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Inklusion und berufliche Bildung

Vielfalt als Chance und Ressource unseres Bildungssystems

Inklusion zielt auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Dispositionen und Ausgangslagen. Angestrebt sind inklusive Bildungssysteme, in denen Vielfalt als Chance gesehen und als Ressource genutzt wird.

Für eine „barrierefreie“ und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nehmen schulische Bildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Zugang zur Erwerbsarbeit eine Schlüsselfunktion ein.

Inklusion in der beruflichen Bildung bedeutet, dass alle Menschen ihre individuellen Potenziale entfalten können und einen gleichberechtigten sowie barrierefreien Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten. Dies heißt, Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind ausgehend von den jeweiligen individuellen Bedarfen zu gestalten und sowohl in berufsbildungspolitischen Entscheidungen als auch bei der Konzeptionierung von Bildungsgängen zu berücksichtigen. Strukturelle Gegebenheiten, gesellschaftliche und berufliche Anforderungen bilden dabei wichtige Rahmensetzungen. Das Erreichen von Chancengleichheit in der beruflichen Bildung umfasst den Zugang, den Verlauf und den Abschluss eines (Aus-)bildungsgangs sowie die Gestaltung der Übergänge zwischen den Systemen.

Ziel beruflicher Bildung ist es, berufliche Handlungsfähigkeit herzustellen und auszubauen, auf diese vorzubereiten und ihren Erhalt sicherzustellen. Dazu gilt es, inklusive Bildungsstrukturen in allen Handlungsfeldern der beruflichen Bildung (vorberufliche Bildung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung) herzustellen und die gesetzlichen Grundlagen entsprechend inklusiv auszubauen sowie weiterzuentwickeln und hierfür förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Grundlegend dafür ist, mögliche Risikofaktoren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Dieses trägt auch dazu bei, die Qualität und Leistungsfähigkeit des Berufsbildungssystems sicherzustellen.

Das Fortbildungsprofil „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ – Potenziale, Chancen und Perspektiven

Die Qualifizierung und Professionalisierung des Berufsbildungspersonals stellen für qualitäts- und inklusionsorientierte Berufliche Bildung behinderter Menschen eine entscheidende Stellschraube dar. Mit der Fortbildungsordnung „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ liegt ein entsprechendes personenzentriertes, kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil vor, das nach übereinstimmenden Einschätzungen den vielfältigen Anforderungen in der Praxis entspricht.

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Qualifizierung des Berufsbildungspersonals in der beruflichen Bildung behinderter Menschen

Für die Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in berufliche Bildung und Beschäftigung besitzt qualifiziertes Berufsbildungspersonal entschei­dende Bedeutung. Zu diesem Berufsbildungspersonal zählt ein großes und heterogenes Spektrum an Personengruppen unterschiedlichster Herkunfts­professionen und Berufsbiografien.

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2.4.004 - Nachteilsausgleich in der dualen Berufsausbildung: Eine Untersuchung zur Umsetzung der berufsbildungsgesetzlichen Vorgaben in der Berufsbildungspraxis

Laufzeit I-23 bis II-24

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