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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr, unterteilt nach Zuständigkeitsbereichen

Die Tabelle enthält Informationen über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und Anschlussverträge - differenziert nach den sieben Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Freie Berufe und Seeschifffahrt. Die Veränderungen zum Vorjahr werden absolut und in Prozent ausgewiesen.

Es werden Ergebnisse aus der aktuellen Erhebung sowie Daten aus zwei zurückliegenden Erhebungen ausgewiesen (Zeitreihe über drei Jahre).

Hinweis: Anschlussverträge werden bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. nicht als Neuverträge gewertet und bei den Berechnungen und Analysen zum Ausbildungsstellenmarkt nicht berücksichtigt. Bei dieser Betrachtungsweise wird davon ausgegangen, dass die Fortführung der Berufsausbildung im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung stattfindet und die Jugendlichen daher nicht als Bewerber/-innen am Ausbildungsstellenmarkt auftreten.

Aus Datenschutzgründen werden die Absolutwerte jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.

Stand der Daten: 08.12.2023

Änderungen bei den Arbeitsagenturbezirken (AAB) in Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt 

Mit der Erhebung 2023 wird die von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommene Neugliederung der Arbeitsagenturbezirke (AAB) in Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt.

Aus der Neuordnung ergibt es sich, dass Vergleiche zwischen Daten aus der Erhebung 2022 mit Daten aus der Erhebung 2023 auf der regionalen Ebene AAB für Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht möglich sind.

Weitere Informationen zur neuen AAB-Gliederung finden Sie unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309/naa309_2023_AAB-Aenderungen_ST_TH_Erlaeuterungen.pdf

Der AAB ist die kleinste regionale Einheit - eine Auswertung auf der Ebene von Städten, Gemeinden und Kreisen ist nicht möglich.