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Einführung der elektronischen Rechnung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß CEN-Norm 16931 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten zu können.

Das BIBB hat hierzu ein neues Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden.

Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format zu erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochzuladen und zu versenden. Darüber hinaus wird die Übertragung von Rechnungen über das Netzwerk PEPPOL und per E-Mail unterstützt.

Wir bitten Sie, von den Möglichkeiten einer elektronischen Rechnungsstellung Gebrauch zu machen. Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller grundsätzlich verpflichtend. 

In § 4 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert XRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 sowie der E-Rech-VO entsprechende elektronische Rechnungen. Zusätzlich müssen E-Rechnungen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllen. Alle Informationen über den Standard XRechnung erhalten Sie unter den weiterführenden Informationen auf dieser Seite.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.