Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit Fluchthintergrund
Die Zahl der jungen Menschen mit Fluchthintergrund, die mithilfe einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine duale Ausbildung gesucht haben, ist im Berichtsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um rd. 2.100 Personen (-6,3 %) auf 31.081 zurückgegangen Tabelle A12.2-1. Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund an allen gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und Ausbildungsstellenbewerberinnen lag 2021 bei 7,2 % (+0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr). Diese Entwicklung ist auch vor dem Hintergrund der zuletzt sinkenden Zahl der Bewerber/-innen insgesamt zu sehen. Die Zuwanderung Geflüchteter wirkt sich damit wie bereits in den Vorjahren stabilisierend auf die Bewerberzahl aus.
Tabelle A12.2-1: Merkmale der registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Berichtsjahre 2016 bis 2021 mit und ohne Kontext Fluchtmigration (absolut und in %)
Wie bei allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden nur jene geflüchteten Personen als Bewerber/-in registriert und gezählt, die von der BA für „ausbildungsreif“ befunden wurden, d. h., die sowohl die sprachlichen als auch sonstigen Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung erfüllen. Wie viele Geflüchtete ohne Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsdienste nach einer Ausbildung gesucht haben, ist nicht bekannt.
Im Durchschnitt sind die gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich älter als die gemeldeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund. Rund jede/-r fünfte Bewerber/-in im Kontext Fluchtmigration (21,4 %) war 25 Jahre und älter. Bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund lag dieser Anteil bei nur 7,0 %. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch beim Geschlecht: Der Anteil geflüchteter Bewerberinnen lag bei 27,9 % im Vergleich zu 38,8 % bei denjenigen ohne Fluchthintergrund. Der vergleichsweise geringe Anteil an Bewerberinnen mit Fluchthintergrund ist auf die demografische Struktur der Geflüchteten, insbesondere in den zugangsstarken Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.259 Der Frauenanteil ist 2021 allerdings wie bereits in den vorangegangenen Jahren weiter leicht gestiegen (2020: 24,6 %). Unterschiede zwischen den beiden Bewerbergruppen waren auch in den formalen Bildungsqualifikationen festzustellen, wenngleich die Angaben zu Schulabschlüssen aufgrund der unterschiedlichen Bildungssysteme aus den Herkunftsländern der Geflüchteten oder fehlender Angaben mit Vorsicht zu interpretieren sind. Der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen, die einen Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss haben, lag bei 39,0 % und damit rd. 12 Prozentpunkte höher als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (27,3 %). Hingegen hatten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund mit einem Anteil von 41,1 % häufiger einen Realschulabschluss als geflüchtete Bewerber/-innen (26,7 %). Bei der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) fielen die Unterschiede geringer aus. Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund, die im Berichtsjahr 2021 über eine HZB verfügten, lag bei 19,1 % (gegenüber 25,0 % bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund). Beim Vergleich der Schulabschlüsse zwischen gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Fluchthintergrund ist zu beachten, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund sehr viel häufiger keine Informationen zum Schulabschluss (2021: 12,7 %) vorhanden waren als bei Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (5,2 %).
Vermittlungsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund
Von den 31.081 bei der BA gemeldeten Bewerbern sowie Bewerberinnen mit Fluchthintergrund hatten zum Stichtag 30. September 2021 insgesamt 10.223 einen Ausbildungsvertrag abschließen können. Gemessen an allen Bewerbern und Bewerberinnen mit Fluchthintergrund beträgt die Quote der Einmündungen in eine (duale) Ausbildung im Berichtsjahr 2021 somit 32,9 % und liegt wie in den vergangenen Berichtsjahren weiterhin deutlich unter dem Anteil der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (47,0 %) (vgl. Schuß u. a. 2021). Während die absolute Zahl der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund, die in eine Ausbildung einmündeten, im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert ist (2020 rd. 10.400), verbesserte sich die Einmündungsquote von 31,2 % im Vorjahr auf 32,9 % um 1,7 Prozentpunkte.
