Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2020 – Anstieg auch in Corona-Zeiten
13.01.2021 | Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wertet jährlich die tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober aus. Im Jahr 2020 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland im Durchschnitt bei 963 € pro Monat. Sie erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent. Der Anstieg fiel damit deutlich schwächer als in den Vorjahren aus. Die ost- und westdeutschen Vergütungen haben sich in diesem Jahr weiter angenähert. Der Fachbeitrag stellt weitere Ergebnisse nach ausgewählten Berufen, Ausbildungsbereichen, Ausbildungsjahren und Geschlecht dar. Dabei wird auch auf Auswirkungen der Corona-Pandemie eingegangen.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2020: Schwächerer Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wertet jährlich die tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober aus.1 Im Jahr 2020 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Gesamtdurchschnitt bei 963 € pro Monat. Sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent. Dieser Anstieg fiel damit schwächer aus als 2019 mit 3,8 Prozent (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2020b). In Westdeutschland waren die tariflichen Vergütungen mit 965 € rund 2,8 Prozent höher als in Ostdeutschland mit 939 €. In Ostdeutschland fiel der jährliche Zuwachs mit 3,8 Prozent dabei stärker aus als im Westen mit 2,6 Prozent. Im längerfristigen Vergleich waren seit 2012 – mit Ausnahme des Jahres 2017 – stets höhere Anstiege als 2020 zu verzeichnen (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2020a). Meist lagen sie deutlich über drei Prozent, im Osten oft über vier Prozent.
Spätestens seit März 2020 wird das wirtschaftliche Leben durch die Corona-Pandemie bestimmt. Dennoch konnte auch in diesem Jahr für die tariflichen Ausbildungsvergütungen ein Anstieg ermittelt werden. So wurden in einer Reihe von Tarifbereichen Tariferhöhungen wirksam, die bereits zuvor vereinbart wurden. Darüber hinaus können die durch die Corona-Pandemie veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf zweierlei Weise Einfluss auf die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen haben – zum einen unmittelbar durch Entscheidungen mit Tarifbezug und zum anderen über Entwicklungen am Ausbildungsstellenmarkt. Rückgänge bei den Auszubildendenzahlen sind bereits feststellbar bzw. werden für die Zukunft prognostiziert (vgl. Maier 2020; Muehlemann/Pfeifer/Wittek 2020). Auch Verschiebungen innerhalb der Ausbildungsberufe sind zu erwarten, beispielsweise durch nach- lassende Ausbildungsaktivitäten in besonders von der Pandemie betroffenen Branchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder der Veranstaltungsbranche. Da die Berechnungen für das Jahr 2020 mit der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik) zum Stichtag 31.12.2019 (vgl. Kapitel 2) durchgeführt wurden, können diese Entwicklungen aber noch nicht abgebildet werden und würden sich erst in den Berechnungen des nächsten Jahres niederschlagen.
Mit Bezug auf die Tarifverträge, die nach Beginn der Pandemie geschlossen wurden oder geschlossen werden sollten, können unterschiedliche Reaktionen beobachtet werden (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2020). In Branchen, die nur geringfügig von der Pandemie und den wirtschaftlichen Folgen betroffen sind, konnten normale Tarifverträge mit entsprechenden Entgelterhöhungen abgeschlossen werden. In besonders betroffenen Branchen wurden die Verhandlungen zum Teil verschoben, d. h., der alte Tarifvertrag behält zunächst seine Gültigkeit, bei einem späteren Abschluss sind rückwirkende Tariferhöhungen aber möglich. In anderen Tarifbereichen wurden „Krisentarifverträge“ abgeschlossen. Diese sind meist mit kurzer Laufzeit versehen und beinhalten keine Tariferhöhung, teilweise sind Regelungen zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld enthalten.2 Ein großer Tarifbereich mit vielen Auszubildenden, in dem die gekündigten Tarifverträge in den einzelnen Regionen ohne eine Erhöhung der Entgelte wieder in Kraft gesetzt wurden, ist z. B. die Metall- und Elektroindustrie.
