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Handlungsfeld Gestaltung von praktischen Studienphasen

Darum geht es

Damit die Absolvent*innen von primärqualifizierenden Pflegestudiengängen die für das wissenschaftlich fundierte Pflegehandeln erforderlichen Kompetenzen erwerben können - z. B. in der Versorgung von Menschen in hochkomplexen Pflegesituationen - müssen sie insbesondere in den praktischen Studienphasen entsprechende hochschulische Lernangebote erhalten. Diese sollen gleichzeitig dazu beitragen, das berufliche Selbstverständnis einer hochschulisch qualifizierten Pflegefachperson entwickeln zu können.

 

Das ist wichtig

Das Pflegeberufegesetz (nach §38 Abs. 4) sieht vor, dass die Hochschulen die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen tragen. Zudem sind sie für die Durchführung der Praxiseinsätze verantwortlich und schließen dafür Kooperationsvereinbarungen mit den Einrichtungen ab. Die Kompetenzziele und Inhalte für die praktischen Studienphasen sind in den Modulhandbüchern der Studiengänge definiert und bilden die Grundlage für die Praxiseinsätze. Die Modulhandbücher sind jedoch vergleichsweise abstrakt formuliert, so dass weitere konkretisierende Materialien und intensive Abstimmungsprozesse notwendig sind. 

Einrichtungen nach § 38 Abs. 3 PflBG müssen eine Praxisanleitung während der Praxiseinsätze gewährleisten. Studierende sollten von Praxisanleitenden mit gleicher oder höherer Qualifikation angeleitet werden, um das wissenschaftlich fundierte, pflegerische Handeln zu unterstützen und zu fördern. Ab 2030 ist eine hochschulische Qualifikation der Praxisanleitenden verpflichtend (§ 31 Abs. 1 PflAPrV). Sind entsprechende personelle Ressourcen aktuell noch nicht verfügbar, braucht es Mitarbeitende mit einer positiven Einstellung gegenüber Studierenden und einem hohen Interesse an der Mitgestaltung von Pflegeprozessen in der jeweiligen Einrichtung. Darüber hinaus sollten Inhalte zur hochschulischen Pflegeausbildung in der Qualifikation zur (hochschulischen) Praxisanleitung verankert und die Unterschiede zwischen der beruflichen und der hochschulischen Pflegeausbildung herausgearbeitet werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Koordinierungsstelle Pflegeausbildung Berlin (KOPA) haben Empfehlungen und Tipps zur hochschulischen Praxisanleitung in einer Handreichung Praxisanleitung im Kontext hochschulischer Pflegeausbildung bzw. Arbeitshilfe Hochschulische Pflegeausbildung in der Praxis gestalten zusammengestellt.

 

Das kann Ihnen helfen 

Maßnahmen

Feste Ansprechpersonen für die praktischen Studienphasen etablieren

Zur strukturellen Verankerung und zur Stärkung der Kooperation empfiehlt es sich, feste Ansprechpartner*innen in den Einrichtungen und in den Hochschulen zu etablieren, die bei der Umsetzung folgender Punkte unterstützend wirken können: 

  • Verständigung über die Ziele und Inhalte des primärqualifizierenden Studiums mit Bezug auf Modulhandbuch und Prüfungsordnung
  • Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen für die Praxisphasen in den Einrichtungen
  • Abstimmung von Praxisaufträgen (Lern- und Arbeitsaufgaben) der Hochschulen für Studierende mit den Praxiseinrichtungen zur Sicherstellung des wissenschaftsbasierten Pflegehandelns
  • Entwicklung von konkretisierenden Materialien für Praxisanleitende und Kolleg*innen mit für Studierende geeigneten Aufgabenstellungen und Anleitungssituationen
  • Aufgreifen und Bearbeiten von Themenstellungen aus der Praxis durch Studierende (Aufzeigen eines Mehrwertes für die Praxis)
  • Organisation von gemeinsamen Lehrveranstaltungen mit Lehrenden aus der Praxis (z. B. hochschulische Praxisanleitertage, inklusive der Vorstellung von neuesten Erkenntnissen aus der Forschung)
  • Organisation regelmäßiger Austauschtreffen zwischen Einrichtungen und Hochschulen; z. B. Kooperationstreffen im Studiengang Pflege | Evangelische Hochschule Nürnberg (evhn.de)

Im Bereich der Einrichtungen können hierbei Aufgaben durch das pädagogische Personal (siehe Laufbahnmodell der Uniklinik Köln) übernommen werden. Im Setting Hochschule wären Studiengangskoordinator*innen für die Planung und Umsetzung der genannten Punkte geeignete Ansprechpartner*innen. 

