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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2023

18.01.2024 | Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann

Zentrale Ergebnisse und Einordnung in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind im Jahr 2023 im bundesweiten Durchschnitt um 3,7 Prozent auf 1.066 Euro brutto im Monat gestiegen. Der Anstieg fiel schwächer aus als im Vorjahr mit 4,2 Prozent, war aber deutlich höher als noch 2021 mit 2,5 Prozent und 2020 mit 2,6 Prozent (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2023). Allerdings mussten die Auszubildenden wie bereits 2022 auch 2023 im Durchschnitt Reallohnverluste hinnehmen, da die Inflationsrate im Jahresvergleich in Deutschland zwischen Oktober 2022 und August 2023 stets über sechs Prozent lag und sich erst im September auf 4,5 Prozent abschwächte (vgl. Statistisches Bundesamt 2023).1

Erstmals seit dem Jahr 20172 gab es in Westdeutschland mit 3,8 Prozent einen höheren Zuwachs bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen als in Ostdeutschland mit 3,0 Prozent. In Westdeutschland wurden im Durchschnitt 1.068 Euro gezahlt und in Ostdeutschland 1.042 Euro. Der Abstand zwischen west- und ostdeutschem Tarifniveau vergrößerte sich aber nur wenig. Wie im Vorjahr wurden auch 2023 in Ostdeutschland 98 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht.

Dies sind die zentralen Ergebnisse der jährlichen Auswertungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).3 Der Beitrag wirft zunächst einen Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. In den Kapiteln 2 und 3 werden dann grundlegende Informationen zur BIBB-Datenbasis, zu Tarifvereinbarungen sowie zum Vorgehen bei der Berechnung der Vergütungsdurchschnitte gegeben. Differenzierte Auswertungen nach Merkmalen wie Ausbildungsbereichen, Ausbildungsberufen und Ausbildungsjahren folgen in Kapitel 4. Über die aktuellen Ergebnisse hinaus wird in Kapitel 5 die zeitliche Entwicklung von 2018 bis 2023 dargestellt. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.

Nach Abflauen der Coronapandemie, die die Jahre 2020 und 2021 geprägt hatte und in den Tarifverhandlungen meist mit eher moderaten Lohnforderungen verbunden war, entstanden ab Februar 2022 durch den Ukrainekrieg neue Krisenherde, die u. a. zu hohen Inflationsraten in Deutschland führten. Diese verringerten sich zwar, nachdem sie von September 2022 bis Februar 2023 bei über acht Prozent lagen, blieben aber bis September 2023 weiterhin auf hohem Niveau. Die Konjunktur kühlte sich in diesem Jahr erheblich ab. In den ersten drei Quartalen 2023 stagnierte das Bruttoinlandsprodukt oder wuchs nur minimal (vgl. Wollmershäuser u. a. 2023). Der ifo Geschäftsklimaindex und die Geschäftserwartungen der Betriebe reduzierten sich nach Anstiegen zu Beginn des Jahres in den letzten Monaten wieder (vgl. ifo Institut 2023). Wichtigstes Ziel der Gewerkschaften in den Tarifrunden 2022 und 2023 war es, die Reallohnverluste der Beschäftigten so gut wie möglich zu begrenzen. Neben Lohnerhöhungen wurde hier – wie in den Vorjahren zur Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie – auch auf das Mittel von Einmalzahlungen gesetzt, die in vielen Branchen vereinbart wurden. Auszubildende profitierten üblicherweise ebenfalls anteilsmäßig von ihnen. Diese sogenannten Inflationsausgleichsprämien haben für Betriebe und Beschäftigte den Vorteil, dass sie steuer- und abgabenfrei sind. Allerdings führen sie nicht zu einer Erhöhung der tariflichen Entgelte und wirken daher vor allem kurzfristig zur Abmilderung bei Krisen. Modellrechnungen zeigen, dass Beschäftigte im ersten Jahr des Abschlusses von den steuer- und sozialversicherungsfreien Sonderzahlungen profitieren, in der mittelfristigen Betrachtung aber eine entsprechende prozentuale Tariferhöhung mit höheren Brutto- bzw. Nettojahresverdiensten verbunden wäre (vgl. Bispinck 2023). Die Sonderzahlungen werden nicht in die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen einbezogen, da diese sich alleine auf die vereinbarten monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen beziehen.

In der Regel wird über die Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten verhandelt. Daher spiegeln sich die Entwicklungen bei den Tariflöhnen zumindest teilweise auch in den Ausbildungsvergütungen wider. Allerdings kann es auch zu Abweichungen kommen, wenn beispielsweise aufgrund von Problemen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen Betriebe mit kräftigen Vergütungserhöhungen die Attraktivität der Ausbildung steigern möchten. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Bäckerhandwerk, das im August 2023 einen neuen bundesweiten Tarifvertrag für Auszubildende abschloss, der eine deutliche Steigerung der Ausbildungsvergütungen vorsah (vgl. Deutsches Handwerksblatt 2023). Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhöhten sich die Tariflöhne im Durchschnitt im Jahr 2022 um 2,7 Prozent (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2023) und im ersten Halbjahr 2023 um 5,6 Prozent (WSI-Tarifarchiv 2023). Für die tariflichen Ausbildungsvergütungen wurde für 2022 mit 4,2 Prozent ein stärkerer durchschnittlicher Anstieg ermittelt, für 20234 fiel er mit 3,7 Prozent niedriger aus.5 Die Erhöhungen lagen aber sowohl bei den Löhnen als auch den tariflichen Ausbildungsvergütungen unterhalb der Inflationsrate.

Auf dem Ausbildungsmarkt zeigte sich mit Blick auf das Ausbildungsplatzangebot der Betriebe und der Nachfrage der Jugendlichen eine gegensätzliche Entwicklung. Trotz vielfältiger Krisen und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen stieg auf betrieblicher Seite das Ausbildungsplatzangebot im Ausbildungsjahr 2022 um 1,9 Prozent an. Die Nachfrage aufseiten der Jugendlichen sank hingegen um 1,0 Prozent. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nahm im Vergleich zum Vorjahr minimal um 0,4 Prozent zu und blieb weiterhin deutlich unter dem Niveau vor der Coronapandemie. Die Besetzungsprobleme der Betriebe vergrößerten sich. Für die Jugendlichen gab es zwar ein größeres Angebot, je nach Region oder Berufswunsch konnten jedoch weiterhin nicht alle Ausbildungswünsche verwirklicht werden (vgl. Christ u. a. 2022).

Die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen erfolgt auf Basis der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Kroll/Schmidt/Uhly 2023) zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres (vgl. zur Vorgehensweise Kapitel 2), in der sich die Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt in der Zahl abgeschlossener Verträge niederschlägt. Insbesondere bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnitte über alle Ausbildungsjahre hat die Besetzungsstärke der jeweiligen Ausbildungsjahre und die Verteilung auf die Branchen und Regionen einen Einfluss. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich bei der mit der Tarifbindung gewichteten Verteilung auf die Ausbildungsjahre ein Rückgang des Anteils des dritten Ausbildungsjahres um etwa zwei Prozentpunkte, während das erste und das zweite Ausbildungsjahr leicht an Bedeutung zunahmen. Für den Gesamtdurchschnitt dürfte dies eine dämpfende Wirkung haben, da das dritte Ausbildungsjahr, in dem die höchsten Vergütungen gezahlt werden, mit einem geringeren Anteil in die Durchschnittsberechnung einfließt (vgl. zur Vergütungshöhe nach Ausbildungsjahren Kapitel 4.5).

Datenbasis und Methodik der BIBB-Auswertungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Seit dem Jahr 1976 beobachtet und analysiert das BIBB die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober des jeweiligen Jahres (vgl. Beicht 2011). Seit 1992 sind auch die ostdeutschen Bundesländer in die Auswertungen einbezogen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt jeweils zum Stichtag aus dem dort geführten Tarifregister6 die aktuellen Ausbildungsvergütungssätze aus rund 500 Tarifbereichen7 in Deutschland zusammen. Diese Angaben werden durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die noch nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind.

