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Aufgaben der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten sind der Lernort für die überbetriebliche ergänzende Ausbildung und die Qualifizierung in der Fort- und Weiterbildung. Sie tragen so wesentlich zur Sicherung der Ausbildungsfähigkeit von KMU und zur Fachkräftesicherung bei.

Straßenschild mit der Aufschrift "überbetriebliche Ausbildung" vor einem blauen Himmel.

Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sind als Durchführungsort für die ergänzende überbetriebliche Ausbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 BBiG) entstanden. In dieser Funktion übernehmen sie u.a. die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk. In anderen Bereichen, wie z.B. dem industriellen oder landwirtschaftlichen, werden vergleichbare Kurse angeboten.

Durch die immer weiter zunehmende Spezialisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) war und ist es erforderlich zusätzliche Angebote in Bildungszentren zu ermöglichen, die die vollständige Abdeckung aller Ausbildungsinhalte ermöglicht. Hierdurch wird die Ausbildungsfähigkeit gerade der KMU gesichert und so ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet. Durch die Ergänzung des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung werden ÜBS hierdurch zu einem wichtigen Pfeiler des dualen Ausbildungssystems.

ÜBS haben sich mittlerweile jedoch zu multifunktionalen Bildungszentren weiterentwickelt. So sind sie zunehmend in der Fort- und Weiterbildung, u.a. im Rahmen von Meisterkursen, aktiv. Darüber hinaus engagieren sie sich u.a. in der Berufsorientierung und/oder -vorbereitung sowie auf vielfältigen anderen Gebieten wie der Erschließung neuer Zielgruppen z.B. durch die Gewinnung ausländischer Fachkräfte.

ÜBS erfüllen so wichtige Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung in Deutschland:

  • Gewährleistung der Ausbildungsfähigkeit vieler KMU
  • Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung
  • Beitrag zur Fachkräftesicherung
  • Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (z.B. durch gezielt Fort- und Weiterbildungen auf den neuesten Stand der Technik)

Aufgrund des Knowhows des Bildungspersonals und der Tatsache, dass sie, auch mit der Förderunterstützung von Bund und Ländern, auf einem technisch hohen Niveau ausgestattet sind, bilden sie eine einmalige Bildungsinfrastruktur in Deutschland.

Träger von ÜBS sind in der Regel Handwerkskammern und ihre Organisationen sowie Industrie- und Handelskammern oder auch Landwirtschaftskammern (juristische Personen des öffentlichen Rechts), aber auch selbständige Rechtspersönlichkeiten (gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts), die einen entsprechenden Bildungsauftrag übernommen haben.