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Assistierte Ausbildung (AsA flex)

Beim Regelangebot der Assistierten Ausbildung (AsA flex) bietet der Bildungsträger als dritter Partner passende Vorbereitungs- und Unterstützungsangebote sowohl für die Auszubildenden als auch für die Ausbildungsbetriebe an. Berufsvorbereitung und Ausbildung werden verknüpft und der individuellen Situation der Auszubildenden angepasst. Die assistierte Ausbildung schafft Zugänge zur regulären Ausbildung für junge Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterstützt den erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

Assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine reguläre betriebliche Ausbildung. Die Ausbildungsverantwortung verbleibt – anders als bei außerbetrieblichen Berufsausbildungen – bei den Betrieben. Die Azubis arbeiten in einem normalen Betrieb, schließen einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung. 

Ein Bildungsanbieter übernimmt in der Assistierten Ausbildung die Rolle eines Dienstleisters, der sich gleichermaßen an den Bedürfnissen der jungen Menschen wie der der Betriebe orientiert. Mit seinem passgenauen Unterstützungsangebot sorgt er dafür, dass Ausbildungsverhältnisse zustande kommen und erfolgreich verlaufen.

Zu den Dienstleistungen für die Jugendlichen gehören bewährte Elemente wie Bewerbungstrainings und Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe, Beratung, Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung in der Ausbildung.

An die Betriebe richten sich Angebote wie Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, Beratung und Information in Hinblick auf spezifische Zielgruppen, Unterstützung bei der Lernortkooperation mit der Berufsschule.

Beide Seiten können bei Krisen und Konflikten unterstützt werden. Die Dienstleistungen stehen von Anfang an zur Verfügung und wirken einem Ausbildungsabbruch präventiv entgegen. Welche Dienstleistungen der Azubi bzw. der Betrieb auswählen, entscheiden sie selbst – es gibt kein Standardprogramm. Darüber hinaus können Ausbildungsstrukturen den jeweiligen Bedarfen angepasst werden, wie die Unterstützung bei der Umsetzung von Ausbildung in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2015 wird das Modell der AsA von der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Dienstleistung ausgeschrieben. Im Jahr 2021 wurden die zuvor angebotenen Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Assistierte Ausbildung von der BA zusammengelegt, um die Komplexität bei beiden Instrumenten zu reduzieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. Gegenüber dem ursprünglichen Konzept wurde beim 2021 eingeführten Regelangebot AsA flex die Zielgruppe erweitert: Die bisherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte ist entfallen. Alle Hilfen aus abH und AsA (alt) werden weiterhin angeboten.