Gesetzliche Grundlagen
Das BIBB wurde 1970 auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gegründet. Seine heutige Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23. März 2005, das die Aufgaben des Instituts beschreibt. Dieses Gesetz ist am 01.04.2005 und die letzte Änderung daran am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Das BIBB wird als bundesunmittelbare Einrichtung aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es hat seinen Sitz in Bonn.