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Beratungsprojekt in der Mongolei

Lediglich 55 % der Absolventinnen und Absolventen berufsbildender Schulen in der Mongolei finden einen Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund gewinnt die berufliche Bildung an Bedeutung. Bislang ist aber die Qualität der beruflichen Bildung trotz umfangreicher, staatlicher Bemühungen unzureichend. Beispielsweise bestehen Qualifikationsdefizite beim schulischen und betrieblichen Berufsbildungspersonal, es fehlen Qualitätssicherungsprozesse und die Wirtschaft ist nur unzureichend in die Gestaltung der Berufsbildung eingebunden.

Im Rahmen des Nationalen Programms zur Entwicklung der beruflichen Bildung 2016-2021 verabschiedete die mongolische Regierung im August 2023 ein reformiertes Berufsbildungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Durchführung einer dualen Ausbildung in einem schulisch geprägten Bildungssystem möglich. Das Gesetz soll die Qualität und die Praxisorientierung der beruflichen Bildung sicherstellen, die Wirtschaft soll zukünftig stärker in die Berufsbildung einbezogen werden. So soll langfristig erreicht werden, dass die Qualifikationen der Jugendlichen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen.

Mit dem Projekt "Cooperative TVET" (cTVET) unterstützte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das mongolische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz (MLSP) bei seinen Reformprozessen in der beruflichen Bildung. Das BIBB beriet im Auftrag GIZ das MLSP und das Bildungsministerium bei der Reform des mongolischen Berufsbildungsgesetzes.

Beratungsauftrag (März – Dezember 2021)

Die Aufgabe des BIBB bestand darin, Reformvorschläge für die Weiterentwicklung kooperativer Berufsbildung in der Mongolei in den politischen Prozess einzuspeisen. Dies umfasste

  • die inhaltliche Kommentierung des Entwurfs des reformierten Berufsbildungsgesetzes,
  • die inhaltliche Kommentierung nachgeordneter Verordnungen zu den Themengebieten
    • Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung,
    • Rolle und Funktion von Exzellenzzentren, Kriterien für deren Einrichtung und Finanzierung,
    • Anforderungen an die Unternehmen für die Umsetzung betrieblichen Lernens und
    • Finanzierung von Berufsbildung sowie
  • die Beratung bei der Durchführung des Reformprozesses.