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Im folgenden Kapitel wird die Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System betrachtet. Zentrale Indikatoren hierfür sind die Ausbildungsanfänger- und Absolventenquoten, die angeben, wie viel Prozent der Jugendlichen (irgendwann im Laufe ihrer Biografie) eine duale Berufsausbildung beginnen bzw. mit Berufsabschluss erfolgreich absolvieren. Zur Berechnung dieser Indikatoren werden die Auszubildenden- bzw. Absolventendaten nach Altersjahrgängen differenziert. Deshalb beginnt dieses Kapitel mit einer knappen Analyse des Alters der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, der Ausbildungsanfänger/-innen sowie der Absolventen und Absolventinnen des dualen Systems. Die Auszubildendendaten stammen aus der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik), die Bevölkerungsdaten aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes.

Alter der Auszubildenden

Die Berufsbildungsstatistik erhebt das Alter bzw. Geburtsjahr der Auszubildenden im dualen System (BBiG/HwO) seit dem Berichtsjahr 1993; allerdings wird erst seit dem Berichtsjahr 2007 das Geburtsjahr der Auszubildenden für alle Ausbildungsverträge (Auszubildenden, Prüfungsteilnehmer/-innen, Vertragslösungen) und nicht nur für die Neuabschlüsse des dualen Systems erfasst. Im Folgenden werden die Anteile der verschiedenen Altersgruppen analog der früheren Differenzierung der Alterskategorien sowie das Durchschnittsalter dargestellt.

Alter der Auszubildenden – Erfassung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik

Mit der Umstellung auf eine ausbildungsvertragsbezogene Einzeldatenerhebung ab dem Berichtsjahr 2007 wird für jeden Ausbildungsvertrag (nicht nur für Neuabschlüsse) das Geburtsjahr der Auszubildenden erhoben. Es können seither alle einzelnen Altersjahrgänge differenziert werden. Das Alter ergibt sich dabei aus der Differenz von Berichts- und Geburtsjahr. Zur früheren Meldung von Neuabschlüssen nach Alter im Rahmen der Aggregatdatenerhebung siehe den entsprechenden Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A5.8.

Hinweis:
Ältere Personen, die einen Berufsabschluss erwerben, sind unter den Auszubildenden grundsätzlich unterrepräsentiert. Zwar gibt es keine generelle Altersgrenze für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung, doch Ältere machen i. d. R. keine Ausbildung im dualen System, sondern können Berufsabschlüsse im Rahmen von Umschulungen (die auch betrieblich erfolgen können), sog. Externenzulassungen zur Abschlussprüfung oder im Rahmen von Fortbildungen erwerben. In den Auszubildendendaten (bzw. den Daten zu den Ausbildungsverträgen) der Berufsbildungsstatistik sind sie dann nicht enthalten.

Wie Tabelle A5.8-1 zeigt, betrug im Berichtsjahr 2020 das Durchschnittsalter der Auszubildenden mit Neuabschluss 19,9 Jahre. Damit verzeichnete es zum ersten Mal seit 1993 einen geringfügigen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (2019: 20,0 Jahre138). Zur langfristigen Entwicklung seit 1993 siehe BIBB-Datenreport 2021, Kapitel A5.8. Der Anstieg des Durchschnittsalters zwischen 2007 und 2019 ist teilweise auf den höheren Anteil an Auszubildenden mit Studienberechtigung im dualen System zurückzuführen (zum Teil auch aufgrund doppelter Abiturjahrgänge, Kapitel A5.5.1). Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil derer, die mit einer vorherigen Teilnahme an einer Maßnahme der Berufsvorbereitung oder beruflichen Grundbildung gemeldet wurden, zunächst und ging seit 2012 mit Ausnahme einzelner Jahre wieder zurück (Kapitel A5.5.2). In jüngster Vergangenheit ist ein Anstieg des Durchschnittsalters im Wesentlichen nur bei Auszubildenden ohne deutschen Pass festzustellen, seit dem Berichtsjahr 2012 liegt das Durchschnittsalter der deutschen Auszubildenden (Neuabschlüsse) bei 19,6 Jahren. Bei den ausländischen Auszubildenden stieg es in diesem Zeitraum nahezu stetig von 20,3 (2012) auf 22,5 (2020).

