Gleichstellung im BIBB (GEP)
und öffentlicher Auszug aus dem Gleichstellungsplan / Gender Equality Plan (GEP) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gem. § 12 Abs. 1 BGleiG und den Vorgaben der EU u. A. Verordnung (EU) 2021/695 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021
Das BIBB fördert die Gleichstellung gemäß § 12 Abs. 1 BGleiG und den Vorgaben der EU u. A. Verordnung (EU) 2021/695 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021.
Als Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterliegt das BIBB den Zielen, Vorgaben und Berichtspflichten der Bundesregierung. Das BIBB hat einen Gleichstellungsplan, der alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Der Gleichstellungsplan ist für das BIBB ein wesentliches Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung. Seine Umsetzung ist besondere Verpflichtung der Personalverwaltung, der Beschäftigten mit Vorgesetzten- bzw. Leitungsaufgaben sowie der Dienststellenleitung. Ziel des Gleichstellungsplans ist es, das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern herzustellen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit zu verbessern. Dafür enthält der Gleichstellungsplan konkrete Zielvorgaben und benennt für jede Zielvorgabe konkrete Maßnahmen personeller, sozialer oder organisatorischer Art zur Erreichung der jeweiligen Zielvorgabe.
In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU ist im BIBB sichergestellt, dass das Thema Gleichstellung …
- durch den Einsatz zweckbestimmter Ressourcen kontinuierlich gefördert wird,
- Ziele, sowie Maßnahmen und Regeln zur Datenerhebung und Erfolgsanalyse evaluiert und weiterentwickelt werden,
- durch zielgerichtete Schulungen gefördert wird.
Zu 1)
Das BIBB beschäftigt eine hauptamtliche und eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte. Der Gleichstellungsbeauftragten steht ein eigenes Sekretariat mit einer Bürosachbearbeitung zur Verfügung. Das BIBB finanziert die Teilnahme an Fortbildungen, sowie an internen und externen Gremiensitzungen sowohl der Gleichstellungsbeauftragten wie auch von deren Stellvertretung. Das BIBB betreibt systematisches Qualitätsmanagement, das durch eine hauptamtliche Personalkraft koordiniert wird. Das Institut ist u.a. berufundfamilie zertifiziert und betreibt ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Maßnahmen wie z.B. die Unterstützung der besseren Vereinbarkeit, die Ausstattung von Eltern-Kind-Büros, die technische Ausstattung zur mobilen Arbeit, der Familienservice werden ebenfalls aus dem BIBB-Haushalt finanziert. Es bestehen umfassende Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten des wissenschaftlichen, wissenschaftsunterstützenden und Verwaltungsbereichs zu gleichstellungsrelevanten Themen wie Gesundheit, Beruf und Familie, Diversität und Konfliktmanagement. Über das Mitarbeiterportal finden sich frei zugängliche Informationen, Handreichungen und Leitfäden zu den Themen Gleichstellung und Vereinbarkeit, Fort- und Weiterbildung.
Zu 2)
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BGleiG sind im Gleichstellungsplan relevante Daten aufgeführt, die den Ist-Zustand beschreiben. Die Datenerhebung erfolgt jährlich auf der Basis definierter Indikatoren zu Personal und (wissenschaftlichem) Nachwuchs. Der Gleichstellungsplan unterliegt in seiner Fortschreibung einem geregelten Verbesserungsprozess. Die Ziele werden mit Qualitätsmanagement und strategischen Zielen verknüpft. Aus der Evaluation der Daten sowie erfolgter Umsetzung von Maßnahmen leitet das BIBB kontinuierlich neue Ziele und Maßnahmen ab. Dabei werden die Belange und Bedürfnisse der Mitarbeitenden systematisch berücksichtigt.
Mit dem aktuellen Gleichstellungsplan verfolgt das BIBB insbesondere folgende Ziele [AUSZUG aus dem Gleichstellungsplan 01.01.2022-31.12.2026]
- Überprüfung und Weiterentwicklung von Leitbild und Führungskräftegrundsätzen im Hinblick auf Gendergerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion bzw. AGG-Konformität
- Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung im Hinblick auf BGleiG und diskriminierungsfreie Führung
- Maßnahmen im Hinblick auf die Beschäftigtenstruktur in den Feldern:
- Teilzeitarbeit, Elternzeit, Beurlaubungen
- Mobiles Arbeiten
- Pflege von Angehörigen
- Audit berufundfamilie (Spezifische Angebote zur Kinderbetreuung)
Zu 3)
Am BIBB koordiniert eine Stabsstelle die Personalentwicklung. Personalentwicklung wird im BIBB als eine Querschnittsaufgabe verstanden, die im ganzen Haus verortet ist und jeden betrifft. Angebote der Personalentwicklung reagieren auch auf Impulse aus Veränderungsprozessen. Das Portfolio des Fortbildungsangebots wird kontinuierlich erweitert. Weitere spezifische Schulungen und Kapazitätsaufbau zu Gleichstellung, Diversität, strukturelle Benachteiligungen und unbewusste Vorurteile sind inhärenter Bestandteil von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen und werden bei der Vergabe von Fortbildungsmaßnahmen in der Leistungsbeschreibung und Anbieterauswahl berücksichtigt.
Die Zielerreichung wird in regelmäßigem Abstand dokumentiert und die Institutsleitung und Institutsöffentlichkeit werden hierüber informiert.
Bonn, den 1.1.2022
Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser
Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung