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Für die Jugendlichen und Betriebe, die sich noch nach dem 30. September 2021 für eine Berufsausbildung im Ausbildungsjahr 2021/2022 interessierten (sei es als künftige Auszubildende oder als Ausbildungsstätten), setzten die Beratungs- und Vermittlungsdienste ihre Arbeit auch über diesen Stichtag hinaus fort. Zwischen Oktober 2021 und Januar 2022, dem Nachvermittlungszeitraum für einen verspäteten Ausbildungsbeginn („fünftes Quartal“), wurden insgesamt 79.100 Ausbildungsstellen noch für einen sofortigen Ausbildungsbeginn registriert. Das sind 4.700 Plätze mehr als im selben Zeitraum ein Jahr zuvor (Oktober 2020 bis Januar 2021: 74.600). Unter den insgesamt 79.100 gemeldeten Ausbildungsstellen befanden sich jene 63.200 Stellen, die bereits am 30. September unbesetzt waren, sowie weitere 15.900 Stellen, die den Beratungs- und Vermittlungsdiensten erst später gemeldet wurden. Bei knapp 77.300 bzw. 97,7 % der 79.100 gemeldeten Stellen handelte es sich um betriebliche Ausbildungsplätze (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2022).

Das Nachvermittlungsgeschäft im „fünften Quartal“

Auch nach dem 30. September, dem Ende eines Berichtsjahres, suchen zahlreiche Jugendliche weiterhin kurzfristig eine Ausbildung oder Alternative dazu. Im Rahmen der Nachvermittlungsaktion von Oktober bis Dezember („fünftes Quartal“) sollen den Bewerberinnen und Bewerbern noch Ausbildungsstellen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierungen oder andere Alternativen angeboten werden. Das Hauptaugenmerk der Statistik der Nachvermittlung liegt auf der aktuellen Situation der Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Verbleib zu den Stichtagen November, Dezember und Januar. Seit November 2018 berichtet die Statistik der BA auch über gemeldete Berufsausbildungsstellen mit Ausbildungsbeginn bis Ende des Jahres.

Den gemeldeten Stellen standen 67.100 Bewerber/-innen gegenüber, welche die Beratungs- und Vermittlungsdienste um Unterstützung baten, um noch im Jahr 2021 eine Ausbildungsstelle antreten zu können. Verglichen mit dem Vorjahr (76.600) hat die Zahl der im „fünften Quartal“ gemeldeten Bewerber/-innen deutlich um 9.500 abgenommen.

Anders als im Vorjahr fiel bundesweit zum Ende des „fünften Quartals“ die Zahl der noch zu besetzenden Ausbildungsstellen höher aus als die der noch zu vermittelnden Bewerber/-innen. Rechnerisch entfielen 117,9 Stellen auf 100 Bewerber/-innen (Vorjahr: 97,4 Stellen auf 100 Bewerber/-innen). Dabei gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. So standen z. B. in Berlin nur 34,7 offene Stellen 100 Bewerbern/Bewerberinnen gegenüber, während es in Thüringen 329,3 waren Tabelle A1.1.4-1.

Tabelle A1.1.4-1: Registrierte Berufsausbildungsstellen und Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit Wunsch eines Ausbildungsbeginns bis Ende des Jahres 2021

Mit diesen extremen Ungleichgewichten hatten beide Seiten des Ausbildungsmarktes, Jugendliche und Betriebe, zu kämpfen. Für die Betriebe war die Lage in Thüringen besonders problematisch, wo rechnerisch 100 noch zu besetzenden Stellen lediglich 30,4 Bewerber/-innen gegenüberstanden.

Schwierig ist das Vermittlungsgeschäft im „fünften Quartal“ nicht nur aufgrund der großen regionalen Ungleichgewichte, sondern auch, weil die bereits Ende September zu beobachtenden beruflichen Ungleichgewichte und Merkmalsdisparitäten zwischen dem noch zu besetzenden Angebot und der zu vermittelnden Nachfrage zu großen Teilen in das „fünfte Quartal“ überführt wurden. Denn 79,9 % der im „fünften Quartal“ gemeldeten Stellen sowie 53,8 % der in diesem Zeitraum gemeldeten Bewerber/-innen entstammen aus dem Kreis der bereits zum 30. September 2021 registrierten erfolglosen Marktteilnahmen (unbesetzte Stellen bzw. unversorgte Bewerber/-innen sowie noch suchende Bewerber/-innen mit alternativer Verbleibmöglichkeit zum 30. September).

