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Höherqualifizierende Berufsbildung: Karriere mit Beruf

Die höherqualifizierende Berufsbildung ermöglicht beruflich Qualifizierten den Erwerb staatlich anerkannter Abschlüsse. Es gibt drei Fortbildungsebenen und verschiedene Regelungsgrundlagen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. Der folgende Text verschafft einen ersten Überblick.

Die formalen beruflichen Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung bauen auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf. Sie bereiten auf den Aufstieg in Fach- und Führungspositionen oder die berufliche Selbstständigkeit vor. Für den Erwerb dieser Abschlüsse gibt es in Deutschland zwei Hauptwege: 

  1. Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) sowie 
  2. die Bildungsgänge der Fachschulen in der Verantwortung der Bundesländer. 

In BBiG und HwO gibt es im Bereich der höherqualifizierenden Berufsbildung folgende Regelungsmöglichkeiten:

  • Fortbildungsordnungen als bundesweit gültige Rechtsverordnungen des Bundes nach § 53 BBiG und § 42 Abs. 1 HwO,
  • Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG bzw. § 42 f HwO. Diese können von den zuständigen Stellen für ihren jeweiligen Geltungsbereich erlassen werden, sofern noch keine bundesweit gültige Regelung für den Fortbildungsabschluss existiert.
  • Meisterprüfungsregelungen als Rechtsverordnungen nach § 45 Absatz 1 sowie § 51 a Abs. 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung.

Neue einheitliche Abschlussbezeichnungen für Fortbildungsberufe

Meister, Fachwirt (nach BBiG und HwO) und Techniker (Landesrecht) sind bekannte Abschlussbezeichnungen von Aufstiegsfortbildungen in Deutschland. Mit der Novelle des BBiG im Jahr 2020 wurden die in der Praxis bereits bestehenden drei Fortbildungsstufen gesetzlich verankert und für jede der Stufen eine einheitliche Abschlussbezeichnung etabliert:

Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin

Die erste Fortbildungsstufe ist unterhalb des Bachelor-Niveaus angesiedelt und soll dem Spezialisierungsgrad auf dem Niveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen. Der Mindestlernumfang beträgt 400 Stunden. Die Qualifikationen sollen die in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen sowie neue Inhalte vermitteln; sie können alleine mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nicht erreicht werden. Bisherige Abschlüsse auf dieser Ebene sind die Geprüften Servicetechniker/-innen und die Geprüften Fachberater/-innen.

Bachelor Professional

Die Abschlüsse der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe sollen dem Kompetenzniveau 6 des DQR entsprechen, auf dem auch der Hochschul-Bachelor angesiedelt ist. Der Mindestlernumfang beträgt 1200 Stunden. Auf dieser Stufe werden Fortbildungsabschlüsse geregelt, die auf die Übernahme von Fach- und Führungsfunktionen zielen. Klassische Abschlüsse der zweiten Ebene waren bisher Fachwirte, Fachkaufleute, Operative Professionals sowie Industrie-, Fach- und Handwerksmeister.

Master Professional 

Die Abschlüsse der dritten beruflichen Fortbildungsstufe vertiefen die in der zweiten Fortbildungsstufe erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse und ergänzen sie um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem DQR-Niveau 7. Diese Fortbildungsordnungen sind Grundlage für die Qualifizierung berufserfahrener Praktiker/-innen als Führungskräfte, die sich in Tätigkeitsfeldern bewegen, die weitgehend Akademikern vorbehalten sind. Der Mindestlernumfang beträgt 1600 Stunden.

Anwendung der neuen Abschlussbezeichnungen

Für die Fortbildungsberufe des Bundes nach BBiG und HwO müssen die neuen Titel in der jeweiligen Fortbildungsordnung verordnet werden. Das bedeutet, dass die Titel nur in ab dem Jahr 2020 verordneten Fortbildungsberufen erworben werden können. Die Verordnungen können vorsehen, dass die bisherigen Abschlussbezeichnungen wie z.B. Fachwirt oder Betriebswirt der einheitlichen Abschlussbezeichnung vorangestellt werden. Bei den Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen ist eine Bestätigung der obersten Landesbehörde notwendig, dass die Voraussetzungen für die Nutzung der Abschlussbezeichnung erfüllt sind. Meister im Handwerk dürfen den Titel „Bachelor Professional“ aufgrund der besonderen rechtlichen Verfasstheit dieses Abschlusses seit der Novelle zusätzlich und auch rückwirkend führen. Und rechtlich haben auch die Fachschulen die Möglichkeit, die neuen Abschlussbezeichnungen für ihre Angebote zu nutzen.

Gleichwertige Abschlüsse bei hochschulischer und beruflicher Bildung

Formale Abschlüsse auf den Ebenen 5-7 des DQR in Deutschland

Die drei Fortbildungsstufen sind an die Ebenen 5 bis 7 des DQR angelehnt, dem die formalen Qualifikationen in Deutschland zugeordnet sind. Die Zuordnung erfolgt allerdings erst im Nachgang zur Erarbeitung des Verordnungsentwurfes. Dem DQR zugeordnete Abschlüsse der zweiten Fortbildungsstufe sind gleichwertig zu akademischen Bachelorabschlüssen und die Abschlüsse der dritten Fortbildungsstufe stehen auf einer Ebene mit den akademischen Masterabschlüssen.

Für alle drei Fortbildungsebenen kann dank des novellierten Aufstiegs-BAföG eine konsekutive Förderung beantragt werden.