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Berufliche Fortbildung laut § 1 Absatz 4 BBiG soll ermöglichen, „1. die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder 2. die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen“.

Die Fortbildungsordnungen des Bundes und die Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen regeln – im Gegensatz zu den Ausbildungsordnungen mit dem Ausbildungsrahmenplan – im Wesentlichen nur die Prüfungsanforderungen. Sie haben festzulegen:

  • die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
  • das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
  • die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und
  • das Prüfungsverfahren.

Die Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung des Bundes müssen zusätzlich die Fortbildungsstufe festlegen.

Regelungsmöglichkeiten der höherqualifizierenden Berufsbildung nach BBiG und HwO

BBiG und HwO sehen im Bereich der höherqualifizierenden Berufsbildung drei verschiedene Regelungsmöglichkeiten vor:

  • Fortbildungsordnungen als bundesweit gültige Rechtsverordnungen des Bundes nach § 53 BBiG und § 42 Abs. 1 HwO.
  • Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG bzw. § 42f HwO. Diese können von den zuständigen Stellen für ihren jeweiligen Geltungsbereich erlassen werden, sofern noch keine bundesweit gültige Regelung für den Fortbildungsabschluss existiert.
  • Meisterprüfungsregelungen als Rechtsverordnungen nach § 45 Absatz 1 sowie § 51 a Abs. 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung.

Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung

Es gibt 219 Rechtsverordnungen und Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung (Stand: 31.12.2021).351 Diese umfassen:

  • 95 Rechtsverordnungen zu Meisterprüfungen im Handwerk nach § 45 Abs. 1 sowie § 51a Abs. 2 HwO (vgl. Abschnitt 3.2.1.1 im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe),
  • sechs fortgeltende Regelungen zu Meisterprüfungen im Handwerk nach § 122 HwO (vgl. ebd. Abschnitt 3.2.1.2),
  • 47 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen nach § 53 BBiG bzw. § 42 Abs. 1 HwO (vgl. ebd. Abschnitt 3.2.1.3),
  • 71 weitere Rechtsverordnungen zur beruflichen Fortbildung nach § 53 BBiG bzw. § 42 Abs. 1 HwO (vgl. ebd. Abschnitt 3.2.2).

Außerdem wurde mit dem Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“ innerhalb der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ im Jahr 2020 erstmals eine bundesweit gültige Anpassungsfortbildung nach § 53e BBiG geregelt.

2021 wurden vom Bund folgende Rechtsverordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung erlassen:

Meisterprüfungsregelungen:

  • Betonstein- und Terrazzoherstellermeister/-in,
  • Milchwirtschaftliche/-r Labormeister/-in – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen,
  • Molkereimeister/-in – Bachelor Professional in Milchtechnologie,
  • Zweiradmechanikermeister/-in.

Folgende Rechtsverordnungen zu Fortbildungen des Bundes befanden sich Ende 2021 in der Erarbeitung:

Meisterprüfungsregelungen:

  • Hörakustikermeister/-in,
  • Holzblasinstrumentenmachermeister/-in,
  • Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/-in.

Fortbildungsordnungen (Arbeitstitel):

  • Fachberater/-in im Vertrieb,
  • Fremdsprachenkorrespondent/-in,
  • Kraftfahrzeug-Servicetechniker/-in – Berufsspezialist/-in für Kraftfahrzeugtechnik,
  • Straßenwärtermeister/-in.

Mit dem Ziel der Neuverordnung zur Änderung der Abschlussbezeichnung befanden sich folgende Fortbildungsregelungen in der Überprüfung:

  • Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung,
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Außenwirtschaft,
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Energiewirtschaft,
  • Geprüfte/-r Fachmann /-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO,
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik,
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Logistiksysteme,
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing,
  • Geprüfte/-r Meister/-in Medienproduktion Bild und Ton,
  • Geprüfte/-r Verkaufsleiter/-in im Lebensmittelhandwerk – Schwerpunkt Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei.

Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung

Derzeit gibt es 1.419 Rechtsvorschriften zu 544 Fortbildungsprüfungsregelungen von zuständigen Stellen.352 2021 kamen bei den Fortbildungsprüfungsregelungen folgende neu hinzu:

  • CAD-/CAM-Fachkraft Zahntechnik,
  • Chocolatier/Chocolatière,
  • Fachwirt/-in für Hochschulmanagement,
  • Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in Technische/-r Kaufmann/-frau,
  • Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Lack- und Beschichtungstechnik – Bachelor Professional für Lack- und Beschichtungstechnik,
  • Projektmanager/-in in der öffentlichen Verwaltung.

(Maren Waechter, Verena Schneider)

  • 351

    Das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2022 erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2022; online verfügbar unter https://www.bibb.de/de/65925.php.

  • 352

    Eine Unterscheidung zwischen Anpassungsfortbildung und höherqualifizierender Berufsbildung mit dem Ziel des beruflichen Aufstiegs erfolgt hier nicht.