Die folgende Darstellung zu den berufsstrukturellen Entwicklungen basiert auf den Daten der Fachserie „Berufliche Schulen“ (vgl. Statistisches Bundesamt 2021f) sowie der PfleA (vgl. Statistisches Bundesamt 2021n). Um eine Einordnung entsprechend des vorherigen Kapitels zu erleichtern, werden die berufsstrukturellen Betrachtungen anhand der iABE-Systematik vorgenommen. So werden im Kapitel zu den Ausbildungen in GES-Berufen nur die Entwicklungen der bundes- und landesrechtlich geregelten Ausbildungen vorgestellt. Die im dualen System nach BBiG/HwO ausgebildeten Berufe (z. B. Medizinische/-r Fachangestellte/-r) werden nicht berücksichtigt. Für die „Assistentenausbildungen“ kann auf Basis der Fachserie nicht wie in der iABE zwischen einfach- (Konto I 03: nur Berufsabschluss) und doppelqualifizierenden (Konto I 04: Berufsabschluss + Hochschulreife) Ausbildungen unterschieden werden. Sie werden daher hier gemeinsam unter der Überschrift „Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)“ geführt.
Im Folgenden steht die Bedeutung und Entwicklung der Berufe in den verschiedenen Bildungskonten im Fokus. Zunächst werden die Schüler/-innen in GES-Berufen im 1. Schuljahrgang/Ausbildungseintritte in den Blick genommen. Dargestellt werden die am stärksten besetzten Berufe im Schuljahr 2020/2021166 sowie deren Entwicklung seit dem Schuljahr 2013/2014.167 Für die Betrachtung der Ausbildungen an Berufsfachschulen nach Landesrecht sowie nach BBiG/HwO werden aufgrund ihrer quantitativ geringeren Bedeutung keine berufsstrukturellen Entwicklungen im Zeitverlauf dargestellt.
Ausbildungen in GES-Berufen nach Bundes- und Landesrecht168
Eine Ausbildung in den GES-Berufen169,170 erfolgt i. d. R. an Schulen des Gesundheitswesens sowie in einigen Ländern zum Teil auch an Teilzeit-Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen. Rund die Hälfte der Schüler/-innen wird in ca. 50 Berufen nach landesrechtlichen Regelungen ausgebildet. Rechtsgrundlage bilden die Schulgesetze der Länder. Für einige dieser Berufe liegen bundesweite Rahmenvereinbarungen der KMK vor (vgl. z. B. Kultusministerkonferenz 2021c). Diese sollen die Qualität der Abschlüsse durch gemeinsam vereinbarte Kriterien und Bildungsstandards sichern und damit die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung in den Ländern schaffen. Darüber hinaus gibt es Berufe,171 die auf bundesrechtlichen Regelungen basieren, für die der Bund zuständig ist. So wurden alle bundesrechtlich geregelten Berufe außer Altenpfleger/-in vom BMG geregelt; für den Beruf Altenpfleger/-in war das BMFSFJ zuständig. Die neue generalistische Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau unterliegt der Zuständigkeit beider Bundesministerien. Die bundesrechtlichen Bildungsgänge dauern in der Mehrzahl 36 Monate, die landesrechtlichen variieren zwischen zwölf und 36 Monaten (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2021). Insbesondere das Feld der bundesrechtlich geregelten GES-Berufe ist zurzeit durch eine besondere Dynamik mit vielen Neuerungen gekennzeichnet (Kapitel A6.1.1).
Die Tabelle A6.1.3-1 weist die absoluten Zahlen (Schüler/-innen im ersten Schuljahrgang bzw. Ausbildungseintritte) für die am stärksten besetzten Ausbildungen in GES-Berufen nach Bundes- und Landesrecht des Schuljahres 2020/2021 sowie deren Veränderungen seit dem Schuljahr 2013/2014 aus. Darüber hinaus liefert die Tabelle Informationen über die relative Bedeutung der Berufe innerhalb der GES-Gruppe.