Aus den aufgeführten Gründen werden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur teilweise in den dargestellten Zahlen sichtbar. Eine tiefergehende Bewertung kann daher frühestens in einem Jahr unter Betrachtung der Zahlen für 2020 und 2021 vorgenommen werden. Tendenziell kann aber von einem im Durchschnitt geringeren Anstieg ausgegangen werden, wie er sich in den aktuellen Zahlen bereits zeigt. Zieht man zum Vergleich die durchschnittlichen Tariferhöhungen der Löhne und Gehälter heran, ergibt sich für das erste Halbjahr 2020 eine durchschnittliche Erhöhung von 2,1 Prozent (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2020). Sie fällt damit etwas geringer aus als bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen mit 2,6 Prozent, wobei hier der einbezogene Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2020 reicht.
Datenbasis und Methodik der BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen hat im BIBB eine lange Tradition (vgl. Beicht 2011). Für die westdeutschen Bundesländer liegen Daten seit 1976 vor, seit 1992 werden auch die ostdeutschen Bundesländer einbezogen. Die geltenden Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen in rund 500 wichtigen Tarifbereichen Deutschlands bilden die Grundlage der Auswertungen. Die aktuellen Angaben zu den dort festgelegten Vergütungssätzen werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt und durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die noch nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind.
Auf dieser Datenbasis werden Vergütungsdurchschnitte für das gesamte Bundesgebiet berechnet. 2019 wurde die bisherige Berechnungsweise umgestellt. Das neue Verfahren nutzt die Berufsbildungsstatistik, die durch die in ihr enthaltenen Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region eine Verbesserung der Zuordnung der Tarifverträge und damit eine Verbesserung der Schätzung der durchschnittlichen tariflichen Vergütung je Beruf ermöglicht. Ziel ist es, jedem Ausbildungsverhältnis bzw. jeder/jedem Auszubildenden in der Berufsbildungsstatistik genau einen Tarifvertrag zuzuordnen, der theoretisch Gültigkeit besitzen könnte.3 Zusätzlich werden Daten zum Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben in die Berechnung einbezogen (vgl. Wenzelmann/Schönfeld 2020).
Bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittswerte werden grundsätzlich alle Ausbildungsberufe einbezogen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) im dualen System der Berufsausbildung, d.h. in Betrieb und Berufsschule, ausgebildet werden. Durchschnittswerte können nach verschiedenen Merkmalen wie Beruf, Region, Ausbildungsjahr oder Wirtschaftszweig berechnet werden. Alle diese Werte stellen aber immer nur eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im individuellen Fall erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.
In den im Internetangebot des BIBB abrufbaren Berufetabellen (vgl. https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung) über die durchschnittlichen monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Ausbildungsjahren und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer werden nur stärker besetzte Berufe ausgewiesen. Zusätzlich zu den Berufen, die bereits im Vorjahr enthalten waren, werden Berufe neu aufgenommen, die erstmals eine Besetzungsstärke von 500 Auszubildenden erreichen, sowie Berufe, für die erstmals passende Tarifverträge vorliegen. Für Ost- und Westdeutschland werden durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen ausgewiesen, wenn es im jeweiligen Landesteil mindestens 150 Auszubildende im betreffenden Beruf gibt und genügend Auszubildenden Tarifverträge zugeordnet werden konnten, die auch Auswertungen nach Ausbildungsjahren zulassen.
Einige stark besetzte Berufe können nicht berücksichtigt werden, da sie in Bereichen ausgebildet werden, in denen keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen wurden. Dies betrifft z.B. große Bereiche der Freien Berufe (z. B. Rechtsanwalts- fachangestellte, Steuerfachangestellte), einzelne Handwerksbereiche (z. B. Zahntechniker/-innen, Hörakustiker/-innen) sowie einige Dienstleistungsbereiche (z. B. die Werbebranche). Auch in der IT-Branche gibt es nur wenige tarifvertragliche Regelungen (vgl. Kohaut 2020). Die dargestellten Durchschnittswerte für Berufe wie Fachinformatiker/-in oder Informatikkaufmann/-frau beziehen sich daher zu einem großen Teil auf Ausbildungsverhältnisse außerhalb der IT-Branche. Generell können in die Berechnungen für die einzelnen Berufe nur diejenigen Wirtschaftsbereiche einbezogen werden, in denen auch tarifliche Regelungen existieren. Insgesamt konnten etwa 82 Prozent der Auszubildenden ein Tarifvertrag zugeordnet werden. Für die verbliebenen Fälle liegt entweder tatsächlich kein Tarifvertrag vor oder er ist nicht in der BMAS-Liste und den zusätzlich recherchierten Tarifverträgen enthalten.