Bei 19,5 % der gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund bestand zum Stichtag 30. September 2021 bei der BA noch ein Vermittlungswunsch in Ausbildung. Hierbei handelte es sich sowohl um Bewerber/-innen, die unversorgt waren (8,4 %) als auch um Bewerber/-innen, die alternativ verblieben sind, aber ihren Vermittlungswunsch für das laufende Ausbildungsjahr bei der BA aufrechterhalten haben (11,1 %). Im Vergleich zu noch suchenden Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund blieben Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich häufiger unversorgt (8,4 % vs. 5,5 %) und mündeten seltener in eine Alternative ein (11,1 % vs. 9,9 %).
14.801 bzw. 47,6 % der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund waren im Berichtsjahr 2021 anderweitig oder unbekannt verblieben und hatten ihren Vermittlungsauftrag beendet. Der BA liegen von insgesamt 7.497 ehemaligen Bewerberinnen und Bewerbern im Kontext von Fluchtmigration (24,1 %) Informationen über den Verbleib vor. Nahezu jede/-r vierte Bewerber/-in mit Fluchthintergrund (23,5 %) ist unbekannt verblieben.
Tabelle A12.2-2 zeigt den Verbleibsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund differenziert nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus. Hierbei wird deutlich, dass Bewerberinnen mit Fluchthintergrund eine höhere Einmündungsquote (36,7 %) aufweisen als männliche Bewerber mit Fluchthintergrund (31,4 %). Geflüchtete Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss (36,2 %) oder mit Realschulabschluss (36,5 %) mündeten häufiger in die duale Berufsausbildung ein als Bewerber/-innen mit Fachhochschulreife (25,2 %) oder mit allgemeiner Hochschulreife (24,9 %). Differenziert nach dem aufenthaltsrechtlichen Status der geflüchteten Bewerber/-innen fällt auf, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung (37,2 %) oder einer Duldung (38,7 %) häufiger in eine Ausbildung einmünden als Bewerber/-innen mit einer Aufenthaltserlaubnis (31,9 %).
Von den 10.223 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund, die zum 30. September 2021 in eine Berufsausbildung eingemündet sind, erhielt der Großteil einen betrieblichen Ausbildungsplatz (86,5 %) und rd. jede/-r sechste Bewerber/-in einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz260 (13,5 %). Im Vergleich zum Vorjahr (9,8 %) ist der Anteil an Geflüchteten, die in eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle einmündeten, um 3,7 Prozentpunkte gestiegen.
Tabelle A12.2-2: Verbleibsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund zum 30.09.2021 – mit Differenzierungen nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus (absolut und in %)
Tabelle A12.2-3 zeigt, dass sich geflüchtete Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib zum Stichtag 30. September 2021 am häufigsten in einer Schulbildung befanden (43,0 %) oder einer Erwerbstätigkeit nachgingen (37,2 %). 6,7 % der Bewerber/-innen mündeten in eine berufsvorbereitende Fördermaßnahme der BA ein und 8,5 % verblieben in ihrem bestehenden Ausbildungsverhältnis. Mit jeweils weniger als 2 % spielten die übrigen Verbleibe wie Praktikum, Studium und gemeinnützige soziale Dienste eine geringere Rolle.
Was genau die Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib machen, hängt auch damit zusammen, ob die Bewerber/-innen ihren Vermittlungsauftrag bei der BA aufrechterhalten oder auf weitere Unterstützung verzichten. Demnach gingen Bewerber/-innen, die ihren Vermittlungswunsch nicht aufrechterhielten, öfter einer Erwerbstätigkeit nach (42,6 %) als Bewerber/-innen, die weiterhin nach einer Ausbildungsstelle suchten (25,3 %). Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag weiter bestehen blieb, waren dagegen öfter in eine Fördermaßnahme eingemündet (13,6 % vs. 3,6 %). 4,2 % der weiterhin suchenden Bewerber/-innen absolvierten eine Einstiegsqualifizierung (EQ/EQJ) und 9,1 % eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (gegenüber 1,2 % und 2,2 % der Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war).
(Alexander Christ)