Durchschnittsalter – Berechnungen des BIBB

Arithmetisches Mittel

Das Durchschnittsalter wird als arithmetisches Mittel berechnet. Seit dem Berichtsjahr 2007 wird das Geburtsjahr der Auszubildenden für alle Ausbildungsverträge erhoben und es können alle Altersjahrgänge (auch die über 40-Jährigen) einzeln in die Berechnung einbezogen werden. Das berechnete Durchschnittsalter unterschätzt aufgrund der lediglich jahresgenauen Erfassung (Berichtsjahr – Geburtsjahr) das tatsächliche Durchschnittsalter.

Details zur Durchschnittsaltersberechnung siehe Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.8 und Uhly 2021a.

Hinweis:
Im Regelfall machen ältere Personen keine Ausbildung im dualen System, sondern eine Externenprüfung oder Umschulung. Sie sind dann nicht in den Auszubildenden-daten der Berufsbildungsstatistik enthalten.

Tabelle A5.8-1: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach Alter, Bundesgebiet 2007 bis 2020 (in %)

Insgesamt variierte das Durchschnittsalter der Auszubildenden (Neuabschlüsse) über die Länder zwischen 20,8 Jahren in Berlin und Hamburg und 19,0 Jahren in Bayern Tabelle A5.8-2.139 Mit Ausnahme von Berlin fällt das Durchschnittsalter auch in den ostdeutschen Ländern unterdurchschnittlich aus. Das gilt insbesondere für Sachsen (19,1), Thüringen (19,2) und Sachsen-Anhalt (19,4). Diese Unterschiede sind teilweise durch die unterschiedliche Bedeutung der Schulabschlüsse unter den Auszubildenden bedingt. In den Ländern mit niedrigem Durchschnittsalter der Auszubildenden fällt der Anteil der Studienberechtigten deutlich unterdurchschnittlich aus. In Bayern fällt dagegen der Anteil derer mit Hauptschulabschluss deutlich überdurchschnittlich hoch aus und in den neuen Ländern spielt der mittlere Schulabschluss traditionell eine größere Rolle (Kapitel A5.5.1).

Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fiel – wie in den meisten Vorjahren – das Durchschnittsalter der Frauen im Berichtsjahr 2020 mit 20,1 Jahren etwas höher aus als das der Männer (19,8 Jahre) Tabelle A5.8-3. Das Durchschnittsalter der Auszubildenden (Neuabschlüsse) ohne deutschen Pass lag mit 22,5 Jahren deutlich höher als bei den Auszubildenden mit deutschem Pass (19,6).

Betrachtet man nicht alle Neuabschlüsse, sondern lediglich die Ausbildungsanfänger/-innen,140 so ergab sich jeweils ein etwas geringeres Durchschnittsalter. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen und Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen mit bzw. ohne deutschen Pass blieben bestehen. Die Anfänger/-innen einer dualen Berufsausbildung waren im Jahr 2020 im Durchschnitt 19,7 Jahre alt Tabelle A5.8-3.

Unterschiede hinsichtlich des Durchschnittsalters von Personengruppen in der dualen Berufsausbildung können aufgrund unterschiedlicher Faktoren im Lebens- bzw. Bildungsverlauf resultieren. Zum Durchschnittsalter der Ausbildungsanfänger/-innen differenziert nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss, der vorherigen Teilnahme an beruflicher Grundbildung bzw. Berufsvorbereitung sowie dem Geschlecht und der Staatsangehörigkeit siehe BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.8.

Bei den Absolventen/Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung lag das Durchschnittsalter im Berichtsjahr 2020 bei 22,6 Jahren. Zwischen Männern und Frauen gab es keine Unterschiede Tabelle A5.8-3. Ausländische Absolventen bzw. Absolventinnen waren mit durchschnittlich 24,8 Jahren um fast zweieinhalb Jahre älter als diejenigen mit deutschem Pass (22,4).

