Politischer Rahmen für grünen Wasserstoff
Der Markthochlauf für grünen Wasserstoff erfordert umfangreiche Investitionen und Umstrukturierungen. Dazu bedarf es der entsprechenden politischen Rahmenbedingungen, die den Einsatz von Wasserstofftechnologien befördern.
Wasserstoff hat das Potenzial als Energieträger der Zukunft das Energie-, Wärme-, Wirtschafts- und Verkehrssystem in Deutschland zu dekarbonisieren. Wird Wasserstoff anhand von erneuerbaren Energien gewonnen (sog. grüner Wasserstoff), ermöglicht er eine Speicherung und damit flexible Nutzung erneuerbarer Energien.
Eine Ausschöpfung dieser Nutzungsmöglichkeiten ist mit umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und Umstrukturierungen von industriellen Prozessen verbunden. Diesen Prozess ebnet die Nationale Wasserstoffstrategie, die im Juni 2020 von der vergangenen Bundesregierung beschlossen wurde.
Die Nationale Wasserstoffstrategie
Sie hat zum Ziel, in Deutschland bis 2030 eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, in der grüner Wasserstoff erzeugt, transportiert und schließlich genutzt wird. Dabei sollen bis 2030 Erzeugungsanlagen für grünen Wasserstoff mit fünf Gigawatt Gesamtleistung, sowie die zugehörigen Kapazitäten zur erneuerbaren Energieerzeugung, aufgebaut werden.
Dazu sind im Aktionsplan der Nationalen Wasserstoffstrategie insgesamt 37 Maßnahmen verankert, um einen Markthochlauf für Wasserstofftechnologien zu unterstützen und die entsprechenden Wertschöpfungsketten zu etablieren. Dazu zählen unter anderem die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, die einen Umstieg auf erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff fördern sowie den Infrastrukturausbau vorantreiben. Ebenso sind darin diverse Förderprogramme enthalten, mit denen die Forschungs- und Entwicklungsarbeit finanziert und Investitionen angestoßen werden sollen. Zudem wurde der Nationale Wasserstoffrat mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft berufen, der bei der konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahmen beratend tätig ist.
Das im Jahr 2021 verabschiedete Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 hat die Treibhausgasminderungsziele im Vergleich zur Fassung von 2019 deutlich verschärft. Dies gilt insbesondere für den Industrie- und Energiesektor. Daraus werden sich voraussichtlich größere Anstrengungen in der Umsetzung einer Wasserstoffwirtschaft ergeben.
Dies macht ebenso die Eröffnungsbilanz von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vom 11.01.2022 deutlich: Demnach muss sich die Geschwindigkeit der Treibhausgasminderung im Vergleich zum letzten Jahrzehnt verdreifachen, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag wurde das Ziel der Erzeugungskapazitäten für grünen Wasserstoff auf zehn Gigawatt in 2030 verdoppelt. Außerdem werden zusätzliche Förderprogramme für Wasserstofftechnologien auf den Weg gebracht.
Eröffnungsbilanz Klimaschutz 2022
Das Bundeskabinett hat im Juli 2023 die seit langem erwartete Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgestellt. Die in der ursprünglichen Wasserstoffstrategie gefassten Ziele werden durch die Fortschreibung weiterentwickelt, was die gestiegenen Handlungsbedarfe und Ambitionen in der Energiewende widerspiegelt. So wurde z.B. auch das von fünf auf zehn Gigawatt erhöhte Ziel für die heimische Elektrolysekapazität in 2030 – wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt – festgeschrieben. Darüber hinaus umfasst die Fortschreibung weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Förderung der Wasserstoffproduktion, -verteilung und -anwendung in den unterschiedlichen Sektoren.
Die Relevanz der Fachkräftequalifizierung für den Aufbau der heimischen Wasserstoffwirtschaft wird mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie nochmals unterstrichen. So soll u.a. ein Maßnahmenpaket entwickelt werden, in dem Umschulungs- und Weiterbildungsangebote vorgesehen sind und das zur Steigerung der Attraktivität wasserstoffnaher Berufe beitragen soll.