Die Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder umfasst alle Ausbildungsverhältnisse in der dualen Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) zum Stand 31. Dezember des jeweiligen Jahres.8 Sie enthält auch Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region.9 Auf Basis dieser Angaben wird nun möglichst jedem Ausbildungsverhältnis bzw. jeder/jedem Auszubildenden in der Berufsbildungsstatistik ein Tarifvertrag aus der o. g. Übersicht über die tariflich vereinbarten Vergütungssätze zugeordnet, der theoretisch Gültigkeit besitzen könnte.10 Für die Auswertungen für das Jahr 2023 konnten 81 Prozent der Ausbildungsverhältnisse ein Tarifvertrag und die darin enthaltenen Ausbildungsvergütungen zugewiesen werden. Für die verbliebenen Fälle liegt entweder tatsächlich kein Tarifvertrag vor oder er ist nicht in der BMAS-Liste und den zusätzlich recherchierten Tarifverträgen enthalten. Um die unterschiedliche Tarifbindung in den Wirtschaftszweigen (vgl. IAB 2023) zu berücksichtigen, werden in die Berechnung der tariflichen Vergütungsdurchschnitte Daten zum Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben einbezogen (vgl. insgesamt zur Methodik Wenzelmann/Schönfeld 2020).

Bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittswerte werden grundsätzlich alle Ausbildungsverhältnisse nach BBiG bzw. HwO einbezogen, mit Ausnahme von überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnissen11 und Ausbildungsverhältnissen in Berufen nach § 66 BBiG und § 42m HwO. Durchschnittswerte können nach verschiedenen Merkmalen wie Beruf, Region, Ausbildungsjahr oder Wirtschaftszweig berechnet werden. Alle diese Werte stellen aber immer nur eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im individuellen Fall erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.

Das BIBB stellt im Internet für stärker besetzte Berufe die durchschnittlichen monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Ausbildungsjahren und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer zur Verfügung (vgl. https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung). Neben den Berufen, die bereits im Vorjahr in den Tabellen enthalten waren, werden Berufe neu aufgenommen, die erstmals eine Besetzungsstärke von 500 Auszubildenden erreichen sowie Berufe, für die erstmals passende Tarifverträge vorliegen. Für Ost- und Westdeutschland werden durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen ausgewiesen, wenn es im jeweiligen Landesteil mindestens 150 Auszubildende im betreffenden Beruf gibt und genügend Auszubildenden Tarifverträge zugeordnet werden konnten, die auch Auswertungen nach Ausbildungsjahren zulassen.12

Einige stark besetzte Berufe können nicht berücksichtigt werden, da sie in Branchen ausgebildet werden, in denen keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen wurden. Dies betrifft im Ausbildungsbereich der freien Berufe z. B. die Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Steuerfachangestellte/-r, aber auch einzelne Handwerksberufe (z. B. Zahntechniker/-in, Hörakustiker/-in) sowie einige Dienstleistungsbereiche (z. B. die Werbebranche). Auch im Bereich Information und Kommunikation ist die Tarifbindung gering und es existieren nur wenige tarifvertragliche Regelungen (vgl. IAB 2023). Die dargestellten Durchschnittswerte für Berufe wie Fachinformatiker/-in oder IT-System-Elektroniker/-in beziehen sich daher zu einem großen Teil auf Ausbildungsverhältnisse außerhalb der IT-Branche. Generell können in die Berechnungen für die einzelnen Berufe nur diejenigen Wirtschaftsbereiche einbezogen werden, in denen auch tarifliche Regelungen existieren.

2023 wurden Vergütungsdurchschnitte für 173 Berufe in Westdeutschland und 110 Berufe in Ostdeutschland berechnet. Für einige Berufe, die im Westen einbezogen sind, liegen im Osten keine Tarifvereinbarungen vor. Zudem hat eine größere Zahl von Berufen im Osten nur eine geringe quantitative Bedeutung, sodass für sie keine Durchschnittswerte ausgewiesen werden.

Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Tarifvereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen werden zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zumeist für einzelne Branchen in bestimmten Regionen geschlossen. Darüber hinaus gibt es auch Tarifverträge für einzelne Unternehmen. Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen erfolgen daher oft in ähnlicher Relation wie die Abschlüsse zu den Löhnen und Gehältern. In den Jahren 2022 und 2023 zeigen sich jedoch auch einige Abweichungen, u. a. weil die betrachteten Zeiträume nicht deckungsgleich sind. So wurde für die tariflichen Ausbildungsvergütungen für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 1. Oktober 2022 ein Anstieg von 4,2 Prozent ermittelt, während der allgemeine Lohnanstieg für das Jahr 2022 mit 2,7 Prozent deutlich niedriger ausfiel (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2023). Für 2023 zeichnet sich bei den Tariflöhnen mit einem durchschnittlichen Anstieg von 5,6 Prozent im ersten Halbjahr 2023 eine wesentlich stärkere Erhöhung als bei den Ausbildungsvergütungen mit 3,7 Prozent ab (vgl. WSI-Tarifarchiv 2023).13

Innerhalb des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags wird üblicherweise keine Unterscheidung nach Ausbildungsberufen vorgenommen. Lediglich in einigen wenigen Tarifbereichen erfolgt eine Differenzierung nach Berufsgruppen, wobei der Tarifvertrag in diesen Fällen meist zwischen gewerblichen und kaufmännischen Berufen unterscheidet, so z. B. im Bauhauptgewerbe. Zwischen den Branchen bestehen zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. In vielen Branchen gibt es regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland, aber auch zwischen Bundesländern oder einzelnen Regionen. Deshalb kann die tarifliche Vergütung in einem Beruf stark variieren, je nachdem, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb angehört und in welcher Region er sich befindet.

Die tariflichen Vergütungssätze sind für tarifgebundene Betriebe verbindliche Mindestbeträge, d. h., niedrigere Zahlungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Eine Tarifbindung liegt vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband angehört oder er selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat.14 Mit der Novelle des BBiG, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde für Auszubildende, deren Ausbildung in 2020 (oder danach) begann, eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt (vgl. § 17 BBiG). Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind allerdings tarifvertragliche Regelungen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.

Nicht tarifgebundene Betriebe können die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent (vgl. § 17 BBiG) unterschreiten, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt.15 Diese Betriebe orientieren sich jedoch häufig freiwillig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2023 differenziert nach verschiedenen Merkmalen

Regionale Vergütungsunterschiede

In Westdeutschland waren die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2023 mit 1.068 Euro 26 Euro höher als in Ostdeutschland mit 1.042 Euro. Der Abstand betrug 2,5 Prozent und vergrößerte sich gegenüber dem Vorjahr leicht. 2022 machte die Differenz noch 1,7 Prozent bzw. 17 Euro aus. Fiel in den letzten fünf Jahren der durchschnittliche Anstieg in Ostdeutschland stets höher als in Westdeutschland aus, gab es dieses Jahr mit 3,8 Prozent zu 3,0 Prozent einen höheren Zuwachs im Westen.16

Im Durchschnitt über alle Ausbildungsverhältnisse wurden in Ostdeutschland 98 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht. In einzelnen Berufen und Ausbildungsbereichen17 zeigten sich aber auch größere Unterschiede. Im öffentlichen Dienst werden jedoch bereits seit vielen Jahren keine Unterschiede in den Tarifverträgen gemacht, sodass die Vergütungen mit 1.128 Euro im Westen und 1.125 Euro im Osten nahezu gleich hoch waren. Dies trifft in diesem Jahr auch auf die Landwirtschaft zu, einem Bereich mit vielen regionalen Tarifverträgen. Hier gab es im Westen einen überdurchschnittlichen Anstieg von 7,0 Prozent, der im Osten mit 13,3 Prozent noch deutlich übertroffen wurde. Somit konnten die Vergütungsunterschiede, die 2022 bei knapp sechs Prozent lagen, vollständig ausgeglichen werden. Für beide Landesteile wurde ein Durchschnittswert von 1.079 Euro ermittelt. Auch in den freien Berufen waren die Unterschiede 2023 mit durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in Höhe von 980 Euro im Westen und 957 Euro im Osten vergleichsweise gering. In den Ausbildungsberufen Medizinische/-r und Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r bestehen beispielsweise für Deutschland einheitliche Tarifvereinbarungen.

