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Musterbescheide für mehr Einheitlichkeit und Transparenz im Verfahren

21.03.2024

Mehr Transparenz für Fachkräfte, Beratungsstellen, Qualifizierungsanbieter und Arbeitgeber: die Musterbescheide sorgen mit einer klaren Struktur und einfacher Sprache für verbesserte Lesbarkeit und Verständlichkeit sowie mehr Einheitlichkeit.

Seit 2023 bietet das BIBB im Auftrag des BMBF bundesweite Austauschformate für zuständige Stellen der Anerkennungsverfahren an - unter anderem für den Beruf „Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in“. Ziel der Austauschformate ist es, die Vernetzung zu fördern und den Vollzug der Anerkennungsgesetze für den Beruf der Erzieher/-innen zu verbessern. Optimierungspotenzial sahen die Teilnehmenden insbesondere beim Anerkennungsbescheid. Dieser gibt Auskunft über das Ergebnis des Verfahrens und ist rechtsverbindlich.

Um mehr Transparenz zu schaffen sowie die Lesbarkeit des Bescheids zu verbessern, haben zuständige Stellen und das BIBB Anerkennungsmonitoring mit Unterstützung des BMBF und in Abstimmung mit der AG Koordinierenden Ressorts der Länder nun bundesweit einheitliche Musterbescheide erarbeitet. Der Bescheid mit „Auflage“ soll zudem für einen besseren Übergang vom Bescheid zur Qualifizierung verhelfen und auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit Hilfe leisten. Schließlich sind einheitliche Bescheide auch für Akteure wie Beratungs- und Visastellen leichter handhabbar.

Die wichtigsten Merkmale der Musterbescheide:

  • Der Betreff und das Ergebnis werden einheitlich formuliert. 
  • Es wird – dort wo es möglich ist – eine einfache Sprache verwendet.
  • Der Bescheid ist klar gegliedert. Bei einem Bescheid mit „Auflage“ beispielsweise wie folgt:
    1. 1. Ergebnis
    2. 2. Bewertung und Begründung
    3. 3. Ihre nächsten Schritte zur vollen Anerkennung
    4. 4. Ggf. Gebühren
    5. 5. Rechtsbehelfsbelehrung
  • Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen werden hervorgehoben. 

Es wurden zudem Hinweise für die zuständigen Stellen zur Verwendung der Musterbescheide zur Verfügung gestellt.

Der Musterbescheid wurde zunächst berufsspezifisch entwickelt, kann aber auch von zuständigen Stellen für andere Referenzberufe verwendet werden. Damit soll zu einer übergreifenden Vereinheitlichung von Unterlagen beigetragen werden.

Außerdem wurden Beiblätter zur Erklärung des weiteren Verfahrens für die Fachkräfte entwickelt, wenn Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind bzw. keine Gleichwertigkeit besteht. Die Beiblätter sind auf Deutsch und Englisch abrufbar und können von den zuständigen Anerkennungsstellen individuell angepasst werden.