2020 werden in den Berufetabellen Durchschnittswerte für 171 Berufe in Westdeutschland und 114 Berufe in Ostdeutschland ausgewiesen. Für einige Berufe, die im Westen einbezogen sind, liegen im Osten keine Tarifvereinbarungen vor. Eine größere Zahl von Berufen hat im Osten nur eine geringe quantitative Bedeutung, für Berufe mit weniger als 150 Auszubildenden im jeweiligen Landesteil werden keine Durchschnittswerte ermittelt.
Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Tarifvereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen werden zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in der Regel für einzelne Branchen in bestimmten Regionen vereinbart. Darüber hinaus gibt es auch Tarifverträge für einzelne Unternehmen. Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer/-innen. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen erfolgen daher oft in ähnlicher Relation wie die Abschlüsse zu den Löhnen und Gehältern. 2019 lag der Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen mit 3,8 Prozent leicht über dem allgemeinen Lohnanstieg von drei Prozent (vgl. WSI 2019), und auch für 2020 zeichnet sich mit 2,6 Prozent eine leicht stärkere Erhöhung bei den Ausbildungsvergütungen als für die Löhne und Gehälter mit 2,1 Prozent ab (Bilanz des 1. Halbjahres, vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2020).
Innerhalb des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags wird üblicherweise keine Unterscheidung nach Ausbildungsberufen vorgenommen. Lediglich in einigen wenigen Tarifbereichen erfolgt eine Differenzierung nach Berufsgruppen, wobei der Tarifvertrag meist zwischen gewerblichen und kaufmännischen Berufen unterscheidet, so z.B. im Bauhauptgewerbe. Zwischen den Branchen bestehen zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Innerhalb der meisten Branchen gibt es regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland. Deshalb kann die tarifliche Vergütung in ein und demselben Beruf sehr stark variieren, je nachdem, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb angehört und in welcher Region er sich befindet.
Die tariflichen Vergütungssätze sind für tarifgebundene Betriebe verbindliche Mindestbeträge, d.h., niedrigere Zahlungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Eine Tarifbindung liegt vor, wenn der Betrieb dem Arbeitgeberverband angehört, der einen entsprechenden Tarifvertrag oder selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Mit der Novelle des BBiG, die am 1.1.2020 in Kraft trat, wurde für Auszubildende, deren Ausbildung in 2020 (oder danach) beginnt, eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt (vgl. § 17 BBiG). Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind allerdings tarifvertragliche Regelungen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.
Nicht tarifgebundene Betriebe können die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent (vgl. § 17 BBiG) unterschreiten, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt.4 Diese Betriebe orientieren sich jedoch häufig freiwillig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen.
Nicht berücksichtigt bei den Auswertungen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen werden Ausbildungsverhältnisse, die durch staatliche Programme oder auf gesetzlicher Grundlage mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.B. außerbetriebliche Ausbildung)5, da bei ihnen die tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht gelten. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen in den Programmrichtlinien bzw. im Gesetz festgelegt. Sie liegen in der Regel erheblich niedriger als die tariflichen Sätze.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2020 differenziert nach verschiedenen Merkmalen
Regionale Vergütungsunterschiede
Seit 1992 liegen Informationen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen differenziert für Ost- und Westdeutschland vor. Zu Beginn der Zeitreihe waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland mit durchschnittlich 321 € pro Monat noch erheblich niedriger als in Westdeutschland mit 472 €. Sie erreichten damals lediglich 68 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe. In den ersten Jahren kam es zu starken Anhebungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Osten; 1996 wurden bereits 90 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht. Allerdings setzte sich diese Entwicklung nicht weiter fort, die Annäherung an das Westniveau war sogar rückläufig und verringerte sich bis 2003 wieder auf 84 Prozent. Erst 2011 wurde der Neunzigprozentwert erneut überschritten. Seitdem lagen die jährlichen Vergütungssteigerungen im Osten meist über den westdeutschen Werten – so auch 2019 mit 5,1 Prozent (zu 3,7 % im Westen) und 2020 mit 3,8 Prozent (zu 2,6 %). Diese Entwicklung führte dazu, dass sich das ost- und westdeutsche Tarifniveau immer weiter annäherte (vgl. Beicht 2019; Schönfeld/Wenzelmann 2020a). 2020 wurden in Ostdeutschland 97 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht. Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen waren mit 965 € in Westdeutschland somit nur noch 26 € höher als im Osten.