Tipps zur Stärkung der Verzahnung zwischen Hochschule und Pflegeeinrichtungen während des Studiums

  • Besuch von angebotenen Informationsveranstaltungen der Hochschulen zu den Zielen und Inhalten eines primärqualifzierenden Studiums für unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Praxisanleitende).
  • Hochschulen bei der strategischen Planung zur Beschäftigung von HQP einbinden: Beratung und Informationen zu Aufbau des Studiums, Ausbildungszielen, möglichen Aufgabenfeldern und Schnittstellen zu anderen Professionen einholen
  • Schaffen bzw. Beteiligung an regelmäßigen Austausch- und Kooperationstreffen  
  • Einführung von regelmäßigen Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt der Evidenzbasierung (z. B. evidenzbasierte Tage für Studierende, Praxisanleitende und weitere interessierte Beschäftigte der pflegerischen Teams)
  • Gemeinsame Gruppenanleitungen und Lehrveranstaltungen mit Auszubildenden und Studierenden der Pflege zur Förderung von gegenseitigem Verständnis und Akzeptanz
  • Einladen und Einbinden von Role Models aus den Praxiseinrichtungen in Lehr- und Informationsveranstaltungen für Studierende (Berichten von Erfahrungen zu Praxisfeldern, aktuellen Schwerpunkten, zum Einstieg in die jeweiligen Beschäftigungen) 

Good Practice

UKR - PraxisLernenundStudium: Praxis – Wissen – Rolle am Universitätsklinikum Regensburg

Im Rahmen eines Good-Practice Workshops stellte Frau Kirstin Ruttmann von der Stabstelle Pflegeentwicklung der Pflegedirektion am Universitätsklinikum Regensburg neben der Klinischen Fachlaufbahn Evidenzbasierte Pflege (EBN) das Konzept zur Studienbegleitung von HQP vor. 

Ziel der Maßnahme ist die Erarbeitung, Reflexion und Umsetzung einer wissenschaftsbasierten pflegerischen Handlungskompetenz. Das Angebot wird den Studierenden der pflegewissenschaftlichen Bachelorstudiengänge ergänzend zur praktischen Ausbildung am UKR zur Verfügung gestellt. 

Im Rahmen der Praxisbegleitung wird Schritt für Schritt vorgegangen, um die professionelle Pflegepraxis der HQP in unterschiedlichen Bereichen gezielt zu fördern. Im ersten Schritt wird die Sicherheit und Orientierung der Studierenden gestärkt. Im weiteren Verlauf wird der Austausch und die Vernetzung innerhalb der Strukturen der Universitätsklinik gefördert. Wichtig ist ebenfalls, dass das klinische Wissen mit dem Praxishandeln verbunden wird und die Evidenzfindung und ihre Anwendung in der Praxis eingeübt wird. Letztlich wird damit die Entwicklung einer beruflichen Identität und einer Rollenfindung gefördert. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, da der primär qualifizierende Studiengang Pflege erst seit 2020 angeboten wird und die Studierenden entsprechend Pioniere in den Einrichtungen darstellen.
 

Abbildung: Ablauf Praxisbegleitung am Universitätsklinikum Regensburg

Das Konzept wird durch die Stabsstelle Pflegeentwicklung der Pflegedirektion und Mitarbeitenden mit einer Funktion als Advanced Practice Nurse (APN) angeboten. Sie stehen gemeinsam als Tutor*innen (sogenannte Lernbegleiter*innen Pflege PLuS) an der Seite der Studierenden. Die Tutor*innen unterstützen den Lernprozess, sich den Fragen und Problemstellungen alltäglicher Praxissituationen aus einer wissenschaftlichen Perspektive anzunähern. Darüber hinaus wird durch Rollenvorbilder, Vernetzung, Austausch und kollegiale Beratung die berufliche Rollenfindung unterstützt. Die Tutor*innen arbeiten in Lerngruppen, bei Bedarf auch in Einzelbegleitungen. Die HQP werden zum Beispiel zu Impulsvorträgen eingeladen oder führen mit den Tutor*innen pflegerische Fallbesprechungen und Bedside-Teaching durch. Die Lernmethoden orientieren sich an den Modulthemen und Bedürfnissen der Studierenden und fördern damit innovativ den Lernprozess.

