Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer nach Ländern und Zuständigkeitsbereichen 2020
Tabelle 15 enthält Informationen zu verkürzten Ausbildungsverträgen - differenziert nach den Zuständigkeitsbereichen, den Ländern und der Gliederung alte Länder / neue Länder und Berlin / Bundesgebiet.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer sind Verträge, bei denen durch Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus)Bildungsabschlüsse (z.B. Besuch einer Berufsfachschule) kein 1. Ausbildungsjahr absolviert wird. Ebenfalls enthalten sind die Ausbildungsverträge, die aufgrund der Anerkennung z.B. von mittleren oder höheren Bildungsabschlüssen oder aufgrund von Ausbildungen ohne Abschluss über eine verkürzte Ausbildungszeit abgeschlossen werden, wenn die Verkürzung 6 Monate und mehr beträgt und die Verkürzung bei Vertragsabschluss bereits feststeht. Die Feststellung einer Verkürzung bezieht sich auf die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer.
Absolutwerte werden aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Stand der Daten: 09.12.2020
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nach Bundesländern
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