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Weiterbildung gilt als ein wichtiger Baustein zum beruflichen Erfolg und wird deshalb von Betrieben und der öffentlichen Hand – auch unabhängig von Arbeitslosigkeit (z. B. über die Bildungsprämie oder entsprechende Landesgesetze) – gefördert. Der Adult Education Survey (AES) ist die differenzierteste Quelle zur Beschreibung der Weiterbildungsbeteiligung auf Personenebene (vgl. Behringer u. a. 2016, S. 28). Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Reichweite dieser Aktivitäten in der Gesamtbevölkerung und in verschiedenen Teilgruppen der Bevölkerung abzuschätzen und auch im europäischen Vergleich darzustellen. Der AES bietet neben vielen anderen Informationen die Möglichkeit, Lernaktivitäten mit beruflichem Kontext und Arbeitsplatzbezug separat zu beschreiben. Neben der betrieblichen Unterstützung von Weiterbildung werden hierbei auch die individuellen Gründe für die Weiterbildungsteilnahme (beruflich vs. privat) berücksichtigt.

Der Adult Education Survey (AES) und dort erfasste Lernformen

Der Adult Education Survey (AES) wurde auf Grundlage verbindlicher Verordnungen des europäischen Parlaments und des Rates (EC  452/2008; EC 1175/2014; EC 317/2013) bisher zweimal (2011/2012, 2016) nach der Piloterhebung auf Basis einer repräsentativen Stichprobe der 25-bis 64-jährigen Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Er erfragt neben ausführlichen Informationen zur Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen anhand der Classification of Learning Activities (vgl. Eurostat 2016, S. 14-22) weitere Informationen zu den Bildungsaktivitäten Erwachsener, deren Kontexten und wahrgenommener Unterstützungsstrukturen. Zusätzlich können Finanzierungsstrukturen für formale und non-formale Bildungsgänge und Weiterbildungsaktivitäten abgebildet werden. Bei non-formalen und informellen Lernaktivitäten wird zusätzlich erhoben, ob die Teilnahme an Weiterbildung privat oder beruflich motiviert ist. Referenzzeitraum der Erhebung sind jeweils die letzten zwölf Monate vor dem Interview. In Deutschland wurden zusätzlich zu den europäisch verpflichtenden Erhebungen alle zwei Jahre rein nationale Erhebungen zum Bildungsmonitoring durchgeführt, seit 2016 mit einer vom Altersspektrum her erweiterten, gegenüber den europäischen Vorgaben aber etwas kleineren Stichprobe der Bevölkerung im Alter von 18 bis 69 Jahren. Die aktuelle Erhebung stammt aus dem Jahr 2020; hier wurde zusätzlich ein neues Erhebungsdesign verwendet, das die Stichprobenziehung nicht wie bisher auf Basis einer Haushalts-, sondern einer Personenstichprobe vorsieht und anders als bisher registerbasiert ist. Nunmehr wurde die Befragung nicht mehr ausschließlich über CAPI (Computer Assisted Personal Interviews) realisiert, sondern in einem sequenziellen Mixed-Mode-Design mit zwei Teilstichproben kam auch ein CAWI-System (Computer Assisted Web Interviews) zum Einsatz. Wegen der Coronapandemie war die Feldzeit 2020 verkürzt und es wurden Zusatzfragen mit Bezug zur Pandemie eingeführt (vgl. Bilger/Strauß 2021, S. 7-8).

Formale, non-formale und informelle Bildung

Lernaktivitäten Erwachsener werden im AES gemäß der europäischen Definition in der Classification of Learning Activities (CLA) in formale, non-formale und informelle Lernaktivitäten unterteilt (vgl. für nähere Erläuterungen und die Einordnung in den europäischen Kontext den Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, Kapitel C; Eurostat 2016).

Formale Bildung bezieht sich auf sog. reguläre Bildungsgänge, die zu einem anerkannten Abschluss führen, im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) verortet sind und mindestens sechs Monate dauern.

Unter dem Begriff non-formale Bildung werden solche Lernaktivitäten zusammengefasst, die in einem organisierten Lehr-/Lernarrangement und in einer Lehrer-Schüler/-innen-Beziehung stattfinden; dies kann auch als Fernunterricht geschehen. Konkret wird im AES die Teilnahme an folgenden Formen non-formaler Lernaktivitäten erfragt:

  • Kurse oder Lehrgänge,
  • kurzzeitige Bildungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Vorträge, Schulungen, Seminare oder Workshops),
  • Schulungen am Arbeitsplatz (z. B. geplante Unterweisungen oder Trainings durch Vorgesetzte, Kollegen/Kolleginnen, Trainer/-innen oder Teletutoren/-tutorinnen) und
  • Privatunterricht in der Freizeit (z. B. Fahrstunden, Musikunterricht, Trainerstunden).

In der deutschen Berichterstattung hat es sich eingebürgert, die Beteiligung an non-formaler Bildung als Kernindikator für die Weiterbildungsbeteiligung zu verwenden. Non-formale Lernaktivitäten werden in drei Segmente unterteilt: betriebliche, individuelle berufsbezogene und nicht berufsbezogene Weiterbildung (s. u.).

Informelles Lernen ist schließlich jede andere Lernaktivität, die intentional, also mit einer Lernabsicht, stattfindet, z. B. mit dem Computer, mit Fachbüchern, durch den Besuch eines Museums oder im sozialen Umfeld (Familie, Freunde, Arbeitsplatz).