Tabelle A5.8-2: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach Alter und Region 2020 (in %)1

Tabelle A5.8-3: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, Ausbildungsanfänger/-innen und Absolventen/Absolventinnen nach Alter, Bundesgebiet 2020

Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System

Im Folgenden wird betrachtet, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ausfiel, die überhaupt eine duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO beginnen oder erfolgreich absolvieren, unabhängig davon, in welchem Alter sie dies tun. Hierzu werden rechnerische Quoten auf Basis der Berufsbildungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung nach einem Quotensummenverfahren ermittelt. Diese Quoten können als Indikatoren für die quantitative Bedeutung des dualen Systems sowie als Maß der Integration verschiedener Personengruppen interpretiert werden.

Berechnet man solche Quoten mit dem Quotensummenverfahren, so sollten nur solche Ereignisse erfasst werden, die in den Biografien nur einmalig auftreten können. Deshalb wird die Absolventenquote auf Basis der Erstabsolventen/-absolventinnen141 und die Anfängerquote auf Basis der Anfänger/-innen142 und nicht aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge berechnet. Im Gegensatz zur früheren Ausbildungsbeteiligungsquote der Jugendlichen wird mit der Berechnungsweise der Ausbildungsanfängerquote die Überschätzung durch Mehrfachzählungen von Auszubildenden, die wiederholt Ausbildungsverträge neu abschließen, weitgehend vermieden.143

Da die Korrektur der Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 rückwirkend nur bis 2011 vorliegt, wird hier ausschließlich die Entwicklung seit 2011 betrachtet. Zur Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung vor 2011 siehe BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5.

Ausbildungsanfängerquote

Die Ausbildungsanfängerquote ist ein Indikator für den Anteil der Jugendlichen,144 die eine duale Berufsausbildung beginnen. In welchem Alter dies geschieht und wie lange der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung dauert, bleibt hierbei jedoch unberücksichtigt. In der Quote sind auch solche Personen enthalten, die zeitgleich (duales Studium), irgendwann vor oder nach der dualen Berufsausbildung ein Studium oder eine andere Art der Ausbildung beginnen (werden) bzw. begonnen haben.145

Für das Berichtsjahr 2020 ergibt sich ein rechnerischer Anteil von 49,8 % der Jugendlichen (Wohnbevölkerung), die irgendwann im Laufe ihrer Biografie eine duale Berufsausbildung beginnen Tabelle A5.8-4. Damit zeigt sich ein deutlicher Rückgang von 4,6 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (2019: 54,4 %) und damit der stärkste Rückgang in den vergangenen zehn Jahren. Nach einem Rückgang seit 2011146 war die Anfängerquote seit 2016 jährlich jeweils angestiegen oder stabil. Der deutliche Rückgang der Anzahl an Ausbildungsanfängern im Jahr 2020 ist zwar auch durch demografische Entwicklungen bedingt, aber insbesondere durch die schwierigen Rahmenbedingungen infolge der Coronapandemie beeinflusst (vgl. Oeynhausen u. a. 2021, S. 10; siehe auch Kroll 2021). Die Rückgänge von Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt fielen im Jahr 2020 deutlich stärker aus als – ohne Berücksichtigung der Coronapandemie – erwartet (vgl. Maier 2021).

Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen (AAQ)

Bei der Berechnung der AAQ werden nur die Ausbildungsverträge der Anfänger/-innen verwendet (nicht die Zahl der Neuabschlüsse). Da Anfänger/-innen als Teilgruppe der Neuabschlüsse erst seit der Revision der Berufsbildungsstatistik, die 2007 in Kraft trat, abgegrenzt werden können und zunächst noch Umsetzungsprobleme bei den Datenmeldungen bestanden, wird die Anfängerquote erst seit dem Berichtsjahr 2009 ermittelt.