Obwohl sich die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen zwischen Ost- und Westdeutschland immer weiter angleichen, gibt es bei einzelnen Berufen und auch nach Ausbildungsbereichen weiterhin größere Unterschiede mit in der Regel niedrigeren Vergütungsdurchschnitten in Ostdeutschland. Im Beruf Friseur/-in lagen die tariflichen Vergütungen 2020 z. B. 36 Prozent unter dem westdeutschen Wert.6 Auch in den Berufen Zimmerer/ Zimmerin (23 %), Maurer/-in (20 %) oder Florist/-in (17 %) waren die Abstände deutlich. In anderen Berufen wie Bäcker/-in, Bankkaufmann/-frau, Gerüstbauer/-in, Maler/-in und La- ckierer/-in, Medizinische/-r Fachangestellte/-r und Verwaltungsfachangestellte/-r waren hingegen kaum noch Unterschiede festzustellen.7
Mit Blick auf die Ausbildungsbereiche8 war im Handwerk der Abstand zwischen den ost- und westdeutschen Werten am größten. Wurden in Westdeutschland im Durchschnitt 854 € an die Auszubildenden gezahlt, waren es im Osten 791 €. Damit lag der westdeutsche Wert acht Prozent über dem ostdeutschen. In Industrie und Handel (+ 5 %), Landwirtschaft (+ 4 %) und den Freien Berufen (+ 3 %) waren die Abstände geringer. Im Öffentlichen Dienst gibt es schon seit Längerem keine Vergütungsunterschiede mehr.
Neben den bekannten und zuvor dargestellten Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland zeigen sich auch zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil deutliche Differenzen der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen (vgl. Schaubild 1). Die niedrigsten Vergütungsdurchschnitte wurden dabei nicht in einem ostdeutschen Bundesland, sondern in Schleswig-Holstein mit 931 € ermittelt. Nur wenig höher waren aber die Werte in den meisten ostdeutschen Bundesländern, allein Sachsen konnte sich mit 949 € oberhalb zweier weiterer westdeutscher Bundesländer platzieren. Mit weitem Abstand war der Vergütungsdurchschnitt in Baden-Württemberg mit 1.017 € am höchsten.
Die Unterschiede lassen sich zum Teil durch regionale Tarifverträge erklären. So sehen z.B. Tarifverträge, die nur für Baden-Württemberg gelten, in der Regel Vergütungen vor, die über dem Durchschnitt der entsprechenden Branche liegen. Ein weiterer Faktor ist die Aufteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsbereiche. So ist in Baden-Württemberg der Anteil der Auszubildenden, die in Industrie und Handel ausgebildet werden, fast vier Prozentpunkte höher als im gesamtdeutschen Durchschnitt. In Schleswig-Holstein ist der entsprechende Anteil hingegen zehn Prozentpunkte niedriger. Dort ist das Handwerk stark überrepräsentiert (34,5 % vs. 24,6 % im Bundesgebiet). Wie im folgenden Kapitel gezeigt wird, sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk deutlich niedriger als in Industrie und Handel.
