Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2022
07.02.2023 | Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann
Zentrale Ergebnisse und Einordnung in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Im Jahr 2022 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im bundesweiten Gesamtdurchschnitt bei 1.028 Euro und damit erstmals über 1.000 Euro pro Monat. Mit 4,2 Prozent war ein deutlich höherer Anstieg als in den Vorjahren mit 2,5 (2021) bzw. 2,6 Prozent (2020) zu verzeichnen (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2022). Im längerfristigen Vergleich ist die Steigerung aber nicht ungewöhnlich hoch. So wurden für die 2010er-Jahre mit Ausnahme von 2017 stets Anstiege von über drei Prozent ermittelt. Ein Anstieg von über vier Prozent gab es allerdings zuletzt 2014 (vgl. Beicht 2019). Seit Oktober 2021 betrug die Inflationsrate im Jahresvergleich in Deutschland stets mehr als 4,5 Prozent und übertraf im September 2022 die Zehnprozentmarke (vgl. Statistisches Bundesamt 2022). Trotz der deutlichen Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen mussten die Auszubildenden daher 2022 im Durchschnitt Reallohnverluste hinnehmen. Zu beachten ist, dass sich für viele Auszubildende die Zusammensetzung ihres Warenkorbes von dem eines durchschnittlichen Haushaltes unterscheiden dürfte und der enorme Anstieg der Energiekosten weniger relevant sein sollte, insbesondere wenn sie noch bei ihren Eltern leben.
In Westdeutschland waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen mit 1.029 Euro etwas höher als in Ostdeutschland mit 1.012 Euro. Somit wurden in Ostdeutschland auch 2022 wie im Vorjahr 98 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht. Die Zuwachsraten unterschieden sich mit 4,9 Prozent im Osten und 4,0 Prozent im Westen deutlicher als 2021 (2,8 % zu 2,5 %).
Dies sind die zentralen Ergebnisse der jährlichen Auswertungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).1 Im Anschluss wird ein Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geworfen. Kapitel 2 und 3 bieten grundlegende Informationen zur BIBB-Datenbasis, zu Tarifvereinbarungen sowie zum Vorgehen bei der Berechnung der Vergütungsdurchschnitte. In Kapitel 4 folgen differenzierte Auswertungen nach Merkmalen wie Ausbildungsbereichen, Ausbildungsberufen und Ausbildungsjahren. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.
Nachdem die Tarifabschlüsse der Jahre 2020 und 2021 aufgrund der Coronapandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen zumeist von Zurückhaltung geprägt waren, führten
u. a. die aktuellen Preissteigerungen infolge des Ukrainekriegs, von Lieferengpässen und der national und international expansiven Fiskalpolitik zur Dämpfung von Pandemiefolgen 2022 zu zum Teil kräftigen Lohnforderungen und in einigen Branchen insbesondere aus dem Niedriglohnbereich wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe auch zu hohen Tarifabschlüssen. Aber auch diese Tarifrunden fanden angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Folgen von Ukrainekrieg und Energiekrise unter schwierigen Bedingungen statt. Der ifo Geschäftsklimaindex und insbesondere die dort genannten Geschäftserwartungen sind z. B. seit Kriegsbeginn im Februar 2022 kontinuierlich gesunken (vgl. ifo Institut 2022). Über die Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen wird üblicherweise im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten verhandelt. Daher spiegeln sich die Entwicklungen bei den Tariflöhnen zumindest teilweise auch in den Ausbildungsvergütungen wider. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat in seiner Halbjahresbilanz 2022 eine durchschnittliche Erhöhung der Tariflöhne von 2,9 Prozent ermittelt. In diese Berechnung flossen sowohl Tarifverträge ein, in denen bereits 2021 oder früher Lohnsteigerungen für 2022 vereinbart wurden, als auch Tarifabschlüsse aus dem ersten Halbjahr 2022. Bei ersteren war die Entwicklung der Inflation noch nicht und bei letzteren nur teilweise bekannt, insofern lagen die Abschlüsse mit einer durchschnittlichen Tariferhöhung von 2,5 Prozent (Tarifabschlüsse vor 2022) bzw. 4,5 Prozent (Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2022) noch deutlich unterhalb der Inflation. Die Reallöhne sind folglich gesunken (WSI Tarifarchiv 2022). Für das zweite Halbjahr 2022 zeichnen sich deutlich höhere Abschlüsse ab. Ein Teil floss bereits in die hier dargestellten Ergebnisse der tariflichen Ausbildungsvergütungen ein. Insgesamt gab es – bezogen auf das erste Ausbildungsjahr – bei 20 Prozent der Tarifverträge, die vom BIBB für die Berechnung der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen berücksichtigt wurden, Steigerungen zwischen fünf und zehn Prozent und bei zwölf Prozent Steigerungen von mehr als zehn Prozent.2
Auf dem Ausbildungsmarkt zeigte sich weiterhin eine schwierige Situation. Viele Betriebe waren auch im Jahr 2021 noch von Einschränkungen durch die Coronapandemie wie Betriebsschließungen, gestörten Lieferketten oder Umsatzeinbrüchen betroffen. Dies alles hat Einfluss auf die betriebliche Entscheidung, ob und wie viele Jugendliche ausgebildet werden. Auch für die Jugendlichen hatten sich die Suche nach einem Ausbildungsplatz und schulische und betriebliche Aktivitäten zur Berufsorientierung noch nicht vollständig normalisiert. Die Anzahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge stieg daher 2021 nur leicht um 1,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2020, sodass das Niveau vor der Coronapandemie bei weitem nicht erreicht wurde (vgl. Schuss u. a. 2021).
