere in den zugangsstarken Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.250 Der Frauenanteil hat jedoch wie bereits im Vorjahr erneut um 4,5 Prozentpunkte zugenommen (Vorjahr: plus 4,4 Prozentpunkte). Mit rund einem Viertel hat der Frauenanteil unter den Geflüchteten seit der Aufnahme des Merkmals „Personen im Kontext Fluchtmigration“ 2016 in den Statistiken der BA einen neuen Höchststand erreicht. Unterschiede zwischen den beiden Bewerbergruppen waren auch in den formalen Bildungsqualifikationen festzustellen, wenngleich die Angaben zu Schulabschlüssen – wie bereits ausgeführt – mit Vorsicht zu interpretieren sind. Der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen, die einen Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss haben, lag bei 37,5% und damit rund zehn Prozentpunkte höher als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (26,2%). Hingegen hatten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund mit einem Anteil von 41,7% beinahe doppelt so häufig einen Realschulabschluss als geflüchtete Bewerber/-innen (24,3%). Bei der Hochschulzugangsberechtigung fielen die Unterschiede hingegen geringer aus. Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund, die im Berichtsjahr 2020 über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügten, lag bei 20,5% (gegenüber 26,0% bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund). Beim Vergleich der Schulabschlüsse zwischen gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Fluchthintergrund ist zu beachten, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund sehr viel häufiger keine Informationen zum Schulabschluss (2020: 14,8%) vorhanden waren als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (4,6%).

Vermittlungsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund

Von den 33.184 bei der BA gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund hatten zum Stichtag 30. September 2020 insgesamt 10.355 einen Ausbildungsvertrag abschließen können. Gemessen an allen Bewerbern und Bewerberinnen mit Fluchthintergrund beträgt die Quote der Einmündungen in eine (duale) Ausbildung im Berichtsjahr 2020 somit 31,2% und liegt wie in den vergangenen Berichtsjahren weiterhin deutlich unter dem Anteil der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (46,8%) (vgl. Oeynhausen u. a. 2020). Mit Blick auf die Vorjahreszahlen beeinträchtigte die Coronapandemie die Integration von Geflüchteten in Ausbildung negativ (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2021). Rund 3.100 Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund weniger als im Vorjahr haben eine Ausbildungsstelle angetreten. Die Einmündungsquote ist gegenüber dem Vorjahr um vier Prozentpunkte gesunken. Die Einmündungsquote von Personen ohne Fluchthintergrund sank um 3,1 Prozentpunkte von 49,9% im Berichtsjahr 2019 auf 46,8% im aktuellen Berichtsjahr vergleichsweise etwas geringer (vgl. Oeynhausen u. a. 2020). Um jedoch herauszufinden, ob und inwieweit ein Fluchthintergrund die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im „Corona-Jahr“ beeinflusst hat, braucht es Befragungsdaten. An dieser Stelle sei auf die BA/BIBB-Bewerberbefragung 2020 hinzuweisen (Kapitel A8.1), auf deren Basis das BIBB voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 Analyseergebnisse hierzu veröffentlichen wird.

Bei 20,7% der gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund bestand zum Stichtag 30. September 2020 bei der BA noch ein Vermittlungswunsch in Ausbildung. Hierbei handelt es sich sowohl um Bewerber/-innen, die unversorgt sind (9,6%) als auch um Bewerber/-innen, die einen alternativen Verbleib haben, aber dennoch ihren Vermittlungswunsch für das laufende Ausbildungsjahr bei der BA aufrechterhalten haben (11,1%). Im Vergleich zu noch suchenden Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund blieben Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich häufiger unversorgt (9,6% vs. 6,0%) und mündeten seltener in eine Alternative ein (11,1% vs. 10,3%) (Kapitel A1.1.3).

15.972 bzw. 48,1% der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund waren im Berichtsjahr 2020 anderweitig oder unbekannt verblieben und hatten ihren Vermittlungsauftrag beendet. Der BA liegen von insgesamt 7.225 ehemaligen Bewerberinnen und Bewerbern im Kontext von Fluchtmigration (21,8%) Informationen über den Verbleib vor. Rund jeder vierte Bewerber/jede zehnte Bewerberin mit Fluchthintergrund ist unbekannt verblieben (26,4%).

Tabelle A12.2.2-2 zeigt den Verbleibsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund differenziert nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus. Hierbei wird deutlich, dass Bewerberinnen mit Fluchthintergrund eine höhere Einmündungsquote (33,6%) aufweisen als Bewerber mit Fluchthintergrund (30,4%). Geflüchtete Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss (35,2%) oder mit Realschulabschluss (34,7%) mündeten häufiger in die duale Berufsausbildung ein als Bewerber/-innen mit Fachhochschulreife (21,0%) oder mit allgemeiner Hochschulreife (23,4%). Differenziert nach dem aufenthaltsrechtlichen Status der geflüchteten Bewerber/-innen fällt auf, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung (36,4%) oder einer Duldung (37,8%) häufiger in eine Ausbildung einmündeten als Bewerber/-innen mit einer Aufenthaltsgenehmigung.

Tabelle A12.2.2-2: Verbleibsstatus der Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration zum 30.09.2020 – mit Differenzierungen nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus (absolut und in %)

Von den 10.355 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund, die zum 30. September 2020 in eine Berufsausbildung einmündeten, erhielt der Großteil eine ungeförderte Ausbildungsstelle (90,2%) und lediglich ein kleiner Teil einen geförderten Ausbildungsplatz (9,8%). Im Vergleich zum Vorjahr (6,4%) ist der Anteil an Geflüchteten, die in einen geförderten Ausbildungsplatz einmündeten um 3,4 Prozentpunkte gestiegen. Tabelle A12.2.2-3 zeigt, dass sich geflüchtete Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib zum Stichtag 30. September 2020 am häufigsten in einer Schulbildung befanden (45,2%) oder einer Erwerbstätigkeit nachgingen (33,1%). 8,1% der Bewerber/-innen mündete in eine berufsvorbereitende Maßnahme ein und 9,0% verblieben in ihrem bestehenden Ausbildungsverhältnis. Mit jeweils weniger als 2% spielten die übrigen Verbleibe wie Praktikum, Studium und gemeinnützige soziale Dienste eine geringere Rolle.

Tabelle A12.2.2-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2020 gemeldeten Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration (Stichtag: 30. September 2020, absolut und in %)

Was genau die Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib machen, hängt auch damit zusammen, ob die Bewerber/-innen ihren Vermittlungsauftrag bei der BA aufrechterhalten oder auf weitere Unterstützung verzichten. Demnach gingen Bewerber/-innen, die ihren Vermittlungswunsch nicht aufrechterhielten, öfter einer Erwerbstätigkeit nach (38,1%) als Bewerber/-innen, die weiterhin nach einer Ausbildungsstelle suchten (23,4%). Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag weiter bestehen blieb, waren dagegen öfter in eine Fördermaßnahme eingemündet (15,2% vs. 4,3%). 6,2% der weiterhin suchenden Bewerber/-innen absolvierten eine Einstiegsqualifizierung (EQ/EQJ) und 9,1% eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (gegenüber 2,0% und 2,3% der Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war).

(Alexander Christ)

  • 250

    Laut Angaben des BAMF waren 2015 (69,2%) und 2016 (65,7%) rund zwei Drittel der Asylerstantragsteller männlich (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016, 2017).