Vergütungsunterschiede nach Ausbildungsbereichen und Ausbildungsberufen
Zwischen den Ausbildungsbereichen unterscheiden sich die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Teil erheblich (vgl. Schaubild 2). Die höchsten Ausbildungsvergütungen wurden 2020 mit 1.076 € im Öffentlichen Dienst gezahlt. Ebenfalls über 1.000 € lag der Ausbildungsbereich Industrie und Handel. In der Hauswirtschaft betrug die durchschnittliche tarifliche Vergütung 959 €. Unterhalb von 900 € lagen die Ausbildungsbereiche Landwirtschaft, Freie Berufe und Handwerk. Mit 850 € wurden dabei im Handwerk mit Abstand die niedrigsten Beträge gezahlt.
Im Vergleich zum Jahr 2019 (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2020b) stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Industrie und Handel (+ 2,0 %) und im Öffentlichen Dienst (+ 2,3 %) geringer an als im deutschen Gesamtdurchschnitt (+ 2,6 %). Der höchste Anstieg war mit 4,1 Prozent in der Hauswirtschaft zu verzeichnen. Für die Landwirtschaft wurden 3,1 Prozent, für das Handwerk 3,5 Prozent und für die Freien Berufe 3,8 Prozent ermittelt.
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen differieren innerhalb der Ausbildungsbereiche stark zwischen den einzelnen Berufen, wie nachfolgend anhand der gesamtdeutschen Durchschnittswerte ausgewählter Berufe gezeigt wird.9 Lediglich im Öffentlichen Dienst gibt es kaum Unterschiede. Generell gilt, dass hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen nicht auf bestimmte Ausbildungsbereiche begrenzt sind. Unter den Berufen, deren gesamtdeutsche Durchschnittswerte über 1.100 € lagen, befanden sich sechs Berufe aus dem Handwerk sowie fünf Berufe aus Industrie und Handel.10 Die höchsten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen wurden für den Beruf Zimmerer/Zimmerin mit 1.235 € ermittelt.
Durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 800 € wiesen vor allem Handwerksberufe aus. Die 13 niedrigsten Vergütungen fanden sich dabei ausschließlich im Handwerksbereich. Die insgesamt niedrigsten Vergütungsdurchschnitte von 599 € gab es im Beruf Schornsteinfeger/-in.
Schaubild 3 stellt die tariflichen Ausbildungsvergütungen für ausgewählte Berufe aus dem größten Ausbildungsbereich Industrie und Handel dar. Insgesamt zeigt sich bei den in Industrie und Handel ausgebildeten Berufen ein hohes Vergütungsniveau. In den meisten Berufen lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen über 1.000 €, nur bei etwas mehr als einem Drittel der Berufe darunter. Insbesondere Berufe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, für die hier stellvertretend der Beruf Hotelfachmann/-frau aufgeführt ist, gehören zu dieser Gruppe, daneben auch einige kaufmännische Berufe wie Verkäufer/-in. Zugleich wurden aber auch in einigen kaufmännischen Berufe hohe Ausbildungsvergütungen gezahlt, z. B. im Beruf Bankkaufmann/-frau. Die insgesamt höchsten Vergütungen wurden im Beruf Rohrleitungsbauer/-in mit 1.165 € erzielt, die niedrigsten im Beruf Florist/-in mit 744 €.
Im Handwerk war das Gefälle bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen besonders groß (vgl. Schaubild 4). So gab es eine Reihe von Berufen, vor allem im Baubereich, in denen sehr hohe tarifliche Vergütungen gezahlt wurden, die zum Teil über 1.000 € lagen. Als Beispiele sind hier die Berufe Straßenbauer/-in, Maurer/-in und Zimmerer/Zimmerin aufgeführt. Andererseits lagen bei vielen Handwerksberufen die Vergütungen unter 800 €, darunter einige Berufe mit sehr vielen Auszubildenden wie Friseur/-in, Tischler/-in oder Maler/-in und Lackierer/-in. Im besetzungsstärksten Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in betrug die durchschnittliche Vergütung 897 €. Dieser Wert lag zwar über dem Durchschnittswert für den Handwerksbereich, aber doch deutlich unter dem gesamtdeutschen Durchschnittswert von 963 €.