Für ganz Deutschland geltende Tarifverträge gibt es auch in den beiden besetzungsstärksten Ausbildungsbereichen Industrie und Handel sowie Handwerk für einige Branchen oder Berufe, z. B. in der privaten Versicherungswirtschaft, im privaten Bankgewerbe oder im Bäcker-, Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk, zugleich existieren aber in vielen Branchen regionale Tarifverträge. In Industrie und Handel lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre in Westdeutschland bei 1.118 Euro und in Ostdeutschland bei 1.069 Euro. Die Differenz zugunsten der westdeutschen Vergütungen erhöhte sich leicht von 4,1 Prozent in 2022 auf jetzt 4,6 Prozent. Die größten Ost-West-Unterschiede bestanden im Handwerk. In Westdeutschland wurden 987 Euro gezahlt, im Osten 933 Euro. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen waren damit – wie 2022 – im Westen 5,8 Prozent höher als im Osten.18

Betrachtet man einzelne Berufe, wurden die größten Abstände für den Beruf Florist/-in ermittelt. Der westdeutsche Gesamtdurchschnittswert war mit 938 Euro rund 19 Prozent höher als der ostdeutsche Wert mit 786 Euro. Hier kam es in Westdeutschland zu einer Tarifanpassung zum 1.8.2023. In Ostdeutschland ist hingegen noch ein Tarifvertrag gültig, der 2021 abgeschlossen wurde und die letzte Tariferhöhung zum 1.1.2022 vorsah. Die dort vereinbarten Tarifvergütungen entsprachen der für das Jahr 2022 geltenden Mindestausbildungsvergütung.19 Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Die dort festgelegten tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten als angemessen, weil sie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt wurden und daher davon auszugehen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Lakies/Malottke 2021). Auch nach Ablauf eines Tarifvertrages gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG).

Da es im Baugewerbe derzeit noch zwei getrennte Tarifvereinbarungen für Ost- und Westdeutschland gibt, ergaben sich für diesen Bereich größere Vergütungsunterschiede. Eine Angleichung ist jedoch ab dem Jahr 2026 vorgesehen. In Berufen wie Maurer/-in, Rohrleitungsbauer/-in oder Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in waren daher die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen zwischen elf und 13 Prozent niedriger als im Westen. Größere Differenzen zulasten des Ostens traten zudem in Berufen auf, die vor allem in Branchen ausgebildet werden, in denen es viele regionale Tarifvereinbarungen gibt, z. B. im Einzelhandel, im Kraftfahrzeuggewerbe oder im Tischlerhandwerk. So waren die tariflichen Vergütungen im Durchschnitt im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in im Handwerk im Osten zehn Prozent niedriger. Im Beruf Tischler/-in betrug die Differenz neun Prozent und im Beruf Kaufmann/ -frau im Einzelhandel sieben Prozent. Kaum Unterschiede waren neben den bereits erwähnten Branchen mit bundeseinheitlichen Tarifvereinbarungen auch in Berufen wie Immobilienkaufmann/-frau, Gärtner/-in, Gebäudereiniger/-in oder Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Ange-stellte/-r festzustellen.20

Differenziert man nach Bundesländern, waren die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in Baden-Württemberg mit 1.118 Euro wie bereits in den Vorjahren mit Abstand am höchsten (vgl. Abbildung 1). Sie waren 3,5 Prozent höher als in Bayern, dem Land mit dem zweithöchsten Wert. Gegenüber Brandenburg, das mit 1.036 Euro die niedrigsten Vergütungen aufwies, betrug der Abstand rund acht Prozent. In den meisten Bundesländern unterschieden sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen aber nur relativ wenig. Neun der 16 Bundesländer wiesen z. B. Vergütungen zwischen 1.040 und 1.060 Euro auf. Im Vergleich zum Jahr 2022 verzeichneten Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen überdurchschnittliche Zuwächse zwischen 4,0 und 4,7 Prozent. Nur geringe Anstiege zwischen 2,8 und 3,3 Prozent gab es in den fünf ostdeutschen Bundesländern sowie in Berlin und im Saarland. Die ostdeutschen Bundesländer profitierten allerdings im Vorjahr von hohen Anstiegen zwischen 4,6 und 5,0 Prozent (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2023).

Die Unterschiede erklären sich zum Teil durch regionale Tarifverträge. Tarifverträge, die z. B. nur für Baden-Württemberg gelten, sehen in der Regel Vergütungen vor, die über dem Durchschnitt der entsprechenden Branche liegen. Ein weiterer Faktor ist die Aufteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsbereiche. In Baden-Württemberg ist der Anteil der Auszubildenden, die in Industrie und Handel ausgebildet werden, 3,5 Prozentpunkte höher als im gesamtdeutschen Durchschnitt, in Schleswig-Holstein 7,6 Prozentpunkte niedriger. Dort sind Auszubildende im Handwerk überrepräsentiert (33,9 % vs. 28,3 % im Bundesgebiet). Weitere Beispiele für stark vom Bundesdurchschnitt abweichende Verteilungen auf die Ausbildungsbereiche sind Hamburg und Bremen mit hohen Anteilswerten von über 60 Prozent für Industrie und Handel (Bundesdurchschnitt 56,1 %) und niedrigen Anteilswerten von knapp 20 Prozent im Handwerk. Wie das nachfolgende Kapitel zeigt, sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk deutlich niedriger als in Industrie und Handel.

Abbildung 2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Vergütungsunterschiede nach Ausbildungsbereichen und Ausbildungsberufen

Zwischen den Ausbildungsbereichen unterscheiden sich die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Teil erheblich (vgl. Abbildung 2). An der Spitze lagen mit Werten von über 1.100 Euro der öffentliche Dienst sowie Industrie und Handel. Auch in der Hauswirtschaft mit 1.086 Euro und in der Landwirtschaft mit 1.079 Euro wurden tarifliche Vergütungen oberhalb des gesamtdeutschen Durchschnittswerts von 1.066 Euro gezahlt. Weniger als 1.000 Euro erhielten im Durchschnitt die Auszubildenden im Handwerk und in den freien Berufen. Rund 150 Euro betrug die Differenz zwischen den Vergütungen im öffentlichen Dienst und den freien Berufen. Dies entspricht etwa 15 Prozent. Der Abstand zwischen den Ausbildungsbereichen mit den höchsten und niedrigsten Vergütungen verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2023), da die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den freien Berufen (+3,5 %) stärker anstiegen als im öffentlichen Dienst (+1,3 %). Beide Anstiege lagen aber unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnittswerts von 3,7 Prozent. Dies traf auch auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel mit einem Zuwachs von 3,0 Prozent zu. Deutlich höhere Zunahmen von 5,0 Prozent und mehr gab es in den drei anderen Ausbildungsbereichen. Am stärksten fiel der Anstieg in der Landwirtschaft mit +7,7 Prozent aus. Bereits 2022 wurde hier ein starker Zuwachs von +7,1 Prozent verzeichnet. Für das Handwerk wurden 5,7 Prozent nach 5,4 Prozent in 2022 ermittelt. Im kleinsten Ausbildungsbereich Hauswirtschaft stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen um 5,0 Prozent.

