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Im Berichtsjahr 2021 wurden für 17 % (2020 waren es 18 %) der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft gemeldeten Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerbern die Vermittlungsbemühungen eingestellt, da sie sich nicht mehr zurückgemeldet und somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche verzichtet hatten (Kapitel A1.1.3). Nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA gelten sie damit am Ende des Berichtsjahres als unbekannt verbliebene Bewerber/-innen. Damit war der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen im Vergleich zu 2020 lediglich um einen Prozentpunkt gesunken. Im Jahr 2018 (vor der Pandemie) lag der Anteil ebenfalls bei 17 %. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass trotz der Beschränkungen im Zuge der Pandemiebekämpfung die Jugendlichen den Kontakt zur BA nicht stärker als sonst abgebrochen haben.

Zum Jahresende 2021 befanden sich rd. 8 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahres 2021 in einer betrieblichen Berufsausbildung nach BBiG/HwO, 1 % in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf, 3 % in einer Ausbildung im Schulberufssystem bzw. in einer sonstigen Ausbildungsform außerhalb von BBiG/HwO und 3 % in einem Studium Tabelle A8.1.2-1. Insgesamt waren damit nur 15 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen in einer vollqualifizierenden Ausbildung. Von den bekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern befanden sich zum Befragungszeitpunkt 58 % in einer vollqualifizierenden Ausbildung.

Tabelle A8.1.2-1: Verbleib der offiziell unbekannt verbliebenen und bekannt verbliebenen Bewerber/-innen der Berichtsjahre 2021 und 2020 zum Befragungszeitpunkt (in %)

Von den als unbekannt verblieben registrierten Bewerberinnen und Bewerbern besuchten 5 % zum Befragungszeitpunkt eine allgemeinbildende Schule. Rund 12 % befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende Berufsfachschule, Fachoberschule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Die Bewerber/-innen mit bekanntem Verbleib besuchten etwas häufiger eine allgemeinbildende Schule (6 %) oder befanden sich in einer Teilqualifizierung (ca. 15 %).

Von den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern gingen 12 % einer Erwerbstätigkeit (mehr als 450 €, sozialversicherungspflichtig) nach und weitere 8 % jobbten. 32 % waren arbeitslos, -suchend bzw. ohne Beschäftigung und 10 % hatten einen sonstigen Verbleib, blieben z. B. aus privaten Gründen zuhause. Die Anteile dieser eher ungünstigen Verbleibsformen fielen bei ihnen damit beträchtlich höher aus als bei den Bewerberinnen und Bewerbern mit bekanntem Verbleib. Von diesen arbeiteten 5 % und weitere 2 % jobbten. Nur 7 % waren arbeitslos und weitere 3 % hatten einen sonstigen Verbleib.

Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern fiel der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen höher aus als in der Gruppe der bekannt verbliebenen Bewerber/-innen (9 % vs. 6 %) Tabelle A8.1.2-2. Auch Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund, aber ohne Fluchthintergrund waren häufiger unbekannt verblieben als Personen ohne Migrationshintergrund (41 % vs. 31 %). Diese Verteilung zeigte sich auch schon 2020 und 2018. Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern war der Anteil der Altbewerber/-innen, d. h. derjenigen, die sich bereits in Vorjahren um eine betriebliche Ausbildung beworben hatten, mit 38 % relativ hoch und im Vergleich zu 2020 auch nochmal gestiegen (2020: 36 %). Vor allem Altbewerber/-innen, die bereits vor mehr als zwei Jahren den Beginn einer Ausbildung angestrebt hatten, waren mit 10 % bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen stärker vertreten (bekannt Verbliebene: 5 %). Dies kann darauf hindeuten, dass bei einer sehr lang andauernden Ausbildungsplatzsuche die Bereitschaft, sich bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurückzumelden, deutlich abnahm. Häufig waren unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss (34 %) anzutreffen. Bei den Studienberechtigten zeigten sich jedoch kaum Unterschiede.

Tabelle A8.1.2-2: Merkmale der offiziell unbekannt verbliebenen und der bekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2021 (in %)