Segmente non-formaler Bildung (Weiterbildungssegmente)

Als betriebliche Weiterbildung werden im deutschen AES alle Lernaktivitäten klassifiziert, die ganz oder überwiegend während der bezahlten Arbeitszeit oder einer bezahlten Freistellung stattfinden und/oder für die die direkten Weiterbildungskosten (z. B. Kursgebühren, Kosten für Lehrmaterialien) mindestens anteilig vom Arbeitgeber übernommen werden. Wenn eine Aktivität nicht betrieblich ist, wird die weitere Zuordnung nach den subjektiven Gründen der Teilnehmenden vorgenommen: Als individuelle berufsbezogene Weiterbildung gelten solche Lernaktivitäten, die von den Individuen „hauptsächlich aus beruflichen Gründen“ belegt wurden. Entsprechend gehören zur nicht berufsbezogenen Weiterbildung solche Aktivitäten, die „mehr aus privaten Gründen“ besucht wurden. Ausführliche Erläuterungen der Definition der Segmente finden sich im Trendbericht zum AES 2020 (vgl. Bilger/Strauß 2021, S. 6-7).

Teilnahme an berufsbezogener Weiterbildung

Die bundesweite Teilnahmequote an berufsbezogener Weiterbildung ist im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2018 von 48  % auf 54  % angestiegen Schaubild B1.1-1, Tabelle B1.1-1. Gleiches gilt für die Teilnahmequote an betrieblicher Weiterbildung, die 2018 bei 43  % lag und 2020 49 % betrug. Die Teilnahmequote an individueller berufsbezogener Weiterbildung ist von 7 % auf 9 % gestiegen. Wie in den Vorjahren blieb die betriebliche Weiterbildung während der Arbeitszeit oder mit betrieblicher Unterstützung damit prägend für das Bild der berufsbezogenen Weiterbildung. Zudem hat die individuelle berufsbezogene Weiterbildung, verglichen mit der Erhebung im Jahr 2018, an Bedeutung zugenommen. Mittels Verteilungstests261 lassen sich die Niveauunterschiede zwischen den Erhebungsjahren 2018 und 2020 statistisch vergleichen: Sowohl die Veränderung der Teilnahmequote an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt als auch die der Teilnahmequoten an betrieblicher und an individueller berufsbezogener Weiterbildung sind signifikant.

Teilnahmequote an berufsbezogener Weiterbildung

Berufsbezogene Weiterbildung insgesamt wird hier als betriebliche und/oder individuelle berufsbezogene Weiterbildung verstanden. Die Teilnahmequote beschreibt den Anteil der Teilnehmer/-innen an allen befragten Personen, die in den zwölf Monaten vor der Befragung an mindestens einer Maßnahme teilgenommen haben, die dieser Gruppe von Lernaktivitäten zuzurechnen ist, also non-formale Lernaktivitäten im Segment der betrieblichen oder individuellen berufsbezogenen Bildung. Anders als in der Berichterstattung zum AES, wo inzwischen auf die 18- bis 69-Jährigen Bezug genommen wird, werden die Teilnahmequoten hier für die Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren dargestellt. Diese Einschränkung ist auch im internationalen Vergleich üblich; bei dieser Altersgruppe wird angenommen, dass die meisten Personen ihre Erstausbildung mit spätestens 24 Jahren beendet haben und dass also überwiegend Weiterbildungsaktivitäten gemessen werden (vgl. Behringer/Schönfeld 2017, S. 167). In diesem Beitrag sind die Teilnahmequoten ab dem Jahr 2012 dargestellt; über die Teilnahmequoten für die berufsbezogene Weiterbildung ab 2007 wurde im BIBB-Datenreport 2016, Kapitel B1.1 berichtet. In den Erhebungen 2012, 2014 und 2016 wurde eine einheitliche Definition der Weiterbildungssegmente verwendet. Mit der Erhebung 2018 wurde für die Teilgruppe der Selbstständigen die Nachfrage über die Finanzierung der Bildungsaktivitäten erweitert, mit der Folge, dass für diese spezifische Teilgruppe nun der Anteil der als betrieblich eingeordneten Bildungsaktivitäten gegenüber der Erhebung 2016 etwas höher definiert wird, dahingegen fällt der Anteil der individuellen berufsbezogenen Bildungsaktivitäten etwas geringer aus (vgl. Bilger/Strauß 2019, S. 18-19, Fußnoten 11, 14). Die segmentspezifischen Teilnahmequoten für das Berichtsjahr 2020 wurden analog zum Berichtsjahr 2018 berechnet. Die leichte Änderung der Segmentabgrenzung wird in Tabelle B1.1-1 durch eine gestrichelte rote Linie gekennzeichnet.