Abbildung: Überblick PflegePLuS Universitätsklinikum Regensburg

UKH - ePAL

Gemäß der landesrechtlichen Vorgaben sind Praxisanleitungen und -begleitungen über die gesamte Studiendauer im primärqualifizierenden Bachelorstudiengang „Evidenzbasierte Pflege” Bestandteil und werden durch Lehrende der Hochschule in einem angemessenen Umfang durchgeführt (§53 PflBG). 

An der Universitätsmedizin Halle (Saale) wurde die erweiterte Praxisanleitung (ePAL) entwickelt. Diese stellt eine Sonderform der Praxisbegleitung dar und beinhaltet eine Praxisbegleitung in Kombination mit komplexer Praxisanleitung und theoriegeleiteter Reflexion einer realen Pflegesituation als Falldarstellung. Hierzu erhalten die Studierenden über die gesamte Studienzeit hinweg zwei Praxisanleitungen mit realen Pflegeempfänger*innen. Ziel ist es, die Studierenden auf die im 8. Semester stattfindende praktische Abschlussprüfung zur Berufszulassung Pflegefachfrau/-mann vorzubereiten. 

Um eine studienphasengerechte Entwicklung der fachpraktischen Kompetenzen der Studierenden zu gewährleisten, werden die Anforderungen im Studienverlauf kontinuierlich, entsprechend ihrer Komplexität gesteigert. 

Studienabschnitt Anforderung zur Situation der realen Pflegeempfänger*innen in der Praxisbegleitung
Semester 1 & 2
  • geringer Grad an Pflegebedürftigkeit, also max. erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit
  • nur seltenes Auftretet von Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die eine personelle Unterstützung erforderlich mache
  • gesundheitliche Problemlagen bei gesundheitlicher Stabilität, d. h. geringe Gefahr an Komplikationen (geringe Risikogeneigtheit)
  • die einzelnen zu pflegenden Menschen stehen im Mittelpunkt, ggf. auch einzelne Bezugsperson
  • hoher Grad an Ressourcen
Semester 3 & 4
  • mittelmäßiger Grad an Pflegebedürftigkeit, als max. schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • max. häufiges Auftreten von Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die eine personelle Unterstützung erforderlich machen
  • mittlere gesundheitliche Instabilität (mittlere Risikogeneigtheit)
  • zu pflegende Menschen im Kontext von Gruppen, z. B. Familien, Perspektiven aber weitgehend konvergent
Semester 5 & 6
  • hoher Grad an Pflegebedürftigkeit, also schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
  • tägliches Auftreten von Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die ein personelle Unterstützung erforderlich machen
  • geringer Grad an Ressourcen, hoher Grad an Vulnerabilität
  • gesundheitliche Instabilität mit Gefahr von Komplikationen (hohe Risikogeneigtheit)
  • zu pflegen

 

Ablauf

  • Vorstellung der zu bearbeiteten Aufgabenstellung mit dem dazugehörigen Bewertungsbogen des betreffenden Semesters im Rahmen des jeweiligen Moduls durch die Lehrenden
  • Durchführung der ePAL im geplanten Praxiseinsatzort des jeweiligen Semesters
  • Einholen des mündlichen Einverständnisses der Pflegeempfänger*innen durch die Studierenden
  • schriftliche Ausarbeitung der theoriegeleiteten Reflexion (Falldarstellung, inkl. der strukturierten Informationssammlung) in pseudonymisierter Form auf Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens
  • Auswahl des/der Pflegeempfänger*in, Vorbereitung der ePAL am Vortag des Praxisbesuches im Rahmen der Dienstzeit
  • Durchführung der Prüfungsleistung am Tag des Praxisbesuches durch eine zentrale Praxisanleitung und eine/n Professor*in
  • Im Anschluss erfolgt ein Reflexionsgespräch, inkl. mündlicher Eigenreflexion durch die/den Studierende*n und eine mündliche Rückmeldung anhand der Beobachtungsmitschrift durch die beiden beobachtenden Lehrenden
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