Im Ausbildungsbereich Freie Berufe liegen Daten für vier Berufe vor (vgl. Schaubild 5). Hier ist darauf hinzuweisen, dass in besetzungsstarken Berufen wie Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Steuerfachangestellte/-r keine tariflichen Vereinbarungen geschlossen werden. Mit rund 920 € waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Berufen Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r und Medizinische/-r Fachangestellte/-r fast gleich hoch. Die Ausbildungsvergütungen in den Berufen Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r und Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r fielen im Vergleich dazu deutlich ab.
Bei den Berufen im Öffentlichen Dienst sind nur geringe Unterschiede festzustellen (vgl. Schaubild 6). Die Spannweite zwischen dem Beruf mit der niedrigsten und der höchsten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung lag 2020 bei lediglich 38 €. Im Öffentlichen Dienst finden vor allem die zwei Tarifverträge für die Länder sowie für den Bund und die Kommunen Anwendung. Sie unterscheiden sich in der Höhe der vereinbarten Ausbildungsvergütungen nur wenig. Die geringen Abstufungen ergeben sich daher aus der unterschiedlichen Verteilung der Auszubildenden auf Bund, Länder und Kommunen je nach Beruf. Im Öffentlichen Dienst erhielten 2020 alle Auszubildenden tarifliche Ausbildungsvergütungen von mehr als 1.000 €.
Im Ausbildungsbereich Landwirtschaft sind Auswertungen für neun Ausbildungsberufe möglich. Schaubild 7 stellt die Ergebnisse für fünf dieser Berufe dar. Hier ist eine Zweiteilung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen zu erkennen. Ein Teil der Berufe hatte 2020 tarifliche Ausbildungsvergütungen, die bei bzw. über dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 963 € lagen. Beim Beruf Forstwirt/-in ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein erheblicher Teil der Auszubildenden bei Betrieben des Öffentlichen Diensts ausgebildet wird und dann dessen Tarifverträge Anwendung finden. In fünf der neun Berufe lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen unter 800 €. Im Durchschnitt am niedrigsten waren sie mit 747 € im Beruf Winzer/-in.
Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe
Wie bereits anhand der Auswertungen zu den Ausbildungsbereichen und -berufen deutlich wurde, wird ein erheblicher Teil der Auszubildenden in Deutschland in Berufen ausgebildet, in denen 2020 relativ hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen gezahlt wurden. Rund 42 Prozent der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielten Vergütungen von mehr als 1.000 €, vier Prozent sogar mehr als 1.200 € (vgl. Schaubild 8). Für 35 Prozent der Auszubildenden bewegten sich die Vergütungen zwischen 801 bis 1.000 €. Eine vergleichsweise geringe Ausbildungsvergütung zwischen 601 bis 800 € erhielten 18 Prozent der Auszubildenden.
Bei lediglich zwei Prozent der Auszubildenden lag die tarifliche Ausbildungsvergütung unterhalb von 600 €. Insbesondere Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr und der Berufe Friseur/-in, Schornsteinfeger/-in und Tischler/-in waren von diesen geringen Vergütungen betroffen. Der Anteil hat sich trotz Einführung der Mindestausbildungsvergütung (s.o.) im Vergleich zu 2019 nicht geändert, obwohl durchaus in einigen Tarifbereichen mit eher geringen Vergütungen Anpassungen vorgenommen wurden. Allerdings lag die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 ihre Ausbildung begonnen haben, bei 515 €, und auch in den kommenden Jahren bis zum 31.12.2022 sind für das erste Ausbildungsjahr Mindestausbildungsvergütungen von weniger als 600 € vorgesehen (vgl. § 17 BBiG). Tarifliche Ausbildungsvergütungen, die unterhalb der für 2020 vorgesehenen Grenzen in den verschiedenen Ausbildungsjahren lagen, betrafen rund ein Prozent der Auszubildenden.11
Vergütungsunterschiede nach Geschlecht
Männliche Auszubildende erhielten 2020 im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre mit 968 € leicht höhere tarifliche Ausbildungsvergütungen als weibliche Auszubildende mit 953 € (vgl. Schaubild 9). Die Differenz beträgt rund zwei Prozent und veränderte sich im Vergleich zum Jahr 2019 nicht. Nach Ausbildungsbereichen12 zeigen sich vor allem im Handwerk große Unterschiede. Die männlichen Auszubildenden kamen hier auf eine durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung von 870 €, die weiblichen Auszubildenden auf 747 €, was einer Differenz von 16 Prozent entspricht. Im Vergleich zu 2019 (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2020b) stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen der männlichen Auszubildenden mit knapp vier Prozent stärker an als die der weiblichen Auszubildenden mit zwei Prozent, sodass sich der Abstand noch etwas vergrößerte. In der Landwirtschaft waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen der männlichen Auszubildenden rund fünf Prozent höher als die der weiblichen Auszubildenden. Auch hier fielen die tariflichen Erhöhungen für männliche Auszubildende im Durchschnitt mit drei Prozent etwas höher aus als für weibliche Auszubildende mit zwei Prozent. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel waren die Unterschiede mit rund zwei Prozent relativ gering. Im Öffentlichen Dienst gab es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. In den Freien Berufen lag der ermittelte Durchschnittswert für Männer mit 867 € unter dem der Frauen mit 892 €.