Schaubild B1.1-1: Teilnahmequoten an berufsbezogener Weiterbildung 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 nach Geschlecht (in %)

Tabelle B1.1-1: Teilnahmequoten an berufsbezogener Weiterbildung 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 nach verschiedenen Differenzierungsmerkmalen (in %)

Mit der Erhebung 2020 hat sich die Differenz der Teilnahmequoten zwischen Ost- und Westdeutschland deutlich verkleinert Tabelle B1.1-1. Im Westen ist die Beteiligung an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt von 49 % auf 54 % gestiegen, im Osten stieg die Teilnahmequote von 42 % auf 53 % (Veränderung zu 2018 jeweils statistisch signifikant). Der Niveauunterschied zwischen den Landesteilen ist für 2020 nicht (mehr) signifikant. Ähnlich verhält es sich bei der betrieblichen Weiterbildung: Die Teilnahmequote stieg in den westlichen Ländern von 44 % (2018) auf 49 % (2020) und in den östlichen Ländern von 38 % auf 51 % (Anstieg jeweils signifikant, Niveauunterschied zwischen Ost und West im Jahr 2020 nicht signifikant). Bei der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung stieg die Teilnahmequote in den westlichen Ländern von 7 % auf 9 %, während sie in den östlichen Ländern von 6 % auf 8 % anstieg (Anstieg in den westlichen Ländern signifikant, kein signifikanter Unterschied zwischen den Landesteilen im Jahr 2020).

Zwischen Männern und Frauen lassen sich 2020 weiterhin Unterschiede im Teilnahmeniveau an berufsbezogener Weiterbildung beobachten, wenngleich die Differenzen verglichen mit den Vorjahren kleiner geworden sind Schaubild B1.1-1, Tabelle B1.1-1. 2020 nahmen 55 % (2018: 52 %) der Männer und 52 % (2018: 43 %) der Frauen an berufsbezogener Weiterbildung teil (Differenz zwischen Geschlechtern im Jahr 2020 statistisch nicht signifikant, Anstieg im Vergleich zu 2018 bei Frauen signifikant). Bei der betrieblichen Weiterbildung betrug die Teilnahmequote der Männer 51 % (2018: 47 %), die der Frauen 47 % (2018: 37 %) (Differenz zwischen Geschlechtern im Jahr 2020 statistisch nicht signifikant, Anstieg im Vergleich zu 2018 bei Frauen signifikant). In der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung lag die Teilnahmequote der Männer (7 %) im Jahr 2020 signifikant unter der der Frauen (10 %); die Teilnahmequote von Frauen ist im Vergleich zu 2018 (7% ) signifikant erhöht.

Die geringere Beteiligung von Frauen an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt hängt damit zusammen, dass Frauen weniger als Männer ins Erwerbsleben eingebunden sind: Sie sind seltener erwerbstätig als Männer, und wenn sie es sind, arbeiten sie häufiger in Teilzeit und bekleiden seltener Führungspositionen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2019, S. 10). Unter Einbeziehung des Erwerbsstatus zeigt sich entsprechend ein anderes Bild: erwerbstätige Frauen nahmen signifikant häufiger an beruflicher Weiterbildung teil als Männer, sowohl im betrieblichen Kontext als auch bezogen auf die individuelle berufliche Weiterbildung. Die Teilnahmequote Vollzeit erwerbstätiger Frauen an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt betrug im Jahr 2020 68 % (2018: 50 %), die Vollzeit erwerbstätiger Männer hingegen nur 62 % (2018: 57 %). Frauen haben damit stärker als Männer zum starken Anstieg der Teilnahmequote Vollzeit Erwerbstätiger beigetragen (siehe folgender Absatz). So stieg die Teilnahmequote an berufsbezogener Weiterbildung bei Vollzeit erwerbstätigen Frauen im Jahr 2020 verglichen mit 2018 um mehr als ein Drittel (signifikant) an. In der betrieblichen Weiterbildung waren der Unterschied sowie die Veränderung zu 2018 ähnlich stark ausgeprägt. Rund 65 % (2018: 46 %) der in Vollzeit erwerbstätigen Frauen nahm 2020 an betrieblicher Weiterbildung teil, während bei den Männern 59 % (2018: 55 %) an einer betrieblichen Weiterbildung teilnahmen (Anstieg bei Frauen signifikant). Bei der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung zeigt sich ebenfalls, dass Frauen, bei Eingrenzung auf Vollzeiterwerbstätige, sich hier stärker beteiligten als Männer (10 % vs. 6 %); der Anstieg gegenüber den Beteiligungsquoten von 2018 (6 % vs. 4 %) ist bei Frauen statistisch signifikant; eigene Berechnungen mit Daten des AES 2020, nicht tabelliert.

Im Vergleich verschiedener Erwerbsstatusgruppen262 insgesamt Tabelle B1.1-1 zeigt sich der Anstieg der Teilnahme an berufsbezogener Weiterbildung am markantesten bei den Teilgruppen der Vollzeiterwerbstätigen: Vollzeiterwerbstätige beteiligten sich 2020 zu 64 % an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt (2018: 55 %), zu 61 % (2018: 52 %) an betrieblicher Weiterbildung und zu 7 % (2018: 5 %) an individueller berufsbezogener Weiterbildung (alle Unterschiede zum Jahr 2018 signifikant).

Nachdem die Teilnahmequote Teilzeiterwerbstätiger an berufsbezogener Weiterbildung 2018 (55 %) in etwa gleich hoch war, wie die der Vollzeiterwerbstätigen, blieb sie 2020 mit 58 % sechs Prozentpunkte hinter der Teilnahmequote Vollzeiterwerbstätiger zurück (Differenz zu Vollzeiterwerbstätigen ist statistisch signifikant, Anstieg zu 2018 nicht signifikant). Bei der betrieblichen Weiterbildung lag die Teilnahmequote der Teilzeiterwerbstätigen trotz eines leichten Anstiegs mit 54 % ebenfalls deutlich unter der der Vollzeiterwerbstätigen (Differenz statistisch signifikant), bei der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung hingegen war die Quote mit 8 % höher als 2018 und als bei Vollzeiterwerbstätigen (7 %) (Unterschied statistisch nicht signifikant).

