Handreichung „Lernortkooperation im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“
Das primärqualifizierende Pflegestudium ist mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz (PflBG) erstmals als Regelausbildung zum Erwerb der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit akademischem Grad rechtlich verankert. Die Gesamtverantwortung der Organisation von Lernortkooperation und der Koordination der praktischen Einsätze, liegt bei der Hochschule.
Im primärqualifizierenden Pflegestudiengang findet der Kompetenzerwerb, ebenso wie in der beruflichen Pflegeausbildung, an zwei Orten statt: An der Hochschule werden theoretisches Wissen vermittelt und praktische Lehrveranstaltungen angeboten, gleichzeitig gibt es Raum für die Praxisreflexion. Ihre praktische Expertise erwerben Studierende durch Mitwirkung in realen Arbeitsprozessen während ihrer Einsätze in stationären und ambulanten Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung sowie weiteren nach § 7 PflBG beschriebenen Institutionen. Die Lernortkooperation zwischen den Akteuren der Hochschule und der Praxiseinrichtungen bildet die Grundlage für eine gemeinsame Ausgestaltung der Praxisphase.
Die Handreichung „Lernortkooperation im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“ richtet sich vorrangig an die für das primärqualifizierende Pflegestudium verantwortlichen Personen an Hochschulen sowie an die kooperierenden Praxiseinrichtungen. Zur nachhaltigen Etablierung von primärqualifizierenden Pflegestudiengängen sollten langfristige und stabile Kooperationen angestrebt werden, die eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit ermöglichen. Die Informationen dieser Handreichung können bei der organisatorischen Ausgestaltung der Lernortkooperationen, insbesondere bei der Planung und Umsetzung, unterstützen. Sie informiert über Kooperationsmöglichkeiten, gibt Formulierungshilfen bei der Vertragsgestaltung und zeigt Beispiele auf.
Ergänzt wird die Handreichung um Formulare, die für die eigene Nutzung angepasst werden können. Die Handreichung basiert auf dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 02. Oktober 2018.