Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen die für Planung und Durchführung der Ausbildung im dualen System verantwortlichen Ausbilder/-innen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Dies gilt sowohl für berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten als auch für berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Unterstützende ausbildende Fachkräfte sind von dieser Regelung ausgenommen. Die verantwortlichen Ausbilder/-innen werden bei den zuständigen Stellen registriert. In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bilden Ausbilder/-innen häufig zusätzlich zu ihren sonstigen Tätigkeiten aus; Großbetriebe beschäftigen oft auch hauptberufliches Ausbildungspersonal. Mit dem Portal www.foraus.de bietet das BIBB eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Digitalisierung der Berufswelt.
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Geltungsbereich (§ 1)152
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der Freien Berufe.
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.
Prüfung (§ 4)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Min. zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Min. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.
Historie
Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 31.07.2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.
Ausbildereignungsprüfungen
Im Jahr 2020 nahmen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft insgesamt 83.025 Personen an Ausbildereignungsprüfungen teil, 54.828 davon waren Männer und 28.197 Frauen.153 76.446 Personen haben die Prüfung bestanden, womit die Erfolgsquote bei 92,1 % lag Tabelle A5.9-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen Prüfungen lag bei 34,5 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der AEVO-Prüfungen im ersten Jahr der Coronapandemie erheblich gesunken, und zwar um 15.453. Damit hat sie den niedrigsten Wert im Zeitraum der letzten zehn Jahre erreicht.
32.028 der registrierten Ausbilder/-innen waren von der AEVO-Prüfung befreit und mussten somit ihre fachliche Eignung nicht nachweisen. Davon entfiel die überwiegende Mehrheit (27.129 Personen) auf den Bereich Industrie und Handel.
Tabelle A5.9-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2011 bis 2020 nach Ausbildungsbereichen
Meisterprüfungen
38.118 Personen haben im Jahr 2020 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen (86,5 % Männer und 13,5 % Frauen). Davon haben 32.394 die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote beträgt somit 85,0 % Tabelle A5.9-2. Im Bereich der Hauswirtschaft war der Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen mit 98,0 % am höchsten, gefolgt von den Bereichen Landwirtschaft mit 18,8 % und Handwerk mit 17,9 %. Im Öffentlichen Dienst lag er bei 14,4 %, in Industrie und Handel war er mit 7,8 % am niedrigsten. Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl der Teilnahmen an Meisterprüfungen um 2.349 gesunken (Kapitel B4.2).
Tabelle A5.9-2: Bestandene Meisterprüfungen 2018, 2019 und 2020 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht
Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen
Bundesweit waren 2020 insgesamt 627.897 Ausbilder/-innen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft registriert. Davon entfielen 47,7 % auf den Bereich Industrie und Handel, 31,7 % auf das Handwerk und 13,5 % auf die Freien Berufe. In der Landwirtschaft waren es 3,8 %, im Öffentlichen Dienst 2,9 % und in der Hauswirtschaft 0,4 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl um 15.126 gesunken und erreicht damit das bisher tiefste Niveau im Verlauf der letzten zehn Jahre Tabelle A5.9-3.
Bei der Altersverteilung des Ausbildungspersonals ergibt sich folgendes Bild: Die beiden größten Altersgruppen waren die über 50-Jährigen mit 50,4 % und die 40- bis 49-Jährigen mit 24,3 %, gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen mit 20,1 %. Lediglich 5,2 % waren jünger als 30 Jahre. Der Frauenanteil lag mit 163.340 registrierten Ausbilderinnen bei 26 %. In den jüngeren Altersgruppen gibt es einen größeren Anteil an Ausbilderinnen gegenüber Ausbildern. In der Gruppe der über 50-Jährigen ist der Anteil der männlichen Ausbilder deutlich höher Tabelle A5.9-4.
(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)
Tabelle A5.9-3: Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder 2011 bis 2020 nach Ausbildungsbereichen
Tabelle A5.9-4: Alter des Ausbildungspersonals 2018, 2019 und 2020 nach Geschlecht
-
152
Siehe http://www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf
-
153
Die Angaben basieren, sofern nicht anders angegeben, auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 3.