Die geschlechtsspezifischen Unterschiede kommen nicht aufgrund von ungleichen Vergütungen in den Tarifverträgen zustande, da hier grundsätzlich keine Unterschiede gemacht werden. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich durch die gewählten Berufe. So lernen z. B. im Handwerksbereich viele Frauen den Beruf Friseur/-in, in dem die tarifliche Vergütung besonders niedrig ist. In Handwerksberufen mit besonders hohen Vergütungen wie beispielsweise Maurer/-in werden dagegen fast ausschließlich Männer ausgebildet. Andererseits gibt es auch Berufe mit hohen Vergütungen, in denen überwiegend Frauen ausgebildet werden, wie der Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r und Berufe mit eher geringen Vergütungen, die fast ausschließlich Männer lernen. Ein Beispiel hierfür ist der Beruf Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Schaubild 10 verdeutlicht diese Bandbreite. Aufgeführt sind die jeweils besetzungsstärksten Ausbildungsberufe, in denen mindestens 75 Prozent der Auszubildenden Männer bzw. Frauen sind.
Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren
Bei allen bisher genannten Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Schaubild 11 differenziert nun nach den einzelnen Ausbildungsjahren. Gesetzlich festgelegt ist eine mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (§ 17 BBiG).
Vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr sowie vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr erhöhten sich die tariflichen Vergütungen jeweils im Durchschnitt um zehn Prozent. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.
Fazit und Ausblick
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen haben sich im Jahr 2020 trotz der Corona-Pandemie, die seit dem Frühjahr 2020 große Bereiche des wirtschaftlichen Lebens bestimmt, um 2,6 Prozent erhöht. Der Anstieg fiel somit schwächer aus als noch 2019 (+ 3,8 %) bzw. 2018 (+ 3,7 %), liegt aber auf demselben Niveau wie 2017. Inwieweit sich in den aktuellen Zahlen bereits Auswirkungen der Corona-Krise niedergeschlagen haben oder die vergleichsweise geringe Erhöhung auf den sich zuvor schon abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwung zurückzuführen ist, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. In einer Reihe von Tarifbereichen wurden eigentlich anstehende Tarifverhandlungen verschoben, in weniger betroffenen Branchen gab es aber auch Abschlüsse mit normalen Entgelterhöhungen. Zuvor bereits festgelegte Tariferhöhungen wurden umgesetzt. Hier werden die in den nächsten Monaten anstehenden Tarifrunden weiteren Aufschluss geben. Ebenfalls intensiv zu beobachten sein werden die weiteren Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt, insbesondere in den stark von der Pandemie betroffenen Wirtschaftszweigen – auch, inwieweit staatliche Unterstützungsprogramme wie das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“13 hier stabilisierend wirken können.