Differenziert man die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Ausbildungsbereichen nach Ausbildungsjahren, wurden im öffentlichen Dienst (1.077 Euro), in Industrie und Handel (1.015 Euro) und in der Hauswirtschaft (1.010 Euro) bereits im ersten Ausbildungsjahr im Durchschnitt über 1.000 Euro bezahlt (vgl. Tabelle 1 im Anhang). Im Handwerk waren die Vergütungen mit 847 Euro rund ein Fünftel niedriger als im öffentlichen Dienst. Auch im zweiten Ausbildungsjahr verzeichnete das Handwerk mit 967 Euro im Durchschnitt die geringsten Vergütungen. Der Abstand zum öffentlichen Dienst als dem Ausbildungsbereich mit dem höchsten Durchschnittswert fiel aber mit knapp 15 Prozent geringer aus als noch im ersten Ausbildungsjahr. Neben dem Handwerk wurde auch für die freien Berufen im zweiten Ausbildungsjahr mit 982 Euro ein Durchschnittswert von weniger als 1.000 Euro ermittelt. Im dritten Ausbildungsjahr erhielten die Auszubildenden in allen Ausbildungsbereichen im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro. An der Spitze lag der Ausbildungsbereich Industrie und Handel mit 1.201 Euro, die niedrigsten tariflichen Ausbildungsvergütungen gab es in den freien Berufen mit 1.062 Euro. Im Handwerk stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen sowohl vom ersten auf das zweite als auch vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr mit rund 14 Prozent stärker an als in den anderen Ausbildungsbereichen. Der öffentliche Dienst verzeichnete die geringsten Unterschiede zwischen den Ausbildungsjahren. Die Anstiege lagen hier jeweils bei etwa fünf Prozent.21

Innerhalb der Ausbildungsbereiche gibt es bei den in ihnen ausgebildeten Berufen zum Teil starke Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Dies wird nachfolgend anhand der gesamtdeutschen Durchschnittswerte ausgewählter Berufe illustriert.22 Lediglich im öffentlichen Dienst waren die Unterschiede relativ gering. In 74 der 174 Ausbildungsberufe, für die Auswertungen möglich sind, lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2023 unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnittswerts von 1.066 Euro. In 40 Berufen wurde im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre weniger als 1.000 Euro gezahlt. Tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 900 Euro erhielten die Auszubildenden in 14 Ausbildungsberufen. Zu ihnen gehörten elf Berufe aus dem Handwerk sowie die Berufe Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r und Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r aus dem Ausbildungsbereich der freien Berufe und aus Industrie und Handel der Beruf Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen).23 Der insgesamt niedrigste Vergütungsdurchschnitt wurde mit 691 Euro für den Beruf Friseur/-in ermittelt. In acht der 14 Berufe gab es von 2022 auf 2023 überdurchschnittliche Anstiege von mehr als fünf Prozent. Dies waren mit den Berufen Maler/-in und Lackierer/-in, Friseur/-in, Parkettleger/-in, Boden-leger/-in, Raumausstatter/-in, Augenoptiker/-in, Schornsteinfeger/-in und Orthopädieschuhmacher/-in ausschließlich Handwerksberufe.

In 65 Berufen lagen die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen zwischen 1.100 und 1.199 Euro und in 13 Berufen bei 1.200 Euro und mehr. Hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen sind dabei nicht auf bestimmte Ausbildungsbereiche begrenzt, sondern kamen in allen Ausbildungsbereichen außer den freien Berufen und der Hauswirtschaft vor. Unter den Berufen mit Vergütungen von 1.200 Euro und mehr waren sieben Berufe aus dem Handwerk, vier Berufe aus Industrie und Handel24 und aus der Landwirtschaft die Berufe Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in und Milchtechnologe/-technologin. In letzterem Beruf wurden mit 1.307 Euro auch die höchsten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen ermittelt. Anstiege von mehr als fünf Prozent gab es hier nur bei den beiden Berufen aus der Milchwirtschaft und dem Beruf Anlagenmechaniker/-in.

Abbildung 3: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Industrie und Handel 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro

Abbildung 3 stellt die tariflichen Ausbildungsvergütungen für ausgewählte Berufe aus dem größten Ausbildungsbereich Industrie und Handel dar. Insgesamt zeigt sich für die in Industrie und Handel ausgebildeten Berufe ein hohes Vergütungsniveau. Lediglich in acht der 104 Ausbildungsberufe, für die Vergütungsdurchschnitte ermittelt wurden, lag der tarifliche Durchschnittswert unterhalb von 1.000 Euro. Die insgesamt niedrigsten tariflichen Vergütungen ergaben sich für die Berufe Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)25 mit 899 Euro und Bauzeichner/-in mit 910 Euro. Auch in weiteren kaufmännischen Berufen wie Florist/-in, Automobilkaufmann/-frau, Buchhändler/-in und Verkäufer/-in lagen die tariflichen Vergütungen unterhalb von 1.000 Euro. Andere kaufmännische Berufe wie Immobilienkaufmann/-frau (1.177 Euro), Bankkaufmann/-frau (1.197 Euro) oder Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlangen (1.245 Euro) waren dagegen unter den Berufen mit den höchsten tariflichen Ausbildungsvergütungen zu finden. Im mittleren Vergütungsbereich lagen aus dem kaufmännischen Bereich die Berufe Industriekaufmann/-frau (1.123 Euro), Kaufmann/-frau für Büromanagement (1.098 Euro) und Kaufmann/-frau im Einzelhandel (1.064 Euro). Die insgesamt höchsten tariflichen Vergütungen wurden im Beruf Rohrleitungsbauer/-in mit durchschnittlich 1.250 Euro gezahlt. Im oberen Bereich befanden sich auch die tariflichen Ausbildungsvergütungen für Industrieberufe aus dem MINT-Bereich wie Industriemechaniker/-in (1.168 Euro), Zerspanungsmechaniker/-in (1.163 Euro) oder Werkzeugmechaniker/-in (1.157 Euro).

Abbildung 4: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Handwerk 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Im Handwerk ist das Gefälle bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen besonders groß (vgl. Abbildung 4). So wurden 2023 im Beruf Zimmerer/Zimmerin mit 1.264 Euro im Durchschnitt rund 570 Euro pro Monat mehr gezahlt als im Beruf Friseur/-in mit 691 Euro. Wie bereits erwähnt, lagen in elf Berufen die tariflichen Ausbildungsvergütungen unterhalb von 900 Euro, in weiteren 15 Berufen zwischen 900 und 1.000 Euro. In einigen dieser Berufe gab es aber von 2022 auf 2023 stark überdurchschnittliche Anstiege. Zu nennen ist hier beispielsweise das Bäckerhandwerk. Dort existiert ein bundesweit gültiger Tarifvertrag, in dem zum 1.8.2023 Tariferhöhungen zwischen 180 und 200 Euro je nach Ausbildungsjahr vereinbart wurden. Dadurch stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Beruf Bäcker/-in um 24 Prozent. Hohe Anstiege von mehr als 15 Prozent waren auch in den Berufen Schornsteinfeger/-in, Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk, Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in und Orthopädieschuhmacher/-in zu verzeichnen.

In 18 der 44 auswertbaren Handwerksberufe lagen die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen oberhalb von 1.000 Euro. In sieben Berufen, die alle zum Baugewerbe gehören, gab es im Durchschnitt sogar 1.200 Euro und mehr.26 Hier kam es aber – mit Ausnahme des Berufs Gerüstbauer/-in (+ 4,8 %) – nur zu geringen Vergütungsanstiegen von weniger als zwei Prozent.

Die Auszubildenden im besetzungsstärksten Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in erhielten im Durchschnitt eine tarifliche Ausbildungsvergütung von 975 Euro. Sie war nur geringfügig niedriger als der Durchschnittswert für das Handwerk, der Abstand zum gesamtdeutschen Durchschnittswert von 1.066 Euro machte aber fast 100 Euro aus. Die Ausbildungsvergütung erhöhte sich von 2022 auf 2023 nur leicht um 0,8 Prozent, da im Kraftfahrzeuggewerbe in vielen Tarifregionen die nächsten Erhöhungen erst zum 1.11.2023 anstanden und daher nicht berücksichtigt werden konnten. 