Bei der Gruppe der Arbeitslosen nahm die Teilnahmequote an berufsbezogener Weiterbildung im Vergleich zu 2018 signifikant ab: hier sank die Teilnahmequote von 38 % im Jahr 2018 auf 25 % im Jahr 2020. Diese signifikante Abnahme der Beteiligung realisierte sich schwerpunktmäßig im Segment der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung, wo die Teilnahmequote von 32 % im Jahr 2018 auf 19 % im Jahr 2020 sank; in dieses Segment fallen u. a. SGB-geförderte Maßnahmen.

Die Beteiligung von Personen in Ausbildung an berufsbezogener Weiterbildung ist im Durchschnitt leicht gestiegen von 41 % im Jahr 2018 auf 42 % im Jahr 2020. Bei dieser Gruppe verteilte sich der Anstieg etwa gleichmäßig auf die beiden Segmente der betrieblichen Weiterbildung (2018: 22 %; 2020: 25 %) und der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (2018: 22 %; 2020: 23 %) (Differenz zu 2018 jeweils statistisch nicht signifikant).

Bei den sonstigen Nichterwerbstätigen zeigt sich insgesamt eine stabile Entwicklung mit einem moderaten (aber nicht signifikanten) Anstieg im Segment der betrieblichen Weiterbildung von 9 % (2018) auf 12 % (2020); die Beteiligung in der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung stieg ebenfalls leicht von 5 % (2018) auf 6 % (2020), insgesamt zeigt sich für die berufsbezogene Weiterbildung mit 17 % ebenfalls ein zu 2018 (13 %) moderat (aber nicht signifikant) gestiegener Wert.

Die Ergebnisse bestätigen den auch aus multivariaten Analysen bekannten Zusammenhang, dass der Erwerbsstatus eine der zentralen Determinanten der Beteiligung an Weiterbildung insgesamt darstellt, was auch für den AES 2018 gezeigt wurde (hier für die Gruppe der 18- bis 69-Jährigen; vgl. Bilger/Strauß 2019, S. 39).

In Bezug auf die Differenzierung nach Altersgruppen wurde 2020, wie bereits im Jahr 2018, kein signifikanter Unterschied zwischen der Beteiligung der 25- bis 34-Jährigen und der Gruppe der 35- bis 49-Jährigen an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt beobachtet; die Teilnahmequote der jüngeren Gruppe lag bei 57 %, die der mittleren Altersgruppe bei 58 %. Die Differenzierung nach Segmenten zeigt, dass die Teilnahmemuster sich segmentspezifisch ebenfalls nicht signifikant unterschieden. Während die Beteiligung der mittleren Gruppe an der betrieblichen Weiterbildung mit 52 % leicht höher lag als die der jüngeren Gruppe (50 %), war die Beteiligung der jüngeren Gruppe, wie auch in vorigen Erhebungen, in der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung höher (11 % vs. 10 %) als die der mittleren Altersgruppen. Die Beteiligung der ältesten Gruppe lag 2020 in der Gesamtbetrachtung (49 %) und den Einzelsegmenten (betrieblich: 46 %; individuell-berufsbezogen: 6 %) deutlich unter der der anderen Gruppen (statistisch signifikant, außer für die betriebliche Weiterbildung im Unterschied zur jüngeren Altersgruppe).

Gegenüber 2018 ist die Beteiligung aller drei Altersgruppen an der berufsbezogenen Weiterbildung insgesamt signifikant gestiegen. In der betrieblichen Weiterbildung stieg die Teilnahme in Prozentpunkten ausgedrückt am stärksten in der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen (2020: 50 %; 2018: 41 %) sowie in der Gruppe der 50- bis 64-Jährigen (2020: 46 %; 2018: 39 %), während in der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung die Teilnahmequote der Altersgruppe 35 bis 49 Jahre (2020: 10 %; 2018: 6 %) am stärksten anstieg. Die Teilnahmequote in der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung in der Altersgruppe der 24- bis 39-Jährigen sank hingegen um einen Prozentpunkt von 12 % in 2018 auf 11 % in 2020.

Beim Schulabschluss zeigte sich auch im Jahr 2020 das aus der Weiterbildungsforschung bekannte Muster, dass die Beteiligung an Weiterbildung mit dem Schulabschluss steigt Tabelle B1.1-1. Personen mit hohem Schulabschluss nahmen deutlich häufiger (65 %) als Personen mit mittlerem (55 %) oder niedrigem bzw. keinem Schulabschluss (37 %) an berufsbezogener Weiterbildung teil (alle Unterschiede statistisch signifikant). Bezogen auf die betriebliche Weiterbildung zeigen sich zwischen Personen mit hohem (58 %), mittlerem (53 %) und niedrigem bzw. keinem Schulabschluss (33 %) ein ähnliches Muster (alle Unterschiede statistisch signifikant). In der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung lag die Weiterbildungsquote für Personen mit einem hohen Schulabschluss (13 %) statistisch signifikant über dem Niveau von Personen mit mittlerem (5 %) oder niedrigem bzw. keinem Schulabschluss (7 %).

