Die Erarbeitung von Fortbildungsordnungen des Bundes
Mit Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) kann ein höherer formaler Berufsabschluss erworben werden. Bei den Fortbildungsprüfungen unterscheidet man zwischen den Fortbildungsordnungen des Bundes, den Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen und den Meisterprüfungsregelungen.
Die Entwürfe der bundesweit gültigen Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung nach § 53 BBiG und § 42 Abs. 1 HwO werden in der Regel in Ordnungsverfahren mit Sachverständigen unter der Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet.
Inhalte von Fortbildungsordnungen
Fortbildungsordnungen beschreiben im Wesentlichen die Prüfungen. Im Unterschied zu den Ausbildungsordnungen im dualen System, deren Bestandteil der Ausbildungsrahmenplan ist, enthalten Fortbildungsordnungen kein Curriculum. Allerdings wird in der Regel nach dem Abschluss des Verfahrens von den Sozialparteien ein Rahmenplan erarbeitet.
Laut § 53 Abs. 2 BBiG haben die Fortbildungsordnungen festzulegen:
- die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- die Fortbildungsstufe
- das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
- die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und
- das Prüfungsverfahren.
Das Ordnungsverfahren bei Fortbildungsordnungen
Voraussetzung für eine bundesweite Regelung ist, dass ein ausreichender Bedarf gesehen wird. In der Regel stellen die Sozialparteien einen Antrag an das zuständige Ministerium. Das zuständige Ministerium leitet das Ordnungsverfahren durch eine Weisung an das BIBB ein. In einem ersten Schritt bittet das BIBB die Sozialparteien um die Benennung von Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis.
An dem Verfahren sind neben den Sachverständigen die zuständigen Bundesministerien, die Spitzenorganisationen der Sozialpartner sowie die für den jeweiligen Beruf kompetenten Fachverbände/Fachgewerkschaften beteiligt.
Das BIBB wirkt bei der Entwicklung von Fortbildungsordnungen als Gestalter und Moderator mit. Es ist verantwortlich für die Durchführung des Ordnungsverfahrens und die Entwicklung des Entwurfs der Fortbildungsordnung.
In der Regel werden Fortbildungsordnungen von der Bundesregierung nur dann erlassen, wenn die zuständigen Spitzenorganisationen der Sozialparteien (Deutscher Gewerkschaftsbund und Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung) zugestimmt haben. Um ein Neuordnungsverfahren zu einem positiven, gemeinsamen Abschluss zu führen, ist daher ein Konsens der Beteiligten im Verfahren erforderlich (Konsensprinzip).
Ordnungsverfahren können durch eine wissenschaftliche Voruntersuchung bzw. eine fachliche Expertise des BIBB vorbereitet werden. Im Anschluss an das Ordnungsverfahren können Evaluierungsprojekte und Implementationsaktivitäten zur Förderung der Verbreitung und Akzeptanz der Fortbildungsordnung durchgeführt werden.