Abbildung 5: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich freie Berufe 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Im Ausbildungsbereich der freien Berufe werden für Berufe wie Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Steuerfachangestellte/-r keine tariflichen Vereinbarungen geschlossen. Daher stehen nur Daten für vier Berufe zur Verfügung (vgl. Abbildung 5). Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen unterschritten in allen Berufen deutlich den gesamtdeutschen Durchschnittswert von 1.066 Euro. In den Berufen Medizinische/-r Fachangestellte/-r und Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r waren sie aber merklich höher als in den beiden anderen Berufen und lagen bei rund 1.000 Euro. Im Beruf Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r gab es mit 6,1 Prozent auch den höchsten Vergütungsanstieg. Hier ist allerdings anzumerken, dass im Gegensatz zum Beruf Medizinische/-r Fachangestellte/-r, für den es einen bundesweit gültigen Tarifvertrag gibt, nur in einigen Bundesländern Tarifvereinbarungen existieren. In den anderen drei Berufen blieben die Vergütungsanstiege mit Werten zwischen 1,3 Prozent für die Tiermedizinischen Fachangestellten und 3,5 Prozent für die Medizinischen Fachangestellten unterhalb des gesamtdeutschen Anstiegs von 3,7 Prozent. 

Abbildung 6: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Im Ausbildungsbereich des öffentlichen Dienstes unterschieden sich wie in den Vorjahren die tariflichen Ausbildungsvergütungen zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen nur wenig (vgl. Abbildung 6). Hier finden vor allem die zwei Tarifverträge für die Länder sowie für den Bund und die Kommunen Anwendung, die bei den vereinbarten Ausbildungsvergütungen für die einzelnen Ausbildungsjahre relativ eng beieinanderliegen. Die geringen Abstufungen, die sich zwischen den Berufen zeigen, ergeben sich aus der unterschiedlichen Verteilung der Auszubildenden auf Bund, Länder und Kommunen. Im Betrachtungszeitraum seit Oktober 2022 wurde nur bei den Ländern eine Vergütungserhöhung vereinbart. Bei den Kommunen und im Bund erfolgten neben einer Einmalzahlung von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 110 Euro, die bei der Berechnung der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht berücksichtigt werden. Daher gab es in Berufen, die vor allem in den Kommunen und im Bund ausgebildet werden, keine oder nur geringe Erhöhungen. Hierzu zählen z. B. die Berufe Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen oder Verwaltungsfachangestellte/-r. Im Beruf Justizfachangestellte/-r hingegen stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen um rund vier Prozent. Sozialversicherungsfachangestellte/-r werden insbesondere bei Krankenkassen ausgebildet. Daher werden bei diesem Beruf weitere Tarifvereinbarungen berücksichtigt. Sie erklären den etwas höheren Vergütungsdurchschnitt im Vergleich zu den anderen Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes. Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen lagen in allen Berufen über 1.100 Euro.

Abbildung 7: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Landwirtschaft 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Im Ausbildungsbereich Landwirtschaft zeigte sich eine Zweiteilung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen (vgl. Abbildung 7). In fünf Berufen erhielten die Auszubildenden im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre zwischen 914 Euro und 1.000 Euro. Bei diesen Berufen gab es im Vergleich zum Vorjahr besonders hohe Vergütungsanstiege, die neun Prozent und mehr ausmachten. In den anderen vier Berufen, für die Auswertungen möglich sind, lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen zwischen 1.115 Euro und 1.307 Euro. Hier fielen die Vergütungsanstiege geringer aus. Mit Anstiegen zwischen 5,3 Prozent und 7,7 Prozent übertrafen sie den bundesweiten Durchschnittswert von 3,7 Prozent jedoch deutlich. Lediglich im Beruf Forstwirt/-in, in dem es auch viele Auszubildende gibt die nach einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden, war der Anstieg mit 3,3 Prozent unterdurchschnittlich. 

Abbildung 8: Tarifliche Ausbildungsvergütungen – Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungsklassen und Ausbildungsbereichen 2023 (Anteile in Prozent)

Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe

Von den Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielten 2023 67 Prozent eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1.000 Euro (vgl. Abbildung 8). Bei 30 Prozent lag sie sogar oberhalb von 1.150 Euro. 24 Prozent der Auszubildenden konnten mit Vergütungen zwischen 850 und 1.000 Euro rechnen. Mit weniger als 850 Euro mussten zehn Prozent der Auszubildenden auskommen.

Im Ausbildungsbereich des öffentlichen Dienstes verdienten alle Auszubildenden mehr als 1.000 Euro, 36 Prozent sogar mehr als 1.150 Euro. In Industrie und Handel und der Hauswirtschaft gehörten vier Fünftel der Auszubildenden zur Gruppe mit einer Vergütung oberhalb von 1.000 Euro. In der Landwirtschaft traf dies auf etwas mehr als drei Viertel der Auszubildenden zu. Im Handwerk mit 38 Prozent und in den freien Berufen mit 30 Prozent befand sich ein wesentlich kleinerer Anteil der Auszubildende in dieser Gruppe. Im Handwerk erhielt etwa ein Viertel der Auszubildenden eine tarifliche Vergütung von weniger als 850 Euro. In den anderen Ausbildungsbereichen betraf dies weniger als zehn Prozent der Auszubildenden.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung (vgl. Kapitel 3 bzw. 4.1).27 Tarifliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung allerdings ausgenommen. Tarifverträge müssen daher nicht zwingend angepasst werden, und auch nach Ablauf eines Tarifvertrags gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG). Neuabschlüsse in Branchen mit niedrigen Vergütungsdurchschnitten orientieren sich aber üblicherweise an den gesetzlich vorgeschriebenen Werten. Für etwa ein Prozent der Auszubildenden waren 2023 in den Tarifverträgen Ausbildungsvergütungen vereinbart, die unterhalb der in diesem Jahr geltenden Mindestausbildungsvergütung lagen.28 Dies betraf vor allem Auszubildende in den Berufen Friseur/-in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in und Florist/-in. 

Abbildung 9: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen und weiblichen und
männlichen Auszubildenden 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Vergütungsunterschiede nach Geschlecht

Männliche Auszubildende erhielten 2023 mit 1.075 Euro im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre höhere tarifliche Ausbildungsvergütungen als weibliche Auszubildende mit 1.049 Euro (vgl. Abbildung 9). Die Differenz betrug 2,5 Prozent zugunsten der Männer. Auswertungen nach Ausbildungsbereichen29 zeigen, dass in der Landwirtschaft (+ 2,7 %) und in Industrie und Handel (+ 1,9 %) die Abstände zugunsten der Männer ähnlich hoch waren. Kaum Unterschiede gab es im öffentlichen Dienst (+ 0,3 % zugunsten der Frauen). In den freien Berufen bekamen die Frauen im Durchschnitt etwas höhere Löhne (+1,7 %). Seit vielen Jahren treten im Handwerk die größten Unterschiede auf. Mit 999 Euro erhielten die männlichen Auszubildenden hier im Durchschnitt rund 100 Euro mehr als die weiblichen Auszubildenden mit 895 Euro. Der Abstand betrug 11,6 Prozent und verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Prozentpunkte.