Tabelle A6.1.3-1: Stark besetzte Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen (GES) nach Bundes- und Landesrecht, Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang bzw. Ausbildungseintritte im Zeitverlauf1
Der Schwerpunkt der Ausbildungen liegt in den Bereichen Pflege und Erziehung. Die mit Abstand bedeutendste Ausbildung im Jahr 2020 war die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau mit rd. 57.300 Ausbildungseintritten. Die neu eingeführte generalistische Ausbildung löste die drei einzelnen Ausbildungen zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in ab. Mit rd. 39.900 Schüler/-innen im ersten Schuljahrgang war die Ausbildung zum/zur Erzieher/-in die zweitbedeutendste Ausbildung unter den GES-Berufen. Stark besetzt waren darüber hinaus mit rd. 17.800 Schüler/-innen im ersten Schuljahrgang zudem die Ausbildungen zum Sozialassistenten/zur Sozialassistentin sowie die Ausbildungen zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin/Kinderpfleger/-in mit rd. 12.900 Schüler/-innen im ersten Schuljahrgang.
Betrachtet man die stark besetzten GES-Berufe im Hinblick auf den Geschlechteranteil, so zeigt sich fast durchgängig eine starke weibliche Präsenz. Der Frauenanteil variierte im Schuljahr 2020/2021 zwischen 58,3 % in der Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/Physiotherapeutin und 87,5 % zum/zur Ergotherapeut/-in. Eine Ausnahme bildete die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in, welche mit einem Frauenanteil von nur 39,6 % eher männlich geprägt war. Der Frauenanteil ist in allen stark besetzten Berufen seit 2013/2014 gesunken.
Im längerfristigen Zeitvergleich seit dem Schuljahr 2013/2014 zeigt sich für die absolute Zahl der Schüler/-innen im ersten Schuljahr/Ausbildungseintritte in allen stark besetzten GES-Ausbildungen eine positive Entwicklung. Einen besonders starken Anstieg verzeichnete die Ausbildung zum/zur Erzieher/-in. Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass für Baden-Württemberg im Berichtsjahr 2020/2021 nun Daten zum/zur Erzieher/-in nach Berufsbezeichnung in der Fachserie ausgewiesen werden, die in den Vorjahren des Betrachtungszeitraums fehlten. Berechnet man den Anstieg gegenüber dem Jahr 2013/2014 ohne Baden-Württemberg, so zeigt sich ein abgeschwächter, aber dennoch deutlicher Zuwachs um rd. 14 %. Auch die Ausbildungen zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und zum/zur Altenpfleger/-in bzw. zum/zur Pflegefachmann/-frau zeigen einen starken Anstieg im Betrachtungszeitraum. Genaue prozentuale Veränderungen sind aufgrund des Bruchs in der Zeitreihe durch die veränderte Datenbasis nicht berechenbar, die Veränderung dürfte aber für den neuen Beruf Pflegefachmann/-frau im Vergleich zur Summe der Vorgängerberufe (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in + Altenpfleger/-in + Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehelfer/-in) grob geschätzt bei rd. 14 % liegen. Geringere Zuwächse verzeichneten z. B. die Ausbildungen zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten/zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin (1,9 %) oder zum Sozialassistenten/zur Sozialassistentin (+4,2 %).
Die relative Bedeutung der Berufe – also der Anteil an allen GES-Berufen – hat sich seit 2013/2014 nur leicht verändert. Den stärksten Anstieg verzeichnete der Anteil der Erzieher/-innen. Hier muss jedoch, wie bereits oben erwähnt, der Bruch in der Zeitreihe bezüglich der Daten zum/zur Erzieher/-in in Baden-Württemberg beachtet werden.
Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)172
Im Folgenden werden nur die Ausbildungen mit Abschluss nach Landesrecht betrachtet, die nicht zu den oben beschriebenen GES-Berufen zählen. Diese landesrechtlichen Ausbildungen führen meist zum Abschluss „Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin“ (manchmal: „Staatlich anerkannt“) und werden deshalb häufig als „Assistentenausbildungen“ bezeichnet. In der Regel handelt es sich um Ausbildungen, die sich an Absolventen/Absolventinnen mit einem mittleren Schulabschluss richten. Das Feld ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungen gekennzeichnet. Die Bereiche Labortechnik, Kommunikations- und Gestaltungstechnik sowie Sekretariat und Fremdsprachen sind klassische Angebotsfelder (vgl. Kultusministerkonferenz 2021a).
Die genaue Anzahl der Ausbildungsberufe nach Landesrecht ist nicht eindeutig zu identifizieren, da sich die Abschlussbezeichnungen der KMK (vgl. Kultusministerkonferenz 2021a) für die landesrechtlichen Berufsabschlüsse nicht eindeutig in der Fachserie „Berufliche Schulen“ des Statistischen Bundesamtes wiederfinden (vgl. Zöller 2015, S. 8). Bereinigt man die Liste der landesrechtlich geregelten Ausbildungen der Fachserie „Berufliche Schulen“ (siehe Tab. 2.11 – BFS auß. (I)) um die GES-Berufe an Berufsfachschulen (siehe Tab. 2.9), bleiben rd. 90 Berufe übrig.
Die Berufsausbildungen sind oft landestypisch ausgelegt und nur im betreffenden Bundesland vertreten. Es gibt jedoch auch Ausbildungen, die in mehreren Ländern gleichermaßen angeboten werden wie z. B. zum/zur staatlich geprüften Biologisch-technischen Assistenten/staatlich geprüften Biologisch-technischen Assistentin (in elf von 16 Bundesländern) (vgl. Statistisches Bundesamt 2021f).
In Tabelle A6.1.3-2 werden für das Schuljahr 2020/2021 die zehn am stärksten besetzten Berufe ausgewiesen. Der/die Gestaltungstechnische Assistent/Assistentin war mit rd. 2.500 Schülerinnen und Schülern im ersten Schuljahrgang und einem Anteil von 8,1 % die bedeutendste Ausbildung unter den landesrechtlich geregelten Ausbildungen. Mit rd. 2.300 Schülerinnen und Schülern folgte die Ausbildung zum/zur Assistenten/Assistentin – Informatik. Auch die Berufe Biologisch-technische/-r Assistent/-in, Chemisch-technische/-r Assistent/-in sowie Kaufmännische/-r Assistent/-in/Wirtschaftsassistent/-in – Informationsverarbeitung waren mit jeweils rd. 1.300 Schüler/-innen stark besetzt.
Tabelle A6.1.3-2: Stark besetzte schulische Ausbildungen nach Landesrecht (LR), Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 2020/20211
Ausbildungen nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen
Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO wird normalerweise dual, also im Betrieb und in der Teilzeit-Berufsschule, durchgeführt. Darüber hinaus sind im BBiG bzw. in der HwO Ausnahmen geregelt, die eine vollzeitschulische Ausbildung an Berufsfachschulen ermöglichen. Dort werden die Inhalte der Ausbildungen gemäß den anerkannten Ausbildungsrahmenplänen umgesetzt. Eine vollzeitschulische Ausbildung nach BBiG/HwO ist nach zwei Regelungen möglich:
- Gleichstellung von Prüfungszeugnissen (vgl. § 50 Abs. 1 BBiG bzw. § 40 Abs. 1 HwO):
Das an der Berufsfachschule erworbene Prüfungszeugnis wird dem Zeugnis über das Bestehen der Abschluss-/Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt. Die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen erfolgt durch Rechtsverordnung über das BMWi oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit BMBF nach Anhörung des Hauptausschusses des BIBB. Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung und die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Die Bewilligung wird befristet erteilt und ist zurzeit für sechs berufsbildende Schulen (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2021a) in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgesprochen (vgl. Zöller 2015, S. 14-15). - Zulassung zur Abschlussprüfung (vgl. § 43 Abs. 2 BBiG):
Die Berufsausbildung wird mit einer externen Abschlussprüfung abgeschlossen, die vor einer Handwerks-/Handelskammer abgelegt wird. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in einer berufsbildenden Schule ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Dies ist der Fall, wenn Inhalt, Anforderung und zeitlicher Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig sind sowie die systematische Durchführung und ein angemessener Anteil fachpraktischer Ausbildung gewährleistet werden.
