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Hohe Erfolgsquote bei der Anerkennung von Qualifikationen ukrainischer Flüchtlinge

31.07.2023

Ein neuer Report bewertet die Umsetzung und Reaktionen der EU-Mitgliedstaaten auf die Empfehlung der EU-Kommission aus dem April 2022 zur Anerkennung der Qualifikationen ukrainischer Flüchtlinge.

Ein neuer Bericht der EU-Kommission konstatiert eine hohe Erfolgsquote bei der Anerkennung von Qualifikationen ukrainischer Flüchtlinge.

Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 sind fast eineinhalb Jahre vergangen. Im Juli 2023 waren laut Schätzungen des UNHCR 5,9 Millionen Menschen aus der Ukraine als Flüchtlinge in Europa registriert.1 Im Zusammenhang mit der Gewährung vorübergehenden Schutzes für die aus der Ukraine Geflüchteten und ihrem Recht auf Ausübung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit veröffentlichte die Europäische Kommission im April 2022 die Empfehlung (EU) 2022/554 zur Anerkennung ihrer Qualifikationen. Hauptziel dieser Empfehlung war es zu unterstützen und sicherzustellen, dass Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, Zugang zu Arbeitsplätzen erhalten, die ihrem Qualifikationsniveau und ihren Fachkenntnissen entsprechen.

Die EU-Kommission veröffentlichte nun einen Bericht mit dem Titel „Assessment of Commission Recommendation (EU) 2022/554 of 5 April 2022 on the recognition of qualifications for people fleeing Russia’s invasion of Ukraine”.2 In dem Report werden die Umsetzung und die Reaktionen der EU-Mitgliedstaaten auf die Empfehlung der Kommission bewertet. Darüber hinaus sollte ermittelt werden, inwieweit die Anerkennung zu praktischen Verbesserungen geführt hat. In den Bericht sind sowohl qualitative als auch quantitative Daten aus verschiedenen Quellen eingeflossen, die der Kommission im April 2023 vorlagen, darunter auch Daten aus einer im Februar 2023 durchgeführten Umfrage, auf die 17 EU-Mitgliedstaaten geantwortet haben. Das Dokument soll weiter aktualisiert werden, wenn neue Daten verfügbar sind.

Zentrale Ergebnisse des Berichts

Die EU-Mitgliedsstaaten, die die meisten ukrainischen Flüchtlinge aufgenommen haben, sind Polen, Deutschland und die Tschechische Republik. Obwohl in diesen Ländern viele Anerkennungsanträge gestellt wurden (z. B. in Polen über 5.000), sind Ungarn, Litauen und Lettland die Länder mit den meisten Anträgen im Verhältnis zur Zahl der unter vorübergehendem Schutz stehenden Personen.

Die Bearbeitung von 33% der Anerkennungsanträge steht noch aus. Bei denen, die bearbeitet wurden, ist die Erfolgsquote der Anerkennungsentscheidungen für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, mit 92% sehr hoch. Sie entspricht der Erfolgsquote der Anerkennungsentscheidungen für EU-Bürger.

Von den Personen, die unter vorübergehendem Schutz registriert sind, sind etwa 1 Million auf dem Arbeitsmarkt tätig. Wenn sie einen reglementierten Beruf ausüben wollen, z. B. als Arzt, Krankenschwester, Zahnarzt, Architekt, Apotheker oder Lehrer, müssen sie ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen. Für nicht reglementierte Berufe ist eine Anerkennung nicht erforderlich.

Das Problem der fehlenden Qualifikationsnachweise erwies sich als weniger wichtig als bei früheren Flüchtlingsströmen. Dank der ukrainischen EDEBO-Datenbank konnten viele der Flüchtlinge ihre Qualifikationen nachweisen. Die enge Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Nutzung der Datenbank erwies sich ebenfalls als sehr nützlich. Der Europäische Qualifikationspass (Europass) wurde hingegen kaum genutzt.

Der Bericht hebt hervor, dass die EU-Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte bei der Erleichterung der Integration ukrainischer Fachkräfte gemacht haben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Umsetzung der Empfehlung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten befolgten sie, einige setzten eher einzelne Elemente als die gesamte Empfehlung um. Der Bericht hebt ferner die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Integration hervor, insbesondere die Gefahr, dass qualifizierte ukrainische Fachkräfte auf Assistentenstellen festsitzen könnten.

Von der Empfehlung ging ein starkes politisches Signal an die EU-Mitgliedstaaten aus, ihre Anstrengungen aufgrund der drängenden Lage zu maximieren. Die involvierten EU-Mitgliedsstaaten äußerten sich positiv über die Empfehlung. In den Rückmeldungen kam zudem häufig die Frage auf, ob die Maßnahmen auch auf andere Drittstaatsangehörige ausgedehnt werden sollten. Dies wird noch zu prüfen sein.

Kooperation BIBB - IVET NAPS

Das Bundesinstitut für Berufsbildung und das Institute of Vocational Education and Training of the National Academy of Pedagogical Science of Ukraine (IVET NAPS) kooperieren seit 2013 zu Themen der beruflichen Bildung. Beide Institutionen unterzeichneten 2016 ein Memorandum of Understanding (MoU). Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt bislang auf einem kontinuierlichen fachlichen Austausch. Erst letztes Jahr war noch eine ukrainische Gastwissenschaftlerin des IVET NAPS zu Besuch im BIBB und wurde durch den Arbeitsbereich 3.1 – Berufsbildung im internationalen Vergleich, Forschung und Monitoring – betreut.

BIBB / IVET NAPS - Ukraine