In Tarifverträgen werden grundsätzlich keine Unterschiede nach Geschlecht gemacht. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich durch die gewählten Berufe. So lag der Männeranteil in neun der zwölf Berufe mit durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1.200 Euro und mehr bei über 90 Prozent. Hierzu gehörten vor allem Bauberufe wie Zimmerer/Zimmerin, Maurer/-in oder Straßenbauer/-in. Einige Berufe mit niedrigen Vergütungen haben dagegen hohe Frauenanteile. Im Handwerk ist dies z. B. der Beruf Friseur/-in, in Industrie und Handel der Beruf Florist/-in und in den freien Berufen die Berufe Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r und Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r. Es gibt aber auch Berufe mit hohen Vergütungen, in denen überwiegend Frauen ausgebildet werden, beispielsweise die Berufe Sozialversicherungsfachangestellte/-r und Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in. Im Handwerk gibt es auch eine Reihe von Berufen mit geringen Vergütungen von im Durchschnitt weniger als 900 Euro bei hohen Männeranteilen. Zu nennen sind hier die Berufe Parkettleger/-in, Bodenleger/-in, Schornsteinfeger/-in, Glaser/-in, Tischler/-in sowie Maler/-in und Lackierer/-in.

Abbildung 10: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahren 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren

Wurden bisher vor allem die Gesamtdurchschnittswerte über alle Ausbildungsjahre betrachtet, soll nun noch ein Blick auf die Entwicklung nach Ausbildungsjahren geworfen werden (vgl. Abbildung 10). Gesetzlich festgelegt ist eine mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (§ 17 BBiG). Vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr erhöhten sich die tariflichen Vergütungen im Durchschnitt um neun Prozent. Vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr fiel der Anstieg mit zehn Prozent geringfügig stärker aus. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.30

Abbildung 11: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland von 2018 bis 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro sowie Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Prozent)

Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2018 bis 2023

Vor nunmehr fünf Jahren wurde die Methodik der Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen umgestellt (vgl. Wenzelmann/Schönfeld 2020). Das neue Verfahren auf Basis der Berufsbildungsstatistik wurde erstmals für das Jahr 2019 angewandt (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2020b). Um die Ergebnisse nach neuer und bisheriger Verfahrensweise vergleichen zu können, wurde auch für das Jahr 201831 eine Berechnung der Vergütungsdurchschnitte nach dem neuen Verfahren vorgenommen. Somit liegen Ergebnisse aus sechs Jahren vor. Da zuletzt im Jahr 2019 eine längerfristige Betrachtung der Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen erfolgte (vgl. Beicht 2019), bietet es sich an, den Zeitraum 2018–2023 in einem Überblick zu betrachten.

Im Jahr 2018 lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung bei 904 Euro. Bis 2023 stieg sie um insgesamt 17,9 Prozent auf 1.066 Euro an. Die jährlichen Wachstumsraten schwankten dabei zwischen 2,5 Prozent in 2021 und 4,2 Prozent 2022 (vgl. Abbildung 11). Der durchschnittliche Anstieg betrug 3,4 Prozent. In der längeren Frist bewegten sich die Wachstumsraten der letzten fünf Jahre im üblichen Rahmen (vgl. Beicht 2019): Zwischen 2008 und 2018 erhöhten sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen zwischen 2,2 Prozent und 4,5 Prozent. Lediglich im Jahr 2010 war mit 1,8 Prozent ein Anstieg von weniger als zwei Prozent zu verzeichnen.

Abbildung 12: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in West- und Ostdeutschland von 2018 bis 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro sowie Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Prozent)

Betrachtet man die Landesteile Ost- und Westdeutschland getrennt, so fällt auf, dass es 2023 in Westdeutschland mit 3,8 Prozent einen prozentual stärkeren Anstieg der durchschnittlichen tariflichen Vergütungen gab als in Ostdeutschland mit 3,0 Prozent (vgl. Abbildung 12). Damit vergrößerte sich der Vergütungsabstand im Gegensatz zu den vorherigen Jahren leicht. In den Jahren 2019 bis 2022 war der Anstieg in Ostdeutschland zwischen 0,3 und 1,5 Prozentpunkte höher als in Westdeutschland.

In der längeren Betrachtung bis zum Jahr 2008 stiegen lediglich in zwei Jahren die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Westdeutschland stärker an als in Ostdeutschland (vgl. Beicht 2019). Dabei waren die Abstände geringer als im Jahr 2023. 2017 gab es mit einem Anstieg von 2,6 Prozent in Westdeutschland zu 2,5 Prozent in Ostdeutschland kaum einen Unterschied. Auch im Jahr 2014 betrug er lediglich 0,5 Prozent. In Westdeutschland lag der Zuwachs bei 4,6 Prozent und in Ostdeutschland bei 4,1 Prozent.

Abbildung 13: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen von 2018 bis 023 (Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Prozent)

Abbildung 13 stellt die prozentualen Anstiege in den fünf größten Ausbildungsbereichen dar. Es fällt ins Auge, dass die Anstiege in den Jahren 2019 bis 2021 relativ nah beieinander lagen. 2019 betrug die Differenz zwischen dem höchsten Anstieg im öffentlichen Dienst (5,3 %) und dem niedrigsten in Industrie und Handel (3,1 %) 2,2 Prozentpunkte. 2020 war die Differenz mit 1,8 Prozentpunkten sogar noch etwas geringer. Mit 2,0 Prozent wurde der niedrigste Anstieg in Industrie und Handel gemessen und der höchste mit 3,8 Prozent in den freien Berufen.

2022 stiegen die Vergütungen in der Landwirtschaft um durchschnittlich 7,1 Prozent an, im öffentlichen Dienst jedoch nur um 1,7 Prozent. Die Differenz zwischen den Ausbildungsbereichen mit den höchsten und den niedrigsten Anstiegen fiel mit 5,4 Prozentpunkte deutlich höher als in den Vorjahren aus. Sie vergrößerte sich 2023 auf 6,4 Prozentpunkte, da der öffentliche Dienst mit 1,3 Prozent ein noch geringeres Wachstum erzielte und die Landwirtschaft einen besonders starken Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen von im Durchschnitt 7,7 Prozent verzeichnete.

Im Handwerk und in der Landwirtschaft lagen die Steigerungsraten bei den Tarifabschlüssen in allen hier betrachteten Jahren jeweils über dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Besonders in den beiden letzten Jahren kam es in diesen beiden Ausbildungsbereichen zu starken Zuwächsen. In Industrie und Handel fielen die Anstiege dagegen in allen Jahren unterdurchschnittlich aus. Im öffentlichen Dienst gab es lediglich von 2018 auf 2019 einen kräftigen Anstieg von 5,3 Prozent, in den folgenden Jahren stagnierte die Entwicklung bei Werten zwischen 1,3 und 2,3 Prozent. Auch in den freien Berufen wurden nach überdurchschnittlichen Anstiegen in den ersten beiden Jahren zuletzt nur noch Anstiege unter bzw. nahe des gesamtdeutschen Durchschnittswerts gemessen.

Abbildung 14: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen (nominal und real) von 2018 bis 2023 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Bislang wurden ausschließlich die nominalen Entwicklungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen betrachtet. Nicht nur aufgrund der aktuell hohen Inflationsraten empfiehlt sich aber auch immer ein Blick auf die realen Entwicklungen. So kann beurteilt werden, ob die nominale Erhöhung auch mit einem realen Kaufkraftgewinn verbunden ist.32 In den Jahren 2019 und 2020 führten die Tarifabschlüsse durchschnittlich zu einem Anstieg der realen Vergütung von 2,4 Prozent (22 Euro) bzw. 2,1 Prozent (19 Euro). 2021 bis 2023 kam es hingegen jeweils zu einem Reallohnverlust von 0,6 Prozent (5 Euro), 2,7 Prozent (24 Euro) und 0,8 Prozent (8 Euro), die die Zuwächse aus den beiden Vorjahren beinahe gänzlich ausglichen. Über den Zeitraum 2018 bis 2023 erfolgte somit lediglich ein realer Zuwachs der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen von 0,5 Prozent, was monatlich etwa fünf Euro entspricht (vgl. Abbildung 14).

