Erweiterte heilkundliche Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich übernehmen
17.12.2021
Mit rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern fand am 23. November 2021 von 10:00 Uhr bis 13:15 Uhr die Onlinekonferenz „Erweiterte heilkundliche Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich übernehmen – Chancen für die Professionalisierung des Pflegeberufs“ statt. Die Konferenz richtete sich an Ministerien, Projektträger, Verbände, Krankenkassenvertreterinnen und -vertreter sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter auf Bundes- und Länderebene, die für die Planung von Modellvorhaben Verantwortung tragen.
Die vom BIBB ausgerichtete und von der Fachkommission nach § 53 PflBG gestaltete Informationsveranstaltung stand im Zeichen der standardisierten Module für den Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten vor dem Hintergrund der Regelungen aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG), dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G BA). Zentrale Elemente der Veranstaltung waren Vorträge der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Fachkommission nach § 53 PflBG, Prof. Gertrud Hundenborn und Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, sowie von Nadine-Michèle Szepan vom AOK Bundesverband. Hierin thematisierten die Rednerinnen den Begründungsrahmen der standardisierten Module, deren Konzeption sowie die Frage, inwiefern die G BA-Richtlinie zur Heilkundeübertragung als Grundlage für die Module noch zeitgemäß sei. Rückfragen der Teilnehmenden wurden gesammelt und im Anschluss an die jeweiligen Beiträge von den Referentinnen aufgegriffen und beantwortet.
Durch die Veranstaltung führte Dr. Sandra Altmeppen.
Dr. Tobias Viering, Leiter des Referats 305 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), und Bettina Redert, Leiterin des Referats 315 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hoben in ihren einführenden Worten das Engagement der Fachkommission hervor, die die Herausforderung der Ausbildungsoffensive Pflege angenommen und standardisierte Module sowie einen zugehörigen Begründungsrahmen entwickelt habe. Das große Interesse verschiedener Projektträger und Verbandsvertreter/-innen an der Veranstaltung zeige die Relevanz des Themas für die Umsetzung der Modellprojekte:
„Mit den standardisierten Modulen sind nun die qualifikatorischen Grundlagen dafür geschaffen, dass die Wahrnehmung von erweiterten heilkundlichen Aufgaben durch Pflegefachpersonen im realen Leistungsgeschehen verankert wird.“
Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck legte den Schwerpunkt ihrer Präsentation auf den Entwicklungsprozess der Module sowie deren rechtliche und theoretische Fundierung. Sie stellte in ihrem Vortrag heraus, dass in den standardisierten Modulen stets eine Pflegesituation mit bestimmten Bedarfen an ärztlicher und pflegerischer Versorgung im Mittelpunkt steht und der Pflege- mit dem Therapieprozess verknüpft wird. Zudem erläuterte sie, wie die Konstruktionsprinzipien der Rahmenpläne für die Erstausbildung auch für die Modulkonstruktion genutzt wurden.
„Durch die standardisierten Module gibt es jetzt eine klare Grundlage für Modellversuche. Die Fachkommission hofft sehr, dass dadurch die Übertragung auch zusätzlicher heilkundlicher Aufgaben an Fahrt gewinnt.“
Prof. Gertrud Hundenborn stellte im zweiten Vortrag die Modulkonzeption am Beispiel des Wahlmoduls „Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen in diabetischer Stoffwechsellage“ vor. Sie gewährte Einblicke in das Modul, legte seine Schnittstellen zu anderen Modulen und die Anschlüsse an die curricularen Einheiten der Rahmenlehrpläne dar und erläuterte sinnvolle Kombinationen mit anderen standardisierten Modulen in einer erweiterten Pflegeausbildung.
„Der Fachkommission war es wichtig, die erweiterten heilkundlichen Aufgaben konsequent in die Pflegeprozessverantwortung zu integrieren und damit die Lebenssituation der betroffenen Menschen und ihrer Bezugspersonen zu fokussieren.“
Die Präsentation von Nadine-Michèle Szepan bildete den Abschluss der Vortragsreihe. Als Vertreterin des AOK-Bundesverbandes reflektierte sie die Bedeutung der G-BA-Richtlinie für die Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen und stellte diese in den Zusammenhang mit weiteren Regelungen, die Angehörigen von Gesundheitsberufen erweiterte Befugnisse zusprechen. In ihrem Vortrag ging sie außerdem auf die aktuellen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung ein, die ein erweitertes Tätigkeitsspektrum von Pflegefachpersonen und eine strukturierte interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern.
„Zentral ist, dass die maßgeblichen Gesundheitsprofessionen eng miteinander kooperieren mit dem Ziel, eine gute Erreichbarkeit ein integriertes Versorgungsangebot und ein breites Versorgungsspektrum zu gewährleisten.“