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Fortbildungsgutachten § 54 BBiG/§ 42f HwO

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist seit 1. August 2024 dafür zuständig, gutachterlich zu prüfen, ob Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen die gesetzlichen Voraussetzungen des BBiG zu den drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional, Master Professional) erfüllen (§ 54 Absatz 3 Satz 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42f Absatz 3 Satz 1 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 90 Absatz 4 Satz 2 BBiG).

Die Begutachtung durch das BIBB erfolgt auf Antrag und auf Kosten der zuständigen Stelle. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige oberste Landesbehörde ein solches Gutachten für die Bestätigung der gesetzlichen Voraussetzungen für erforderlich erachtet. Hierzu schließen die zuständigen Stellen einen Vertrag mit dem BIBB, in dem auch die Erstattung der Kosten (Vollkostendeckung) geregelt wird.

Zur Umsetzung dieses neuen gesetzlichen Auftrags wird derzeit in der Ordnungsabteilung des BIBB in einem Implementationsprojekt der Prüfprozess in Bezug auf relevante Kriterien und Prüfunterlagen sowie eine Checkliste erarbeitet, anhand derer die jeweils zuständigen Berufeverantwortlichen qualitätsgesichert Gutachten erarbeiten können. Ziel der gutachterlichen Prüfung durch das BIBB ist festzustellen, dass alle für die Bestätigung durch die zuständige oberste Landesbehörde erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Außerdem werden im Rahmen dieses Implementationsprojekts Grundlagen für die Kalkulation der Kosten im Einzelfall ermittelt.

Dokumente zur Antragstellung

Auch wenn sich das Verfahren noch im Aufbau befindet, können zuständige Stellen bereits entsprechende Anträge stellen. Über die weitere Ausgestaltung des Verfahrens werden wir zu gegebener Zeit gerne informieren. Zeitnah werden auch Informationen zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags im Internet bereitgestellt werden.

Nachfolgende Dokumente sind bei Antragstellung via Email als doc bzw. pdf einzureichen: 

  • Nachweis der Erforderlichkeit: Der Nachweis, dass die oberste Landesbehörde die Begutachtung für erforderlich hält.
  • Aufgabenbeschreibung: Übersicht über die zukünftigen Aufgaben und Tätigkeiten der Absolvierenden.
  • Fortbildungsprüfungsregelung: Angaben zu Abschlussbezeichnung, Zielen, Anforderungen und Prüfungsverfahren.
  • Laufbahnkonzept: Darstellung der Verknüpfungen mit vorherigen und anschließenden Qualifikations- bzw. Fortbildungsstufen.
  • DQR-Niveaubeschreibung: Begründung der Kompetenzen für die angestrebte Einstufung.
  • ggf. Lehr-/Lernplan: Strukturierung des Lernprozesses und Lernumfang.

Häufige Fragen - FAQ zur Beantragung von Fortbildungsgutachten

Wer kann ein Gutachten beantragen?

Zuständige Stellen (z.B. Kammern) können ein Gutachten beim BIBB beantragen, wenn die oberste Landesbehörde dies für notwendig erachtet.

Was wird durch das BIBB geprüft?

Das BIBB prüft, ob Fortbildungsprüfungsregelungen den gesetzlichen Anforderungen der drei Qualifikationsstufen (Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional) entsprechen.

Wie läuft der Prüfprozess ab?

Der Prüfprozess wird aktuell entwickelt und umfasst eine Checkliste und ein Kostenverfahren.

Welche Kosten entstehen für Antragsteller?

Die Kosten werden vom BIBB zu jedem einzelnen Antrag entsprechend des zur Erstellung des Gutachtens entstehenden Aufwands kalkuliert und mit den Antragstellern vertraglich vereinbart.

Wann sollte ein Gutachten beantragt werden?

Ein Gutachten sollte beantragt werden, sobald die zuständige Landesbehörde entscheidet, dass die Fortbildungsprüfung einer rechtlichen Überprüfung bedarf.
 

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