Die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen erfolgt auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Kroll/Schmidt/Uhly 2022) zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres (vgl. zur Vorgehensweise Kapitel 2), in der sich die Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt in der Zahl abgeschlossener Verträge niederschlägt. Insbesondere bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnitte über alle Ausbildungsjahre hat die Besetzungsstärke der jeweiligen Ausbildungsjahre und die Verteilung auf die Branchen und Regionen einen Einfluss. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich bei der mit der Tarifbindung gewichteten Verteilung auf die Ausbildungsjahre ein Rückgang des Anteils des zweiten Ausbildungsjahres um etwa zwei Prozentpunkte, während die anderen Jahre entsprechend leicht an Bedeutung zunahmen. Die Auswirkung dieser Verschiebung auf den Gesamtdurchschnitt dürfte gering sein, da die Vergütung im zweiten Jahr dem Durchschnitt am nächsten kommt.
Datenbasis und Methodik der BIBB-Auswertungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Seit dem Jahr 1976 beobachtet und analysiert das BIBB die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober des jeweiligen Jahres (vgl. Beicht 2011, 2019). Seit 1992 sind auch die ostdeutschen Bundesländer in die Auswertungen einbezogen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt jeweils zum Stichtag aus dem dort geführten Tarifregister die aktuellen Ausbildungsvergütungssätze aus rund 500 Tarifbereichen3 in Deutschland zusammen. Diese Angaben werden durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die noch nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind.
Die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder umfasst alle Ausbildungsverhältnisse in der dualen Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) zum Stand 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Sie enthält auch Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region.4 Auf Basis dieser Angaben wird nun möglichst jedem Ausbildungsverhältnis bzw. jeder/jedem Auszubildenden in der Berufsbildungsstatistik ein Tarifvertrag aus der o. g. Übersicht über die tariflich vereinbarten Vergütungssätze zugeordnet, der theoretisch Gültigkeit besitzen könnte.5 Für die Auswertungen für das Jahr 2022 konnten 82 Prozent der Ausbildungsverhältnisse ein Tarifvertrag und die darin enthaltenen Ausbildungsvergütungen zugewiesen werden. Für die verbliebenen Fälle liegt entweder tatsächlich kein Tarifvertrag vor oder er ist nicht in der BMAS-Liste und den zusätzlich recherchierten Tarifverträgen enthalten. Um die unterschiedliche Tarifbindung in den Wirtschaftszweigen (vgl. Ellguth/Kohaut 2022) zu berücksichtigen, werden in die Berechnung der tariflichen Vergütungsdurchschnitte Daten zum Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben einbezogen (vgl. insgesamt zur Methodik Wenzelmann/Schönfeld 2020).
Bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittswerte werden grundsätzlich alle Ausbildungsberufe nach BBiG bzw. HwO einbezogen mit Ausnahme von überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnissen6 und Ausbildungsverhältnissen in Berufen nach § 66 BBiG und § 42m HwO. Durchschnittswerte können nach verschiedenen Merkmalen wie Beruf, Region, Ausbildungsjahr oder Wirtschaftszweig berechnet werden. Alle diese Werte stellen aber immer nur eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im individuellen Fall erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.
Das BIBB stellt im Internet für stärker besetzte Berufe die durchschnittlichen monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Ausbildungsjahren und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer zur Verfügung (vgl. https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung). Neben den Berufen, die bereits im Vorjahr in den Tabellen enthalten waren, werden Berufe neu aufgenommen, die erstmals eine Besetzungsstärke von 500 Auszubildenden erreichen sowie Berufe, für die erstmals passende Tarifverträge vorliegen. Für Ost- und Westdeutschland werden durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen ausgewiesen, wenn es im jeweiligen Landesteil mindestens 150 Auszubildende im betreffenden Beruf gibt und genügend Auszubildenden Tarifverträge zugeordnet werden konnten, die auch Auswertungen nach Ausbildungsjahren zulassen.7
Einige stark besetzte Berufe können nicht berücksichtigt werden, da sie in Branchen ausgebildet werden, in denen keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen wurden. Dies betrifft im Ausbildungsbereich der freien Berufe z. B. die Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Steuerfachangestellte/-r, aber auch einzelne Handwerksberufe (z. B. Zahntechniker/-innen, Hörakustiker/-innen) sowie einige Dienstleistungsbereiche (z. B. die Werbebranche). Auch im Bereich Information und Kommunikation ist die Tarifbindung gering und es existieren nur wenige tarifvertragliche Regelungen (vgl. Ellguth/Kohaut 2022). Die dargestellten Durchschnittswerte für Berufe wie Fachinformatiker/-in oder IT-System-Elektroniker/-in beziehen sich daher zu einem großen Teil auf Ausbildungsverhältnisse außerhalb der IT-Branche. Generell können in die Berechnungen für die einzelnen Berufe nur diejenigen Wirtschaftsbereiche einbezogen werden, in denen auch tarifliche Regelungen existieren.
2022 wurden Vergütungsdurchschnitte für 171 Berufe in Westdeutschland und 111 Berufe in Ostdeutschland berechnet. Für einige Berufe, die im Westen einbezogen sind, liegen im Osten keine Tarifvereinbarungen vor. Zudem hat eine größere Zahl von Berufen im Osten nur eine geringe quantitative Bedeutung, sodass für sie keine Durchschnittswerte ausgewiesen werden.
Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Tarifvereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen werden zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zumeist für einzelne Branchen in bestimmten Regionen vereinbart. Darüber hinaus gibt es auch Tarifverträge für einzelne Unternehmen. Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen erfolgen daher oft in ähnlicher Relation wie die Abschlüsse zu den Löhnen und Gehältern. 2021 lag der Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen mit 2,5 Prozent über dem allgemeinen Lohnanstieg von 1,7 Prozent (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2022) und auch für 2022 zeichnet sich mit 4,2 Prozent eine stärkere Erhöhung bei den Ausbildungsvergütungen als für Löhne und Gehälter mit 2,9 Prozent ab (vgl. WSI-Tarifarchiv 2022).
Innerhalb des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags wird üblicherweise keine Unterscheidung nach Ausbildungsberufen vorgenommen. Lediglich in einigen wenigen Tarifbereichen erfolgt eine Differenzierung nach Berufsgruppen, wobei der Tarifvertrag in diesen Fällen meist zwischen gewerblichen und kaufmännischen Berufen unterscheidet, so z. B. im Bauhauptgewerbe. Zwischen den Branchen bestehen zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. In vielen Branchen gibt es regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland, aber auch nach Bundesländern oder einzelnen Regionen. Deshalb kann die tarifliche Vergütung in einem Beruf stark variieren, je nachdem, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb angehört und in welcher Region er sich befindet.