Die Berufsausbildung an Berufsfachschulen nach BBiG/HwO ist durch die in Tabelle A6.1.3-3 dargestellten Berufe geprägt. Die Schüler/-innen in den aufgeführten Berufen repräsentierten rd. 60 % aller Schüler/-innen im ersten Schuljahrgang 2020/2021. Mit einem Anteil von 16,4 % an allen schulischen BBiG/HwO-Berufen war der/die Kosmetiker/-in der mit Abstand bedeutendste Beruf. Die fast ausschließlich von Frauen absolvierte Ausbildung wurde in sechs der 16 Bundesländer angeboten. Den zweit- und drittgrößten Anteil machten die Ausbildungen zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (11,7 %) und zum/zur Bankkaufmann/-frau (11,2 %) aus. Die anderen Berufe spielten auf der Bundesebene eine vergleichsweise unbedeutende Rolle. So wurde bspw. die Ausbildung zum/zur Fachkraft – Gastgewerbe mit 159 Schülerinnen und Schülern nur an Berufsfachschulen in Berlin angeboten. Der Beruf Hauswirtschafter/-in konnte zwar in vier Ländern erlernt werden, insgesamt begannen ihn jedoch nur 165 Schüler/-innen.
(Amelie Illiger, Regina Dionisius)
Tabelle A6.1.3-3: Stark besetzte schulische Ausbildungen nach BBiG/HwO, Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 2020/2021
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166
Für das Schuljahr 2021/2022 liegen noch keine Daten der Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen vor.
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167
Das Schuljahr 2013/2014 wurde als Basisjahr gewählt, da ab diesem Jahr verlässliche Daten für die betrachteten Berufe nach der Umstellung von der KldB 1992 auf 2010 vorliegen. Ein Vergleich über die Zeit insbesondere für die Berufe nach Landesrecht ist nur eingeschränkt möglich (vgl. Zöller 2015, S. 159).
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168
Ohne Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen nach BBiG/HwO (z. B. Medizinische/-r Fachangestellte/-r)
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169
Die Zuordnung von Berufen unter die Kategorie „GES-Berufe“ ist nicht klar definiert. In diesem Beitrag erfolgt eine Zuordnung der GES-Berufe nach Bundes- und Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO) auf Basis der Tab. 2.9 der Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen.
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170
Für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe liegt bis heute keine vollständige Datenbasis vor (vgl. Zöller 2015, S. 8), „da einige Länder keine Statistik vorhalten, andere Länder die Daten nicht oder nicht vollständig übermitteln“ (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012, S. 44).
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171
Altenpfleger/-in, Diätassistent/-in, Ergotherapeut/-in, Entbindungspfleger/Hebamme, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Logopäde/Logopädin, Masseur/-in und Medizinischer Bademeister/Medizinische Bademeisterin, Medizinisch-technischer Assistent/-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent/-technische Radiologieassistentin, Notfallsanitäter/-in, Orthoptist/-in, Pflegefachmann/Pflegefachfrau, Pharmazeutisch-technischer Assistent/-technische Assistentin, Physiotherapeut/-in, Podologe/Podologin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent/technische Assistentin (vgl. Kultusministerkonferenz 2021c).
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172
Ohne Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen