Der deutsche Nationale Implementierungsplan (NIP) zur Berufsbildung
In Nationalen Implementierungsplänen stellen EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten konkrete Maßnahmen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, durch die sie gemeinsame Ziele auf EU-Ebene erreichen. Für Deutschland hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die relevantesten Initiativen, Programme und Projekte zusammengetragen.
Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde am 30. November 2020 die „Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft“ verabschiedetet.
Die Osnabrücker Erklärung bildet zusammen mit der Skills Agenda der EU Kommission sowie der EU- Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz vom 24. November 2020 die Leitplanken der europäischen Berufsbildungsagenda für die kommenden Jahre und stärkt den europäischen Berufsbildungsraum (Kopenhagen-Prozess).
Um die Umsetzung der gemeinsamen Ziele zu konkretisieren, waren die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Ende Mai 2022 Nationale Implementierungspläne (NIP) bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Die Europäische Kommission hat inzwischen einige Umsetzungspläne auf ihrer Website veröffentlicht.
Das BMBF entwickelte mit Beteiligung von Sozialpartnern (Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften), Bundesministerien und Länder-Gremien sowie weiteren Institutionen der Berufsbildung den Nationalen Implementierungsplan für Deutschland.
Der deutsche Nationale Implementierungsplan adressiert entsprechend dem Konsens der Berufsbildungsakteure in Deutschland fünf Schwerpunkte und ordnet Maßnahmen in strukturierten Paketen zu:
a. Berufsbildungspolitische Initiativen zur Förderung der Berufsbildung
b. Berufsorientierung
c. Betriebe als Lernort
d. Anpassung und Flexibilisierung der Qualifikationsangebote
a. Berufsbildungspolitische Initiativen zur Nachhaltigkeit
b. Anpassung und Modernisierung der Kompetenzen und Qualifikationen
c. Strukturveränderungen in der Berufsbildungslandschaft
d. Qualifizierung des Berufsbildungspersonals
a. Berufsbildungspolitische Initiativen zur Digitalisierung
b. Anpassung und Modernisierung der Kompetenzen und Qualifikationen
c.. Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur in der Berufsbildung
d. Qualifizierung des Berufsbildungspersonals
a. Berufsbildungspolitische Initiativen zur Förderung der Exzellenz der Berufsbildung
b. Entwicklung und Verstetigung der Qualifikationsangebote
a. Anpassung und Modernisierung der Kompetenzen und Qualifikationen
b. Internationale Berufsbildungskooperationen und Beratung
c. EuroSkills und WorldSkills
d. Mobilität zu Lernzwecken
Der Nationale Implementierungsplan ist als Arbeitsplan bis 2025 zu verstehen, der insbesondere bestehende und neue Initiativen, Programme und Leuchtturmprojekte der einzelnen Bundesministerien und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerorganisationen beinhaltet, die zur Umsetzung der übergeordneten Ziele in Deutschland beitragen.
Darüber hinaus dienen die Nationale Implementierungspläne als Basis für ein europäisches Monitoring, um den Fortschritt in der Erreichung der Ziele der Osnabrücker Erklärung und der EU Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung von 2020 zu verfolgen. Das Monitoring wird durchgeführt vom European Centre for the Development of Vocational Training (Cedefop) – mit Unterstützung aus dem europäischen Informationsnetzwerk im Bereich der beruflichen Bildung ReferNet – und der European Training Foundation (ETF).