BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Prüfungsaufgaben

Die Aufgaben für Ausbildungsprüfungen sollen die verschiedenen Facetten beruflicher Handlungsfähigkeit aufgreifen und sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis orientieren.

Wer erstellt Prüfungsaufgaben?

Prüfungsaufgaben werden vom Prüfungsausschuss oder von regionalen oder überregionalen Aufgabenerstellungsausschüssen oder Institutionen erstellt. Diese Gremien sind gemäß § 40 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 34 der Handwerksordnung (HwO) paritätisch zusammengesetzt. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie aus Lehrkräften von berufsbildenden Schulen.

Die wichtigsten überregionalen Institutionen zur Aufgabenerstellung sind:

für kaufmännische Berufe: 

AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen)
ZPA Nord-West (Zentralstelle für Prüfungsaufgaben)

  • für gewerblich-technische Berufe: 

PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle)

  • für Druck- und Medienberufe: 

ZFA (Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck- und Medien)

 

Folgende Fragen geben Hinweise und Tipps für die Erstellung von Prüfungsaufgaben:

  • Werden durch die Aufgabenstellungen die in den Prüfungsanforderungen genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aufgegriffen?
  • Sind die Aufgaben eindeutig, klar und verständlich formuliert? Ist der Arbeitsauftrag klar erkennbar?
  • Ist der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben der Prüfungsdauer angemessen?
  • Lässt sich die Prüfung am Prüfungsort im vorgegebenen Zeitraum mit gleichwertigen Bedingungen für alle Prüflinge durchführen?
  • Entstammen die Aufgabenstellungen der betrieblichen Praxis und bilden sie die dortigen Handlungssituationen, Anforderungen und Aufträge ab? Sind sie berufsspezifisch und praxisnah?
  • Wurden die Aufgabenformate bei schriftlichen Aufgaben (gebundene, ungebundene Aufgaben) so gewählt, dass die nachzuweisenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bestmöglich erfasst und bewertet werden können?
  • Enthalten die Aufgabenstellungen „echte“ Situationsbeschreibungen, in denen Informationen zur Lösung der Aufgabe enthalten sind?
  • Werden die Aufgaben durch Unterlagen aus der Praxis, z. B. Anschreiben, Zeichnungen, gesetzliche Vorschriften, ergänzt?
  • Stellen die Aufgaben eine Verknüpfung unterschiedlicher Aspekte, z. B. technologischer, mathematischer und gestalterischer, dar?
  • Wird in der Aufgabe das „Selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren“ gefordert? Werden die sechs Schritte der vollständigen Handlung – Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren und Bewerten – aufgegriffen?
  • Werden dem Prüfling bei der Lösung der Aufgabe Handlungs- und Gestaltungsspielräume ermöglicht?
  • Wird in der Aufgabe an die Erfahrungen des Prüflings in seiner Ausbildung angeknüpft?
  • Werden die unterschiedlichen Facetten beruflicher Handlungsfähigkeit – Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit – in den Aufgabenstellungen berücksichtigt und aufgegriffen?