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Die vor und nach Zuzug ausgeübte Tätigkeit hängt maßgeblich vom Bildungs- und Qualifikationsniveau der Personen ab. Tabelle C3.1.3-1 stellt entsprechend der im Ausland erworbenen Berufsbildung dar, welches Anforderungsniveau vor Einwanderung ausgeübt wurde und welches Niveau nach Zuzug ausgeübt wird. Dabei zeigt sich sowohl für Zugezogene ohne Fluchthintergrund als auch für die Geflüchteten, dass die große Mehrheit derer, die vor Zuzug eine schulische oder betriebliche Ausbildung gemacht hat oder im Betrieb angelernt wurde, vor Einwanderung eine fachlich ausgerichtete Tätigkeit ausgeübt hat. Entsprechend hat auch die Mehrheit der Befragten mit akademischer Bildung vor Einwanderung eine Spezialisten- oder Expertentätigkeit ausgeübt.

Tabelle C3.1.3-1: Anforderungsniveau der vor und nach Zuzug ausgeübten Tätigkeit nach Berufsbildungsabschluss vor Zuzug (in %)

Betrachtet man nun die entsprechenden Anteile hinsichtlich der derzeitigen Tätigkeit, fällt auf, dass 68 % der Zugezogenen ohne Fluchthintergrund, die vor Zuzug eine schulische oder betriebliche Ausbildung gemacht haben oder im Betrieb angelernt wurden, in Deutschland ebenfalls eine fachlich ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Der Anteil in dieser Gruppe, die eine Helfer- und Anlerntätigkeit ausübt, ist jedoch von 9 % vor Zuzug auf 30 % nach Einwanderung angestiegen. In der Gruppe der Geflüchteten ist bei jenen mit Ausbildung ebenfalls ein deutlicher Anstieg derer in Helfer- und Anlerntätigkeit zu verzeichnen (von 20 % auf 35 %). Eine ähnliche Entwicklung lässt sich für Personen mit vor Zuzug erworbenem Hochschulabschluss beobachten. Dabei fällt insbesondere auf, dass unter den Geflüchteten mit Hochschulabschluss lediglich 21 % zum Befragungszeitpunkt in Deutschland eine Spezialisten- oder Expertentätigkeit ausüben, bei den Migrantinnen und Migranten ohne Fluchthintergrund hingegen sind es 56 %.

Diese Darstellung zeigt, dass in beiden Stichproben ein beträchtlicher Anteil der Zugezogenen in Deutschland eine Helfer- und Anlerntätigkeit ausübt, obwohl vor Zuzug berufliche oder akademische Qualifikationen erworben wurden. Zudem wird in Konsistenz mit Kapitel C3.1.2 deutlich, dass die Verwertbarkeit von im Ausland erworbenem Humankapitel für Geflüchtete schwächer als für Zugezogene ohne Fluchthintergrund ausfällt.

Um das vor Zuzug erworbene Humankapital in Deutschland einbringen zu können, investieren Personen nach Einwanderung daher oft zunächst in den Erwerb (weiterer) Berufsabschlüsse. Tabelle C3.1.3-2 zeigt dabei auf, dass die Bildungspartizipation in Deutschland deutlich nach der vor Zuzug ausgeübten Tätigkeit variiert. 9 % der Zugezogenen ohne Fluchthintergrund, die vor Einwanderung eine Helfer- und Anlerntätigkeit ausgeübt haben, machen in Deutschland eine betriebliche, schulische oder sonstige Ausbildung, Umschulung oder beginnen ein Studium (Bildungspartizipation). Für Personen, die zuvor als Fachkraft tätig waren oder eine Spezialisten- oder Expertentätigkeit ausgeübt haben, liegt dieser Anteil deutlich höher. Dies gilt auch für die Gruppe der Geflüchteten und bei Unterscheidung zwischen Frauen und Männern. In der Gruppe der Geflüchteten fällt zudem auf, dass Frauen jeweils zu geringeren Anteilen in Bildung investieren als Männer. Inwiefern ähnlich wie bei der allgemeinen Arbeitsmarktintegration der Zugang zu Kinderbetreuung eine Rolle spielt, muss zukünftige Forschung beantworten. Weitere empirische Analysen zum Einfluss der Berufswahl und des Aufenthaltszweckes auf die Bildungspartizipation für Zugezogene ohne Fluchthintergrund finden sich in Schuß (2022).

Tabelle C3.1.3-2: Bildungspartizipation seit Zuzug nach Anforderungsniveau vor Zuzug (in %)