Nach dem Quotensummenverfahren (OECD-Standard) werden je Altersjahrgang Teilquoten aus Anfänger/-innen und Wohnbevölkerung berechnet und dann zur Anfängerquote summiert (vgl. Gericke/Uhly 2012; Gericke/Uhly/Ulrich 2011). Die AAQ gibt den rechnerischen Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung wieder, der erstmals eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System beginnt. Zum Quotensummenverfahren nach OECD-Standard siehe Kazemzadeh 2000, S. 68f.

i = Alter

# Aus Vereinfachungsgründen wird nur eine begrenzte Anzahl von Teilquoten gebildet. Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von „16 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „24 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 16 bis 24 Jahren je Teilquote ein.

Es wurde keine Korrektur des Effektes der doppelten Abiturjahrgänge vorgenommen. Da Hochschul- und Fachhochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht differenziert werden, ist eine Korrektur um den G8-Effekt für die duale Berufsausbildung problematisch. Allerdings ist der Effekt aufgrund des vergleichsweise geringen Studienberechtigtenanteils deutlich geringer als im Hochschulbereich. Die AAQ können aufgrund der fehlenden Korrektur geringfügig überhöht sein. Außerdem wurde die Quote nicht begrenzt auf die Bildungsinländer/-innen (es wurde keine Beteiligungsquote ohne „Bildungsausländer/-innen“, also ohne Personen, die den allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, berechnet). Aber auch hierbei ist davon auszugehen, dass Bildungsausländer/-innen im dualen System eine deutlich geringere Rolle spielen als im Hochschulbereich.

Neben einem Effekt geringfügiger Überschätzung liegt auch ein Effekt geringfügiger Unterschätzung der Anfängerquote vor, da bei der Anzahl der Ausbildungsanfänger/-innen (als Teilgruppe der Neuabschlüsse) solche Anfänger/-innen, die im gleichen Berichtsjahr eine Vertragslösung aufweisen und nicht zeitnah einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen, nicht mit eingerechnet werden.

Daten der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes basieren auf dem Zensus 2011. Zu Details siehe auch Fußnote 2 und 3 zu Tabelle A5.8-4 sowie Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.8.

Tabelle A5.8-4: Ausbildungsanfängerquote nach Personenmerkmal und Region, 2011 bis 2020 (in %)1,2

Für das Berichtsjahr 2020 ermittelte das Statistische Bundesamt (2021) eine Studienanfängerquote von 47,1% der Wohnbevölkerung (deutsche und ausländische Studierende ohne Bildungsausländer/-innen und ohne Bereinigung um einen G8-Effekt).147 Diese stieg im Vergleich zum Vorjahr (45,5%) leicht an. Damit lag die Ausbildungsanfängerquote des dualen Systems im Jahr 2020 nicht mehr deutlich über der Studienanfängerquote.

Für die Jugendlichen mit deutschem Pass sank die Ausbildungsanfängerquote im Vergleich zum Vorjahr ähnlich kräftig wie für alle Jugendlichen (-4,9 Prozentpunkte). Der Rückgang ist sowohl bei deutschen Frauen (-4,6 Prozentpunkte) als auch bei deutschen Männern (-5,2 Prozentpunkte) zu beobachten. Die Ausbildungsanfängerquote lag bei deutschen Männern auch im Jahr 2020 (64,1 %) weit über der Quote der deutschen Frauen (38,1 %) Tabelle A5.8-4. Frauen finden sich deutlich häufiger in sog. vollzeitschulischen Berufsausbildungsgängen (Kapitel A6.1 sowie Dionisius/Kroll/Ulrich 2018), außerdem fiel 2020 die Studienanfängerquote der deutschen Frauen 10,5 Prozentpunkte höher aus als die der deutschen Männer (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Zum Rückgang der Ausbildungsbeteiligung der deutschen Frauen vgl. Dionisius/Kroll/Ulrich 2018.

Nachdem die Ausbildungsanfängerquote in den Jahren 2017 und 2018 insbesondere bei den ausländischen Männern deutlich angestiegen ist (2017: +10,6 Prozentpunkte, 2018: +6,9 Prozentpunkte; siehe hierzu BIBB-Datenreport 2020, Kapitel A5.8), ging sie 2019 um 1,1 Prozentpunkte zurück. Im Berichtsjahr 2020 fiel die Ausbildungsanfängerquote der ausländischen Männer nochmals um 6,0 Prozentpunkte. Frauen ohne deutschen Pass sind dagegen die einzige betrachtete Untergruppe, bei denen die Anfängerquote im dualen System leicht anstieg (+1,3 Prozentpunkte).

