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In allen anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems (BBiG/HwO) finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen statt (vgl. Stöhr 2017). Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Handlungsfähigkeit, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (§ 38 BBiG/§ 32 HwO). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG/§ 31 Abs. 1 HwO). Die folgenden Ergebnisse zu den Abschlussprüfungen der Auszubildenden und zu den sog. Externenzulassungen basieren auf Daten der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik).

Abschlussprüfungen der Auszubildenden (Berufsbildungsstatistik)

Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) erfasst mit dem Teildatensatz zu den Auszubildenden in dualer Berufsausbildung nach BBiG/HwO (Satzart 1) jährlich für alle Ausbildungsverträge Monat und Jahr der abgelegten Abschlussprüfungen (im Handwerk wird der Begriff „Gesellenprüfungen“ verwendet).

Mit der Zahl der Prüfungsteilnahmen werden alle im Kalenderjahr durchgeführten Abschlussprüfungen gezählt. Mit der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen (Abgrenzung seit 2008 möglich) werden alle Ausbildungsverträge des Berichtsjahres mit Prüfungsteilnahme(n) gezählt. Wenn z. B. innerhalb eines Ausbildungsvertrages eine Abschluss- und eine Wiederholungsprüfung im Berichtsjahr gemeldet wurde, sind dies zwei Prüfungsteilnahmen und ein Prüfungsteilnehmer bzw. eine -teilnehmerin. Doppelzählungen von Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen sind unwahrscheinlich (es kann angenommen werden, dass die gleiche Person nur in sehr seltenen Fällen innerhalb eines Berichtsjahres im Rahmen von zwei verschiedenen Ausbildungsverträgen an einer Abschlussprüfung teilnimmt). Exakter lässt sich die Zahl nicht ermitteln, da keine Verlaufsstatistik vorliegt, die es erlaubt, Daten aus verschiedenen Ausbildungsverträgen der gleichen Person zu verknüpfen.

Neben der Prüfungsteilnahme erhebt die Berufsbildungsstatistik auch den Prüfungserfolg (in der Differenzierung: bestanden, nicht bestanden, endgültig nicht bestanden) sowie für die erste Prüfungsteilnahme die Art der Zulassung (in der Differenzierung: vorzeitig, fristgemäß [also gemäß Ausbildungsvertrag], nach Verlängerung). Für Details zu Unterschieden der Erfassung der Prüfungsteilnahmen und des Prüfungserfolges der Aggregatdatenerhebung bis zum Berichtsjahr 2006 und der Einzeldatenerfassung ab 2007 siehe https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf

Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Prüfungserfolg im Zeitvergleich

Tabelle A5.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen und Prüfungsteilnehmer/-innen an Abschlussprüfungen von Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung sowie Indikatoren des Prüfungserfolges seit dem Jahr 2010. Hierbei ist zu beachten, dass der Prüfungserfolg bzw. -misserfolg nur erfasst wird, wenn sich Auszubildende überhaupt zu einer Abschlussprüfung anmelden bzw. teilnehmen. Seit 2010 ging die Anzahl der Prüfungsteilnahmen und auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen kontinuierlich zurück. Im Jahr 2020 erfolgten 424.161 Abschlussprüfungen und es nahmen 411.999 Auszubildende des dualen Systems an einer Abschlussprüfung teil. Damit war die Anzahl der Prüfungsteilnehmer/-innen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert, sie ging lediglich um 0,25 % zurück. Die Zahl der Prüfungsteilnahmen stieg geringfügig an (+0,16 %). Somit zeigten sich selbst unter den schwierigen Bedingungen der Coronapandemie keine Rückgänge bei den Abschlussprüfungen der Auszubildenden des dualen Systems. Im Hochschulbereich ging dagegen 2020 die Zahl der Absolventen und Absolventinnen im Vergleich zum Vorjahr um 6 % zurück (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Zur langfristigen Entwicklung der Abschlussprüfungen seit 1977 sowie einer ausführlichen Analyse der Teilnahme an Abschlussprüfungen der Auszubildenden und den Indikatoren des Prüfungserfolges unter Pandemiebedingungen siehe Uhly 2021b.