2020 wurde eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind allerdings tarifvertragliche Regelungen, sodass sie keinen direkten Einfluss auf die tariflichen Vereinbarungen hat. Dennoch wurden in einigen Tarifbereichen mit eher niedrigen Vergütungen Erhöhungen vereinbart. Der Anteil der Auszubildenden mit besonders niedrigen Ausbildungsvergütungen hat sich jedoch nicht verringert. Sowohl 2019 als auch 2020 erhielten zwei Prozent der Auszubildenden tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 600 €.
Nach wie vor bestehen Unterschiede im Tarifniveau zwischen Ost- und Westdeutschland. Sie nehmen aber immer weiter ab, da auch in diesem Jahr der Anstieg der Vergütungen im Osten mit 3,8 Prozent höher als im Westen mit 2,6 Prozent war. In Ostdeutschland wurden 2020 97 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht – nach 96 Prozent im Jahr 2019. Die Konzentration auf Ost-West-Unterschiede vermittelt aber kein vollständiges Bild, da es auch zwischen einzelnen Bundesländern zum Teil große Unterschiede in der Höhe der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen gibt.
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1
Für weitere Informationen siehe https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung.
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2
Weitere ergänzende betriebliche Tarifvereinbarungen zielten auf die Erhöhung der Beschäftigungssicherheit, z. B. durch Arbeitszeitverkürzung oder den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. Sie haben aber keine Bedeutung für die tarifliche Ausbildungsvergütung.
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3
Beispiel: Eine Auszubildende/ein Auszubildender ist in einem Betrieb in Hessen im Wirtschaftszweig „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ beschäftigt. Daher bekommt sie/er den Tarifvertrag der chemischen Industrie Hessen zugeordnet, unabhängig davon, welchen Beruf sie/er erlernt. Die Information, ob in dem Ausbildungsbetrieb tatsächlich ein Tarifvertrag gültig ist, liegt in der Berufsbildungsstatistik nicht vor.
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4
Ausbildungsbetriebe sind nach § 17 BBiG zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Eine Ausbildungsvergütung gilt als angemessen, wenn sie nicht geringer als die Mindestausbildungsvergütung ist, wenn sie tariflich festgelegt ist oder wenn sie die in einem Tarifvertrag geregelte Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an die der Ausbildungsbetrieb aber nicht gebunden ist, nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
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5
Diese Programme dienen insbesondere der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen.
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6
Die in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum 1.10.2020 vorliegenden Tarifverträge weisen z.B. für das erste Ausbildungsjahr Werte unterhalb von 400 € aus. Sie liegen damit unter der ab dem 1.1.2020 gültigen Mindestausbildungsvergütung von 515 €. Von dieser sind allerdings tarifvertragliche Regelungen ausgenommen. Die dort festgelegten tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten als angemessen, weil sie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt wurden und daher davon auszugehen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt worden sind. Zu beachten ist, dass auch nach Ablauf eines Tarifvertrages dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen gilt, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG).
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7
Vgl. www.bibb.de/ausbildungsverguetung für eine Gesamtübersicht über die für das Jahr 2020 ermittelten tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen für das Bundesgebiet sowie getrennt für West- und Ostdeutschland.
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8
Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen in Ostdeutschland.
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9
Nicht berücksichtigt wird dabei der Ausbildungsbereich Hauswirtschaft, da hier nur der Beruf Hauswirtschafter/-in ausgebildet wird.
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10
Dies sind im Handwerk die Berufe Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Straßenbauer/-in, Stuckateur/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in, Maurer/-in und Zimmerer/Zimmerin sowie in Industrie und Handel die Berufe Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Lacklaborant/-in, Bankkaufmann/-frau, Straßenbauer/-in und Rohrleitungsbauer/-in (vgl . auch die Berufetabellen unter https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung).
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11
Wie zuvor bereits erwähnt (vgl. Fußnote 6), hat die Mindestausbildungsvergütung vordergründig keinen Einfluss auf die tariflichen Regelungen zu den Ausbildungsvergütungen, da diese von ihr ausgenommen sind.
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12
Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen bei den männlichen Auszubildenden.
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13
Siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3098.html.
Literatur
Beicht, Ursula: Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland. Bonn 2011 – URL:
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/6650 (Stand: 19.11.2020)
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