Zudem ist davon auszugehen, dass viele Ausbildungsstellen des „fünften Quartals“, die nicht aus der Teilmenge der bereits zum 30. September unbesetzten Plätze stammen, aus Vertragslösungen in der Probezeit herrühren und die Betriebe ein Interesse daran haben, dass diese kurzfristig nachbesetzt werden. Von vorzeitigen Vertragslösungen sind aber verstärkt jene Berufe betroffen, die ohnehin unter Besetzungsschwierigkeiten leiden (Kapitel A5.6). Aus all diesen Gründen ist der Ausbildungsmarkt im „fünften Quartal“ nochmals deutlich stärker von Passungsproblemen geprägt als die Ausbildungsmarktlage während der regulären Vermittlungsperiode.

Einmündungsquoten der Bewerber/-innen

Somit fiel die im Nachvermittlungsgeschäft erzielte Einmündungsquote der Bewerber/-innen in eine Berufsausbildungsstelle mit bundesweit 9,2 % vergleichsweise niedrig aus, während 71,8 % immer noch auf der Suche nach einer Ausbildungsgelegenheit waren. Die restlichen 19,0 % zählten zu den „anderen ehemaligen Bewerbern/Bewerberinnen“, d. h. zu jenen Bewerbern/Bewerberinnen, die ihren Vermittlungswunsch noch vor Einmündung in eine Berufsausbildungsstelle wieder aufgaben oder die unbekannt verblieben sind Tabelle A1.1.4-2. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Einmündungsquote mit 9,2 % unverändert. Geringe Veränderungen zum Vorjahr gibt es in der Gruppe der noch suchenden Bewerber/-innen (2020: 73,0 % vs. 2021: 71,8 %) und der Gruppe der anderen ehemaligen Bewerber/-innen (2020: 17,8 % vs. 2021: 19,0 %).

Tabelle A1.1.4-2: Registrierte Ausbildungsstellenbewerber/-innen für den Ausbildungsbeginn bis Ende 2021 nach Vermittlungsstatus

Auch zwischen den verschiedenen Bewerbergruppen waren, was die Einmündungsquoten angeht, nur geringfügige Unterschiede auszumachen (sei es, dass es sich um männliche oder weibliche Bewerber/-innen, um Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss oder mit Studienberechtigung handelte). So bewegten sich die Einmündungsquoten ebenso durchgängig auf niedrigem Niveau, wie umgekehrt die Quoten der im September 2021 noch suchenden Bewerber/-innen durchgängig auf hohem Niveau variierten. Etwas stärker variierten die Einmündungsquoten nach dem Alter (unter 20 Jahren: 10,7 %, über 25 Jahre: 5,1 %, nach Ländern (Bayern und Thüringen mit jeweils über 12,0 %, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg mit jeweils knapp unter bzw. über 7 %) und nach dem ursprünglichen Vermittlungsstatus der Bewerber/-innen zum 30. September: Bewerber/-innen, die damals als „eingemündet“ verbucht waren, hatten auch im Januar 2022 die höchste Einmündungsquote mit 15,0 % zu verzeichnen. Dagegen betrug die Quote bei den Bewerbern/Bewerberinnen, die zum 30. September zu den noch suchenden „Bewerbern/Bewerberinnen mit Alternative“ gezählt worden waren, nur 6,2 %.

Zum Ende des „fünften Quartals“ waren noch 13.900 Ausbildungsstellen unbesetzt. Bezogen auf alle 79.100 zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 zur Nachvermittlung gemeldeten Stellen entspricht dies einem Anteil von 17,6 %.

Der Anteil fiel somit höher aus als im Vorjahr, als 16,1 % der insgesamt 74.600 gemeldeten Stellen unbesetzt blieben (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2022). Die Erfolgschancen waren demnach auch für Betriebe in der Nachvermittlungsperiode stark eingeschränkt, zumal die Differenz zwischen der Gesamtzahl aller während der Nachvermittlung gemeldeten Stellen und den im Dezember noch unbesetzten Stellen nicht allein Stellenbesetzungen, sondern auch Stornierungen (vorzeitige Aufgabe des Vermittlungswunsches) geschuldet sein dürfte.

(Alexander Christ, Eric Schuß, Stephanie Oeynhausen, Bettina Milde)