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Das Programm „Weiterbildungsstipendium“ des BMBF unterstützt talentierte Berufseinsteiger/-innen bei der weiteren Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Das Stipendium fördert die Teilnahme an fachlichen Weiterbildungen, z. B. Meister-, Techniker- und Fachwirt-Lehrgängen, aber auch an anspruchsvollen fachübergreifenden Weiterbildungen wie EDV-Kursen oder Intensivsprachkursen sowie an berufsbegleitenden Studiengängen. Gefördert werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, zudem die Aufwendungen für notwendige Arbeitsmittel. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 8.100 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums beantragen. Sie tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm „Weiterbildungsstipendium“ ist eine überdurchschnittliche berufliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Diese kann nachgewiesen werden durch ein sehr gutes Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Prozentpunkte), durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen/Kammern führen das Förderprogramm weitgehend eigenverantwortlich und ohne Kostenersatz vor Ort durch. Vom BMBF mit der zentralen Administration des Programms beauftragt ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützen als Gesellschafter der SBB das Programm.

Im Jahr 1991 gestartet als „Begabtenförderung berufliche Bildung“ mit der Aufnahme von 1.713 dual ausgebildeten, besonders leistungsfähigen jungen Berufstätigen haben seither fast 158.000 junge Menschen ein Weiterbildungsstipendium erhalten. Beteiligten sich anfangs 192 für die Berufsbildung zuständige Stellen, sind es mittlerweile fast 300 Kammern und andere zuständige Stellen. Von 1991 bis heute stellte die Bundesregierung über 560 Mio. € für das Weiterbildungsstipendium zur Verfügung.

Im Jahr 2021 haben die beteiligten Kammern und zuständigen Stellen343 6.279 Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen aus 263 verschiedenen Berufen neu in das Förderprogramm aufgenommen. Die vom BMBF angestrebte Zielgröße von 6.000 Neuaufnahmen wurde damit erreicht Schaubild B3.3.1-1.

Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen mit Hauptschulabschluss und Personen mit Migrationshintergrund finden besondere Berücksichtigung. 2021 hatten 14,7 % der Neuaufnahmen einen Migrationshintergrund. Traditionell am stärksten ist diese Personengruppe in den Freien Berufen, wo 25,3 % der Neuaufnahmen ausländische Wurzeln hatten – ein Anstieg von 2,9 % gegenüber dem Vorjahr Schaubild B3.3.1-2.

Betrachtet man die Verteilung dieser Gruppe auf die verschiedenen Berufe, sticht in den Freien Berufen einer besonders hervor: Fast 40 % der neu aufgenommenen zahnmedizinischen Fachangestellten hatten einen Migrationshintergrund. In den anderen Berufsbereichen verzeichneten die Kaufleute im Einzelhandel mit 23,3 % und die Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen mit 17,7 % den höchsten Anteil mit Migrationshintergrund bei den Neuaufnahmen 2021 Schaubild B3.3.1-3.

(Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Schaubild B3.3.1-1: Aufnahmen im Programm „Weiterbildungsstipendium“ nach Ausbildungsbereichen 2019 bis 2021

Schaubild B3.3.1-2: Anteil der Stipendiatinnen und -stipendiaten mit Migrationshintergrund im Programm „Weiterbildungsstipendium“ nach Ausbildungsbereichen (in %)

Schaubild B3.3.1-3: Berufe mit dem höchsten Anteil an Migranten und Migrantinnen im Programm „Weiterbildungsstipendium“ 2021 (in %)

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    Einschließlich Seeschifffahrt und Auslandshandelskammern