BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Handreichung „Praxisanleitung im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“

Das primärqualifizierende Studium führt neben der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann auch zu einem Abschluss mit einem akademischen Grad (Bachelor). Dabei muss die Praxisanleitung nach § 31 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) durch geeignetes, bestenfalls durch hochschulisch qualifiziertes Pflegepersonal, erfolgen.

Die Pflegestudierenden werden während ihrer praktischen Pflegeausbildung in unterschiedlichen Einrichtungen und Versorgungssettings durch erfahrene Mitarbeitende, insbesondere durch (hochschulisch) qualifizierte Praxisanleitende unterstützt. Praxisanleitung Im Pflegestudium findet Praxisanleitung statt, wenn pädagogisch ausgebildete Akteure der Pflege von Praxiseinrichtungen den Lernprozess der Pflegestudierenden in deren Praxisphasen strukturiert planen und anleiten. 

Im primärqualifizierenden Pflegestudiengang wird die praktische Expertise überwiegend durch Mitwirkung in realen Arbeitsprozessen während der Praxisphasen erworben, die in stationären und ambulanten Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung sowie weiteren nach § 7 PflBG beschriebenen Institutionen zu absolvieren sind. Die Lehrenden an der Hochschule fördern gemeinsam mit den Praxisanleitenden die Praxisreflexion der Pflegstudierenden und sind Ansprechpartner für die Praxisanleitenden.

Die Handreichung „Praxisanleitung im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“ richtet sich vorrangig an die an der primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung beteiligten Akteure – an Praxisanleitende und weitere Verantwortliche in Institutionen der praktischen Pflegeausbildung sowie an Mitarbeitende an Hochschulen, die für den praktischen Teil des Pflegestudiums zuständig sind. Die u. a. im Rahmen eines Fachworkshops gesammelten Informationen können bei der Ausgestaltung der Praxisanleitung von Pflegestudierenden unterstützen. Praxisanleitende erhalten konkrete, auf Erfahrungen von Expertinnen und Experten basierende Empfehlungen für Anleitungssituationen mit Pflegestudierenden. Ergänzt wird die Handreichung um Formulare, die für die eigene Nutzung angepasst werden können. Die Handreichung basiert auf dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 02. Oktober 2018.