Wie eine Ausbildungsordnung entsteht
Im Zusammenhang mit der Modernisierung von anerkannten Ausbildungsberufen im dualen System wird dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) häufig die Frage gestellt: „Wie entsteht eigentlich eine Ausbildungsordnung?“. Das Video und der nachfolgende Text sollen dabei helfen, diese Frage zu beantworten.
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Der Ablauf eines Ordnungsverfahrens lässt sich grob in drei Abschnitte unterteilen: Ein Vorverfahren, ein Hauptverfahren und eine Erlassphase.
Das Vorverfahren
Ausgangspunkt des Vorverfahrens ist in der Regel die Beobachtung, dass in der betrieblichen Praxis Kompetenzen benötigt werden, die in einer bestehenden Ausbildungsordnung nicht enthalten sind oder für die es bislang noch gar keine Ausbildungsordnung gibt. Es müssen also bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote geschaffen werden. Ein Beispiel hierfür wären technologische Entwicklungen wie die Digitalisierung, für die neue Qualifikationsbedarfe entstanden sind.
Der erste Schritt besteht darin, dass die Sozialpartner, das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander so genannte Eckwerte erörtern und zu einem gemeinsamen Eckwertevorschlag kommen.
Die Eckwerte umfassen unter anderem einen Vorschlag für
- die zukünftige Berufsbezeichnung,
- die Ausbildungsdauer,
- die Struktur der Ausbildung,
- die Prüfungsform und
- den Qualifikationskatalog, also das zukünftige Berufsprofil.
Die Eckwerte sind Grundlage für ein Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium auf Bundesebene. Das ist in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Gegenstand dieses Gespräches ist die Begründung für eine Modernisierung des Ausbildungsberufs bzw. die Notwendigkeit einer erstmaligen Verordnung eines neuen Ausbildungsberufes und die Erläuterung der vorgeschlagenen Eckwerte. Neben den Sozialpartnern und dem Bund sind auch die Länder als dualer Partner an einem Antragsgespräch beteiligt. Üblicherweise kommen Sozialpartner, Bund und Länder – teilweise mit Anpassungen – zu dem Ergebnis, dass ein Ausbildungsberuf auf der Grundlage der verhandelten Eckwerte modernisiert bzw. geschaffen werden soll.
Das Hauptverfahren wird anschließend über eine Weisung an das BIBB eingeleitet.
Das Hauptverfahren bei einer Neuordnung
Das Hauptverfahren bildet den Kern der Ordnungsarbeit. In dieser Phase erfolgt die Erarbeitung eines Entwurfs der Ausbildungsordnung inklusive betrieblichem Ausbildungsrahmenplan Zu diesem Zweck wird ein paritätisch benanntes Sachverständigengremium des Bundes eingesetzt. Parallel dazu erfolgt die etwas zeitversetzt beginnende Erarbeitung eines auf die Ausbildungsordnung abgestimmten schulischen Rahmenlehrplans von einer Rahmenlehrplankommission der Länder.
Die Ausbildungsordnung setzt sich aus einem so genannten Verordnungsteil sowie einem als Anlage enthaltenen betrieblichen Ausbildungsrahmenplan zusammen. Der Ausbildungsrahmenplan gliedert die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als Mindestinhalte einer Ausbildung anhand von Berufsbildpositionen und weist diesen zeitliche Richtwerte zu.
Der schulische Rahmenlehrplan gliedert sich in Lernfelder, welche die zu vermittelnden Inhalte – dem Prinzip der vollständigen Handlung folgend – vorgeben und denen Zeitrichtwerte in Stunden zugewiesen sind.
Die erzielten Ergebnisse beruhen dabei auf dem so genannten Konsensprinzip, d.h. dem Einvernehmen aller am Verfahren beteiligten Akteure zu den erarbeiteten Inhalten.
Akteure im Ordnungsverfahren
weitere Informationen zu den Beteiligten eines Ordnungsverfahrens
Wenn die Erarbeitung der Entwürfe der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, wozu auch die Erarbeitung einer so genannten Entsprechungsliste gehört, abgeschlossen sind, kommen Sozialpartner, Bund und Länder zu einer Gemeinsamen Sitzung zusammen. Hier werden die erarbeiteten Ergebnisse gemeinsam in Augenschein genommen und abgestimmt sowie gegebenenfalls letzte offene Punkte geklärt.
Der Zeitraum zwischen Eingang der Weisung beim BIBB und Durchführung der Gemeinsamen Sitzung beträgt in der Regel zwölf Monate, in denen auf Bundeseite zumeist vier bis fünf, meist zweitägige Sachverständigensitzungen stattfinden.
Dieser Prozess ist gemäß Beschluss des BIBB-Hauptausschusses im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems LQW qualitätsgesichert. „LQW“ steht für Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung.
Damit ist das Hauptverfahren abgeschlossen und der Verordnungsentwurf wird an den BIBB-Hauptausschuss, das so genannte „Parlament der Berufsbildung“, in dem wiederum die Sozialpartner, Bund und Länder vertreten sind, zur Beschlussfassung übergeben. Ebenso ist auch die Zustimmung des Koordinierungsausschusses von Bund und Ländern – wiederum als Gremium der dualen Partner – erforderlich. Da Sozialpartner, Bund und Länder bereits in die Entwicklung eingebunden sind, erfolgt der Übergang in die Erlassphase üblicherweise ohne weitere Erörterungsbedarfe.
Erlassphase
In der abschließenden Phase eines Ordnungsverfahrens wird zunächst die so genannte Rechtsförmlichkeitsprüfung des Verordnungsentwurfs, die durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) durchgeführt. Hier ergeben sich mitunter Rückfragen, die mit dem verordnungsgebenden Bundesministerium sowie dem BMBF als Einvernehmensministerium zu klären sind. Sobald sämtliche Punkte ausgeräumt sind, wird die entsprechende Gesetzesbütte vorbereitet. Diese wird durch den Bundesminister oder die Bundesministerin unterschrieben und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Auf dieser Grundlage tritt die jeweilige Verordnung in Kraft, und zwar immer zum 1. August im jeweiligen Jahr.
Ergänzt sei an dieser Stelle noch die Information, dass auch für das Inkraftsetzen des schulischen Rahmenlehrplans ein formaler Beschluss gefasst wird. Dieser erfolgt durch den Ausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, kurz KMK.