Tabelle A5.7-1 enthält neben der Anzahl der Prüfungsteilnahmen und Prüfungsteilnehmer/-innen zwei Erfolgsquoten sowie den Anteil der Wiederholungsprüfungen. Auch hinsichtlich des Prüfungserfolgs zeigten sich auf Basis der Indikatoren der Berufsbildungsstatistik 2020 keine negativen Effekte der Ausbildung unter Pandemiebedingungen. 89,6 % aller Prüfungsteilnahmen von Auszubildenden waren erfolgreich (EQ I), von allen Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen bestanden 92,3 % die Prüfung (EQ II). Insgesamt bestanden 380.184 Absolventen bzw. Absolventinnen die Abschlussprüfung. 31.812 Prüfungsteilnehmer/-innen bestanden die Abschlussprüfung nicht. Von diesen hatte die überwiegende Mehrheit – wie auch in den Vorjahren – hierbei noch nicht den letzten Prüfungsversuch genutzt. Wer im zweiten Wiederholungstermin die Prüfung nicht bestanden hat, hat keine weitere Wiederholungsmöglichkeit. Im Berichtsjahr 2020 waren dies von allen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern nur 1.962 bzw. 0,5 %. Der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungen betrug 6,8 % und entspricht dem üblichen Wert der letzten zehn Jahre (6 % bis 7 %). Auch die Erfolgsquote veränderte sich seit 2010 kaum und lag 2020 nur geringfügig unterhalb der Quote der letzten Jahre.

Im Folgenden werden Befunde zu den Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung des Berichtsjahres 2020 in verschiedenen Differenzierungen betrachtet. Zunächst wird ein knapper Überblick über die Teilnahme sowie den Prüfungserfolg an ersten Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen gegeben. Danach werden verschiedene Personenmerkmale (der Prüfungsteilnehmer/-innen) betrachtet und Ergebnisse differenziert nach Bundesländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen dargestellt. Zu einer differenzierten Analyse der Beteiligung an Abschlussprüfungen und dem Prüfungserfolg unter Pandemiebedingungen siehe Uhly 2021b.

Prüfungserfolg/Erfolgsquoten

Auf Basis der Berufsbildungsstatistik können für die Abschlussprüfungen zwei Erfolgsquoten berechnet werden: jeweils bezogen auf das Berichtsjahr

Die Erfolgsquoten werden auf Basis der gerundeten Daten berechnet; bei kleinen Fallzahlen kann dies zu Verzerrungen führen.

EQ II fällt immer höher aus als EQ I (sofern manche Personen nicht im ersten Versuch bestehen und noch an Wiederholungsprüfungen teilnehmen). Im folgenden Text wird nur EQ II erläutert, EQ I wird jedoch ergänzend in den Tabellen ausgewiesen. Neben der Erfolgsquote wird auch der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungsteilnahmen eines Berichtsjahres ausgewiesen und erläutert.

Es liegt keine Verlaufsstatistik vor (Kapitel A5.1): Der Prüfungserfolg kann nicht mit Bezug zu allen in einem bestimmten Jahr begonnenen Ausbildungsverhältnissen ausgewertet werden, sondern nur für die Prüfungsteilnehmer/-innen bzw. Prüfungsteilnahmen der jeweiligen Berichtsjahre. Personen, die an Prüfungen gar nicht teilnehmen bzw. sich nicht anmelden, sind in der Statistik nicht enthalten. Ob jemand bei Nichtbestehen einer Prüfung die Berufsausbildung noch in einem anderen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abschließt, wird ebenfalls nicht erhoben.

Tabelle A5.7-1: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung, Teilnahmen, Teilnehmer/-innen und Prüfungserfolg 2010 bis 2020, Deutschland

Prüfungsteilnahme und Prüfungserfolg 2019 – Erst- und Wiederholungsprüfungen

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27c Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später. Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO).

Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer ersten Abschlussprüfung im Berichtsjahr 2020 wurde für 88,4 % eine fristgemäße Prüfungsteilnahme gemeldet Tabelle A5.7-2. Fristgemäß bezieht sich hierbei nicht auf die in der Ausbildungsordnung genannte Ausbildungsdauer, sondern auf die im Ausbildungsvertrag festgelegte Dauer. Prüfungsteilnahme nach Verlängerung wurde für nur 1,9 % der Prüfungsteilnehmer/-innen gemeldet; da nicht sicher ist, was mit dieser Merkmalsausprägung bei der Prüfungsteilnahme erfasst wird,132 werden im Folgenden ausschließlich die Anteile vorzeitiger Prüfungszulassungen betrachtet. 9,7 % aller Teilnahmen an der ersten Abschlussprüfung wurden mit einer Verkürzung gemäß § 45 (1) BBiG gemeldet. Dieser Anteil variiert deutlich nach Bundesländern (z. B. Berlin: 16,7 %, Hessen: 16,3 %, Thüringen: 4,4 % oder Sachsen und Bayern: 5,2 %) sowie nach Zuständigkeitsbereichen (Industrie und Handel: 11,6 %, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe sowie Handwerk zwischen 6 % und 9 %, Hauswirtschaft und Landwirtschaft: 0,6 % bis 1,6 %).

Tabelle A5.7-3 differenziert alle Prüfungsteilnahmen 2020 und deren Prüfungserfolg nach den verschiedenen Prüfungsversuchen. Es zeigt sich deutlich, dass die Erfolgsquote mit zunehmendem Prüfungsversuch (erste und zweite Wiederholungsprüfung) immer geringer ausfällt. Im Durchschnitt lag die Erfolgsquote (EQ II) beim ersten Prüfungsversuch 2020 bei 91,5 %. Für alle, die irgendwann zuvor nicht bestanden hatten und 2020 an einer ersten Wiederholungsprüfung teilnahmen, betrug die Erfolgsquote nur noch 65,5 %.133 Im dritten Prüfungsversuch lag die Erfolgsquote 2020 bei nur noch 56,2 %.

Der Anteil derjenigen, die bereits im ersten Prüfungsversuch erfolgreich waren, unterschied sich deutlich nach Bundesländern (Baden-Württemberg: 94,7 %, Brandenburg: 86,0 %) und auch nach Zuständigkeitsbereichen (Öffentlicher Dienst: 94,7 %, Handwerk: 87,1 %).

Tabelle A5.7-2: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen der Auszubildenden des dualen Systems 2020 und Art der Zulassung zur Prüfung nach Bundesländern und nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1,2

Tabelle A5.7-3: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg nach Prüfungsversuch sowie Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen 20201

Erfolgsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Wie unterscheidet sich der Prüfungserfolg zwischen Männern und Frauen, zwischen deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bzw. nach Schulabschluss?134

Tabelle A5.7-4 zeigt, dass im Berichtsjahr 2020 für Männer (91,4 %) die Prüfungserfolgsquote (EQ II) nur etwas geringer ausfällt als bei Frauen (93,7 % der Teilnehmerinnen). Allerdings erreichen die Männer diese erst mit einem etwas höheren Anteil an Wiederholungsprüfungen (Anteil Wiederholungsprüfungen Männer: 7,5 %, Frauen: 5,6 %).

Deutlicher unterschieden sich die Erfolgsquoten zwischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mit und ohne deutschem Pass. Von allen deutschen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bestanden 93,5 % die Abschlussprüfung, von den Ausländern/Ausländerinnen waren es lediglich 81,5 %. 13 % der Prüfungsteilnahmen der ausländischen Auszubildenden waren dabei Wiederholungsprüfungen; bei deutschen Auszubildenden waren dies nur 6,1 %. Die unterschiedlichen Erfolgsquoten von deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gehen zum Teil mit unterschiedlichen Schulabschlüssen einher.

Tabelle A5.7-4: Abschlussprüfungen und Prüfungserfolg (absolut und in %) in der dualen Berufsausbildung nach Personenmerkmalen (Auszubildende), Deutschland 2020

Erfolgsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss

Die Erfolgsquoten unterschieden sich deutlich nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Bei denjenigen mit maximal einem Hauptschulabschluss lag die Erfolgsquote (EQ II) 2020 bei ca. 83 %. Von den Prüfungsteilnehmenden mit Realschulabschluss (oder vergleichbarem Abschluss) bestanden 93,9 % und von den Studienberechtigten 97,6 % die Abschlussprüfung. Die höheren Erfolgsquoten wurden auch bei deutlich geringerem Anteil an Wiederholungsprüfungen erreicht.

Erfolgsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen

Betrachtet man die Erfolgsquote (EQ II) insgesamt, so variierte auch diese im Jahr 2020 im Vergleich der Bundesländer zwischen 95,1 % in Baden-Württemberg und 87,5 % in Brandenburg Tabelle A5.7-5. In den meisten ostdeutschen Ländern wurde trotz des höheren Anteils an Wiederholungsprüfungen eine etwas geringere Erfolgsquote erreicht.

Im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche variierte die Erfolgsquote (EQ II) zwischen 95,2 % in den Ausbildungsberufen des Öffentlichen Dienstes und 89,0 % im Handwerk. Auch hierbei zeigt sich, dass die höheren Erfolgsquoten bei einem geringeren Anteil an Wiederholungsprüfungen erzielt wurden.

Differenziert man nach den einzelnen dualen Ausbildungsberufen (hier werden nur Berufe mit mindestens 300 Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen im Jahr 2020 betrachtet) Tabelle A5.7-6, so schwankt die Erfolgsquote (EQ IIneu) erheblich. Sie reichte von 63,4 % im Beruf Bauten- und Objektbeschichter/-in bis zu fast 100 % bei den Medienkaufleuten für Digital und Print.

Tabelle A5.7-5: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg 2020 nach Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen1

Tabelle A5.7-6: Duale Ausbildungsberufe mit den niedrigsten und höchsten Erfolgsquoten (EQ IIneu) in %, Bundesgebiet 20201,2

Externe Prüfungsteilnahmen und Zulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung

Neben der Abschlussprüfung nach einer dualen Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System bieten das BBiG/die HwO weitere Möglichkeiten der Zulassung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle. Zum einen kann eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung (oder einem anderen Nachweis über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit) erfolgen; hiermit können auch informell erworbene Kompetenzen anerkannt werden. Zum anderen können Absolventen und Absolventinnen einer schulischen Berufsausbildung, die einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf entspricht, zur Kammerprüfung zugelassen werden. Insbesondere um Jugendliche, die in Zeiten eines Ausbildungsstellenmangels auf schulische Berufsausbildungsgänge ausgewichen sind, nicht zu benachteiligen, wurde mit der Revision des BBiG im Jahr 2005 diese Zulassungsart neu geregelt.135 Beide Fälle der Zulassung zur Kammerprüfung werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik unter „Externenprüfungen“ bzw. „Externenprüfungen“ bzw. „Externenzulassungen“ gefasst.

Tabelle A5.7-7 verdeutlicht, dass die beiden Formen der Externenzulassungen zur Abschlussprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Ähnlich wie in den Vorjahren erfolgte auch im Jahr 2020 bei der überwiegenden Mehrheit der externen Prüfungsfälle (86,5 %) die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung, in den übrigen Fällen (13,5 %) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen unterschiedliche Bedeutung zu. In den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft, von Industrie und Handel sowie des Öffentlichen Dienstes dominierte die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung deutlich. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft, der Freien Berufe und des Handwerks überwogen zwar auch die Externenzulassungen aufgrund von Berufserfahrungen, allerdings lagen dort die Anteile der Prüfungen aufgrund einer schulischen Berufsausbildung (z. T. deutlich) über 40 %.

Externenzulassungen bzw. Externenprüfungen (inklusive Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund von Berufserfahrung)

Die Berufsbildungsstatistik erfasst auch in dualen Ausbildungsberufen abgelegte Abschlussprüfungen von Personen, die nicht aufgrund des Absolvierens der dualen Berufsausbildung, sondern aus anderen Gründen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese sog. Externenprüfungen bzw. Externenzulassungen und die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung werden nicht mit dem Auszubildendendatensatz (Satzart 1), sondern mit dem Datensatz zu den sonstigen Prüfungen (Satzart 2 der Berufsbildungsstatistik) erhoben. Hierbei werden ausschließlich Prüfungsteilnahmen gezählt.136

Der über viele Jahre verwendete Begriff „Externenprüfung“ wird im Rahmen der Berufsbildungsstatistik aufgegeben, da der Begriff „Externenzulassungen“ angemessener ist. Denn es handelt sich um die üblichen Abschlussprüfungen, lediglich die Art der Zulassung ist eine andere als bei den Auszubildenden des dualen Systems.