Die tariflichen Vergütungssätze sind für tarifgebundene Betriebe verbindliche Mindestbeträge, d. h., niedrigere Zahlungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Eine Tarifbindung liegt vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband angehört oder er selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Mit der Novelle des BBiG, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde für Auszubildende, deren Ausbildung in 2020 (oder danach) begann, eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt (vgl. § 17 BBiG). Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind allerdings tarifvertragliche Regelungen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.
Nicht tarifgebundene Betriebe können die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent (vgl. § 17 BBiG) unterschreiten, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt.8 Diese Betriebe orientieren sich jedoch häufig freiwillig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2022 differenziert nach verschiedenen Merkmalen
Regionale Vergütungsunterschiede
Zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen zwar weiterhin Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen, die Differenz hat aber auch 2022 weiter abgenommen. Der westdeutsche Durchschnittswert war mit 1.029 Euro 17 Euro höher als im Osten, was etwa 1,7 Prozent entspricht. 2021 waren die Abstände mit 24 Euro bzw. 2,5 Prozent noch geringfügig höher. Wie zumeist in den letzten zehn Jahren9 fiel auch in diesem Jahr der Anstieg mit 4,9 Prozent im Osten höher aus als im Westen mit 4,0 Prozent.
Obwohl sich also die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den beiden Landesteilen weiter angleichen, gab es bei einigen Berufen und Ausbildungsbereichen10 weiterhin größere Unterschiede mit in der Regel niedrigeren Vergütungsdurchschnitten in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in den freien Berufen waren die tariflichen Vergütungen jedoch fast gleich hoch. Seit vielen Jahren werden bei den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts keine Unterschiede gemacht, und auch in den freien Berufen gibt es in den Ausbildungsberufen Medizinische/-r und Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r für Deutschland einheitliche Tarifvereinbarungen. Auch in den anderen Ausbildungsbereichen liegen für einige Branchen oder Berufe für ganz Deutschland geltende Tarifverträge vor, z. B. in der privaten Versicherungswirtschaft, im privaten Bankgewerbe oder im Bäcker-, Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk, zugleich existieren aber in vielen Branchen regionale Tarifverträge. In den Ausbildungsbereichen Handwerk und Landwirtschaft ergaben sich dadurch für den Westen Durchschnittswerte, die knapp sechs Prozent höher als im Osten waren. So wurden im Handwerk 2022 im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre im Westen 933 Euro und im Osten 882 Euro gezahlt, in der Landwirtschaft 1.008 Euro bzw. 952 Euro. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel ist die Differenz zwischen Ost- und Westdeutschland gesunken und betrug 4,1 Prozent im Vergleich zu 5,6 Prozent 2021. Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen lagen bei 1.085 Euro im Westen und 1.042 Euro im Osten.11
Betrachtet man einzelne Berufe, gab es die größten Abstände beim Beruf Friseur/-in. Der ostdeutsche tarifliche Gesamtdurchschnittswert war 37 Prozent niedriger als der westdeutsche Wert. In Ostdeutschland liegen für Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen Tarifverträge vor, die bereits 2019 abgeschlossen wurden, und für alle Ausbildungsjahre Werte deutlich unterhalb der für 2022 gültigen Mindestausbildungsvergütungen ausweisen.12 Tarifvertragliche Regelungen sind allerdings von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Die dort festgelegten tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten als angemessen, weil sie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt wurden und daher davon auszugehen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Lakies/Malottke 2021). Auch nach Ablauf eines Tarifvertrages gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG). In Westdeutschland unterschreiten im Friseurhandwerk einige Tarifvereinbarungen ebenfalls die für 2022 geltenden Mindestausbildungsvergütungen, da es 2021 bzw. 2022 lediglich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz neue Tarifabschlüsse gab. Die in den Tarifverträgen in Westdeutschland festgelegten Vergütungen waren aber deutlich höher als in Ostdeutschland.
Größere Vergütungsunterschiede bestehen auch im Baugewerbe zwischen Ost- und Westdeutschland, da dort derzeit noch zwei getrennte Tarifverträge existieren. Bis 2026 wird es aber zu einer Angleichung kommen. Daher waren in Berufen wie Zimmerer/Zimmerin, Maurer/-in und Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen rund 16 Prozent niedriger als im Westen. Größere Differenzen zulasten des Ostens gab es beispielsweise auch in den Berufen Florist/-in (16 %), Landwirt/-in, Tischler/-in (jeweils 10 %) und im kaufmännischen Bereich bei den Berufen Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung (9 %), Hotelfachmann/-frau (8 %) und Kaufmann/-frau im Einzelhandel (7 %). Dagegen waren neben den bereits erwähnten Bereichen mit bundeseinheitlichen Tarifvereinbarungen auch in Berufen wie Immobilienkaufmann/-frau, Gärtner/-in, Gebäudereiniger/-in oder Chemikant/-in kaum Unterschiede festzustellen.13
Betrachtet man die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Bundesländern, zeigen sich ebenfalls zum Teil deutliche Differenzen (vgl. Abbildung 1). In allen Bundesländern lag der Vergütungsdurchschnitt aber 2022 über 1.000 Euro. 2021 traf dies mit Bremen und Baden-Württemberg nur auf zwei Länder zu. Schleswig-Holstein hatte mit
1.003 Euro den niedrigsten Vergütungsdurchschnitt, aber mit jeweils 1.007 Euro waren die Werte auch in Thüringen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen kaum höher. Lediglich in drei Ländern wurden tarifliche Vergütungen von mehr als 1.030 Euro gezahlt, wobei Baden- Württemberg mit 1.077 Euro mit Abstand an der Spitze lag. Im Vergleich zum Jahr 2021 gab es in allen ostdeutschen Bundesländern überdurchschnittliche Anstiege zwischen 4,6 Prozent in Sachsen-Anhalt und 5,0 Prozent in Sachsen und Thüringen. Auch in Hessen mit 4,7 Prozent und Hamburg mit 5,2 Prozent waren hohe Zuwächse zu verzeichnen. Im Saarland mit 2,7 Prozent und in Bremen mit 0,7 Prozent war die Entwicklung hingegen unterdurchschnittlich. Für die anderen Bundesländer wurden Anstiege zwischen 3,7 bis 4,5 Prozent berechnet (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2022).