Auch bei der Betrachtung der Teilnahme nach dem höchsten beruflichen Abschluss ist die Tendenz erkennbar, dass in allen Weiterbildungssegmenten die höheren Qualifikationsgruppen stärker in Weiterbildung eingebunden sind Tabelle B1.1-1. Die Teilnahmequote an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt ist gegenüber 2018 bei allen Qualifikationsgruppen angestiegen und lag 2020 zwischen 31 % bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und 71 % bei Personen mit (Fach-)Hochschulabschluss (2018: 29 % bzw. 62 %). Verglichen mit 2018 stieg die Weiterbildungsbeteiligung in der Gruppe der Personen mit einer Lehre bzw. einem Berufsfachschulabschluss sowie in der Gruppe der Personen mit (Fach-)Hochschulabschluss statistisch signifikant an.

Für alle Qualifikationsgruppen hat sich die Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung im Jahr 2020 im Vergleich zu 2018 positiv entwickelt. Eine Zunahme der Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung zeigt sich sowohl für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (2020: 24 %; 2018:19 %), mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (2020: 48 %; 2018: 39 %), für Personen mit Meister oder einem vergleichbaren Fachschulabschluss (2020: 62 %; 2018: 59 %) als auch für Personen mit (Fach-)Hochschulabschluss (2020: 65 %; 2018: 53 %) (Veränderung zu 2018 in der Gruppe der Personen mit einer Lehre bzw. einem Berufsfachschulabschluss sowie in der Gruppe der Personen mit (Fach-)Hochschulabschluss statistisch signifikant).

In der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung sank die Teilnahmequote der Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung um zwei Prozentpunkte von 11 % in 2018 auf 9 % in 2020. Die Teilnahmequoten von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (2020: 5 %; 2018: 4 %), Personen mit einem Meister oder einem vergleichbaren Fachschulabschluss (2020: 10 %; 2018: 6 %) und Personen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss (2020: 15 %; 2018: 12 %) stiegen jeweils an; der Anstieg zu 2018 in der Beteiligung an individueller berufsbezogener Weiterbildung ist bei Personen mit einem Meister oder vergleichbaren Fachschulabschluss sowie bei der Gruppe der Personen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss statistisch signifikant.

Die Teilnahmequoten in der berufsbezogenen Weiterbildung insgesamt von Personengruppen mit Meister oder einem vergleichbaren Abschluss (68 %) sowie mit (Fach-)Hochschulabschluss (71 %) lagen 2020 – wie auch 2018 – nahe beieinander und unterscheiden sich statistisch nicht signifikant. In der betrieblichen Weiterbildung erreichten die Personen mit Meister oder einem vergleichbaren Abschluss mit 62 % eine leicht niedrigere Beteiligung als die Personen mit (Fach-)Hochschulabschluss (65 %). Letztere Gruppe beteiligte sich auch mehr an individueller berufsbezogener Weiterbildung (2020: 15 %) als Personen mit einem Meister oder vergleichbarem Abschluss (2020: 10 %; signifikanter Unterschied).

Im AES 2020 sind zwei unterschiedliche Differenzierungen des Migrationshintergrundes verfügbar, von denen sich eine bis 2012 zurückverfolgen lässt, die andere nur bis 2016.263 Aus Gründen des Trendvergleichs wird hier die bisherige Differenzierung mit der Definition über die Erstsprache fortgeschrieben, die auch im AES 2020 verfügbar ist, und durch Ergebnisse mit der neuen Definition ergänzt (s. u.).

Während sich im Jahr 2018 die Beteiligung von Deutschen ohne Migrationshintergrund nicht signifikant von der der Deutschen mit Migrationshintergrund unterschied, zeigt sich für 2020, wie auch schon in den Jahren bis 2016, eine unterschiedliche Beteiligung an berufsbezogener Weiterbildung nach Art des Migrationshintergrunds: bei Deutschen ohne Migrationshintergrund lag die Teilnahmequote bei 57 %, bei Deutschen mit Migrationshintergrund sowie bei Ausländern/Ausländerinnen hingegen nur bei 38 % bzw. 41 % (jeweils statistisch signifikanter Unterschied zu Deutschen ohne Migrationshintergrund) Tabelle B1.1-1. Eine differenzierte Betrachtung der Weiterbildungssegmente zeigt auf, dass die Zunahme der Differenz in der Weiterbildungsbeteiligung zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund vor allem auf eine divergierende Beteiligung in der betrieblichen Weiterbildung zurückzuführen ist. Während Deutsche ohne Migrationshintergrund im Jahr 2020 mit 54 % sich signifikant häufiger als 2018 (45 %) betrieblich weiterbildeten, lag die betriebliche Weiterbildungsquote bei Deutschen mit Migrationshintergrund 2020 mit 34 % deutlich unter dem Niveau von 2018 (41 %) und signifikant unter der von Deutschen ohne Migrationshintergrund. Die Teilnahmequote von Ausländern und Ausländerinnen an betrieblicher Weiterbildung verzeichnete 2020 mit 31 % einen moderaten Zuwachs gegenüber 2018 (27 %), lag aber ebenfalls signifikant unter der Teilnahmequote von Deutschen ohne Migrationshintergrund. Bei der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung war das Beteiligungsniveau der Deutschen ohne Migrationshintergrund mit 8 % etwas höher als die Teilnahmequote von Deutschen mit Migrationshintergrund (6 %), aber signifikant unter der Teilnahmequote von Ausländern (13%).