Zusammenfassung und Ausblick

Die Jahre 2022 und 2023 waren von hohen Inflationsraten geprägt. So gab es zwar in beiden Jahren vergleichsweise hohe Anstiege der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 3,7 Prozent (2023) bzw. 4,2 Prozent (2022). Sie reichten aber nicht aus, um Reallohnverluste zu verhindern. In einigen Branchen wurden daher steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen genutzt, um die Vergütungsverluste zu verringern. Allerdings bringen solche Maßnahmen nur kurzfristig Erleichterung, da sie nicht zu einer Erhöhung der Vergütungstabellen führen und mittel- und langfristig mit geringeren Zuwächsen verbunden sind. Dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den letzten Jahren stagnierten, verdeutlicht die Entwicklung in den Jahren 2018–2023. Hier ergab sich lediglich ein realer Zuwachs von 0,5 Prozent. In den kommenden Tarifverhandlungen, die allerdings bei eher schlechten Konjunkturaussichten stattfinden, sollte es daher darum gehen, neben der Vermeidung von weiteren Kaufkraftverlusten für die Auszubildenden die Attraktivität der betrieblichen Ausbildung gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zu erhöhen. In einigen Bereichen, z.B. dem Bäckerhandwerk, gab es bereits in diesem Jahr außerordentlich hohe Tarifabschlüsse mit deutlichen Zuwächsen, die explizit dazu dienen sollen, Jugendliche für diese Bereiche zu gewinnen (vgl. Deutsches Handwerksblatt 2023).

Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung lag 2023 bei 1.066 Euro. 67 Prozent der Auszubildenden erhielten Ausbildungsvergütungen von mehr als 1.000 Euro, 30 Prozent sogar mehr als 1.150 Euro. Im öffentlichen Dienst gehörten alle Auszubildenden zur Gruppe mit einer Vergütung von 1.000 Euro und mehr. In den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Landwirtschaft sowie Hauswirtschaft traf dies auf mehr als drei Viertel der Auszubildenden zu. Lediglich im Handwerk (38 %) und in den freien Berufen (30 %) waren die entsprechenden Anteile deutlich niedriger. Zu berücksichtigen ist, dass nur ein Teil der Auszubildenden in einem tarifgebundenen Betrieb lernt und somit in die entsprechenden Tarifvereinbarungen in dessen Branche und Region eingebunden ist. Für einige Branchen gibt es keine Tarifvereinbarungen, in anderen Branchen nur in einem Teil der Regionen. Insgesamt galt 202233 für 25 Prozent der Betriebe ein Branchen- oder Haustarifvertrag; 51 Prozent der Beschäftigten arbeiten in diesen Betrieben (vgl. Hohendanner/Kohaut 2023).

  • 1

    Für viele Auszubildende dürfte sich aber die Zusammensetzung ihres Warenkorbes von dem eines durchschnittlichen Haushaltes unterscheiden. Zu denken ist beispielsweise an die hohen Energiekosten, die für Auszubildende, die noch bei ihren Eltern leben, weniger relevant sein sollten.

  • 2

    2017 lagen die Anstiege mit 2,6 Prozent (Westdeutschland) und 2,5 Prozent (Ostdeutschland) jedoch fast gleichauf. Etwas größere Unterschiede zugunsten Westdeutschlands gab es zuletzt 2014 mit Zuwächsen von 4,6 Prozent in Westdeutschland und 4,1 Prozent in Ostdeutschland (vgl. Beicht 2019 und Kapitel 5).

  • 3

    Für weitere Informationen siehe https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung (Stand: 10.11.2023).

  • 4

    Bezogen auf das erste Ausbildungsjahr gab es bei 22 Prozent der Tarifverträge, die vom BIBB für die Berechnung der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen berücksichtigt wurden, Steigerungen zwischen fünf und zehn Prozent, bei 18 Prozent Steigerungen zwischen zehn und 20 Prozent und bei immerhin fünf Prozent Steigerungen von mehr als 20 Prozent. Bei etwa 35 Prozent der Tarifverträge gab es keine Tariferhöhung.

  • 5

    Zu berücksichtigen ist, dass die Betrachtungszeiträume sich überschneiden und bei den WSI-Berechnungen für 2023 die Inflationsausgleichsprämien als Bruttoeinmalzahlungen einbezogen wurden.

  • 6

    Vgl. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/Tarifregister/tarifregister.html (Stand: 5.12.2023).

  • 7

    Berücksichtigt werden nur Tarifverträge, die mit einer DGB-Gewerkschaft abgeschlossen wurden, nicht jedoch Tarifvereinbarungen mit christlichen Gewerkschaften, da ihnen von Gerichten in mehreren Fällen die Tariffähigkeit aberkannt wurde (vgl. Lakies/Malottke 2021).

  • 8

    Seit dem Berichtsjahr 2020 werden in der Berufsbildungsstatistik auch die bei neu abgeschlossenen Verträgen vereinbarten monatlichen Bruttoausbildungsvergütungen je Ausbildungsjahr erhoben. Diese Daten erlauben allerdings keine Aussagen über die tatsächliche Vergütung der Auszubildenden zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres, da nachträgliche Anpassungen der Vergütungen nicht vom Betrieb an die Kammern bzw. die zuständigen Stellen gemeldet werden müssen. Sie geben somit den Stand der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung wieder. Mit den Ausbildungsjahren dürften die Abweichungen zunehmen und zu einer Unterschätzung führen. Zu den Ergebnissen für die Berichtsjahre 2020 und 2021 vgl. Dörsam/Wenzelmann 2023.

  • 9

    Ab dem Berichtsjahr 2021 werden für neu gemeldete Verträge der Wirtschaftszweig und der Ort der Ausbildungsstätte nicht mehr von der zuständigen Kammer gemeldet, sondern über die Betriebsnummer zugespielt. Hierdurch können sich im Vergleich zu früheren Jahren geringe Abweichungen bei der Verteilung der Auszubildenden nach Branchen und Regionen ergeben, die aber nicht so gravierend sind, dass die Vergleichbarkeit eingeschränkt ist.

  • 10

    Beispiel: Eine Auszubildende ist in einem Betrieb in Hessen im Wirtschaftszweig „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ beschäftigt. Daher bekommt sie den Tarifvertrag der chemischen Industrie Hessen zugeordnet, unabhängig davon, welchen Beruf sie erlernt. Die Information, ob in dem Ausbildungsbetrieb tatsächlich ein Tarifvertrag gültig ist, liegt in der Berufsbildungsstatistik nicht vor. Die genaue Vorgehensweise bei der Zuordnung wird in Wenzelmann/Schönfeld (2020) erläutert.

  • 11

    Hierzu zählen z. B. die außerbetriebliche Ausbildung und andere staatliche Programme, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und insbesondere der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dienen. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen in den Programmrichtlinien bzw. im Gesetz festgelegt. Sie liegen in der Regel niedriger als die tariflichen Sätze.

  • 12

    Darüber hinaus werden in einigen Handwerksberufen, für die bundesweit geltende Tarifverträge vorliegen, auch bei geringerer Auszubildendenzahl Vergütungen ausgewiesen.

  • 13

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei der Berechnung des Lohnanstiegs – anders als bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen – die Inflationsausgleichsprämien als Bruttoeinmalzahlungen einbezogen wurden.

  • 14

    Rein rechtlich müssen auch die Auszubildenden Mitglieder der tarifabschließenden Gewerkschaft sein, d.h., es muss eine beiderseitige Gebundenheit an den Tarifvertrag vorliegen. In der Praxis spielt allerdings die Gewerkschaftszugehörigkeit der Auszubildenden keine Rolle, da Betriebe bei ihren Vergütungszahlungen in der Regel Nichtmitglieder nicht schlechter stellen als Mitglieder.

