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Berufliche Bildung behinderter Menschen

Berufliche Bildung behinderter Menschen findet auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Niveaustufen und an unterschiedlichen Lernorten statt. Eine Hauptsäule bildet die duale Berufsausbildung gemäß §64 - §66 Berufsbildungsgesetz bzw. §42k - §42n Handwerksordnung.

Im Spektrum der Berufsbildungsstrukturen und Berufsbildungsangebote für behinderte Menschen gibt es auf Bundesebene drei Hauptsäulen:

1. Die duale Berufsausbildung auf der Grundlage von Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung

2. Die Unterstützte Beschäftigung

3. Die berufliche Bildung in den Werkstätten für behinderte Menschen

Wesentlich für die duale Berufsausbildung ist die Priorität der Ausbildung in anerkannten „regulären“ Ausbildungsberufen, die Gewährung von Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung und das Instrument „Ausbildungsregelung“, das bei besonderer Art und Schwere der Behinderung eine qualifizierte Ausbildung in Fachpraktikerberufen ermöglicht. Für diese Fachpraktikerberufe hat der BIBB-Hauptausschuss eine Rahmenregelung und berufsspezifische Musterregelungen beschlossen, die bundeseinheitliche Qualitätsstandards vorgeben und diese Berufsausbildungen anschlussfähig an „reguläre“ Ausbildungen gestalten. Wesentliche Elemente dieser vom Gesetz vorgesehenen bundeseinheitlichen BIBB-Orientierungsmarken sind die berufliche Handlungsfähigkeit, betriebliche Phasen, ein Förderplan und eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder/-innen.

Beim BIBB ist der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen angesiedelt, der es bei seinen Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen berät.

Nachteilsausgleich in der Berufsbildung: Schlüssel und Stellschraube für Inklusion und Fachkräftequalifizierung

Der Fachbeitrag stellt den Nachteilsausgleich in der Berufsbildung als Schlüssel und Stellschraube zur Inklusion behinderter Menschen und zur Fachkräftequalifizierung vor. Grundlegende Ausführungen zur rechtlichen Verankerung des Anspruchs auf Nachteilsausgleich in Grundgesetz, VN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung, Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung rücken die zuständigen Stellen in der Berufsbildung als wesentliche Akteure ins Blickfeld. Dazu werden ausgewählte Ergebnisse eines aktuellen BIBB-Projekts zur Umsetzung der berufsbildungsgesetzlichen Vorgaben zum Nachteilsausgleich in der Berufsbildungspraxis und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Berufsbildungspolitik und Berufsbildungspraxis präsentiert.

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Das Fortbildungsprofil „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ – Potenziale, Chancen und Perspektiven

Die Qualifizierung und Professionalisierung des Berufsbildungspersonals stellen für qualitäts- und inklusionsorientierte Berufliche Bildung behinderter Menschen eine entscheidende Stellschraube dar. Mit der Fortbildungsordnung „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ liegt ein entsprechendes personenzentriertes, kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil vor, das nach übereinstimmenden Einschätzungen den vielfältigen Anforderungen in der Praxis entspricht.

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2.4.004 - Nachteilsausgleich in der dualen Berufsausbildung: Eine Untersuchung zur Umsetzung der berufsbildungsgesetzlichen Vorgaben in der Berufsbildungspraxis

Laufzeit I-23 bis II-24

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2.2.367 - Musterausbildungsregelung Fachpraktiker/-in Maler/-in und Lackierer/-in

Laufzeit I-21 bis IV-21

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2.4.000 - Das Qualifikationsprofil "Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" - eine Untersuchung zu ausgewählten Fragen der Akzeptanz und Umsetzung in der Praxis

Laufzeit II-20 bis III-21

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2.1.318 - Chancen und Risiken des technologischen Wandels für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Laufzeit IV-18 bis IV-20

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4.2.504 - Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs zur Novellierung der Fortbildungsordnung Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Laufzeit III-15 bis IV-16

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4.2.559 - Orientierungshilfe "Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"

Laufzeit III-17 bis IV-18

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