Wettbewerbsthema: "Transformation: Innovative Konzepte und Initiativen der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Gestaltung der Energiewende“
13.09.2023
"Transformation: Innovative Konzepte und Initiativen der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Gestaltung der Energiewende“ – so lautet das diesjährige Wettbewerbsthema zum Hermann-Schmidt-Preis. Bewerbungsfrist ist der 3. November 2023.
Mit dem Hermann-Schmidt-Preis für innovative Berufsbildung werden im Jahr 2023 gezielt Projekte und Initiativen ausgezeichnet, die innovative Konzepte und Modelle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Gestaltung der Energiewende“ entwickelt und erfolgreich umgesetzt haben.
Ob Klimawandel, Energiewende oder neue Verkehrs- und Mobilitätskonzepte – die Auswirkungen einer beschleunigten Transformation stellen die berufliche Aus- und Weiterbildung vor nie gekannte Herausforderungen. Gleichzeitig bieten diese aber auch die Chance, der beruflichen Bildung wieder die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdient. Sogenannte „Klimaberufe“ sind auch mit Blick auf die Interessen der jungen Generation attraktiv. Ob Dachdecker/-innen, Elektriker/-innen, Schornsteinfeger/-innen, Solar- und Gebäudetechniker/-innen oder Anlagenmechaniker/-innen – ohne eine ausreichende Zahl gut qualifizierter Fachkräfte in diesen und vielen weiteren Berufen, die für die Gestaltung der Energiewende erforderlich sind, wird der notwendige Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft nicht zu bewerkstelligen sein.
Im Zusammenhang mit dem diesjährigen Wettbewerbsthema zur Gestaltung der Energiewende sind insbesondere Konzepte, Initiativen und Modelle gefragt, die
- Beispiele für eine gelungene Aus- und Weiterbildung,
- Beispiele für eine gelungene Lernortkooperation,
- Beispiele für gelungene Um- und Aufstiege,
- Beispiele für eine gelungene Integration besonderer Zielgruppen (Zugewanderte, Bildungsabbrecher/-innen, ältere Beschäftigte, Erhöhung des Anteils weiblicher Beschäftigter)
innovativ aufgreifen und darstellen.
Ihre Initiative oder Ihr Projekt trägt in diesem Sinne sicherlich auch zur Gestaltung der Energiewende bei und verdient daher eine Auszeichnung. Mit Ihrer Bewerbung leisten Sie zudem einen aktiven Beitrag, Ihr Engagement auch für andere sichtbar und nutzbar zu machen.
Der Verein „Innovative Berufsbildung e.V.“ lädt hiermit zur Teilnahme am Wettbewerb ein.
Der Hermann-Schmidt-Preis 2023 wird durch eine unabhängige Fachjury vergeben. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert. Darüber hinaus kann die Jury bis zu zwei weitere Wettbewerbsbeiträge mit einem Sonderpreis auszeichnen, der jeweils mit 1.000 Euro dotiert ist.
Die Preisverleihung findet auf einer Fachveranstaltung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Thema „Berufsbildung in der Transformation“ am 6. Februar 2024 in Bonn statt. Über die Preisverleihung wird öffentlichkeitswirksam berichtet, die besten Projekte werden medial vorgestellt.
Antragsberechtigt sind Betriebe, berufliche Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen in Kooperation mit Betrieben und/oder beruflichen Schulen.
Die Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Erklärung mit der rechtsverbindlichen Unterschrift, müssen bis zum
3. November 2023
bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.
Innovative Berufsbildung e.V.
c/o Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Leitungsbüro
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 107-2833
E-Mail: leitungsbuero@bibb.de
Internet: www.bibb.de/hermannschmidtpreis
Hinweis: Zur Vereinfachung der Bearbeitung empfiehlt es sich, Ihre Bewerbungsunterlagen sowie die Erklärung mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift bitte jeweils als PDF-Datei per E-Mail unter leitungsbuero@bibb.de einzureichen. Es ist beabsichtigt, Auszüge aus den Einsendungen in einer „Good-Practice-Broschüre“ zu veröffentlichen. Mit der Einreichung gestatten Sie dem Verein „Innovative Berufsbildung e.V.“, Auszüge aus den Bewerbungsunterlagen für die Berichterstattung über
den Hermann-Schmidt-Preis in gedruckter oder elektronischer Form zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Wir werden Sie nach der Einreichung gegebenenfalls um die Zusendung von „offenen Dateien“ mit druckfähiger Auflösung bitten.
Die Beiträge sollen nicht mehr als zehn Seiten umfassen und insbesondere folgende Angaben beinhalten:
- Anschrift des Betriebes oder der Institution, die den Beitrag einreicht, und die Kontaktdaten der Ansprechperson.
- Kurzbeschreibung des Betriebes / der Einrichtung / der Institution (Tätigkeitsprofil, Aufgabenschwerpunkte, Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten, aktuelle Anzahl der Auszubildenden insgesamt, Anzahl der Auszubildenden, der Weiterzubildenden und des Ausbildungspersonals, die im Rahmen des Modells besonders gefördert wurden beziehungsweise werden).
- Beschreibung des Projekts und seiner besonders innovativen Merkmale (Bezeichnung des Projekts, Ausgangslage/Anlass zur Einrichtung des Projekts, ggfs. Kooperationspartner, Ziele des Projekts, inhaltliche Schwerpunkte – siehe ggfs. auch die oben genannten Aspekte von besonderem Interesse –, Inhalte des besonderen Förderangebots, ggfs. Aufgabenteilung der Kooperationspartner, regionale Besonderheiten, besonders innovative Merkmale des Projekts, wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Umsetzung, zeitlicher Rahmen/Laufzeit, ggfs. Fördervolumen und Fördermittelgeber).
- Darstellung der Resultate und Erfolge sowie der Nachhaltigkeit des Projekts (bisher erzielte Erfolge, Meilensteine, ggfs. Evaluationsergebnisse, für die Umsetzung besonders förderliche und besonders hemmende Bedingungen / Faktoren, ggfs. Erfahrungen mit Kooperationspartnern und Kooperationsformen, Begründung des fortbestehenden Bedarfs für die Durchführung des Projekts und der zur Fortführung des Projekts – ggfs. mit selbsttragenden Strukturen – bereits eingeleiteten/umgesetzten Aktivitäten, personelle, sachliche und finanzielle Voraussetzungen für die Fortführung, ggfs. Förderbedarf, ggfs. inhaltliche Modifizierung / Weiterentwicklung der Inhalte des Projekts und der Kooperationsformen).
- Öffentlichkeitsarbeit und Transfer der Ergebnisse (Maßnahmen und Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Ergebnistransfer, Beispiele für die Nutzung der Ergebnisse durch andere Initiativen, Betriebe, Berufsbildungseinrichtungen etc., öffentliche Würdigungen durch Presse und Medien, Verbände, Organisationen, Betriebe etc., ggfs. Auszeichnungen und Preise).
Bitte beachten Sie abschließend auch die Checkliste der Fachjury zu den „Anforderungen an Wettbewerbsbeiträge für den Hermann-Schmidt-Preis“.