Themenschwerpunkt bis 2019: Bedingungen und Strukturen des lebensbegleitenden Lernens
Berufliche Bildung endet nicht nach einer Lehre oder einem Studium. Das Prinzip des lebensbegleitenden Lernens erfordert ein Bildungssystem, das offen ist für ein Weiterlernen, für Umstiege und Neuorientierungen.
Berufliche Bildung endet nicht mit einer Abschlussprüfung nach einer Lehre oder einem Studium. Berufliches Lernen ist heute ein Qualifizierungsprozess, der sich von der Berufsorientierung bis zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben durchzieht. Um Chancen für die berufliche Weiterentwicklung erkennen und nutzen zu können, ist ein Höchstmaß an Transparenz im Berufsbildungssystem erforderlich. Transparenz wird durch eine standardisierte Beschreibung erworbener Qualifikationen und Kompetenzen geschaffen. Die Qualifikationen und Kompetenzen müssen so definiert und formuliert werden, dass sie ein Höchstmaß an Anschlussfähigkeit zwischen unterschiedlichen Bildungsgängen, Bildungsinstitutionen, Bildungssystemen, heterogenen Berufsverläufen und, nicht zuletzt, zwischen den verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb Europas gewährleisten. Kompetenzen können durch formelle, nicht-formelle und informelle Lernaktivitäten erworben werden. Die Anerkennung der Kompetenzen sollte nicht vom Weg, auf dem sie erworben wurden, abhängig sein.
Die Idee, Abschlüsse und Qualifikationen in Leistungspunkten zu bewerten, ging vom sogenannten "Bologna"-Prozess aus. Sie hat auf unterschiedlichen Ebenen der beruflichen Bildung neue Anstöße und Weiterentwicklungen erhalten, die durch verschiedene Projekte und Programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union ausgelöst wurden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wirkt in vielzähligen Projekten an diesen Entwicklungen mit und forscht zu den sich daraus ergebenden Veränderungen für die berufliche Bildung.
Aktuell werden unter anderen folgende Themen in der Fachöffentlichkeit diskutiert:
Weiterbildungsbeteiligung und Weiterbildungshemmnisse,
Integration von Lernzeiten in den Lebensrhythmus,
Erprobung innovativer Lehr-/Lernkonzepte,
Aufgaben und Qualifizierung des Weiterbildungspersonals,
Entwicklung transparenter Bildungsgänge und Berufslaufbahnen,
Übergang von beruflich Qualifizierten zur Hochschule,
Entwicklung und Nutzung berufsbegleitender Studienangebote,
Anrechnung und Anerkennung hochschulischer Kompetenzen in der Berufsbildung.