Die Unterschiede lassen sich zum Teil durch regionale Tarifverträge erklären. So sehen z. B. Tarifverträge, die nur für Baden-Württemberg gelten, in der Regel Vergütungen vor, die über dem Durchschnitt der entsprechenden Branche liegen. Ein weiterer Faktor ist die Aufteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsbereiche. In Baden-Württemberg ist der Anteil der Auszubildenden, die in Industrie und Handel ausgebildet werden, fast vier Prozentpunkte höher als im gesamtdeutschen Durchschnitt, in Schleswig-Holstein sieben Prozentpunkte niedriger. Dort sind die Auszubildenden im Handwerk überrepräsentiert (33,9 % vs. 28,3 % im Bundesgebiet). Wie im folgenden Kapitel gezeigt wird, sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk deutlich niedriger als in Industrie und Handel.
Vergütungsunterschiede nach Ausbildungsbereichen und Ausbildungsberufen
In vier der sechs Ausbildungsbereiche lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2022 im Durchschnitt über 1.000 Euro (vgl. Abbildung 2). Lediglich in den freien Berufen mit 946 Euro und im Handwerk mit 930 Euro konnte diese Marke noch nicht erreicht werden. Die Auszubildenden im öffentlichen Dienst erhielten im Durchschnitt rund 185 Euro mehr als im Handwerk. Dies entspricht einer Differenz von etwa einem Fünftel. Der Abstand verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2021 (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2022), da die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk (+5,4 %) stärker anstiegen als im öffentlichen Dienst (+1,7 %). Die größten Zuwächse gab es aber in der Landwirtschaft mit +7,1 %. Auch für den kleinsten Ausbildungsbereich der Hauswirtschaft wurden überdurchschnittliche Anstiege (+6,4 %) ermittelt. Etwas unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnittswerts von 4,2 Prozent lagen Industrie und Handel (+4,0 %) und die freien Berufe (+3,8 %). Mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes stiegen in allen Ausbildungsbereichen die tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2021 auf 2022 stärker an als von 2020 auf 2021. Im öffentlichen Dienst war bereits zwischen 2020 und 2021 nur ein verhaltener Anstieg von +1,8 Prozent zu verzeichnen.
Tabelle 1 im Anhang gibt einen Überblick über die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Ausbildungsbereichen nach Ausbildungsjahren. Im ersten Ausbildungsjahr lagen die durchschnittlichen Vergütungen nur im öffentlichen Dienst über 1.000 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr betraf dies auch die Auszubildenden in Industrie und Handel und in der Hauswirtschaft. Im dritten Ausbildungsjahr übertrafen alle Ausbildungsbereiche diese Marke, wobei der niedrigste Durchschnittswert mit 1.020 Euro für die freien Berufen ermittelt wurde. Im Handwerk stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen sowohl vom ersten auf das zweite als auch vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr mit um die 15 Prozent stärker an als in den anderen Ausbildungsbereichen. Im öffentlichen Dienst fielen zwischen den einzelnen Ausbildungsjahren die geringsten Unterschiede an. Die Anstiege lagen jeweils bei etwa fünf Prozent.14
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen differieren innerhalb der Ausbildungsbereiche stark zwischen den einzelnen Berufen, wie nachfolgend anhand der gesamtdeutschen Durchschnittswerte ausgewählter Berufe gezeigt wird.15 Lediglich im öffentlichen Dienst sind die Unterschiede gering. Hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen sind dabei nicht auf bestimmte Ausbildungsbereiche begrenzt. 52 Berufe aus allen Ausbildungsbereichen mit Ausnahme der freien Berufe wiesen 2022 einen Durchschnittswert über alle Ausbildungsjahre hinweg von 1.100 Euro und mehr auf, 118 Berufe lagen über 1.000 Euro. Unter den 14 Berufen, deren Durchschnittswerte bei mindestens 1.150 Euro lagen, befanden sich sieben Handwerksberufe, fünf Berufe aus Industrie und Handel und zwei Berufe aus der Landwirtschaft.16 Wie im Vorjahr wurden die höchsten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für den Beruf Zimmerer/Zimmerin mit 1.254 Euro ermittelt.
Geringe tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 850 Euro erhielten die Auszubildenden in 19 Ausbildungsberufen, davon 14 aus dem Handwerk, sowie in vier Berufen aus der Landwirtschaft (Landwirt/-in, Fachkraft Agrarservice, Tierwirt/-in, Winzer/-in) und einem aus dem Ausbildungsbereich der freien Berufe (Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r). Unterhalb von 800 Euro lagen neun Handwerksberufe. In vier dieser Berufe (Bäcker/-in, Bodenleger/-in, Raumausstatter/-in, Parkettleger/-in) gab es von 2021 auf 2022 überdurchschnittliche Vergütungsanstiege von mehr als fünf Prozent. Die insgesamt niedrigsten Vergütungsdurchschnitte wurden wie im Vorjahr mit 652 Euro für den Beruf Orthopädieschuhmacher/-in ermittelt.