Insgesamt lag die Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen ohne deutschen Pass mit 35,4 % deutlich unter derjenigen der deutschen Jugendlichen (51,4 %). Bei ausländischen Männern betrug die Ausbildungsanfängerquote 39,1 % und bei den ausländischen Frauen 30,7 % Tabelle A5.8-4. Die Lücke zwischen Jugendlichen mit und ohne deutscher Staatsangehörigkeit ist bei Männern (Differenz: 25,0 Prozentpunkte) stärker ausgeprägt als bei Frauen (Differenz: 7,4 Prozentpunkte). Somit zeigt sich ein deutlich niedrigeres Maß der Integration in die duale Berufsausbildung bei Jugendlichen ohne deutschen Pass. Dies kann nicht alleine durch geringere Schulabschlüsse erklärt werden. Beicht/Walden (2014 und 2019) zeigen, dass für die Gruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund148 die Einmündungschancen auch bei gleicher Vorbildung, gleicher sozialer Herkunft, gleichem Suchverhalten und gleicher Ausbildungsmarktlage niedriger sind. Vergleicht man verschiedene Migrationsgenerationen, zeigt sich mit aufsteigendem Generationenstatus auch ein höherer Übergangserfolg in eine berufliche Ausbildung (vgl. Beicht/Walden 2018).149

Auf eine tiefergehende regionale Differenzierung der Ausbildungsanfängerquote wird verzichtet, da die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden bzw. Pendlerbewegungen noch nicht erfasst. Hier erfolgt lediglich eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland. In allen betrachteten Jahren fiel die Ausbildungsanfängerquote in Ostdeutschland geringer aus als in Westdeutschland. Im Jahr 2020 liegt die Differenz bei 6,0 Prozentpunkten Tabelle A5.8-4.

Ausbildungsabsolventenquote

Betrachtet man die Bildungsbeteiligung der Bevölkerung im dualen System, stellt sich nicht nur die Frage, wie viel Prozent eine Ausbildung beginnen. Von Interesse ist auch, wie viel Prozent die duale Berufsausbildung erfolgreich absolvieren und einen entsprechenden Berufsabschluss erreichen. Im Berichtsjahr 2020 bestanden 380.184 Auszubildende im dualen System ihre Abschlussprüfung (Kapitel A5.7), für 357.444 war dies der erste erfolgreiche Berufsabschluss im dualen System. Um Mehrfachzählungen bzw. eine Überschätzung des Anteils der Absolventen und Absolventinnen an der Wohnbevölkerung zu vermeiden, werden nach Quotensummenverfahren nur die Erstabsolventendaten in Bezug zur Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter gesetzt.

Daraus ergibt sich für das Berichtsjahr 2020 eine Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) von 39,5 % Tabelle A5.8-5. Die Absolventenquote im dualen System ist somit im Vorjahresvergleich leicht gestiegen (+0,5 Prozentpunkte) – zum ersten Mal seit 2011. Dieser Anstieg resultiert alleine aus dem Anstieg der Absolventenquote unter ausländischen Jugendlichen (+3,0 Prozentpunkte). Die Absolventenquote der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ging 2020 im Vorjahresvergleich dagegen leicht zurück (-0,6 Prozentpunkte). Insgesamt lag die Absolventenquote des dualen Systems immer noch deutlich über der Studienabsolventenquote (2020: Deutsche und Ausländer/-innen zusammen 30,0 %, vgl. Statistisches Bundesamt 2021).

