BP:
 

Der vorliegende Beitrag thematisiert das Zulassungsverfahren gemäß FernUSG als gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Qualitätssicherung entsprechender Bildungsangebote und stellt damit eine vertiefende Ergänzung zu Kapitel B2.3 „Fernlernen“ dar.

Die Vermittlung der Lerninhalte über Distanz ermöglicht ein weitgehend orts- und zeitunabhängiges Lernen und eignet sich daher besonders für berufsbegleitende und -bezogene Bildungsprozesse, z. B. in Form einer Aufstiegsfortbildung.

Das FernUSG316 trat 1977 als Verbraucherschutzgesetz in Kraft. Seither unterliegen alle seiner Definition entsprechenden Bildungsangebote (vgl. § 1 Abs. 1 FernUSG) der Zulassungspflicht durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), einer Behörde der Länder.

Im Rahmen der Zulassung werden von der ZFU neben der didaktischen und fachinhaltlichen Qualität auch das vorgesehene Werbematerial und die Vertragsgestaltung geprüft. Dabei entscheidet sie, ob der Lehrgang ohne weitere Auflagen zugelassen werden kann, ob (und wozu) Nachbesserungen erforderlich sind oder eine Zulassung völlig zu versagen ist. Im Anschluss an die erfolgte Zulassung überprüft sie in einem dreijährigen Turnus zudem kontinuierlich, ob die Zulassungsvoraussetzungen noch gegeben sind.

Bei berufsbildenden Angeboten, die auf den Erwerb eines bundeseinheitlich geregelten Abschlusses abzielen, angesprochen sind hier i. d. R. Aufstiegsfortbildungen gemäß § 53 BBiG oder § 42 HwO, holt die ZFU zusätzlich eine Stellungnahme des BIBB ein. Darin ist seitens des BIBB zu erläutern, inwieweit die vorgelegte Lehrgangsplanung fachlich und didaktisch die Erreichung des angestrebten beruflichen Bildungsziels erlaubt.

Das Zulassungsverfahren gemäß FernUSG lässt sich somit als eine – in dieser Form singuläre – Gesetzesnorm zur Sicherung der Produkt- bzw. Inputqualität entsprechender Bildungsangebote interpretieren. Die erfolgreiche Zulassung wird durch ein Siegel der ZFU dokumentiert, das nicht durch etwaige andere Qualitätstestate des Bildungsanbieters, z. B. durch den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems, kompensiert werden kann.

Für beruflich Qualifizierte, die eine Aufstiegsfortbildung berufsbegleitend absolvieren möchten, stellt das ZFU-Siegel daher eine wichtige Orientierungshilfe dar. Es belegt – in einem ansonsten weitgehend unregulierten Weiterbildungsmarkt –, dass ein entsprechend zertifiziertes Bildungsangebot sowohl fachinhaltlich als auch didaktisch das angestrebte Bildungsziel, hier: das Bestehen einer beruflichen Fortbildungsprüfung, z. B. zum Fachwirt/zur Fachwirtin, ermöglicht.

(Angela Fogolin)