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Heilberufe: Zahl der Anträge hat sich mehr als verdoppelt

30.07.2024

Die aktuelle Veröffentlichung des BIBB-Anerkennungsmonitorings zeigt auf, wie sich das Anerkennungsgeschehen im Bereich der Heilberufe über die Jahre 2015 bis 2022 entwickelt hat. Im Fokus stehen dabei Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte.

Der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich ist erheblich. Um den hohen Bedarf zu decken, sollen unter anderem qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden. Damit diese in ihrem erlernten Beruf in Deutschland arbeiten können, ist eine Berufszulassung erforderlich und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation dabei eine notwendige Voraussetzung. Denn aufgrund des Patientenschutzes gehören diese Berufe zu den sogenannten reglementieren Berufen. Die neue Veröffentlichung „Heilberufe des Bundes – Bestandsaufnahme zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ veranschaulicht auf Basis der amtlichen Anerkennungsstatistik die Entwicklung des Anerkennungsgeschehens der vergangenen Jahre im Gesundheitsbereich und zieht Schlüsse aus den beobachtbaren Veränderungen:

  • Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen trägt mit dazu bei, den wachsenden Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken und die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Fachkräften zu fördern – dies zeigt die seit Jahren steigende Zahl der Anträge.
  • Für die Berufszulassung muss die ausländische Berufsqualifikation vollständig anerkannt sein. Die Daten zeigen auch hier einen deutlichen Anstieg der mit voller Gleichwertigkeit beschiedenen Verfahren.
  • Allerdings wird auch deutlich, dass bei Abschlüssen aus Drittstaaten in vielen Fällen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit erforderlich sind.

Zur erfolgreichen Umsetzung der Anerkennungsverfahren – gerade auch in den Fällen, in denen eine Ausgleichsmaßnahme auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit nötig ist – sind ausreichende Angebote zur Vorbereitung und Teilnahme an solchen Maßnahmen unverzichtbar. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der erwartbaren Zunahme von Anträgen aufgrund des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.