  • 15

    Ausbildungsbetriebe sind nach § 17 BBiG zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Eine Ausbildungsvergütung gilt als angemessen, wenn sie nicht geringer als die Mindestausbildungsvergütung ist, wenn sie tariflich festgelegt ist oder wenn sie die in einem Tarifvertrag geregelte Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an die der Ausbildungsbetrieb aber nicht gebunden ist, nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

  • 16

    Vgl. Fußnote 2, Kapitel 5 sowie Beicht (2019) und Schönfeld/Wenzelmann (2020a) für einen Überblick über die längerfristige Entwicklung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ost- und Westdeutschland.

  • 17

    Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen in Ostdeutschland.

  • 18

    Vgl. hierzu Tabelle 1 im Anhang zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen, Ausbildungsjahren und Ost- und Westdeutschland.

  • 19

    Für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wurden, betrug die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 585 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 690,30 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 789,75 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 819 Euro (vgl. BBiG § 17).

  • 20

    Vgl. www.bibb.de/ausbildungsverguetung (Stand: 17.11.2023) für eine Gesamtübersicht über die für das Jahr 2023 ermittelten tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen für das Bundesgebiet sowie getrennt für West- und Ostdeutschland.

  • 21

    Das vierte Ausbildungsjahr wird nicht in die Betrachtung einbezogen, da es nur in Industrie und Handel und im Handwerk dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe gibt und auch jeweils nur ein Teil der Berufe in diesen Ausbildungsbereichen zu dieser Gruppe gehört.

  • 22

    Nicht berücksichtigt wird der Ausbildungsbereich Hauswirtschaft, da hier nur der Beruf Hauswirtschafter/-in ausgebildet wird.

  • 23

    Der geringe Durchschnittswert und die Abnahme um acht Prozent im Vergleich zu 2022 ist hier auf die geringe Besetzung des zweiten und dritten Ausbildungsjahres zurückzuführen, da es während der Coronapandemie in diesem Beruf zu relativ wenigen Neueinstellungen kam. Knapp 50 Prozent der Auszubildenden befanden sich nach der Berufsbildungsstatistik zum Stand 31.12.2022 im ersten Ausbildungsjahr, in dem niedrigere Vergütungen gezahlt werden.

  • 24

    Dies waren im Handwerk die Berufe Stuckateur/-in, Straßenbauer/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in, Maurer/-in, Gerüstbauer/-in und Zimmerer/Zimmerin und in Industrie und Handel die Berufe Anlagenmechaniker/-in, Straßenbauer/-in, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen und Rohrleitungsbauer/-in.

  • 25

    Vgl. Fußnote 23.

  • 26

    Vgl. Fußnote 24.

  • 27

    Für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 begonnen wurden, betrug die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 620 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 731,60 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 837 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 868 Euro (vgl. BBiG § 17).

  • 28

    Die zugrunde liegenden Tarifvereinbarungen wurden zum Teil bereits vor Einführung der Mindestausbildungsvergütung abgeschlossen, bei Abschlüssen im Jahr 2020 oder später orientieren sich die vereinbarten Werte teilweise auch an der Mindestausbildungsvergütung, die in dem jeweiligen Jahr des Abschlusses gültig war.

  • 29

    Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen bei den  männlichen Auszubildenden.

  • 30

    Vgl. hierzu auch Kapitel 4.2 sowie Tabelle 1 im Anhang mit Ergebnissen nach Ausbildungsjahren differenziert nach Ausbildungsbereichen und Ost- und Westdeutschland.

  • 31

    Für dieses Jahr liegen Ergebnisse nach aktueller (vgl. Wenzelmann/Schönfeld 2020) und früherer Berechnungsweise (vgl. Beicht 2019) vor. In die nachfolgende Betrachtung werden nur die Ergebnisse nach der 
    neuen Methodik einbezogen.

  • 32

    Zur Berechnung wurde der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes herangezogen (vgl. Statistisches Bundesamt 2023). Für 2023 wurde die Inflationsrate im September verwendet (4,5 %).

  • 33

    Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor.

Literaturverzeichnis

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Deutsches Handwerksblatt: Bäckerhandwerk: neuer Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen. Juli 2023. URL: https://www.handwerksblatt.de/handwerkspolitik/baeckerhandwerk-neuer-tarifvertrag-ueber-ausbildungsverguetungen (handwerksblatt.de) (Stand: 28.11.2023)

Dörsam, Michael; Wenzelmann, Felix: Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen in der Berufsbildungsstatistik. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023, S. 223–225. URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_datenreport_2023_korr_11102023.pdf (Stand: 29.11.2023)

Hohendanner, Christian; Kohaut, Susanne: Tarifbindung und Mitbestimmung: Keine Trendumkehr in Westdeutschland, Stabilisierung in Ostdeutschland. Nürnberg 2023. URL: https://www.iab-forum.de/tarifbindung-und-mitbestimmung-keine-trendumkehr-in-sicht (Stand: 13.11.2023)

ifo Institut: ifo Geschäftsklimaindex geht leicht zurück. Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im September 2023. München 2023. URL: https://www.ifo.de/fakten/2023-09-25/ifo-geschaeftsklimaindex-geht-leicht-zurueck-september-2023 (Stand: 27.11.2023)

IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung – Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2022. Nürnberg 2023. URL: https://iab.de/daten/daten-zur-tarifbindung-und-betrieblichen-interessenvertetung/ (Stand: 13.11.2023)

Kroll, Stephan; Schmidt, Robyn; Uhly, Alexandra: Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember). In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 
2023. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023, S. 87–89. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/175452.php (Stand: 13.11.2023)

Lakies, Thomas; Malottke, Annette: BBiG Berufsbildungsgesetz. Mit Kurzkommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). 7. aktualisierte und neu bearbeitete Auflage. Frankfurt am Main 2021

Schönfeld, Gudrun; Wenzelmann, Felix: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2022: Erstmals im Durchschnitt über 1.000 Euro – Anstieg aber unterhalb der Inflationsrate. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/de/170707.php (Stand: 1.3.2023)

Schönfeld, Gudrun; Wenzelmann, Felix: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2020. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2020a, S. 216–221. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2020.php (Stand: 15.11.2023)

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Schulten, Thorsten; WSI-Tarifarchiv: Tarifpolitischer Jahresbericht 2022: Tarifpolitik unter den Bedingungen historisch hoher Inflationsraten. In: WSI-Mitteilungen 76 (2023) 2, S. 123–132

Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex und Inflationsrate. Tabellen unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html#238920 (Stand: 10.11.2023)

Wenzelmann, Felix; Schönfeld, Gudrun: BIBB-Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen – Methodische Hinweise zur Revision der Berechnungsweise. Bonn 2020. URL: https://www.bibb.de/de/118638.php (Stand: 10.11.2023)

Wollmershäuser, Timo; Ederer, Stefan; Fourné, Friederike; Lay, Max; Lehmann, Robert; Link, Sebastian; Möhrle, Sascha; Rathje, Ann-Christin; Sauer, Stefan; Schasching, Moritz; Wolf, Gerome; Zarges, Lara: ifo Konjunkturprognose Herbst 2023: Konjunktur in Deutschland kühlt weiter ab. 
In: ifo Schnelldienst digital (2023) 4, S. 3–15. URL: https://www.ifo.de/publikationen/2023/aufsatz-zeitschrift/ifo-konjunkturprognose-herbst-2023-konjunktur-deutschland-0 (Stand: 27.11.2023)

WSI-Tarifarchiv: Tariflöhne steigen 2023 nach den bislang vorliegenden Abschlüssen nominal um 5,6 Prozent – Angesichts anhaltend hoher Inflationsraten kommt es nach wie vor zu Reallohnverlusten. Pressemitteilung vom 7.9.2023. Düsseldorf 2023. URL: https://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2023_09_07.pdf (Stand: 13.11.2023)

Anhang

Tabellarische Darstellung der tariflichen Ausbildungsvergütung, sortiert nach Ausbildungsvereichen, Ost- und Westdeutschland sowie Ausbildungsjahren 2023.