Unter Verwendung der neuen Definition des Migrationshintergrundes, die zwischen Personen ohne Migrationshintergrund, Migrantinnen und Migranten der ersten Generation und der zweiten Generation unterscheidet, zeigen sich ähnliche Beteiligungsmuster (nicht tabelliert): Personen ohne Migrationshintergrund (58 %) nahmen häufiger als Migrantinnen und Migranten in zweiter (53 %) oder erster (40 %) Generation an berufsbezogener Weiterbildung teil (Differenz zwischen Personen ohne Migrationshintergrund zu Migrantinnen und Migranten erster Generation signifikant; Differenz zwischen Migrantinnen und Migranten erster und zweiter Generation ebenfalls signifikant). Die Teilnahmequoten für die betriebliche Weiterbildung waren ähnlich gestaffelt. Die Beteiligungsquote an betrieblicher Weiterbildung von Personen ohne Migrationshintergrund (54 %) lag etwas höher als die von Personen mit Migrationshintergrund in zweiter Generation (50 %), mit jeweils signifikantem Abstand zu Migranten und Migrantinnen erster Generation (32 %). Die Beteiligung an individueller berufsbezogener Weiterbildung unterschied sich im Jahr 2020 je nach Migrationshintergrund signifikant: Die Teilnahmequote von Personen mit Migrationshintergrund in erster Generation (11 %) war signifikant höher als die Teilnahmequote von Personen mit Migrationshintergrund in zweiter Generation (7 %) und Personen ohne Migrationshintergrund (8 %).

Verglichen mit der Erhebung im Jahr 2018 stieg bei Personen ohne Migrationshintergrund die Beteiligungsquote sowohl insgesamt als auch in den Teilsegmenten der betrieblichen und individuellen berufsbezogenen Weiterbildung signifikant an (2018: berufsbezogene Weiterbildung insgesamt: 49 %; betriebliche Weiterbildung: 45 %; individuelle berufsbezogene Weiterbildung: 5 %). In der Gruppe der Migrantinnen und Migranten der zweiten Generation war keiner der beobachteten Unterschiede in der beruflichen Weiterbildung zu 2018 statistisch signifikant (2018: Insgesamt: 53 %; betriebliche Weiterbildung: 49 %; individuelle berufsbezogene Weiterbildung: 7 %). Auch in der Gruppe der Migrantinnen und Migranten der ersten Generation war keiner der beobachteten Unterschiede in der beruflichen Weiterbildung zu 2018 statistisch signifikant (2018: insgesamt: 41 %, betriebliche Weiterbildung: 32 %, individuelle berufsbezogene Weiterbildung: 11 %).

Neben der Teilnahmequote ist die Intensität der Weiterbildungsaktivitäten, mithilfe der Frage nach der in Weiterbildung investierten Zeit in Form von Unterrichts- oder Veranstaltungsstunden, ein wichtiger Indikator für das Ausmaß der Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. Im Durchschnitt wurden im Jahr 2020 für eine berufliche Weiterbildungsaktivität rd. 30 Stunden (n=6.238) aufgewendet. Der Vergleich des Mittelwerts mit dem berichteten Median von acht Stunden zeigt, dass die Intensität von Weiterbildungsaktivitäten stark variierte und von wenigen zeitintensiven Weiterbildungsaktivitäten beeinflusst wurden. Verglichen mit der vorigen Erhebung sank die durchschnittliche Anzahl an aufgewendeten Stunden unter den Umfrageteilnehmenden, bei gleichzeitig deutlich gesteigerter Anzahl registrierter Aktivitäten: 2018 wurden im Durchschnitt rd. 43 Stunden (Median: 10 Stunden) für eine berufsbezogene Weiterbildungsaktivität aufgewendet (n=3.216).

Für eine betriebliche Weiterbildung wurden im Jahr 2020 durchschnittlich 24 Stunden (n=5.575) aufgewendet und damit deutlich weniger als in der vorherigen Erhebung (2018: 29 Stunden; n=2.807); hier lag der Median ebenfalls bei acht Stunden bzw. ca. einem Arbeitstag (2018: 8 Stunden). Für eine individuelle berufsbezogene Weiterbildungsaktivität wurden im Durchschnitt rd. 89 Stunden (n=663) aufgewendet. Auch hier zeigt sich bei dem Vergleich mit dem Median, dass die hohe Anzahl an durchschnittlichen Stunden von wenigen zeitintensiven Weiterbildungsaktivitäten beeinflusst wurden; die mittlere Nennung, ausgewiesen durch das Zentralmaß des Medians, lag bei 20 Stunden, was in etwa zweieinhalb Arbeitstagen entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2018 (Durchschnitt: 149 Stunden; Median: 30 Stunden, n=409) hat sich die durchschnittliche Anzahl an aufgewendeten Unterrichtsstunden pro Aktivität für das Segment der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung damit um mehr als ein Drittel verkürzt.

Die insgesamt für alle berufsbezogenen Weiterbildungsaktivitäten aufgewendeten Unterrichtsstunden im Zeitraum der letzten zwölf Monate ergeben in Summe das Weiterbildungszeitvolumen. Im Jahr 2020 wurden 72 % der Unterrichtsstunden berufsbezogener Weiterbildungsaktivitäten für betriebliche Weiterbildung aufgewendet und 28 % für individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Verglichen mit den Anteilswerten aus dem AES 2018 (61 % betrieblich, 39 % individuell berufsbezogen) ist der Anteil der betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten am gesamten beruflichen Weiterbildungszeitvolumen gegenüber dem Anteil der individuell berufsbezogenen Weiterbildung deutlich gestiegen.