Für die deutschen Frauen ergab sich für 2020 ein rechnerischer Anteil von 35,0 % der Wohnbevölkerung, die irgendwann im Lebensverlauf erfolgreich einen Berufsabschluss im dualen System erwarben. Bei den deutschen Männern waren es 53,1 %. Von den ausländischen Frauen der Wohnbevölkerung erzielten nur 14,9 % einen dualen Berufsabschluss, von den ausländischen Männern 18,5 %. Zwar stieg die Absolventenquote insbesondere der ausländischen Männer damit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich an (+4,2 Prozentpunkte), sie lag aber immer noch auf niedrigerem Niveau als 2011 (23,4 %). Bei den Absolventenquoten muss allerdings auch für das Berichtsjahr 2020 noch die Sonderentwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung seit 2015 (deutlicher Anstieg insbesondere bei den ausländischen Männern, vor allem aufgrund der Fluchtmigration) berücksichtigt werden.150 Steigt der Wohnbevölkerungsanteil aufgrund solcher Sonderentwicklungen extrem stark an, so verringert dies für die betroffene Personengruppe für mehrere Jahre die Absolventenquote (bis sie in der Ausbildung ankommen und diese auch durchlaufen haben) – auch wenn die Erfolgsquote nicht sinkt (BIBB-Datenreport 2018, Kapitel A5.8). Die Zahl der Neuabschlüsse ausländischer Männer stieg 2017 und 2018 sehr stark an. Dies galt insbesondere für diejenigen mit einer Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes151 (vgl. Kroll/Uhly 2018 sowie Uhly 2021b). Bis die einzelnen Startjahrgänge die Ausbildung vollständig durchlaufen haben können, vergehen durchschnittlich drei Jahre. Teilweise haben diese schon die Ausbildung erfolgreich durchlaufen. Entsprechend stieg bei den ausländischen Auszubildenden mit einer Staatsangehörigkeit eines (nicht europäischen) Asylherkunftslandes im Jahr 2020 die Zahl der Absolventen/Absolventinnen auch deutlich an (vgl. Uhly 2021b). Mit einem weiteren Anstieg in den kommenden Jahren ist noch zu rechnen.

(Alexandra Uhly, Robyn Schmidt)

Ausbildungsabsolventenquote der Jugendlichen (AbsQ)

Auch bei der Berechnung der Absolventenquote im dualen System wird das Quotensummenverfahren angewandt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden nicht alle Absolventen/Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung in die Berechnung einbezogen, sondern nur die Erstabsolventen/-absolventinnen; also alle, die nicht zuvor bereits eine duale Berufsausbildung erfolgreich absolviert hatten. Auch die Absolventenquote kann aufgrund der Datenlage erst seit dem Berichtsjahr 2009 ermittelt werden (siehe auch Erläuterungen zur Ausbildungsanfängerquote).

Die AbsQ gibt den rechnerischen Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung wieder, der eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO erfolgreich absolviert hat. Die Quote berechnet sich auf Basis der Berufsbildungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Auszubildende mit bestandener Abschlussprüfung, die zuvor noch keine duale Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (Erstabsolventen), werden der Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter gegenübergestellt (vgl. Gericke/Uhly 2012).

i = Alter

# Aus Vereinfachungsgründen wird nur eine begrenzte Anzahl von Teilquoten gebildet. Erstabsolventen/-absolventinnen im Alter von „19 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „27 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 19 bis 27 Jahren je Teilquote ein.

Zu den verwendeten Bevölkerungsdaten siehe auch Erläuterungen zur Ausbildungsanfängerquote.

Tabelle A5.8-5: Ausbildungsabsolventenquote nach Personenmerkmal und Region, 2011 bis 2020 (in %)1,2

  • 138

    Betrachtet man mehr als eine Nachkommastelle, wird deutlich, dass die Differenz nur -0,008 beträgt.

  • 139

    Zur langfristigen Altersentwicklung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag siehe BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5.

  • 140

    Nicht alle Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsanfänger/-innen. Ausbildungsverträge werden u. a. auch bei Anschlussverträgen, Zweitausbildungen, erneuter Ausbildung nach vorzeitiger Lösung eines ersten Vertrags oder bei Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildungsstelle abgeschlossen (Kapitel A5.3).

  • 141

    Unter Erstabsolventen/-absolventinnen werden die Absolventen/Absolventinnen gefasst, die ohne „vorherige duale Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss“ gemeldet wurden.

  • 142

    Hierbei wurde die Abgrenzung der Anfänger/-innen auf Basis der Neuabschlusszahlen gewählt, die zwar geringere Anfängerzahlen ergibt als die Abgrenzung auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge, aber den Vorteil bietet, dass Mehrfachzählungen von Personen eher vermieden werden und so die Anfängerquote nicht überschätzt wird.

  • 143

    Da die Berechnung der Anfängerzahlen nur einen Näherungswert darstellt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass in geringem Maße noch Nichtanfänger/-innen enthalten sind, kann eine Überschätzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Außerdem lag in einigen Jahren auch ein Effekt einer geringfügigen Überschätzung vor, da die Ausbildungsanfängerzahlen nicht um doppelte Abiturjahrgänge (G8-Effekt) bereinigt wurden.

  • 144

    Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird hier von Jugendlichen gesprochen, obwohl auch junge Erwachsene und zum Teil auch ältere Personen eine duale Berufsausbildung beginnen.

  • 145

    Deshalb summieren sich Anfängerquoten verschiedener Bildungsbereiche auf über 100 %.

  • 146

    Gegenüber 2011 verringerte sich die Ausbildungsanfängerquote bis 2016 um insgesamt 6,3 Prozentpunkte. Der längerfristige Rückgang der Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System ging mit einer steigenden Studierneigung der Jugendlichen einher. In den vergangenen Jahren ist die Studienanfängerquote jedoch nicht mehr gestiegen.

  • 147

    Seit der Ausgabe 2015 der Fachserie 11, Reihe 4.3.1 (nicht monetäre hochschulstatistische Kennzahlen) werden keine um einen G8-Effekt bereinigten Quoten mehr veröffentlicht. Die Studienanfängerquote („Nationale Kennzahlen“) für „Deutsche und Ausländer“ nach dem Ort des Erwerbs der HZB „Stadtstaaten und Flächenstaaten zusammen“ bildet die Quote ohne Bildungsausländer (ausländische Studienanfänger/-innen, die die HZB im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben) und ohne diejenigen ohne Angabe zum Land des Erwerbs der HZB ab. Inklusive der Bildungsausländer/-innen und derjenigen ohne Angabe zum Ort des Erwerbs der HZB lag die Studienanfängerquote 2020 bei 56,6%.

  • 148

    Diese Analysen differenzieren nicht Jugendliche mit bzw. ohne deutschen Pass, sondern betrachten den Migrationshintergrund. Ob die Ergebnisse auch auf die Differenzierung deutsche vs. ausländische Jugendliche übertragen werden können, ist nicht sicher. Es kann jedoch vermutet werden, dass sich solche Effekte, die sich bei der Gruppe derjenigen mit Migrationshintergrund zeigen, auch bei Personen ohne deutschen Pass zeigen.

  • 149

    „Die Unterschiede im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund verringern sich also, wenn junge Migranten und Migrantinnen bereits in Deutschland geboren wurden (zweite Generation) und nicht selbst eingewandert sind (erste Generation). Werden ausschließlich die Jugendlichen betrachtet, die sich bei Verlassen der Schule um den direkten Beginn einer Berufsausbildung bemühen, so lässt sich für junge Migranten und Migrantinnen, deren Eltern bereits in Deutschland geboren wurden (dritte Generation), kein wesentlicher Unterschied beim Übergang in vollqualifizierende Ausbildung gegenüber Jugendlichen ohne Migrationshintergrund mehr feststellen“ (Beicht/Walden 2018, S. 18).

  • 150

    Außerdem ist ein Vergleich von Absolventenquote und Anfängerquote insbesondere für ausländische Personen aufgrund der Sonderentwicklung bei der Wohnbevölkerung nicht sinnvoll interpretierbar.

  • 151

    Die Berufsbildungsstatistik erfasst keinen Fluchthintergrund, sondern lediglich die Staatsangehörigkeit. Die hier verwendete Länderabgrenzung beruht auf einer Unterscheidung von Flucht- und Migrationsstaaten der Bundesagentur für Arbeit („In das Aggregat wurden die nicht europäischen Länder aufgenommen, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien“ Bundesagentur für Arbeit 2017, S. 5).