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Begutachtung

berufsbildender Fernlehrgänge

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erstellt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch die Staatliche Zentralstelle Fernunterricht (ZFU) Stellungnahmen darüber, inwiefern ein Fernlehrgang für die Erreichung des Lehrgangsziels geeignet ist. Die gesetzliche Grundlage für diese Begutachtung findet sich im Fernunterrichtsschutzgesetz(FernUSG) und im Berufsbildungsgesetz(BBIG).

Abbildung 1: Zulassungsverfahren.

Die Prüfung des Lehrganges erfolgt anhand der vom jeweiligen Lehrgangsanbieter eingereichten Materialien und Antragsunterlagen. Eine besondere Rolle spielt hierbei die abgeschlossene Lehrgangsplanung und die Leitlinien für die Begutachtung, die auf den durch die ZFU erarbeiteten Leitlinien beruhen. Durch diese kann eine Einschätzung bezüglich des didaktisch-methodischen Ansatzes des Lehrgangs erfolgen. Hierbei werden vor allem Aspekte der Zielgruppenberücksichtigung, des didaktischen Ansatzes, der gewählten Lehrmethoden und der Betreuungleistungen bewertet. Die inhaltliche Überprüfung erfolgt anhand der Lehrmaterialien und der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. des Rahmenplans. 

Abbildung 2: Idealtypischer Fernlehrgang.

Nach erfolgter Stellungnahme wird durch die ZFU eine Zulassung erteilt (eventuell unter Auflagen) oder versagt.