Abbildung 3 stellt die tariflichen Ausbildungsvergütungen für ausgewählte Berufe aus dem größten Ausbildungsbereich Industrie und Handel dar. Insgesamt zeigt sich für die in Industrie und Handel ausgebildeten Berufe ein hohes Vergütungsniveau. Lediglich in 13 der 103 Ausbildungsberufe, für die Vergütungsdurchschnitte ermittelt wurden, lag der tarifliche Durchschnittswert unterhalb von 1.000 Euro. Wie bereits in den Vorjahren war auch 2022 die tarifliche Vergütung im Beruf Florist/-in am niedrigsten. Zwar gab es hier im bundesweiten Durchschnitt einen kräftigen Anstieg von acht Prozent. Von diesem profitierten aber ausschließlich die Auszubildenden in Westdeutschland, während die tarifliche Vergütungsentwicklung im Osten stagnierte. Für den Ausbildungsbereich Industrie und Handel vergleichsweise niedrige tarifliche Vergütungen zeigten sich auch in einigen kaufmännischen Berufen. Neben dem in Abbildung 3 aufgeführten Beruf Verkäufer/-in betraf dies mit durchschnittlichen tariflichen Vergütungen von weniger als 1.000 Euro die Berufe Automobilkaufmann/-frau, Tourismuskaufmann/-frau und Buchhändler/-in. Zugleich fanden sich andere kaufmännische Berufe wie Bankkaufmann/-frau (mit 1.201 Euro) oder Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (mit 1.196 Euro) an der Spitze wieder. Im mittleren Vergütungsbereich lagen die Berufe Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Einzelhandel, aber auch der noch relativ neue Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce mit 1.065 Euro. Die insgesamt höchsten tariflichen Vergütungen wurden im Beruf Straßenbauer/-in mit durchschnittlich 1.205 Euro gezahlt.
Im Handwerk ist seit vielen Jahren das Gefälle bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen besonders groß (vgl. Abbildung 4). In zwölf Berufen wurden tarifliche Ausbildungsvergütungen von im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro gezahlt. In sieben dieser Berufe, die alle zum Baubereich gehören, lagen sie sogar bei um die 1.200 Euro oder mehr. Dies waren Berufe wie Zimmerer/Zimmerin, Maurer/-in oder auch Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in und Stuckateur/-in. Wie bereits erwähnt, betrugen die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in neun Berufen weniger als 800 Euro. Insbesondere in den drei Berufen mit den geringsten Vergütungen Schornsteinfeger/-in, Friseur/-in und Orthopädieschuhmacher/-in gab es von 2021 auf 2022 nur unterdurchschnittliche Vergütungs- anstiege. Hier liegen für einige Regionen seit längerer Zeit keine neuen Tarifabschlüsse vor. Im Schornsteinfegerhandwerk wurde allerdings im Vorjahr ein kräftiges Vergütungsplus von rund 20 Prozent erzielt (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2022).
Die Auszubildenden im besetzungsstärksten Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in erhielten im Durchschnitt eine tarifliche Ausbildungsvergütung von 967 Euro. Damit übertraf sie zwar den Durchschnittswert für das Handwerk, der Abstand zum gesamtdeutschen Durchschnittswert von 1.028 Euro war aber deutlich. Die Ausbildungsvergütungen erhöhten sich von 2021 auf 2022 überdurchschnittlich um 5,6 Prozent. In diesem Beruf bestehen weiterhin größere Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Vergütungen, die westdeutschen Vergütungen waren etwa zehn Prozent höher. Die beiden Berufe Maler/-in und Lackierer/-in und Bäcker/-in, in denen es bundesweit gültige Tarifverträge gibt, lagen im unteren Vergütungsbereich. Die Vergütungen erhöhten sich um etwa fünf Prozent.
Im Ausbildungsbereich der freien Berufe werden für Berufe wie Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Steuerfachangestellte/-r keine tariflichen Vereinbarungen geschlossen. Daher konnten nur für vier Berufe die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen berechnet werden (vgl. Abbildung 5). Sie lagen in allen Berufen deutlich unter dem gesamtdeutschen Durchschnittswert von 1.028 Euro. Die Vergütungen in den Berufen Medizinische/-r Fach- angestellte/-r und Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r waren dabei deutlich höher als in den beiden anderen Berufen. Allerdings gab es bei diesen Berufen nur unterdurchschnittliche Vergütungsanstiege von weniger als 2,5 Prozent. Für die Tiermedizinischen Fachangestellten wurde 2022 ein kräftiges Vergütungsplus von etwa 16 Prozent vereinbart. Auch im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen mit knapp sieben Prozent überdurchschnittlich.
Im Ausbildungsbereich des öffentlichen Dienstes gibt es zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen nur geringe tarifliche Vergütungsunterschiede (vgl. Abbildung 6). Hier finden vor allem die zwei Tarifverträge für die Länder sowie für den Bund und die Kommunen Anwendung, die bei den vereinbarten Ausbildungsvergütungen für die einzelnen Ausbildungsjahre eng beieinanderliegen. Die geringen Abstufungen, die sich zwischen den Berufen zeigen, ergeben sich aus der unterschiedlichen Verteilung der Auszubildenden auf Bund, Länder und Kommunen. Sozialversicherungsfachangestellte werden insbesondere bei Krankenkassen ausgebildet. Daher werden bei diesem Beruf weitere Tarifvereinbarungen berücksichtigt. Sie erklären den etwas höheren Vergütungsdurchschnitt im Vergleich zu den anderen Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes. Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen lagen in allen Berufen über 1.100 Euro.
Im Ausbildungsbereich Landwirtschaft zeigte sich eine deutliche Zweiteilung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen (vgl. Abbildung 7). Niedrige tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 900 Euro wurden für fünf Ausbildungsberufe festgestellt, wobei die Berufe Winzer/-in und Tierwirt/-in mit Werten unterhalb von 815 Euro nochmals etwas abfielen. Hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen von deutlich über 1.000 Euro gab es hingegen in den anderen vier Ausbildungsberufen in der Landwirtschaft, für die Auswertungen möglich sind. Insbesondere in den Berufen Milchtechnologe/-technologin und Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in konnten die Auszubildenden von hohen tariflichen Vergütungen profitieren. Die Vergütungsanstiege fielen hier mit rund neun Prozent (Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in) bzw. rund elf Prozent (Milchtechnologe/-technologin) weit überdurchschnittlich aus.
Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe
Betrachtet man die Gesamtheit aller Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielten 2022 60 Prozent von ihnen eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1.000 Euro (vgl. Abbildung 8). Bei etwas mehr als einem Fünftel der Auszubildenden lag sie sogar oberhalb von 1.150 Euro. 26 Prozent der Auszubildenden konnten mit Vergütungen zwischen 850 und 1.000 Euro rechnen. Mit weniger als 850 Euro mussten 14 Prozent der Auszubildenden auskommen. Im ersten Ausbildungsjahr war dieser Anteil mit 26 Prozent deutlich höher.
Differenziert man nach den Ausbildungsbereichen zeigt sich, dass im öffentlichen Dienst alle Auszubildenden mehr als 1.000 Euro verdienten, ein Viertel sogar mehr als 1.150 Euro. Auch in Industrie und Handel gehörten drei Viertel der Auszubildenden zur Gruppe mit einer Vergütung oberhalb von 1.000 Euro. In der Hauswirtschaft betraf dies 69 Prozent der Auszubildenden, in der Landwirtschaft lag der entsprechende Anteil bei 55 Prozent. Im Handwerk mit 27 Prozent und in den freien Berufen mit 26 Prozent befanden sich wesentlich weniger Auszubildende in dieser Gruppe. Entsprechend war der Anteil der Auszubildenden im Handwerk, die eine tarifliche Vergütungen von weniger als 850 Euro erhielten, mit 38 Prozent am größten. Auch in der Landwirtschaft war der entsprechende Anteil mit 20 Prozent recht hoch. In den anderen Ausbildungsbereichen betraf dies weniger als zehn Prozent der Auszubildenden.
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung (vgl. Kapitel 3 bzw. 4.1). Tarifliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung allerdings ausgenommen. Tarifverträge müssen daher nicht zwingend angepasst werden, und auch nach Ablauf eines Tarifvertrags gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG). Neuabschlüsse in Branchen mit niedrigen Vergütungsdurchschnitten orientieren sich aber an den gesetzlich vorgeschriebenen Werten, wie beispielsweise die Tarifabschlüsse in der Floristik in Ostdeutschland oder im Metallhandwerk in Sachsen-Anhalt zeigen. Etwa ein Prozent der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb ausgebildet wurden, erhielten 2022 jedoch weiterhin tarifliche Ausbildungsvergütungen unterhalb der Mindestausbildungsvergütung.17 Im Handwerk war der Anteil mit drei Prozent etwas höher. Betroffen waren vor allem Auszubildende in den Berufen Friseur/-in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in und Orthopädieschuhmacher/-in.
Vergütungsunterschiede nach Geschlecht
In Tarifverträgen werden grundsätzlich keine Unterschiede nach Geschlecht gemacht. Dennoch lassen sich bei entsprechenden Auswertungen Unterschiede in der Vergütungshöhe zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden feststellen. Männliche Auszubildende erhielten 2022 im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre mit 1.034 Euro im Vergleich zu 1.017 Euro für weibliche Auszubildende leicht höhere tarifliche Ausbildungsvergütungen (vgl. Abbildung 9). Der Abstand war mit einer Differenz von 1,7 Prozent jedoch relativ gering. Auch in den Ausbildungsbereichen18 der freien Berufe, im öffentlichen Dienst (+1,4 % bzw. +0,4 % zugunsten der Frauen) und in Industrie und Handel (+0,8 % zugunsten der Männer) waren die Unterschiede gering. Etwas stärker fielen sie in der Landwirtschaft mit einer Differenz von +3,3 Prozent zugunsten der männlichen Auszubildenden aus. Die Differenz verringerte sich aber im Vergleich zum Jahr 2021, als sie noch bei 5,3 Prozent lag. Im Handwerk zeigten sich wie seit vielen Jahren die größten Unterschiede. Männliche Auszubildende erhielten hier mit im Durchschnitt 949 Euro eine um 15,3 Prozent höhere tarifliche Ausbildungsvergütung als weibliche Auszubildende mit 823 Euro. Der Abstand veränderte sich im Vergleich zum Jahr 2021 nicht.
Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich durch die gewählten Berufe. In vielen Berufen mit besonders hohen Vergütungen werden fast ausschließlich Männer ausgebildet. Zu nennen sind hier vor allem die Bauberufe wie Maurer/-in oder Zimmerer/Zimmerin. Hingegen haben einige Berufe mit niedrigen Vergütungen hohe Frauenanteile. Im Handwerksbereich ist dies z. B. der Beruf Friseur/-in, in Industrie und Handel der/die Florist/-in und in der Landwirtschaft der/die Pferdewirt/-in. Es gibt aber auch Berufe mit hohen Vergütungen, in denen überwiegend Frauen ausgebildet werden, beispielsweise die Berufe Sozialversicherungsfachangestellte/-r und Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in. Eher geringe Vergütungen bei hohen Männeranteilen finden sich im Handwerk bei Berufen wie Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik, Maler/-in und Lackierer/-in oder Bäcker/-in und in der Landwirtschaft bei den Berufen Landwirt/-in und Fachkraft für Agrarservice.
Vergütungshöhe in Berufen mit Besetzungsproblemen
Seit einigen Jahren bestehen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland Passungsprobleme zwischen dem betrieblichen Angebot und der Nachfrage der Jugendlichen. In diesem Abschnitt soll es um Berufe gehen, die aus betrieblicher Sicht Besetzungsprobleme haben, d. h., es gibt viele unbesetzte Ausbildungsstellen, aber nur wenige interessierte Jugendliche. Dies betraf vor allem Berufe in der Gastronomie und im Lebensmittelhandwerk sowie einige Hand- werksberufe aus dem Baugewerbe (vgl. Christ u. a. 2022, S. 24). Ob ein Ausbildungsberuf für die Jugendlichen attraktiv ist oder nicht, hängt von verschiedenen Kriterien ab, zu denen auch das Einkommen gehört (vgl. Matthes 2019; Schnitzler/Eberhard 2019; Ulrich 2016). Wie sich die tarifliche Vergütungssituation in Berufen mit Besetzungsproblemen darstellt, wird nachfolgend anhand von zehn Berufen untersucht (vgl. Abbildung 10).