Bei der Interpretation der Ergebnisse und der Veränderungen zwischen 2018 und 2020 muss berücksichtigt werden, dass sowohl die Anzahl der Aktivitäten insgesamt als auch in den Segmenten deutlich gestiegen sind. Dies ist zum einen auf eine größere Reichweite beruflicher Weiterbildung (siehe gestiegene Beteiligungsquoten oben) zurückzuführen, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber auch auf die Coronapandemie und damit verbundene verkürzte Unterrichtszeiten bzw. abgebrochene Veranstaltungen sowie auf durch den Abbruch von Veranstaltungen hervorgerufene Substitutionseffekte.

Zusammenfassend zeigt sich mit dem AES 2020 gegenüber 2018 ein prägnanter Anstieg der Beteiligung an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt, der auch fast alle hier betrachteten Gruppen – in unterschiedlich starker Ausprägung – betrifft. Ausnahmen bilden die Teilgruppen der Arbeitslosen und der Deutschen mit Migrationshintergrund, deren Teilnahmequoten an berufsbezogener Weiterbildung gegenüber der Erhebung 2018 sanken. Die bekannten Muster der sozialen Ungleichheit, wonach besser gebildete und jüngere Personen häufiger an berufsbezogener Weiterbildung teilnehmen, sind nach wie vor erkennbar, die Altersunterschiede haben sich jedoch etwas eingeebnet. Zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Personen aus Ost- bzw. Westdeutschland war 2020 in der Gesamtbetrachtung im Gegensatz zu 2018 kein deutlicher Beteiligungsunterschied mehr messbar. Hingegen zeigt sich erneut ein Beteiligungsunterschied an berufsbezogener Weiterbildung insgesamt zwischen Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigen, der dadurch zustande kommt, dass die Teilnahmequote Vollzeiterwerbstätiger deutlich stärker gestiegen ist als die Teilzeiterwerbstätiger. Bei der Differenzierung nach Migrationshintergrund fällt auf, dass vor allem Migrantinnen und Migranten der ersten Generation weniger an berufsbezogener Weiterbildung beteiligt sind als solche der zweiten Generation und diese wiederum weniger als Personen ohne Migrationshintergrund.

Gleichzeitig haben sich gegenüber 2018 strukturelle Veränderungen bei den berufsbezogenen Weiterbildungsaktivitäten ergeben, z. B. bei deren Häufigkeit und Dauer. Während die Reichweite berufsbezogener Weiterbildung in die Bevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren zugenommen hat, hat sich die durchschnittliche Dauer der einzelnen berichteten Weiterbildungsaktivitäten deutlich verkürzt. Hier könnte zumindest teilweise ein Einfluss der Coronapandemie vorliegen, die zu Verkürzungen, Verschiebungen und Formatveränderungen von Weiterbildungsaktivitäten geführt hat (siehe Bilger/Strauß 2021, S. 17/18).

Im Vergleich der beiden Teilsegmente der betrieblichen und individuellen berufsbezogenen Weiterbildung zeigt sich, dass die betriebliche Weiterbildung nach wie vor sehr viel verbreiteter ist als die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Dies lässt sich sowohl in der Teilnahmequote als auch anhand des relativen Anteils am Weiterbildungszeitvolumens nachvollziehen. Unter Einbeziehung der Anzahl und Intensität der Weiterbildungsaktivitäten zeigt sich ein eindeutiges Ergebnis: Während im Jahr 2018 etwas mehr als eineinhalbmal so viele Unterrichtstunden für betriebliche Weiterbildung aufgewendet wurden wie für individuell berufsbezogener Weiterbildung (Anteilswerte der Unterrichtsstunden an allen berufsbezogenen Weiterbildungsaktivitäten: 61 % vs. 39 %) wurden im Jahr 2020 mehr als zweieinhalbmal so viele Unterrichtstunden für betriebliche Weiterbildungsaktivitäten wie für individuelle berufsbezogene Weiterbildung aufgewendet (Anteilswerte: 72 % vs. 28 %). Die für individuelle berufsbezogene Weiterbildung aufgewendete Zeit ist gegenüber betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten im Vergleich zu 2018 deutlich gesunken.

Informelle berufsbezogene Weiterbildung

In der europäischen Klassifikation der Lernaktivitäten steht das informelle Lernen neben den institutionalisierten Lernformen. Es steht für weitere Möglichkeiten des Wissens- und Fähigkeitserwerbs über organisierte Lernangebote hinaus, die jedoch im Berufsleben dennoch nützlich sein können. Die Anerkennung informell erworbenen Wissens und informell erworbener Kompetenzen stellt einen wichtigen Baustein der europäischen Agenda zur Förderung des lebenslangen Lernens dar (vgl. Commission of the European Communities 2007). Die Definitionen variieren jedoch bei verschiedenen Messungen der Beteiligung am informellen Lernen. Im AES ließ sich über die letzten Erhebungsjahre aufgrund von Änderungen der Konzeption keine Trendreihe erstellen (siehe ausführlich Kaufmann-Kuchta/Kuper 2017, S. 185-187), die Erhebungsweisen 2016, 2018 und 2020 sind jedoch vergleichbar (vgl. Bilger/Strauß 2019, S. 58). Im AES ist informelles Lernen darüber definiert, dass es intentional, aber nicht in einem institutionalisierten Kontext stattfindet. Dabei wird die Frage nach der Beteiligung am informellen Lernen gestützt gestellt, d. h., es wurden mögliche Lernwege (z. B. durch Nutzung von Computer/Internet, durch Lesen von Büchern/Fachzeitschriften oder durch Lernen von Familienangehörigen, Freunden/Freundinnen oder Kollegen/Kolleginnen) explizit genannt (vgl. Bilger/Strauß 2019, S. 59). Auch hier ist der Referenzzeitraum, für den die Lernaktivitäten erhoben werden, das letzte Jahr vor der Befragung.