Die Erfassung erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung. Es werden entsprechend der Differenzierung im BBiG unterschieden:

a) Zulassung von Absolventen und Absolventinnen eines Bildungsgangs in einer berufsbildenden Schule § 43 (2) BBiG

b) Zulassung aufgrund von Berufserfahrung § 45 BBiG (2) und (3)

Achtung: Hier weicht die Begriffsverwendung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik von der ansonsten üblichen Begriffsverwendung ab! Üblicherweise werden nur die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung als Externenprüfungen/Externenzulassungen bezeichnet. Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik werden die beiden Fälle (a und b) jedoch nicht begrifflich unterschieden, sondern unter der Bezeichnung „Externenzulassungen“ (früher auch „Externenprüfungen“) gefasst. Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen für beide Zulassungsarten der Begriff „Externenzulassungen“ verwendet.

Tabelle A5.7-7: Externenzulassungen zu Abschlussprüfungen (Prüfungsteilnahmen) und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland 20201

Die Zahl der Teilnahmen an Externenzulassungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) war nach 2010 (35.949 Externenzulassungen) rückläufig. Im Berichtsjahr 2020 stieg die Anzahl der Externenzulassungen erstmals geringfügig an.137 Mit 23.844 durchgeführten Externenzulassungen lag die Zahl der Teilnahmen nahe am Vorjahreswert (+114 Prüfungsteilnahmen bzw. +0,5 %). Differenziert man beide Zulassungsarten, so zeigt sich ein Anstieg der Prüfungsteilnahmen lediglich bei den Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung (+4,2 %). Bei den Zulassungen aufgrund einer schulischen Berufsausbildung war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-18,3 %). Zur langfristigen Entwicklung siehe BIBB-Datenreport 2020, Kapitel A5.7.

19.965 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2020 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss im dualen System erworben. Die Erfolgsquote lag bei den Externenzulassungen im Jahr 2020 bei 83,7 %. Sie fiel bei den Zulassungen aufgrund einer schulischen Berufsausbildung (86,5 %) etwas höher aus als bei den Zulassungen aufgrund einer Berufserfahrung (83,3 %). Beide Erfolgsquoten sind im Vorjahresvergleich leicht zurückgegangen (-1,6 % bzw. -1 %).

(Alexandra Uhly)

  • 132

    Da sich „fristgemäß“ auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer bezieht und nicht auf die nach Ausbildungsordnung vorgesehene Dauer, ist unklar, warum bei der Variablen „Prüfungszulassung“ (bzgl. des ersten Prüfungsversuchs) die Ausprägung „nach Verlängerung“ enthalten ist. Möglicherweise wurden hierunter fristgemäße Teilnahmen bei verlängerten Ausbildungsverträgen gemeldet. Es kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass teilweise fälschlicherweise die Zulassungsart nicht mit Bezug zu den Erstprüfungen, sondern hinsichtlich der im Berichtsjahr erfolgten Wiederholungsprüfungen gemeldet wurde. Diese Ausprägung wird ab dem Berichtsjahr 2021 (mit der Einführung weiterer Neuerungen durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz) nicht mehr verwendet.

  • 133

    Zum Prüfungserfolg bei der ersten Wiederholungsprüfung differenziert nach Schulabschluss, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen siehe Ebbinghaus 2014.

  • 134

    Eine Differenzierung der Erfolgsquoten nach Personenmerkmalen und zusätzlich nach Zuständigkeitsbereichen findet sich im BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.7.

  • 135

    Zur Neuregelung der Zulassung zur Kammerprüfung aufgrund einer Berufsausbildung im Kontext eines Ausbildungsplatzmangels siehe Lehmpfuhl/Müller-Tamke 2012 und Bundesministerium für Bildung und Forschung 2016.

  • 136

    Zur Teilnahme an Vorbereitungskursen siehe Schreiber/Gutschow 2013.

  • 137

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.7 sowie Vorjahre