Mehr Anerkennungsanträge – insbesondere aus dem Ausland
30.08.2023
Das Statistische Bundesamt hat am 30. August die neuen Zahlen der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgeschehen 2022 bekannt gegeben. Das BIBB-Anerkennungsmonitoring hat diese wie in jedem Jahr ausgewertet und veröffentlicht die Ergebnisse zu Berufen nach Bundesrecht.
Die Veröffentlichung des BIBB liefert einen Überblick über das Anerkennungsgeschehen zu Berufen nach Bundesrecht für das Jahr 2022. Sie zeigt, dass die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr abermals gestiegen ist. Zudem wurden erneut mehr Anträge zu Berufsqualifikationen aus Drittstaaten gestellt. Die Antragsstellung fand außerdem häufiger aus dem Ausland statt. Bei den beschiedenen Anerkennungsverfahren werden insbesondere im Herkunftsvergleich (Ausbildungsstaat EU/EWR/Schweiz vs. Drittstaaten) deutliche Unterschiede im Ergebnis der Verfahren sichtbar. Dies liegt vor allem daran, dass einige der stark nachgefragten reglementierten Berufe (z.B. Pflegefachpersonen) bei Abschlüssen aus der EU automatisch anerkannt werden.
Die Veröffentlichung beruht auf den Daten der amtlichen Statistik §17 BQFG (Bund) und bezieht sich dementsprechend ausschließlich auf Berufe nach Bundesrecht.
Zum Hintergrund: Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Das BIBB führt im Auftrag des BMBF das Monitoring zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes durch und hat nach § 17 Abs. 7 BQFG (Bund) Zugang zu den Summendatensätzen der BQFG-Statistik zu Berufen nach Bundesrecht.