Die Teilnahmequote am so definierten informellen Lernen betrug 2020 unter den 25- bis 64-Jährigen 68 %, 2018 waren es noch 45 % (eigene Berechnungen mit Daten des AES 2020 und 2018, signifikanter Unterschied). Bezogen auf den Zeitpunkt des informellen Lernens im beruflichen Kontext zeigt die Befragung, dass im Jahr 2020 31 % (2018: 25 %) dieser Lernaktivitäten vorwiegend in der Arbeitszeit stattfanden, 43 % (2018: 51 %) vorwiegend in der Freizeit, und bei 26 % (2018: 23 %) waren die Zeitanteile nach Auskunft der Lernenden etwa gleich (eigene Berechnungen mit Daten des AES 2020).

Zur aktuellsten (am nächsten am Befragungszeitpunkt liegenden) informellen Lernaktivität wurden weitere Informationen erfragt: 2020 erfolgte diese bei 42 % (2018:46 %) der Lernenden mehr aus beruflichen Gründen, bei 57 % (2018: 54 %) der Lernenden mehr aus privaten Gründen (keine Angabe: 1 %). Betrachtet man nur diese mehr aus beruflichen Gründen durchgeführten Aktivitäten, so wurde als wichtigster Lernweg bei 41 % der Aktivitäten die Nutzung von Lehrangeboten am Computer oder im Internet genannt; an zweiter Stelle folgte bei 33 % der Aktivitäten das Lesen von Büchern oder Fachzeitschriften. Bei 24 % dieser Aktivitäten wurde das Lernen von Familienmitgliedern, Freunden/Freundinnen oder Kollegen/Kolleginnen264 als der wichtigste Lernweg genannt.

Damit hat gegenüber 2018 eine Verschiebung von analogen hin zu digitalen (informellen) Lernwegen im beruflichen Kontext stattgefunden; die Anteilswerte (der wichtigsten Lernwege der berufsbezogenen informellen Lernaktivitäten) betrugen 2018 noch 37 % für die Nutzung von Lehrangeboten am Computer oder im Internet und 41 % für das Lernen durch Lesen von Büchern und Fachzeitschriften. Der Trend zur Digitalisierung informeller Lernaktivitäten, der sich auch 2018 abgezeichnet hat, scheint sich damit weiter fortzusetzen, was möglicherweise auch durch die Coronapandemie verstärkt wurde.

(Nicolas Echarti, Elisabeth Reichart – Deutsches Institut für Erwachsenenbildung)

  • 261

    Trendeffekte und Gruppenunterschiede in der Beteiligung der Bevölkerung an berufsbezogener Weiterbildung wurden mit dem nach Rao und Scott über die F-Verteilung korrigierten Chi-Quadrat-Test für komplexe Stichproben auf Signifikanz geprüft (95 % Vertrauenswahrscheinlichkeit).

  • 262

    Dass überhaupt für nicht erwerbstätige Personen Teilnahmequoten für betriebliche Weiterbildung angegeben werden können, ist auf den Umstand zurückzuführen, dass der Erwerbsstatus zum Zeitpunkt der Befragung erhoben wird, während sich der Referenzzeitraum für die Weiterbildungsteilnahme auf die zwölf Monate vor der Befragung bezieht. Sonstige Nichterwerbstätige und auch Arbeitslose können also vor Eintritt in die Nichterwerbstätigkeit bei ihrem früheren Arbeitgeber bzw. mit dessen finanzieller Unterstützung an betrieblicher Weiterbildung teilgenommen haben.

  • 263

    Der Migrationshintergrund wurde in den AES-Erhebungen 2012, 2014 und 2016 folgendermaßen operationalisiert: Deutsche ohne Migrationshintergrund besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und haben Deutsch als Erstsprache, Deutsche mit Migrationshintergrund besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, Deutsch war jedoch nicht Erstsprache. Ausländer/-innen haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die Erstsprache wird nicht berücksichtigt (vgl. Bilger/Strauß 2017, S. 48). Mit dem AES 2016 wurde eine neue Definition des Migrationshintergrundes entwickelt, die sich an Kriterien der amtlichen Statistik orientiert und nach dem Grad der Zuwanderungserfahrung in der Familie differenziert (vgl. Bilger/Strauß 2019, S. 35).

  • 264

    Bei der Einschätzung dieses Werts ist zu beachten, dass geplante Schulungen/Trainings am Arbeitsplatz im AES zur non-formalen Bildung gezählt werden und in der im vorherigen Abschnitt berichteten Teilnahmequote enthalten sind.