In vier dieser Berufe lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2022 oberhalb des Durchschnittswerts für Deutschland von 1.028 Euro. Die höchsten Vergütungen wurden mit rund 1.200 Euro in den Berufen Beton- und Stahlbetonbauer/-in und Gerüstbauer/-in gezahlt. Auch im letzten Jahr wiesen diese Berufe unter den Berufen mit Besetzungsproblemen mit Ab- stand die höchsten Vergütungen auf (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2022, S. 20–21). In beiden Berufen gab es von 2021 auf 2022 einen überdurchschnittlichen Anstieg von 4,9 Prozent (Beton- und Stahlbetonbauer/-in) bzw. 7,1 Prozent (Gerüstbauer/-in).
Erstmals den bundesdeutschen Gesamtdurchschnitt übertroffen haben die beiden Berufe aus dem Gastgewerbe Hotelkaufmann/-frau und Restaurantfachmann/-frau. In den Berufen des Gastgewerbes gab es mit Werten zwischen 16,7 und 18,7 Prozent die höchsten Anstiege unter allen Ausbildungsberufen, für die Daten vorliegen. Dies betraf nicht nur die hier aufgeführten Berufe, sondern auch Berufe wie Koch/Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe oder Hotelfachmann/-frau. Im Beruf Fachmann/-frau für Systemgastronomie, für den es eigene Tarifverträge der Systemgastronomie gibt, war der Anstieg mit rund elf Prozent etwas niedriger, aber übertraf dennoch deutlich den gesamtdeutschen Durchschnittswert von 4,2 Prozent. Das Gastgewerbe war von der Coronapandemie durch massive Umsatzrückgänge und den Verlust von Arbeitskräften besonders betroffen. Dadurch verschärfte sich das schon länger bestehende Problem fehlender Arbeitskräfte und einer stark rückläufigen Zahl von Auszubildenden nochmals. Zugleich wurde das Lohngefüge durch die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro unter Druck gesetzt. Unter diesen Bedingungen wurden in den Tarifverhandlungen 2021/2022 für die Beschäftigten in nahezu allen Bundesländern kräftige Lohnsteigerungen von bis zu 30 Prozent vereinbart und auch bei den Ausbildungsvergütungen gab es deutliche Zuwächse (vgl. Schulten/Specht 2022). Somit liegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe derzeit nicht mehr im unteren Bereich der Branchen.
In den Berufen Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk,19 Bäcker/-in und Bodenleger/-in waren die tariflichen Vergütungen mit weniger als 850 Euro besonders niedrig. Zwar gab es auch in diesen Berufen im Vergleich zum Jahr 2021 Anstiege oberhalb des deutschen Gesamtdurchschnitts, sie reichten aber nicht aus, um sich unter den Berufen mit mittleren oder hohen Ausbildungsvergütungen zu platzieren. Insgesamt erhöhten sich in allen zehn hier betrachteten Berufen die tariflichen Ausbildungsvergütungen überdurchschnittlich. In vielen Fällen wird dies jedoch nicht ausreichen, um die Berufe für Jugendliche attraktiver zu machen, da auch andere Kriterien wie beispielsweise Arbeitszeiten und andere Ausbildungsbedingungen eine Rolle spielen. So bestehen in einigen Berufen mit hohen Vergütungen über viele Jahre Besetzungsprobleme. Untersuchungen zur Berufswahl von Jugendlichen zeigen, dass die Vergütung eine wichtige Rolle spielt, aber meist nicht an erster Stelle steht. Bei einer BIBB-Befragung von Ausbildungsstellenbewerbern/-bewerberinnen im Jahr 2018 zu unverzichtbaren Merkmalen, die ein Beruf haben muss, wurden gute Arbeitsmarktchancen von 70 Prozent der Teilnehmenden genannt. Mit einigem Abstand folgten Karrierechancen (56 %), die Arbeit mit Menschen (55 %) und das Einbringen von Ideen und Vorschläge bei der Arbeit (52 %). Ein hohes Einkommen wurde von 46 Prozent als unverzichtbares Kriterium genannt (vgl. Schnitzler/Eberhard 2019).
Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren
Wurden zuvor vor allem die Gesamtdurchschnittswerte über alle Ausbildungsjahre betrachtet, differenziert Abbildung 11 nach den einzelnen Ausbildungsjahren. Gesetzlich festgelegt ist eine mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (§ 17 BBiG). Vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr sowie vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr erhöhten sich die tariflichen Vergütungen jeweils im Durchschnitt um neun Prozent. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.
Zusammenfassung und Ausblick
Nachdem 2020 und 2021 mit rund 2,5 Prozent die tariflichen Steigerungen etwas schwächer ausfielen, gab es 2022 mit 4,2 Prozent wieder einen kräftigen Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen. Aber auch in diesem Jahr fanden die Tarifverhandlungen unter schwierigen Rahmenbedingungen statt. Zwar traten die Auswirkungen der Coronapandemie etwas in den Hintergrund, aber mit Ukrainekrieg, Energiekrise, hoher Inflation und deren ungewissen Folgen für Betriebe und Beschäftigte rückten neue Brandherde in den Blickpunkt. Hohe tarifliche Forderungen konnten nur zum Teil umgesetzt werden. Für die Beschäftigten wie für die Auszubildenden ergaben sich daher angesichts der hohen Inflation Reallohnverluste. Ob es gelingt, diese zumindest teilweise auszugleichen, müssen die anstehenden Tarifverhandlungen zeigen. Zum Teil wird hier auch mit dem Mittel von Sonderzahlungen gearbeitet, von denen die Auszubildenden in der Regel anteilsmäßig profitieren, die allerdings nicht zu einer Erhöhung der Vergütungstabellen führen und daher nur kurzfristig Erleichterung bringen.
2022 lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1.028 Euro. Insgesamt erhielten rund 60 Prozent der Auszubildenden Ausbildungsvergütungen von mehr als 1.000 Euro. Im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst traf dies auf alle Auszubildenden zu, in Industrie und Handel auf etwa drei Viertel der Auszubildenden, im Handwerk und den freien Berufen allerdings auf weniger als 30 Prozent der Auszubildenden. Im Handwerk war der Anteil der Auszubildenden mit tariflichen Ausbildungsvergütungen unterhalb von 850 Euro mit 38 Prozent besonders hoch. Zu berücksichtigen ist, dass nur ein Teil der Auszubildenden in einem tarifgebundenen Betrieb lernt und somit in die entsprechenden Tarifvereinbarungen in seiner Branche und Region eingebunden ist. Für einige Branchen gibt es keine Tarifvereinbarungen, in anderen Branchen nur in einem Teil der Regionen. Insgesamt galt 202120 für 25 Prozent der Betriebe ein Branchen- oder Haustarifvertrag; 52 Prozent der Beschäftigten arbeiten in diesen Betrieben (vgl. Ellguth/Kohaut 2022).
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1
Für weitere Informationen siehe www.bibb.de/ausbildungsverguetung (Stand: 6.12.2022).
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2
Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr sowohl für Beschäftigte als auch für Auszubildende in vielen Branchen Sonderzahlungen vereinbart, die aus Sicht von Betrieben und Beschäftigten den Vorteil haben, dass für sie weder Steuern noch Abgaben gezahlt werden müssen. Da sie aber nicht zu einer regulären Tariferhöhung führen, können sie in unsere Berechnungen nicht einbezogen werden, da diese sich alleine auf die vereinbarten monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen beziehen.
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3
Berücksichtigt werden nur Tarifverträge, die mit einer DGB-Gewerkschaft abgeschlossen wurden, nicht jedoch Tarifvereinbarungen mit christlichen Gewerkschaften, da ihnen von Gerichten in mehreren Fällen die Tariffähigkeit aberkannt wurde (vgl. Lakies/Malottke 2021).
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4
Ab dem Berichtsjahr 2021 werden für neu gemeldete Verträge der Wirtschaftszweig und der Ort der Ausbildungsstätte nicht mehr von der zuständigen Kammer gemeldet, sondern über die Betriebsnummer zugespielt. Hierdurch können sich im Vergleich zu früheren Jahren geringe Abweichungen bei der Verteilung der Auszubildenden nach Branchen und Regionen ergeben, die aber nicht so gravierend sind, dass die Vergleichbarkeit eingeschränkt ist.
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5
Beispiel: Eine Auszubildende ist in einem Betrieb in Hessen im Wirtschaftszweig „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ beschäftigt. Daher bekommt sie den Tarifvertrag der chemischen Industrie Hessen zugeordnet, unabhängig davon, welchen Beruf sie erlernt. Die Information, ob in dem Ausbildungsbetrieb tatsächlich ein Tarifvertrag gültig ist, liegt in der Berufsbildungsstatistik nicht vor. Die genaue Vorgehensweise bei der Zuordnung wird in Wenzelmann/Schönfeld (2020) erläutert.
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6
Hierzu zählen z. B. die außerbetriebliche Ausbildung und andere staatliche Programme, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und insbesondere der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dienen. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen in den Programmrichtlinien bzw. im Gesetz festgelegt. Sie liegen in der Regel niedriger als die tariflichen Sätze.
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7
Darüber hinaus werden in einigen Handwerksberufen, für die bundesweit geltende Tarifverträge vorliegen, auch bei geringerer Auszubildendenzahl Vergütungen ausgewiesen.
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8
Ausbildungsbetriebe sind nach § 17 BBiG zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Eine Ausbildungsvergütung gilt als angemessen, wenn sie nicht geringer als die Mindestausbildungsvergütung ist, wenn sie tariflich festgelegt ist oder wenn sie die in einem Tarifvertrag geregelte Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an die der Ausbildungsbetrieb aber nicht gebunden ist, nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
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9
Vgl. für einen Überblick über die längerfristige Entwicklung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ost- und Westdeutschland Beicht (2019) und Schönfeld/Wenzelmann (2020).
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10
Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen in Ostdeutschland.
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11
Vgl. hierzu Tabelle 1 im Anhang zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen, Ausbildungsjahren und Ost- und Westdeutschland.
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12
Für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wurden, betrug die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 585 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 690,30 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 789,75 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 819 Euro (vgl. BBiG § 17).
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13
Vgl. www.bibb.de/ausbildungsverguetung (Stand: 8.12.2022) für eine Gesamtübersicht über die für das Jahr 2022 ermittelten tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen für das Bundesgebiet sowie getrennt für West- und Ostdeutschland.
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14
Das vierte Ausbildungsjahr wird nicht in die Betrachtung einbezogen, da es nur in Industrie und Handel und Handwerk dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe gibt und auch jeweils nur ein Teil der Berufe in diesen Ausbildungsbereichen zu dieser Gruppe gehört.
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15
Nicht berücksichtigt wird der Ausbildungsbereich Hauswirtschaft, da hier nur der Beruf Hauswirtschafter/-in ausgebildet wird.
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16
Dies sind im Handwerk die Bauberufe Straßenbauer/-in, Stuckateur/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Gerüstbauer/-in, Maurer/-in und Zimmerer/Zimmerin, in Industrie und Handel die Berufe Land- und Baumaschinenelektroniker/-in, Rohrleitungsbau- er/-in, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Bankkaufmann/frau und Straßenbauer/-in sowie in der Landwirtschaft die Berufe Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in und Milchtechnologe/-technologin.
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17
Vgl. Fußnote 12 für die für das Jahr 2022 festgelegten Grenzwerte. Die zugrunde liegenden Tarifvereinbarungen wurden zum Teil bereits vor Einführung der Mindestausbildungsvergütung abgeschlossen, bei Abschlüssen in 2020 oder später orientieren sich die vereinbarten Werte teilweise auch an der Mindestausbildungsvergütung, die in dem jeweiligen Jahr des Abschlusses gültig war.
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18
Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen bei den männlichen Auszubildenden.
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19
Dies ist der Durchschnittswert für die drei Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei und Konditorei, wobei die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Schwerpunkt Bäckerei im Durchschnitt niedriger ausfallen als im Schwerpunkt Fleischerei.
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20
Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.
Literaturverzeichnis
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