BIBB-Workshop Gesundheitsberufe 2020
Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen in den Rechtsgrundlagen von vier Gesundheitsberufen auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen? Diese und andere Fragen standen im Fokus des virtuellen Erfahrungsaustauschs mit den zuständigen Stellen sowie der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG), den das Anerkennungsmonitoring des BIBB am 03. Dezember 2020 veranstaltete.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der jährlich stattfindende Workshop für die zuständigen Stellen der Berufsanerkennung im Gesundheitsbereich dieses Jahr in einem virtuellen Format veranstaltet. Die 3,5-stündige Veranstaltung war vor allem dem Austausch über neue Rechtsgrundlagen in verschiedenen Gesundheitsberufen gewidmet. Am Workshop nahmen rund 35 Vertreter/-innen von zuständigen Stellen und von Bundes- und Länderministerien teil. Auch dieses Mal wurde der Workshop in Zusammenarbeit mit der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) durchgeführt.
Neue Rechtsgrundlagen der Berufe im Fokus
Der Schwerpunkt des Austauschformats lag auf vier Berufen, in denen es Neuordnungen der Gesetze gab. Bereits 2019 wurde mit dem neuen Pflegeberufegesetz die generalisierte Pflegeausbildung eingeführt. 2020 folgte eine Neuregelung der Hebammenausbildung. Die Folgen durch die (teilweise) Akademisierung dieser Neuordnungen für die Berufsanerkennung wurden ebenso diskutiert wie die der neuen Approbationsordnung für die Zahnmedizin. In der Zahnmedizin wird nun erstmalig bundesweit einheitlich die Kenntnisprüfung geregelt. Zudem standen die Änderungen und Auswirkungen der neuen Ausbildungsstruktur in der Psychotherapie im Mittelpunkt des Austausches.
Für die GfG und die zuständigen Stellen bedeuten die neuen Regularien u.a., dass die Instrumentarien für eine Bewertung ausländischer Abschlüsse an die Änderungen angepasst oder komplett neu erstellt werden müssen. Vor allem in den akademischen Berufen, in denen keine Übergangsfristen für die Gültigkeit der bisherigen Regelungen vorgesehen sind, bedeutet das für die zuständigen Stellen und die GfG schnellen Handlungsbedarf.
Anerkennung von Berufserfahrung
Ein weiteres wichtiges Thema war die Anerkennung von Berufserfahrung. Lebenslanges Lernen und Berufserfahrung können bei der Berufsanerkennung zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung berücksichtigt werden. Die GfG stellte ihr neu entwickeltes Konzept zur Bewertung von Berufserfahrung vor, das auch in weiteren Gremien eingebracht werden wird. Es dient der Unterstützung der zuständigen Stellen und soll zur Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis beitragen. Eine wichtige Frage war, wann Berufserfahrung beginnt und ob diese auch in Deutschland gesammelt werden kann. Dafür ist wichtig, festzustellen, wann die Ausbildung beendet wurde.
Für das Land NRW hat die GfG die Bewertung von Berufserfahrung und lebenslangem Lernen übernommen. Im Übrigen ist die Bewertung der Berufserfahrung bislang nicht Bestandteil des Gleichwertigkeitsgutachtens der GfG. Im Workshop wurde darüber gesprochen, wie die zuständigen Stellen bei der Bewertung von Berufserfahrung und lebenslangem Lernen vorgehen und welche Rolle die GfG zur weiteren Unterstützung der zuständigen Stellen übernehmen kann.
Weitere Themen
Zum Ende der Veranstaltung wurden noch Fragen diskutiert, die die zuständigen Stellen mitgebracht hatten. Anhand konkreter Beispiele wurden in einem intensiven Austausch unter anderem die Frage der Abgeschlossenheit der Berufsausbildung, die Echtheitsprüfung und die Kooperation mit Drittstaaten diskutiert.
Fazit: Einheitliche Regelungen und kooperative Herangehensweisen
Die Umstellung auf die neuen berufsrechtlichen Regelungen sind sowohl für die GfG als auch für die zuständigen Stellen mit hohem Aufwand verbunden. Es wurde jedoch begrüßt, dass nun eingeführte einheitliche Regelungen wie bei der Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin ein bundesweit vergleichbares Vorgehen erleichtern. Die Arbeit der GfG, auch durch die Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Berufserfahrung und lebenslangem Lernen, entlastet die zuständigen Stellen bei Ihrer Arbeit und trägt zudem zur Vereinheitlichung des Vorgehens über Ländergrenzen hinweg bei.
Die Diskussionen werden im Januar und Februar in zwei weiteren virtuellen Austauschformaten fortgeführt. Diese werden sich zum einen mit Kenntnisprüfungen und Vorbereitungskursen in der Humanmedizin und Pflege, zum anderen mit ersten Erfahrungen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März 2020 in Kraft getreten ist, beschäftigen.